SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8917 Thema: Klageverfahren von Pädagogen gegen die Staatsregierung und Klageverfahren der Staatsregierung gegen Pädagogen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellung richtet sich auf Klageverfahren „der Staatsregierung". Ich weise darauf hin, dass die Staatsregierung keine Klageverfahren mit einzelnen Pädagogen bzw. Lehrkräften führt. Die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 2 bis 5 beziehen sich auf Klageverfahren , die der Freistaat Sachsen in seiner Funktion als Arbeitgeber /Dienstherr mit Lehrkräften an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus führt bzw. geführt hat. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/16-P 2040/18/130- 2017118273 Dresden, A 2.- . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 1: Wer führt die Klageverfahren gegen Pädagogen für die Staatsregierung? Die Prozessführung in den Klageverfahren mit Pädagogen hängt von der Gerichtsbarkeit ab, der der Streitgegenstand unterliegt. In den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten wird der Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren (Vertretungsverordnung - VertrVO) durch das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) vertreten. In den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten einschließlich der Klagen aus dem Beamtenverhältnis nach § 54 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes und bei Klagen gegen Disziplinarmaßnahmen (§ 4 VertrVO) sowie vor den Sozialgerichten (§ 6 VertrVO) wird der Freistaat Sachsen grundsätzlich durch die ,,fachlich zuständige allgemeine oder obere besondere Staatsbehörde" vertreten. Dies sind die Sächsische Bildungsagentur, das Staatsministerium für Kultus bzw. auch das LSF, wenn dieses Ausgangs- und Widerspruchsbehörde ist. Frage 2: Wie viele Klageverfahren sind in den letzten fünf Jahren von der Staatsregierung gegen Lehrkräfte geführt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und Schularten!) Nachfolgend sind alle Klageverfahren des Freistaates Sachsen in seiner Funktion als Arbeitgeber/Dienstherr gegen Lehrkräfte aufgeführt, die ab dem März 2012 anhängig geworden sind. Regionalstelle Chemnitz Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Seite 2 von 5 1 1 Freistaat SACHSEN Regionalstelle Dresden Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Regionalstelle Leipzig Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Berufsbildende Schulen Regionalstelle Zwickau Schulart Gymnasium 1 1 1 1 1 1 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 3: Wie viele Klageverfahren sind in den letzten fünf Jahren von Lehrkräften gegen die Staatsregierung geführt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und Schularten!) Nachfolgend sind alle Klageverfahren von Lehrkräften gegen den Freistaat Sachsen in seiner Funktion als Arbeitgeber/Dienstherr aufgeführt, die ab dem 20. März 2012 anhängig geworden sind. Regionalstelle Bautzen Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Schulart Förderschule Schulart Berufsbildende Schulen Regionalstelle Chemnitz Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Schulart Förderschule Schulart Berufsbildende Schulen Seite 3 von 5 2 12 11 4 6 4 9 11 6 7 Regionalstelle Dresden Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Schulart Förderschule Schulart Berufsbildende Schulen Regionalstelle Leipzig Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Schulart Förderschule Schulart Berufsbildende Schulen Regionalstelle Zwickau Schulart Grundschule Schulart Mittel-/Oberschule Schulart Gymnasium Schulart Förderschule Schulart Berufsbildende Schulen 19 26 32 7 4 16 15 12 10 20 3 5 12 1 2 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 4: Was war oder ist Gegenstand der Klageverfahren und wie viele der Klageverfahren sind abgeschlossen? Gegenstand der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 angeführten Klageverfahren waren bzw. sind • Bestand der Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse, • Inhalt der Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse, • finanzielle Ansprüche aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, • zivilrechtliche Ansprüche. Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN ~SACHsEN Von den seit dem 20.03.2012 anhängig gewordenen 264 Klageverfahren sind 239 Klageverfahren abgeschlossen. Frage 5: Wie viele der Klageverfahren hat die Staatsregierung gewonnen und wie viele haben die Lehrkräfte gewonnen? Von den abgeschlossenen Klageverfahren hat der Freistaat Sachsen 138 Klageverfahren gewonnen. Die Lehrkräfte haben 44 Klageverfahren gewonnen. In den übrigen abgeschlossenen Verfahren liegt ein teilweises Obsiegen/Unterliegen bzw. ein Vergleichsabschluss vor. Seite 5 von 5 2017-04-19T07:58:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes