STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01069 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/90-2017 Dresden, April 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8933 Thema: Bestandserhaltung in Sächsischen Bibliotheken Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderprogramme existieren derzeit in Sachsen, um den Erhalt des schriftlichen Kulturgutes zu gewährleisten? (Bitte die Antwort nach einjähriger und mehrjähriger Förderdauer sowie Höhe der Gesamtförderung pro Antrag aufschlüsseln) Es existiert derzeit in Sachsen kein Förderprogramm zum Erhalt des schriftli chen Kulturgutes. Gleichwohl koordiniert die Landesstelle für Bestandserhal tung an der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbiblio thek (SLÜB) Bestandserhaltungsmaßnahmen in den wissenschaftlichen Bib liotheken des Freistaates Sachsen, berät auch Bibliotheken in nichtstaatli chen Trägerschaften und tauscht sich darüber hinaus fachlich mit Einrichtun gen aus dem Archiv- und Museumswesen aus. Der Landesstelle stehen seit ihrer Gründung im Jahr 1998 Sachmittel für die Durchführung bzw. Beauftragung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Derzeitig beträgt die Höhe des Budgets 235.000 Euro. Gefördert werden damit folgende Schwerpunkte zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Bibliotheken des Freistaates Sachsen: Vergabe von Restaurierungen, An kauf von Schutzbehältnissen, Aufträge zur Massenentsäuerung, Mikroverfil mung historischer Zeitungen, Trockenreinigung und Notfallmaßnahmen. Weiterhin können die Bibliotheken (bzw. Archive) im Rahmen der seit dem Jahr 2010 jährlich erfolgenden Ausschreibungen der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz Anträge auf zusätzliche Projektmittel stel len. Auch hierbei unterstützt die Landesstelle für Bestandserhaltung andere sächsische Bibliotheken. In diesem Jahr erfolgt die Ausschreibung der KEK mit dem Schwerpunkt „Das besondere Format". ■ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden wvvw.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am HIntereIngang der WIgardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eiektroniscfie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Bisher erhielten 27 Modeliprojektanträge sächsischer Einrichtungen eine Förderung. Die Projekte einschließlich der Einrichtungen und Fördersummen sind auf der Homepage der KEK aufgeführt: (http://schriftqutschuetzen.kek-spk.de/proiekt-uebersicht/) Erstmalig wurde im Jahr 2017 auf der Grundlage der bundesweiten Handlungsempfeh lungen („Die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken in Deutschland: Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Beauftragte der Bundesre gierung für Kultur und Medien und die Kultusministerkonferenz"; (http://kekspk .de/aufqaben-und-ziele/bundesweite-handlunqs-empfehlunqen/) aufgezeigten Bedarfe ein Sonderprogramm des Bundes in Höhe von 1 Million Euro zur Förderung von Mengenverfahren der Bestandserhaltung ausgeschrieben: (https://www.bundesreqierunq.de/Content/DE/Artikel/BKM/Kurzmeldunqen/2017/03/201 7-03-01-sondermittel-schriftliches-kulturqut.html?nn=391670). Für sächsische Bibliothe ken bereitet die Landesstelle für Bestandserhaltung einen entsprechenden Antrag für Schutzbehältnisse vor. Frage 2: Welcher prozentuale Anteil der Bestände in den sächsischen Staats- und Universitätsbibliotheken ist durch Umwelteinflüsse bereits beeinträchtigt bzw. ge schädigt? (Bitte Antwort nach den Staats- und Universitätsbibliotheken sowie nach Beeinträchtigungsart Schimmelpiiz, Insektenfraß, andere Schädlinge) Sächsische Bibliotheken haben sehr detaillierte Zuarbeiten zu den Bestands- und Be darfserhebungen der KEK für die Erstellung der „Bundesweiten Handlungsempfehlun gen" geleistet. Diese Erhebungen sind in die Bedarfsermittlungen der KEK eingeflossen (Seiten 95/96 der Bundesweiten Handlungsempfehlungen: http://kek-spk.de/fileadmin/user upload/pdf Downloads/KEK Bundesweite Handlunqsempfehlunqen.pdf). Danach sind ca. 23 % beeinträchtigt. Es handelt sich um Zahlen für die relevanten Bestandsseg mente historischer Bestände - darin berücksichtigt sind die SLUB sowie die anderen sächsischen Universitätsbibliotheken. Zusätzlich zu beachten ist der Bedarf für die Massenentsäuerung von Beständen aus dem Erscheinungszeitraum ca. 1851 - 1990. (für Sachsen ca. 600.000 Exemplare). Schäden durch Schimmelpilzbefall, Insektenfraß und andere Schädlinge sind in diese Angaben einberechnet. Exogene Hauptschäden sind aber zweifellos kriegsbedingte Ein wirkungen und ihre Folgeschäden (hierbei auch Schimmelpilzbefall), Lagerungsschäden und Benutzungsschäden. Weiterhin sind endogene Schäden zu berücksichtigen - dazu zählen insbesondere säureinduzierte Papierschäden. Frage 3: Wird in sämtlichen sächsischen Staats- und Universitätsbibiiotheken ein sog. Monitoring durchgeführt, um die Schädigungen bzw. Gefährdungen durch Umwelteinflüsse zu erfassen? Wenn ja seit wann? Wenn nein, weshalb nicht? Es erfolgt in allen Bibliotheken eine kontinuierliche Erfassung und Auswertung der raum klimatischen Parameter (Lufttemperatur und relative Luftfeuchtigkeit) beispielsweise mit Thermo-Hygrographen oder mit aufzeichnenden elektronischen Messgeräten. Dies ist Voraussetzung, um in Anlehnung an die DIN 11799:2005 einen Sollwertvergleich für op timale Lagerungsbedingungen vornehmen zu können. Gute Lagerungsbedingungen sind wesentlich für die Vermeidung von Schimmelpilzbefall. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Landesstelle für Bestandserhaltung hat allen sächsischen Bibliotheken empfohlen, ein Insekten-Monitoring einzuführen. Dazu wurde dieses Thema zweimal (2015 und 2016) zu dem jährlich von der Landesstelle organisierten Sächsischen Werkstatttag für Bestandserhaltung aufgerufen und die Notwendigkeit erläutert. Weiterhin wurden allen Bibliotheken einschlägige Fallen für Testzwecke zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Entwurf der Norm „Erhaltung des kulturellen Erbes - Integrierte Schädlingsbekämp fung zum Schutz des kulturellen Erbes" in der Deutschen Fassung prEN 16790:2014. Frage 4: Welche jährlichen Kosten veranschlagen die sächsischen Staats- und Universitätsbibliotheken für eine fach- und sachgerechte Reinigung, Konservie rung sowie Lagerung der Originale? Zu den bundesweiten Handlungsempfehlungen haben nicht nur wissenschaftliche Bibli otheken zugearbeitet, sondern alle sächsischen Bibliotheken, die über relevante Altbe stände verfügen. Mit dem Ziel, alle notwendigen konservatorischen und restauratori schen Maßnahmen in einem Zeitraum von 100 Jahren zu bewältigen, hat die KEK für Sachsens Bibliotheken einen Bedarf von jährlich rund 2,2 Mio. Euro berechnet (S. 99 der Bundesweiten Handlungsempfehlungen), der in die Bedarfe und Empfehlungen für ein langfristiges Bund-Länder-Förderprogramm aufgenommen wurde. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017-04-20T08:03:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes