SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8919 Thema: Zulagen für Lehrkräfte aus Maßnahmepaket Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel standen zur Verfügung für Einstellungen in den Schuldienst zum 1. Februar 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten!) Der Haushaltsplan des Freistaates Sachsen sieht für das Jahr 2017 bei Kapitel 0502, Titel 42804, einen Ansatz für die Gewährung von Zulagen in Höhe von insgesamt 10,3 Mio. Euro vor. Hierbei handelt es sich um reine Deckungsmittel , für die eine Aufteilung nicht erfolgt. Die Zulagen werden in Form von erhöhten Erfahrungsstufen als untrennbarer Gehaltsbestandteil gewährt und aus den hierfür vorgesehenen Ansätzen gezahlt (siehe auch Erläuterungen zu Kapitel 0502, Titel 42804). Frage 2: Wie viele Mittel werden für die Einstellungen in den Schuldienst zum 1. Februar 2017 aufgewendet? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten!) Gesonderte Mittel für Einstellungen sind im DHH 2017/2018- abgesehen von Mitteln zur Deckung von Mehrausgaben für Attraktivitätszulagen bei Kapitel 0502, Titel 42804 - nicht vorgesehen. Soweit Zulagen gewährt werden, sind diese integraler Bestandteil der individuellen Bezüge der jeweiligen Lehrkraft und durch die personalverwaltenden Dienststellen im Geschäftsbereich des SMK mangels Zugang zu den individuellen Bezüge-Daten nicht ermittelbar. Frage 3: Wie wurden die Zulagen für Lehrkräfte verteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA, Schularten, Neueinsteilungen u. Lehrkräfte aus anderen Bundesländern!) Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) z -1 053/8/77 Dresden,}v . April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Seitens des SMK wurde die Aufteilung der Attraktivitätszulagen wie folgt vorgenommen : Tabelle 1: Verteilung der Attraktivitätszulagen nach Regionalstellen Regionalstelle Gewinnungs- Wechsel- Bindungs- Summe zu Iage zu Iage zu Iage SJ 2016/2017 HHJ 2017 HHJ 2017 Bautzen 108 14 32 154 Chemnitz 112 21 49 182 Dresden 87 27 61 175 Leipzig 72 25 56 153 Zwickau 88 13 29 130 Summe: 467 100 227 794 Da für die konkrete Gewährung einer Zulage sowohl die jeweilige Bedarfssituation an einer Schule als auch die persönlichen Voraussetzungen einer zu gewinnenden Lehrkraft im Einzelfall zu prüfen und zu würdigen sind, besteht keine Festlegung auf Schularten . Die Nutzung der regionalen Kontingente für die einzelnen Schularten erfolgt im Sinne möglichst großer Flexibilität im Ermessen der Regionalstellen. Hinsichtlich der bislang tatsächlich gewährten Gewinnungs- und Wechselzulagen wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen . Tabelle 2: Ausgereichte Attraktivitätszulagen nach Regionalstellen Stand : 03 .04.2017 Regionalstelle Gewinnungs- Wechsel- Bindungs- Summe zu Iage zu Iage zu Iage SJ 2016/2017 HHJ 2017 HHJ 2017 Bautzen 25 0 16 41 Chemnitz 69 0 2 71 Dresden 19 1 0 20 Leipzig 19 0 0 19 Zwickau 52 5 0 57 Summe: 184 6 18 208 Dem Zuweisungsmodus folgend ist eine Zuordnung zu Schularten nicht Teil des derzeitigen Berichtssystems. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KU LT US ~SACHsEN Frage 4: Wie viele Zulagen wurden für Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr aufgewendet ? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten !) Zur Anzahl der gewährten Zulage wird auf Tabelle 1 der Antwort zu Frage 3 (Spalte "Bindungszulage") verwiesen . Frage 5: Wie viele Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr betrifft das und in welcher Höhe werden die Zulagen ausgereicht? Auf Tabelle 2 der Antwort zu Frage 3 (Spalte "Bindungszulage") wird verwiesen. Zur Höhe der Zulagen in den jeweiligen Fällen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen i J(p__ Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2017-04-11T10:55:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes