STAÀTSI\4 I N ì STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfâch 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, GDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8906 Thema: Baukästen mit Genmanipulation (DlY-Kits) - Biohacking Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,1ñt lnternet werden derzeit verstärkt sogenannte DIY- Kits (2. B. DNA-Playground, BENTO Lab oder DIY-CRISPR-K¡t) angeboten, mit denen ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. Coli-Bakterien, genetisch verändert werden kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Dürfen solche Genmanipulations-Baukästen in Deutschland verkauft und benutzt werden? Grundsätzlich darf mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nur in gentechnischen Anlagen umgegangen werden. Dabei handelt es sich um Labore und ähnliche Einrichtungen, die bei der zuständigen Behörde, im Freistaat Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, angezeigt oder angemeldet beziehungsweise genehmigt wurden. Entsprechend darf ein Baukasten, der GVO enthält, nur an gentechnische Anlagen abgegeben werden. Gentechnik-Baukästen ohne GVO dürfen dagegen frei verkauft werden, aber ihr lnhalt darf nur innerhalb von gentechnischen Anlagen zur Herstellung von GVO genutzt werden. Neben dem Gentechnikrecht sind zudem weitere Vorschriften, zum Beispiel das lnfektionsschutzgesetz, zu beachten. Frage 2: Wenn nein, wie erfolgt die Kontrolle und Durchsetzung des Verbotes? Hinsichtlich der Bestellung und Nutzung solcher Baukästen außerhalb gentechnischer Anlagen ist nur eine anlassbezogene Kontrolle möglich, das heißt, wenn es einen Hinweis oder einen Verdacht auf eine rechtswidrige Einfuhr oder Nutzung gibt. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35'l 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* Ihr Zeichen lhre Nachricht vom 20. Mätz2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t854 Dresden, r"f¡.0V. )"0/7 s¡mu[+ - @sl(o f.- o c\¡ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwírtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 2 STAATSN4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT lm Übrigen wird derzeit im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) geprüft, wie eine effektive Übenryachung von Angeboten im lnternet organisiert werden kann. Bei einem Verstoß würde einzelfallbezogen eine Anordnung erlassen und/oder der Verstoß als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Freisetzung eines GVO in die Umwelt ist strafbar. Frage 3: Wenn ja, welche rechtlichen Regelungen haben Benutzer dieser Baukästen zu beachten? Wie zu Frage 1 ausgeführt, dürfen gentechnische Arbeiten (Erzeugung von und Umgang mit GVO) nicht außerhalb von gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Für Arbeiten in gentechnischen Anlagen gelten die Regelungen des Gentechnikgesetzes und der Gentechnik-Sicherheitsverordnung sowie weitere Vorschriften, wie zum Beispiel die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung. Für deren Beachtung ist der Betreiber der Anlage sowie der oder die Projektleiter und der Beauftragte für die Biologische Sicherheit verantwortlich. Personen, die gentechnische Arbeiten durchführen, sind vorher zu unterueisen. Frage 4: Wie wird die Einhaltung o. g. Regelungen kontrolliert und wie werden Verstöße sanktioniert? Gentechnische Anlagen und die darin durchgeführten Arbeiten werden vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft regelmäßig vor Ort übenryacht: Anlagen der Sicherheitsstufe 1 circa alle drei Jahre, Anlagen der Sicherheitsstufe 2 alle zwei Jahre und Anlagen der Sicherheitsstufe 3 jährlich. Bei geringfügigen Verstößen wird ein Mängelschreiben erstellt und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kontrolliert. Bei gravierenden Verstößen kann der Erlass einer Anordnung notwendig sein und/oder ein Ordnungswidrig keitsverfahren eingeleitet werden. Frage 5: Welche Verstöße wurden bereits festgestellt und geahndet? Bisher sind im Freistaat Sachsen keine Fälle bekannt geworden, bei denen Gentechnik- Baukästen außerhalb gentechnischer Anlagen genutzt wurden. undlichen Grüßen Th Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-04-12T12:07:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes