SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8896 Thema: Evaluierung Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde seit 1991 die Auskömmlichkeit von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hinsichtlich der kommunalen Aufgabenerfüllung evaluiert? Mit jedem Gesetzentwurf für ein Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (1991 bis 1998) sowie mit jedem Änderungsgesetz zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (seit Einführung des Doppelhaushaltes im Jahr 1999 ist das Sächsische Finanzausgleichsgesetz ein Dauergesetz) hat die Staatsregierung eine ausführliche Begründung vorgelegt. Die Begründung enthält insbesondere eine Bewertung der Haushaltslage der sächsischen Kommunen, aus der sich die Auskömmlichkeit von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erschließt. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde die Auskömmlichkeit von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hinsichtlich der kommunalen Aufgabenerfüllung evaluiert? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/665- 2017114489 Dresden, 42. . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Frage 3: Zu welchem Ergebnis ist die Staatsregierung gekommen? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden sowie den Ergebnissen in den Aufgabengruppen „Freiwillige Aufgaben" und „Pflichtaufgaben") Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Zur Beantwortung der gestellten Fragen wird auf die Landtagsdrucksachen 1/489, 1/1253, 1/2413, 1/3665, 2/0031, 2/1451, 2/3697, 2/6535, 2/9497, 3/2364, 3/6866, 410404, 4/6251, 4/12979, 5/7820, 5/9951, 6/779 und 6/5552 verwiesen. Frage 4: Wie erhält die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können, falls keine Evaluierung der Auskömmlichkeit von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hinsichtlich der kommunalen Aufgabenerfüllung erfolgt? Entfällt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-19T07:56:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes