STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51-15/57 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg und Uta-Verena ^ März 2015 Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/890 Thema: Mehrjährige Projektförderung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Sächsischen Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen CDU und SPD ist im Kapitel .Soziales1 folgende Vereinbarung festgehalten: ,1m Bereich des Sozialministeriums werden wir bis Ende 2016 die bestehenden Förderrichtlinien überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Ziel ist es, den Anteil der jährlichen Projektförderung zu senken und mehrjährige Förderungen als Regelförderung zu etablieren. Wir werden prüfen, inwieweit der für eine Förderung notwendige Eigenanteil der Träger verringert werden kann.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderrichtlinien sollen im Einzelnen überprüft und ggf. überarbeitet werden? Frage 2: Nach welchen Gesichtspunkten soll eine Prüfung vorgenommen werden? Frage 3: Welche Kriterien legt die Staatsregierung bei der Entscheidung zu Grunde, ob die geprüften Förderrichtlinien jeweils überarbeitet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Der Kernbereich Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STERIU1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCMUTZ exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Bera-tungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April - 7 - 2008, Vf. 87-1-06). Über die Möglichkeiten, den Koalitionsvertrag bezüglich der angesprochenen Aufgabe effektiv und ergebniswirksam zu erfüllen, wird derzeit ministeriumsintern verhandelt. Die Entscheidungsvorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich auch nicht um eine finanzwirksame Maßnahme, durch die die Budgethoheit des Parlaments betroffen wäre. Frage 4: Sieht die Staatsregierung vor, bei der Überprüfung und/oder Überarbeitung die von der entsprechenden Förderung begünstigten Träger bzw. deren Dachverbände in die Entscheidungsfindung einzubeziehen bzw. anzuhören? Die Förderung im Sozialbereich wurde auf Antrag aus dem Landtag bereits in 2012 von einem übergreifenden Gremium bewertet. Die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht „Förderungen im Sozialbereich“ werden in die weitere Überprüfung einfließen. Bevor eine Förderrichtlinie vom Kabinett verabschiedet wird, findet regelmäßig die Anhörung der kommunalen und fachlichen Interessenvertreter statt. Frage 5: Welche ersten Ergebnisse der Überprüfung von Richtlinien im Bereich des Sozialministeriums liegen der Staatsregierung vor? Für die Überprüfung und Überarbeitung der Förderrichtlinien wurde im Koalitionsvertrag der ambitionierte Zeitraum bis Ende des Jahres 2016 vorgesehen. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird zu gegebener Zeit berichtet. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2