SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8893 Thema: Freiwillige Aufgaben in kommunalen Haushalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Führt die Staatsregierung ein Monitoring zur Entwicklung des Anteils an Freiwilligen Aufgaben in den kommunalen Haushalten durch? Die Staatsregierung führt kein gesondertes Monitoring zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben und deren Anteil an den kommunalen Haushalten durch. Frage 2: Falls die Staatsregierung ein Monitoring durchführt: in welchem Turnus, in wessen Zuständigkeit und mit welchen Ergebnissen erfolgt das Monitoring seit dem Jahr 2000? Entfällt. Frage 3: Wenn die Staatsregierung kein Monitoring durchführt: warum nicht? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/666- 2017114879 Dresden, A2 . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 4: Wenn die Staatsregierung kein Monitoring durchführt: wie erhält die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben - sowohl Freiwillige wie auch Pflichtaufgaben - erfüllen bzw. erfüllen können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Es bedarf keines gesonderten Monitorings, da die Staatsregierung über die Angaben im „Frühwarnsystem Kommunale Haushalte" regelmäßig Kenntnis darüber erhält, ob und inwieweit die sächsischen Kommunen der Verpflichtung gemäß § 72 Abs. 1 SächsGemO nachkommen, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Ob und in welchem Umfang konkrete freiwillige Aufgaben oder Pflichtaufgaben (ohne Weisung) erfüllt werden, entscheidet die Kommune regelmäßig nach eigenem Ermessen. Die Staatsregierung hat keinen Anlass , daran zu zweifeln, dass die Gemeinden diesen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrnehmen. Das Frühwarnsystem wird unter der Verantwortung des Staatsministeriums des Innern geführt. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche mit den Rechtsaufsichtsbehörden zur Haushaltslage der Kommunen statt. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/8896 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-19T07:57:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes