STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8925 Thema: Grippeerkrankungen und -Schutzimpfungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen sind in den letzten fünf Jahren an einer Grippe erkrankt und nachweislich an den Folgen einer Grippeinfektion verstorben (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten und auflisten nach Altersgruppen 0 - 15 Jahre, 16 - 30 Jahre, 31 - 45 Jahre, 46- 60 Jahre, älter als 60 Jahre)? Influenzaerkrankungen werden grundsätzlich auf eine Saison (Oktober bis April) bezogen betrachtet und nicht nach Jahren. Entsprechend der gestellten Frage geben Tabelle 1 und 2 der Anlage 1 einen Überblick über die Influenzainfektionen und influenzabedingte Todesfälle im Freistaat Sachsen der letzten fünf Jahre. Frage 2: Welcher Grippeimpfstoff wurde 2016 verwendet? Innerhalb einer Saison herrschen meist ein oder zwei bestimmte Virustypen vor, die die unterschiedliche Ausprägung bzw. Stärke der Influenzawelle bedingen. Daher wird seitens der Weltgesundheitsorganisation die Impfstoffzusammensetzung immer auf eine Saison bezogen vorgeschlagen und demzufolge der Impfstoff auch saisonal ausgeschrieben und beschafft. Der Grippeimpfstoff für die Saison 2016/2017 wurde als Rabattvereinbarung im Rahmen einer Ausschreibung nach§ 132e Absatz 2 i.V.m. § 130a Absatz 8 SGB V von der AOK PLUS für alle Krankenkassen in Sachsen (und Thüringen ) beschafft (vgl. beigefügte Ausschreibung - Anlage 2). Laut der Auftragsbekanntmachung kamen folgende Lieferanten bzw. Grippeimpfstoffe in Sachsen zum Einsatz (vgl. beigefügte Auftragsbekanntmachung - Anlage 3): ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-17/321 QJ.esden, /1/ April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen. de Los 1: Region Dresden Firma Sanofi Pasteur MSD GmbH Mylan Healthcare GmbH Impfstoffname Vaxigrip® 2016/2017 Fertigspritzen ohne Kanüle lnfluvac® 2016/2017 Fertigspritzen mit Kanüle Los 2: Regionen Leipzig und Chemnitz Firma Seqirus GmbH Mylan Healthcare GmbH Impfstoffname Afluria® 2016/2017 Fertigspritzen ohne Kanüle lnfluvac® 2016/2017 Fertigspritzen mit Kanüle STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Packungsgröße 10 x 0,5 ml 10 x 0,5 ml Packungsgröße 10x0,5ml 10 x 0,5 ml PZN 11078086 11556829 PZN 11669002 11556829 ln medizinisch begründeten (und zu dokumentierenden) Einzelfällen wäre auch die Verordnung eines nicht rabattierten Grippeimpfstoffes über den Sprechstundenbedarf möglich. Hierzu müsste das Aut-idem-Feld gekennzeichnet werden. (Näheres hierzu auch unter: http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/impfen/influenza/l Frage 3: Was waren die Gründe für die Entscheidung für Verwendung des Dreifach -Impfstoffes? Ausgeschrieben wurden keine speziellen trivalenten Grippeimpfstoffe, sondern "saisonale Grippeimpfstoffe zur Versorgung der Versicherten als Fertigspritze mit und ohne Kanüle". Im Rahmen der o. g. Ausschreibung wurden von den Bietern aber ausschließlich trivalente Grippeimpfstoffe angeboten. Somit konnte auch auf keinen anderen (als den trivalenten) Grippeimpfstoff der unter Frage 2 genannten Anbieter ein Zuschlag erteilt werden. Frage 4: Wie viele Grippe-Erkrankte und Verstorbene gab es in anderen Bundesländern , wo mit einem Vierfach-Impfstoff geimpft wurde? Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8925: Tabelle 1: Anzahl an Influenzaerkrankungen im Freistaat Sachsen von 2012 bis 2016, aufgegliedert nach Altersgruppen (entsprechend der üblichen Aufgliederung der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen Altersgruppen 2012 2013 2014 2015 2016 Infektionen 403 4.253 0 bis unter 15 Jahre 167 4.498 5.736 Todesf~lle 1 1 Infektionen 55 1.135 47 1.414 1.485 15 bis unter 30 Jahre Todesfälle 3 30 bis unter 45 Jahre Infektionen 67 1.818 90 2.217 1.827 Todesfälle 1 1 4 45 bis unter 60 Jahre Infektionen 72 1.811 89 2.629 1.484 Todesfälle 2 1 3 3 Infektionen 39 971 60 Jahre und älter 49 2099 880 Todesfälle 1 15 12 10 Infektionen 636 9.988 442 12.857 11.412 Gesamt Todesfälle 1 22 1 16 18 Tabelle 2: Anzahl an Influenzaerkrankungen im Freistaat Sachsen von 2012 bis 2016, aufgegliedert nach Landkreisen (Quelle: Landesuntersuchun~sanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) Landkreis I 2012 2013 2014 2015 2016 kreisfreie Stadt LK Bautzen Infektionen 38 713 17 903 982 Todesf~lle 1 1 LK Erzgebirgskreis Infektionen 61 1.161 34 967 803 Todesfälle 3 3 LK Görlitz Infektionen 49 511 28 839 513 Todesfälle 1 1 LK Leipzig Infektionen 58 1.100 47 1.344 921 Todestalle 3 2 1 LK Meißen Infektionen 37 554 18 739 397 Todesf~lle 1 LK Mittelsachsen Infektionen 66 916 20 1.225 1.011 Todesf~lle 1 1 LK Nordsachsen Infektionen 66 753 37 1.004 609 Todesfälle 1 LK Sächs. Schweiz- Infektionen 38 380 18 536 464 Osterzgebirge Todesfälle 2 1 4 1 LK Vogtlandkreis Infektionen 30 279 13 405 417 Todesfälle 1 LKZwickau Infektionen 24 333 19 488 648 Todesfalle 1 1 SKChemnitz Infektionen 15 329 19 394 602 Todesfälle 1 1 3 SK Dresden Infektionen 73 804 45 1.376 1.148 Todesfälle 1 7 4 5 SK Leipzig Infektionen 81 2.155 127 2.637 2.897 Todesf~lle 3 1 1 Sachsen Infektionen 636 9.988 442 12.857 11.412 Todesfälle 1 22 1 16 18 ABI./S S199 14/10/2015 360952-2015-DE AoQqe :2. zu JfJ.-IJc. 6!8'ifJ.S - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 1/13 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:360952-2015:TEXT:DE:HTML Deutschland-Erfurt: Impfstoffe 2015/S 199-360952 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt 1: Öffentlicher Auftra eber 1.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Augustinerstraße 38 Kontaktstelle(n): Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabesteile Zu Händen von: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe 99084 Erfurt Deutschland E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de lnternet-Adresse(n): Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.dtvp.de/Center/ 1.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts 1.3) Haupttätigkeit(en) Gesundheit 1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Sachsen und Thüringen Siebstraße 4 30171 Hannover Deutschland IKK classic Tannenstraße 4b 01099 Dresden Deutschland IKK classic Magdeburger Allee 56 99086 Erfurt Deutschland Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstraße 50 09117 Chemnitz Deutschland Knappschaft, Regionaldirektion Frakfurt/Main Galvanistraße 31 14/10/2015 S199 http://ted.europa.eu/TED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/13 ABI./S S199 14/10/2015 360952-2015-DE 60486 Frankfurt/Main Deutschland - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 2/13 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Weißensteinstraße 70 - 72 34131 Kassel Deutschland Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140 22305 Harnburg Deutschland BARMER GEK Lichtscheider Straße 89 42285 Wuppertal Deutschland DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Harnburg Deutschland Kaufmännische Krankenkasse- KKH Kari-Wiechert-AIIee 61 30625 Hannover Deutschland HEK- Hanseatische Krankenkasse Wandsbeker Zollstraße 86-90 22041 Harnburg Deutschland Handelskrankenkasse (hkk) Martinistraße 26 28195 Bremen Deutschland Abschnitt II: Auftragsgegenstand 11.1) Beschreibung 11.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für 2016/2017 für saisonale Grippeimpfstoffe zur Versorgung von Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (ohne Altersobergrenze). 11.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 01067, Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen. NUTS-Code 11.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung 14/10/2015 S199 - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren http://ted.europa.eu/TED Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/13 ABI./S S199 14/10/2015 360952-2015-DE - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 11.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 1 11.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens 3 I 13 Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäߧ 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Sachsen und Thüringen für von sächsischen bzw. Thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordneten und abgerechneten saisonalen Grippeimpfstoffen zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr- ohne Altersobergrenze-als Fertigspritze ohne oder mit Kanüle- für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V (saisonale Grippeimpfstoffe Pflichtleistungen) für den Zeitraum vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mit Verlängerungsoption für 2017/2018. 11.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600,33651660 11.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja 11.1. 8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose 11.1.9) Angaben über Varianten/Aiternativangebote Varianten/Aiternativangebote sind zulässig: nein 11.2) Menge oder Umfang des Auftrags 11.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle und Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 717 755 Fertigspritzen ohne Kanüle; 903 265 Fertigspritzen mit Kanüle. Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 696 804 Fertigspritzen ohne Kanüle; 876 446 Fertigspritzen mit Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 11.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein 11.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 11.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.7.2016. Abschluss 30.6.2017 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Regionen Chemnitz/Leipzig (FS ohne Kanüle) 1) Kurze Beschreibung 14/10/2015 S199 http://ted.europa.eu/TED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/13 ABI./S S199 14/10/2015 360952-2015-DE - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 4/13 Der Region Chemnitz sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 94 lauten und der Region Leipzig sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 96 lauten und jeweils die Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600 3) Menge oder Umfang Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 250 036 Fertigspritzen ohne Kanüle. Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 241 601 Fertigspritzen ohne Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Los-Nr: 2 Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. s. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Bezeichnung: Region Dresden (FS ohne Kanüle) 1) Kurze Beschreibung Der Region Dresden sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 95 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600 3) Menge oder Umfang Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: 14/10/2015 S199 http://ted.europa.eu/TED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/13 ABI./S S199 1411012015 360952-2015-DE - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 5 I 13 Impfsaison 201312014 (1.7.2013-28.2.2014): 204 872 Fertigspritzen ohne Kanüle. Impfsaison 201412015 (1.7.2014-28.2.2015): 199 888 Fertigspritzen ohne Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Los-Nr: 3 Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitgl ied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Bezeichnung : Region Thüringen (FS ohne Kanüle) 1) Kurze Beschreibung Der Region Thüringen sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste und zweite Ziffer 93 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 201612017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600 3) Menge oder Umfang Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: Impfsaison 201312014 (1.7.2013-28.2.2014): 262 847 Fertigspritzen ohne Kanüle. Impfsaison 201412015 (1.7.2014-28.2.2015): 255 315 Fertigspritzen ohne Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. 1411012015 S199 http://ted.europa.euiTED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 5 I 13 ABI./S S199 14/10/2015 360952-2015-DE - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 6 I 13 Los-Nr: 4 Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. s. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Bezeichnung: Regionen Chemnitz/Leipzig (FS mit Kanüle) 1) Kurze Beschreibung Der Region Chemnitz sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 94 lauten und der Region Leipzig sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 96 lauten und jeweils die Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600 3) Menge oder Umfang Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 438 771 Fertigspritzen mit Kanüle. Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 424 437 Fertigspritzen mit Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. 14/10/2015 S199 http://ted.europa.eu/TED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 6/13 ABI./S S199 1411012015 360952-2015-DE - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 7 I 13 Los-Nr: 5 Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Bezeichnung: Region Dresden (FS mit Kanüle) 1) Kurze Beschreibung Der Region Dresden sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 95lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 201612017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 33651600 3) Menge oder Umfang Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet: Impfsaison 201312014 (1.7.2013-28.2.2014): 222 836 Fertigspritzen mit Kanüle. Impfsaison 201412015 (1. 7 .2014-28.2.2015): 217 135 Fertigspritzen mit Kanüle. Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Los-Nr: 6 Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. s. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Bezeichnung: Region Thüringen (FS mit Kanüle) 1) Kurze Beschreibung Der Region Thüringen sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste und zweite Ziffer 93lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 201612017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 1411012015 S199 http://ted.europa.eu/TED - - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 7 I 13 2017-04-20T13:49:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes