STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 1 o 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 4-0141,51/27/69-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/896 Thema: Kernkraft - Entwicklung in Sachsen und Positionen der Staatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der in Deutschland 2011 beschlossene, geregelte Atomausstieg bis 2022 wird von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen. Weitere europäische Staaten wie Frankreich oder Schweden wollen ihre Abhängigkeit von der Kernkraft drastisch reduzieren oder gar ganz beenden. Neubauprojekte in Finnland, in der Tschechischen Republik und Großbritannien treffen angesichts der immensen Kosten solcher Projekte auf Finanzierungsprobleme und Verzögerungen. Unser östliches Nachbarland, die Republik Polen, plant gleichwohl einen Neueinstieg in die Kernenergie. Angesichts der weltweit rasanten Ausbauentwicklung und Kosten red uktion bei den Erneuerbaren Energien steht die wirtschaftliche Zukunft der Kernenergie vor großen Fragezeichen. Die gesellschaftliche Akzeptanz schwindet angesichts der sichereren, immer kostengünstigeren Alternativen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Forschungseinrichtungen Sachsens erfolgen For-schungs- und Entwicklungsarbeiten für kerntechnische Anlagen zur Nutzung der Kernenergie zum Zweck der Kernspaltung (Stromerzeugung, thermische Prozesse), Kernfusion oder Transmutation? In folgenden Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erfolgen Forschungsarbeiten zum Bereich Kernenergie / kerntechnische Anlagen: Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ‘Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 1. Technische Universität Dresden Institut für Energietechnik, Professur für Wasserstoff- und Kernenergietechnik 2. Hochschule Zittau/Görlitz Institut für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung und Messtechnik (IPM) 3. Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Institut für Ressourcenökologie Es ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeiten nicht allein dem Zweck der Kernspaltung, Kernfusion oder Transmutation zur Bereitstellung von Nutzenergie (Strom, Wärme) dienen, sondern schwerpunktmäßig dem Zweck der Betriebssicherheit kerntechnischer Anlagen, ihres sicheren Rückbaus und der nuklearen Entsorgung. Frage 2: Welches Finanzvolumen steht dafür zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung, Mittelherkunft Land/Bund/Drittmittel für Jahre 2010-2014) Die staatliche Finanzierung der Hochschulen richtet sich nach § 11 Abs. 6 und 7 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) und wird im Rahmen eines Globalbudgets zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage nimmt die Hochschule die Mittelverteilung auf hochschulinterne Unterstrukturen wie z. B. Lehrstühle und Institute vor. Eine exakte fiskalische Zuordnung des Globalbedarfs auf einzelne Aktivitäten innerhalb einer Professur ist nicht klar darstellbar. Ähnlich verhält es sich mit der institutioneilen Finanzierung des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf (programmorientierte Förderung). Demgegenüber sind Drittmittel grundsätzlich projektbezogen und werden für das Erreichen von Forschungsaufgaben entsprechend der formulierten Ziele zweckgebunden eingesetzt. Die folgende Tabelle benennt daher Drittmittel, die in den Jahren 2010 bis 2014 für die o. g. Zwecke insgesamt zur Verfügung standen, und untergliedert diese je Einrichtung in Kategorien der Mittelherkunft. Einrichtung Drittmittel 2010-2014 nach Herkunft 1. Technische Universität Dresden Institut für Energietechnik Professur für Wasserstoff- und Kernenergietechnik Land : ca. 780 TEUR Bund: ca. 1.900 TEUR Sonstige (EU, Wirtschaft, Andere): ca. 590 TEUR 2. Hochschule Zittau/Görlitz Institut für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung und Messtechnik (IPM) Land : 0 EUR Bund: ca. 2.800 TEUR Sonstige (EU, Wirtschaft, Andere): ca. 2.000 TEUR 3. Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Institut für Ressourcenökologie Land : ca. 64 TEUR Bund: ca. 4.628 TEUR Sonstige (EU, Wirtschaft, Andere): ca. 5.623 TEUR Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 3: Nimmt die Staatsregierung zu den polnischen Plänen eines Neueinstiegs in die Kernenergie eine unterstützende Position ein? Der Sächsischen Staatsregierung steht eine Bewertung der polnischen Pläne eines Neueinstiegs in die Kernenergie nicht zu. Die Republik Polen ist ein souveräner Mitgliedstaat der Europäischen Union, der in eigener Hoheit über die Belange seiner Energiepolitik entscheidet. Dies ist von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu respektieren, solange bestehende gesetzliche Vorschriften nicht verletzt werden. Frage 4: Wie positioniert sich die Staatsregierung zur Förderung von Beiträgen sächsischer Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu den polnischen Kernenergieplänen (etwa in Form von Forschungs- und Technologieförderung, Bürgschaften für Wirtschaftsvorhaben)? Forschungs- und Technologievorhaben, die im direkten Zusammenhang zu den polnischen Kernenergieplänen stehen, werden von der Sächsischen Staatsregierung nicht gefördert. Eine Entscheidung über eine Bürgschaft nach dem Landesbürgschaftsprogramm erfolgt jeweils im Einzelfall auf der Grundlage eines tragfähigen Unternehmenskonzepts und der volkswirtschaftlichen Förderwürdigkeit für Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden. Über etwaige bestehende oder geplante Vorhaben mit Bezug zu den polnischen Kernenergieplänen liegen keine Informationen vor. Die Sächsische Staatsregierung hat jedoch in einem Schreiben an den Direktor des polnischen nationalen Zentrums für Kernforschung ihr Interesse an einer Zusammenarbeit zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Ausdruck gebracht, die unter dem Dach des europäischen SET-Planes (COM (2009) 519) laufen. Grundsätzlich erscheint es der Sächsischen Staatsregierung begrüßenswert, wenn (auch) sächsische Wissenschaftler/-innen und Unternehmer/-innen mittels Ausbildung und Wissens-/ Technologietransfer nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Beiträge zu einer höchstmöglichen Sicherheit in Betrieb befindlicher oder rückzubauender kerntechnischer Anlagen leisten können. Frage 5: Wie setzt sich die sächsische Staatsregierung dafür ein, dass die für Sachsen entstehenden Risiken minimiert werden - etwa durch Realisierung mit dem besten, sichersten bekannten Reaktorkonzept anstelle kostenoptimierter Lösungen? Bitte konkrete Maßnahmen auflisten. Die Sächsische Staatsregierung hat ihren Bürgern die Möglichkeit gegeben und sich selbst mit einer eigenen Stellungnahme am grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogrammes in den Jahren 2011 bis 2013 beteiligt. Umfangreiche Unterlagen sind unter der Internetadresse http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahtenschutz/25282.htm abrufbar. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD, Drs.-Nr. 5/7896 sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Jurk, SPD-Fraktion, Drs.-Nr. 5/5626, verwiesen. Seite 4 von 4