STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/8932 Thema: Gerichtlich bestellte Betreuer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Betreuungsvereine existieren in Sachsen derzeit und wie hat sich die Zahl der Betreuungsvereine seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren und nach Neugründungen, Zusammenlegung sowie Beendigung der Tätigkeit aufschlüsseln) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2107t12 Dresden, ,lf . APril 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsteri um der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen. deismj Verkehrsverbind ung: Zu erreichen mit Stra ßenba h n lin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für eloktron¡sch sign¡êne sowie für vêrschlüsselte el€ktronische Dokum €nte nur über dãs Elektronischo Gêrichts- und VeMaltungsposttachi nåhere lnformat¡onen unter M.sgvp.d€ Jahr Anzahl der Betreuungsvereine zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres 2010 31 20 11 31 2012 32 2Q13 31 2014 33 2015 33 2016 33 2017 32 Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\ÞJHädSg Soweit sich die Anzahl der Betreuungsvereine in einzelnen Jahren verringert, geht dies auf die Beendigung der Tätigkeit eines Betreuungsvereins zurück, Zusammenlegungen sind im abgefragten Zeitraum nicht erfolgt. Frage 2: Wie viele freie Berufsbetreuer gibt es in Sachsen derzeit und wie hat sich die Zahl der freien Berufsbetreuer seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Die Staatsregierung erfasst die im Freistaat Sachsen tätigen Berufsbetreuer selbst nicht statistisch. Auch die gerichtliche Praxis erhebt die Anzahl der Berufsbetreuer nicht flächendeckend bei allen Gerichten. Demgegenüber erheben die örtlichen Betreuungsbehörden im Rahmen ihrer eigenen Statistik auch die Anzahl der freien Berufsbetreuer. Der Kommunale Sozialverband (KSV) Sachsen teilte diese Zahlen auf der Grundlage der jährlichen statistischen Erhebung bei den örtlichen Betreuungsbehörden mit. Der KSV Sachsen wies in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass aufgrund personeller Wechsel oder Umstellungen im EDV-Programm, nicht immer alle Daten von allen örtlichen Betreuungsbehörden ermittelbar sind. Eine örtliche Betreuungsbehörde konnte für die Jahre 2Q14 und 2015 keine Angaben zur Anzahl der freien Berufsbetreuer machen , so dass der KSV Sachsen die in der Tabelle dargestellten Werte für die Jahre 2014 und 2015 tatsächlich auf ca. 1650 schätzt. Anzahl freier BerufsbetreuerJahr 2010 1403 2011 1 57 1 15142012 2013 1 55 I 2014 1 564 2015 1 589 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ffiç-\ElrJñrlS\:ry Die Erhebungsbögen für das Berichtsjahr 2016 liegen dem KSV Sachsen noch nicht vollständig vor, so dass diesbezüglich keine aktuelleren und detaillierteren Angaben möglich sind. Frage 3: Welche landesrechtliche Förderung können die Betreuungsvereine erhalten, welche Summe steht pro Jahr insgesamt zur Verfügung aus welchem Haushaltstitel und wurden 2016 die gesamten Fördermittel abgerufen? Die Betreuungsvereine können auf der Grundlage der ,,Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. Oktober 2015 landesrechtlich gefördert werden. Seit dem Haushaltsjahr 2015 stehen im Haushaltstitel 06 021684 09-7 jährlich insgesamt 300.000 EUR als Fördersumme zur Verfügung. lm Haushaltsjahr 2Q16 wurden davon Fördermittel in Höhe von 88.550,00 EUR bewilligt und in Anspruch genommen. Zur weiteren Verbesserung des Mittelabflusses wurde die Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 geändert. Frage 4: Existiert eine institutionelle Förderung einzelner Betreuungsvereine, wenn ja, welcher ? Eine institutionelle Förderung einzelner Betreuungsvereine erfolgt durch den Freistaat Sachsen nicht. Nach der in Frage 3 genannten Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine werden die Betreuungsvereine unter näher bestimmten Voraussetzungen projektbezogen auf entsprechenden Antrag gefördert. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden beteiligen sich an dieser projektbezogenen Förderung über das in der Richtlinie normierte Erfordernis der kommunalen Kofinanzierung durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kommunalen Sozialverband , den Landkreisen und den Kreisfreien Städten, wonach seit dem Jahr 2015 der kommunale Anteil durch den Kommunalen Sozialverband erbracht wird, der seinerseits durch eine entsprechende Umlage refinanziert wird. Demnach wird aus den kommunalen Haushalten zusätzlich ein Betrag erbracht, der 10 % des staatlichen Förderanteils entspricht. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\YrÈñilw Daneben fördern einzelne Landkreise/Kreisfreie Städte zusätzlich nach eigenen Förderrichtlinien Betreuungsvereine in ihrem Landkreis bzw. Stadtgebiet. Dies betrifft nach Mitteilung des KSV Sachsen dezeit den Landkreis Sächsische Schweiz- Ostezgebirge und die Stadt Dresden. Mit freundlichen Grüßen élgz- Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-04-13T14:30:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes