Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 291 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS M 1 NISTERl UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8946 Thema: Voraussetzungen für die Digitalisierung der Wirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Breitbandkapazität benötigen Unternehmen, wenn Daten von beispielsweise Maschinen in Echtzeit und störungsfrei transferiert werden müssen? Für die Möglichkeit der Datenübertragung in Echtzeit ist in erster Linie nicht die Bandbreite des Anschlusses entscheidend, sondern die Antwortzeit (auch als Latenzzeit bzw. kurz als Latenz bezeichnet). Internet-Technologien basieren auf Komponenten und Übertragungsprotokollen, wie z. B. TCP/IP oder UDP, die keine oder nur eingeschränkte Echtzeitfähigkeiten besitzen . Ein Zusammenhang zwischen Breitbandkapazität und Störungsfreiheit bzw. Zuverlässigkeit existiert nicht. Auch unter Vernachlässigung der Voraussetzung Echtzeitfähigkeit können die von Unternehmen benötigten Bandbreiten nicht belastbar angegeben werden . Sie hängen u. a. von der konkreten Maschine , dem Maß an Vorverarbeitung der anfallenden Daten und der Anzahl gleichzeitig Daten austauschender Maschinen ab. Grundsätzlich können für einzelne Maschinen Bandbreiten deutlich unter 1 Mbit/s ausreichend sein . Frage 2: Wie hoch ist der kapazitative Netzbedarf für die fortschreitende Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft und wie konkret unterstützt die Staatsregierung den Ausbau der Kapazitäten insbesondere im ländlichen Raum in der aktuellen Legislaturperiode ? Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat in der „Breitbandstudie Sachsen 2030" durch die Technische Universität Dresden u. a. den prognostizierbaren Bedarf von Unternehmen an Breitbandverfügbarkeit prüfen lassen (S. 81 ff.). Dabei wurden drei zu berücksichtigende Kategorien von Nutzergruppen erkannt. Während die Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-1053/53/3 Dresden, 1 9. APR. Z017 Zerhflkat seit 200& a udlt bcrufundfamllle Hausa nschrift : Sächsisches Staatsministerium für Wirtsc haft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 O 1 099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR ~SACHsEN erste Nutzergruppe stets den modernsten Stand der Technik nutzt, lässt sich die dritte Gruppe bis zum Beginn der Nutzung bis zu zehn Jahre Zeit . Dementsprechend ist kein einheitlicher Bedarf prognostizierbar. Mit zunehmender Digitalisierung wird davon ausgegangen , dass der Bedarf für alle Anwender steigt. Deshalb fördert die Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode den Ausbau der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum wie in ganz Sachsen, insbesondere im Rahmen des Programmes „Digitale Offensive Sachsen". Frage 3: Wie viele Unternehmen in Sachsen haben Zugang zu dieser Breitbandkapazität ? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) Frage 4: Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen haben Zugang zu dieser Breitbandkapazität? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Entsprechend der Antwort zu Frage 2 ist kein einheitlicher Bedarf prognostizierbar. Aushilfsweise wird über die Breitbandverfügbarkeit ;:::: 50 Mbit/s von kleinen , mittleren und großen Firmen Auskunft gegeben. Insgesamt sind 142.630 Unternehmen im Freistaat Sachsen mit Breitband ;:::: 50 Mbit/s versorgbar. Die nach Firmengröße und Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufgeschlüsselten Zahlen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Frage 5: Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme sind erforderlich, um Beschäftigte sowie Arbeitslose für den digitalisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden? Es wird auf die Antwort zur Drs.-Nr. 6/5807 verwiesen, in der „Digitale Kompetenz" thematisiert und die informatische Bildung als Voraussetzung für kompetente , spezialisierte Fachkräfte und die umfassende, zeitgemäße Vermittlung von Computer- bzw. Medien-Kompetenz als Schlüsselkompetenz herausgestellt wurden . Die Staatsregierung kann jedoch keine generellen Aussagen darüber treffen, welche konkreten Aus- und Weiterbildungsprogramme erforderlich sind , um Beschäftigte sowie Arbeitslose für den digitalen Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Bildungsbedarfe sind branchen- als auch unternehmensspezifisch und individuell geprägt. Unternehmen und Einzelpersonen sind demnach gefordert, Bildungsbedarfe eigenverantwortlich zu identifizieren. Die Staatsregierung unterstützt die Weiterbildungsaktivitäten von Unternehmen mit dem Weiterbildungsscheck betrieblich und von Einzelpersonen mit dem Weiterbildungsscheck individuell. Mit freundlichen Grüßen lnVe~ng ~-/ß/7 Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 2 von 2 7.970 21.760 B.620 - .. 0 ·eiz-Osterz.gebirae 8.220 gtiarki9it'" bezieoon sich dabei irmen in Deu1sci1land lass-en sich unter1eilen in kJei etsehdffi.g1e) Firmen. Firmt?n mit Bmitbandanschlassl? verto~n. Ei 6.150 930 890 2.140 8.170 1.970 1.230 1.450 980 890 Ln Anlage 120 -240 -5() - (J -0 -220 -80 -60 -60 -0 - 40 -100 - ren Firmgn in Prozent. 2017-04-20T08:01:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes