STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8916 Thema: Übersichtsaufnahmen von allen Protestversammlungen am 18. März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 18. März wurden laut mündlicher Information der Polizei bei allem Versammlungen Übersichtsaufnahmen getätigt und in die Polizeieinsatzzentrale übermittelt. Dies würde auf einer Verfügung der Polizei Sachsen zurückführen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist der Inhalt der genannten Verfügung, Anordnung o. a. und wer hat diese erlassen? Frage 2: Welchen Anlass und welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Verfügung , Anordnung, o. a.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf Anordnung des Polizeiführers des Einsatzes nahm die einsatzführende Polizeidienststelle Übersichtsbildübertragungen vor. Im Einsatzbefehl wurde dazu folgende Festlegung getroffen: „Auf Grund der Unübersichtlichkeit der Lage werden Übersichtsbildübertragungen nach § 20 Abs. 2 SächsVersG durchgeführt. Insbesondere wegen der unberechenbaren Bemühungen der Gegenbewegung, den Aufzug DIE RECHTE zu stören oder zu stoppen, der Bebauung, der Mobilität der Lage und der Anzahl eingesetzter Kräfte ist eine Unübersichtlichkeit der Lage zu bejahen." Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/24/53 //7 Dresden, /7S . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie lassen sich Größe der Versammlung oder Unübersichtlichkeit der Versammlungslage in Bezug auf die getätigten Übersichtsaufnahmen nachweisen? (bitte einzeln pro Versammlung oder deren Umfeld ausführen) Bei der Übersichtsbildübertragung findet keine Aufzeichnung statt. Es liegen daher keine Nachweise im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse konnten mittels der getätigten Übersichtsaufnahmen gewonnen werden, die in welcher Form relevant für den bzw. die Polizeieinsätze waren? Bei den Übersichtsbildübertragungen wurden Aspekte der polizeilich relevanten Gegebenheiten im Einsatzraum, wie beispielsweise die Größe, die Bewegungsrichtung und die Dyn mik von Personengruppen sowie deren Umfeld, gewonnen. Die Erkenntnisse wurden in Entscheidungsprozesse bei der Einsatzbewältigung, insbesondere hinsichtlich n9twendiger polizeilicher Maßnahmen und dem dabei erforderlichen konkreten Kräfteeinsatz, einbezogen.f , Mit freunÜlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-13T14:18:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes