STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910|01079 Dresden ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.50-60/89/2 Dresden, 3,4?, mk Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/89 Thema: Genehmigung des Schulnetzplans der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Juli 2012 verabschiedete der Dresdner Stadtrat den Schulnetzplan. Am 29.09.2014 teilte das Schulverwaltungsamt Dresden dem Dresdner Stadtrat mit, es liege für die .beschlossene Fortschreibung des Schulnetzplanes bis dato noch keine Genehmigung des SMK vor“. Auf die Kleine Anfrage Dr. 5/14431 teilte das SMK jedoch am 11.06.2014 mit ,Die Genehmigung zur Planung der Landeshauptstadt wird derzeit erarbeitet und soll in den kommenden Wochen der Stadt Dresden zur Anhörung übergeben werden“.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen ist es innerhalb der vier Monate von Juni bis Oktober 2014 dem SMK nicht möglich gewesen, die Genehmigung zur Schulnetzplanung der LHD zu erteilen? Die Bearbeitung innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus war noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wann rechnet das Kultusministerium mit der Ausstellung der Genehmigung und der Übergabe zur Anhörung an die LHD? Die Anhörung der Landeshauptstadt ist inzwischen erfolgt. Der Zeitpunkt der Bescheidausstellung ist abhängig von Anzahl und Art der Hinweise der Landeshauptstadt Dresden zum beabsichtigten Bescheid. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Caroiaplatz 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit wird die bereits erfolgte und im Juni 2014 veröffentlichte Evaluation des Schulnetzplanes der LHD in die Genehmigung einbezogen? Es werden die jeweils aktuell vorliegenden Materialien bei der Bearbeitung herangezogen. Frage 4: Welchen Einfluss haben Abweichungen in der Umsetzung der Schulnetzplanung 2012 gegenüber den ursprünglich durch den Stadtrat beschlossenen Planungen auf das Genehmigungsverfahren? Die Landeshauptstadt Dresden ist sowohl Schulträger als auch Schulnetzplanungsträger. Beschlüsse des Stadtrates als Schulträger, die bereits eine Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erfuhren, werden als eine aktualisierte Willensbekundung des Schulnetzplanungsträgers gewertet und entsprechend im Bescheid dargestellt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2