STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8968 Thema: Unterstützung von Eltern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Familiengründung und bei der Wahrnehmung von Elternschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Im Rahmen der Großen Anfrage wird unter ,Behinderung ' eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung verstanden, welche in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und wirksame Teilhabe - gleichberechtigt mit anderen- an der Gesellschaft behindern kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: I. Grundsätzliches Angaben zu Angaben zu den Fragen 1 bis 22 bitte jeweils insgesamt sowie auf Landkreise und Kreisfreie Städte aufgeschlüsselt darstellen! Frage 1: Wie viele Mütter mit welcher Art von Behinderung, die minderjährige Kinder haben, leben in Freistaat Sachsen? Diese Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Angaben über das Vorliegen einer Schwerbehinderung sowie zur Art und zum Grad der Behinderung und zu weiteren gesetzlich bestimmten Merkmalen werden im Rahmen der amtlichen Schwerbehindertenstatistik nach § 131 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhoben. Die Eigenschaft des schwerbehinderten Menschen als Mutter oder Vater sowie die Anzahl von minderjährigen Kindern und das Zusammenleben mit diesen sind keine Erhebungsmerkmale dieser Bundesstatistik. Diese Angaben werden auch im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 69 SGB IX von den zuständigen Behörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) nicht ermittelt, weil sie für die Beurteilung einer Behinderung nicht erforderlich sind. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.52-17/11 Dresden, 0.1 Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01 097 Dresden www sms sachsen.de Seite 2 von 31 Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Mütter sind in welcher Weise mehrfach behindert ? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Wie viele der unter 1. genannten Mütter haben ein, zwei oder drei und mehr Kinder ? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Wie ist bei den unter 1. genannten Müttern die Verteilung auf Altersgruppen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 5: Welchem Anteil an allen Frauen mit Behinderungen einer Altersgruppe entspricht dies jeweils? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 6: Im Falle welcher Behinderungsarten gestaltet sich für Frauen die Realisierung von Mutterschaft als besonders schwierig? Behinderung ist per Definitionem mit Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbunden. Wie, in welchen Lebensbereichen und in welchem Umfang derartige Einschränkungen konkret bestehen, kann nur individuell beurteilt werden und wird weniger durch die Art der Behinderung als vielmehr durch deren Schwere beeinflusst . Es ist nicht Anliegen der Staatsregierung, die möglichen Teilhabebeeinträchtigungen , die durch die verschiedenen Behinderungsarten oder auch durch Mehrfachbehinderungen bedingt sein können, gegeneinander abzuwägen. Frage 7: Existieren Korrelationen zwischen Mutterschaft und höchstem Bildungsabschluss bezogen auf die unter 1. genannten Mütter. Wenn ja: Welche? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 8: Wie viele Väter mit welcher Art von Behinderung, die minderjährige Kinder haben , leben im Freistaat Sachsen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 9: Seite 3 von 31 Wie viele der unter 8. genannten Väter sind in welcher Weise mehrfach behindert ? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 10: Wie viele der unter 8. genannten Väter haben ein, zwei oder drei und mehr Kinder ? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 11: Wie ist bei den unter 8. genannten Vätern die Verteilung auf Altersgruppen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 12: Welchem Anteil an allen Männern mit Behinderungen einer Altersgruppe entspricht dies jeweils? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 13: Wie viele der minderjährigen Kinder von Eltern mit Behinderungen haben ebenfalls eine Behinderung und wie viele davon sind mehrfach behindert? Frage 14: Wie ist bei den unter 13. genannten Kindern die Verteilung auf Altersgruppen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 13 und 14: Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Eine statistische Erfassung, ob bei Kindern oder Eltern eines schwerbehinderten Menschen eine Behinderung vorliegt, findet ebenfalls nicht statt. Frage 15: Im Falle welcher Behinderungsarten gestaltet sich für Männer die Realisierung von Vaterschaft als besonders schwierig? Auf die Antwort auf Frage 6 wird verwiesen. Frage 16: Existieren Korrelationen zwischen Vaterschaft und höchstem Bildungsabschluss bei den unter 8. genannten Vätern? Wenn ja: Welche? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 17: Wie ist die Verteilung der Mütter, der Väter und der Kinder auf die unterschiedlichen Familienkonstellationen? Seite 4 von 31 Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 18: In wie vielen Fällen haben zwei im Haushalt lebende Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte eine Behinderung? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 19: In wie vielen Fällen leben minderjährige Kinder aus Paarhaushalten bei ihren Erziehungs - bzw. Sorgeberechtigten mit Behinderungen und wie ist die Verteilung auf welche unterschiedlichen Wohnformen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 20: In wie vielen Fällen leben minderjährige Kinder aus Paarhaushalten nicht bei ihren Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten mit Behinderungen und wie ist die Verteilung auf welche unterschiedlichen Wohnformen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 21: Wie viele der alleinerziehenden Mütter mit Behinderungen leben mit ihren Kindern zusammen bzw. nicht zusammen und wie ist die Verteilung auf welche Wohnformen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 22: Wie viele der alleinerziehenden Väter mit Behinderungen leben mit ihren Kindern zusammen bzw. nicht zusammen und wie ist die Verteilung auf welche Wohnformen ? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Frage 23: Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus den nachfolgend genannten Studien ggf. gezogen bzw. welche konkreten Maßnahmen wurden ggf. abgeleitet und im Freistaat Sachsen umgesetzt? a) Michel, M., Häußler-Sczepan, M.: Frauen mit Behinderungen in Sachsen, SMS, 2001 b) Michel, M.: Expertise Behinderte Mütter im Freistaat Sachsen, SMS, 2006 c) Michel, M., Seidel, A., Müller, M., Wienholz S.: Behinderte Mütter im Freistaat Sachsen - Ausbau der Bildungs- und Beratungsangebote und wissenschaftliche Begleitung der Arbeit des Kompetenzzentrums. Abschlussbericht, LCD/SMS, 2012 Seite 5 von 31 Zweck von Studien ist es, bestimmte Sachverhalte näher zu untersuchen und gegebenenfalls auch Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Studien sind damit ein Mittel neben anderen zur Vorbereitung der Meinungsbildung der Staatsregierung. Konkrete Maßnahmen werden dann auf Grund einer Vielzahl von Erwägungen beschlossen. Es ist daher nicht möglich anzugeben, welche konkreten Schlussfolgerungen und Maßnahmen aus den genannten Studien abgeleitet wurden. Im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden auch die Themen Eltern mit Behinderungen sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitsgruppe 3 – Gesundheit und Rehabilitation, Familie – unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, der Wohlfahrtsverbände und der kommunalen Landesverbände diskutiert; an einer Sitzung nahm auch Frau Dr. Marion Michel aus Leipzig als Expertin teil. Die im Ergebnis dieser Diskussion von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen sind dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Kapitel 8.1.5 auf Seite 40 ff. in der von der Staatsregierung am 8.11.2016 beschlossenen Version 1.0) zu entnehmen. Frage 24: Welche der nachfolgend genannten Studien sind der Staatsregierung bekannt und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden für den Freistaat Sachsen ggf. aus den Studien gezogen bzw. welche konkreten Maßnahmen wurden ggf. als Schlussfolgerung in Sachsen umgesetzt? a) Michel, M., Wienholz, S., Jonas, A.: Die medizinische und soziale Betreuung behinderter Mütter im Freistaat Sachsen – eine medizinsoziologische Begleitstudie zum Aufbau eines Kompetenzzentrums für behinderte Mütter, Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen, 2010 b) Michel, M., Seidel, A.: Einflussfaktoren auf Fertilität, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft behinderter und chronisch kranker Frauen und Männer und Einflussfaktoren auf die hohe Sectio-Rate bei Entbindungen behinderter /chronisch kranker Mütter, Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen, 2013 c) Wienholz, S., Seidel, A., Michel, M.: Jugendsexualität und Behinderung, BZgA, 2011 d) Wienholz, S., Seidel, A., Michel, M.: Familienplanung bei jungen Erwachsenen mit Behinderungen in Sachsen, BZgA, 2014 Die genannten Studien sind der Staatsregierung bekannt. Auf die Antwort auf Frage 23 wird verwiesen. Frage 25: Welche Bestrebungen gibt es bei der Staatsregierung, insbesondere im Bereich Landesjugendamt, um Ergebnisse der genannten Studien als Arbeitsthema aufzunehmen und/oder welche Vorhaben und Aktivitäten sind diesbezüglich hinsichtlich der praktischen Umsetzung von Studienergebnissen geplant? Die Arbeitsthemen der Verwaltung des Landesjugendamtes werden zum einen wesentlich durch den Landesjugendhilfeausschuss bestimmt und zum anderen richten sie sich nach den konkreten Bedarfen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Seite 6 von 31 Thema Jugendsexualität ist explizit Bestanteil der Seminarreihen für Mitarbeiter/-innen in den allgemeinen sozialen Diensten der Jugendämter bzw. in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Freistaat Sachsen. Frage 26: Welche wesentlichen Unterschiede bestehen in der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Frauen und Männern mit Beeinträchtigungen gegenüber Frauen und Männern ohne Beeinträchtigungen aktuell insbesondere auch in Hinblick auf die entsprechende sozioökonomische Grundlage bei Familiengründung und auf die Mobilisierung von Unterstützungsangeboten? Statistische Angaben, die Schlüsse auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zulassen, werden alle vier Jahre stichprobenweise im Rahmen des Mikrozensus erhoben, zuletzt im Jahr 2013. Allerdings sind auch im Rahmen der Erhebungen zum Mikrozensus die Angaben zum Vorliegen einer anerkannten Behinderung freiwillig. Die folgenden Aussagen basieren auf Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zu Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren aus dem Mikrozensus 2013. Die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen ist erheblich geringer als die der Menschen ohne Behinderungen, wie nachfolgende Tabelle zeigt: Erwerbsbeteiligung (in Prozent) Menschen mit Behinderungen* gesamt Männer Frauen erwerbstätig 41,7 40,9 42,7 erwerbslos 5,2 5,3 /*** Nichterwerbspersonen 53,1 53,8 52,4 Menschen ohne Behinderungen** gesamt Männer Frauen erwerbstätig 76,8 79,3 68,0 erwerbslos 6,6 6,7 7,0 Nichterwerbspersonen 16,5 13,6 25,0 * Personen, die angegeben haben, eine amtlich anerkannte Behinderung zu haben ** Personen, die angegeben haben, keine amtlich anerkannte Behinderung zu haben *** Zahlenwert nicht sicher genug (weniger als 50 erfasste Fälle) Während die große Mehrheit der Menschen ohne Behinderungen ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bestreiten, spielen für Menschen mit Behinderungen soziale Leistungen, insbesondere Renten und Pensionen eine erheblich größere Rolle. Siehe dazu nachfolgende Tabelle: Seite 7 von 31 überwiegender Lebensunterhalt (in Prozent) Menschen mit Behinderungen* gesamt Männer Frauen Erwerbs-/ Berufstätigkeit 32,0 30,7 33,5 Arbeitslosengeld I /*** /*** /*** Arbeitslosengeld II 10,1 12,2 7,8 Sozialhilfe 4,7 6,1 /*** Rente, Pension 44,3 42,9 45,9 Unterhalt durch Angehörige 4,5 /*** 6,1 Sonstiges /*** /*** /*** Menschen ohne Behinderungen** gesamt Männer Frauen Erwerbs-/Berufstätigkeit 71,9 76,0 67,7 Arbeitslosengeld I 2,1 2,5 1,8 Arbeitslosengeld II 7,8 7,4 8,2 Sozialhilfe /*** /*** /*** Rente, Pension 5,0 3,5 6,6 Unterhalt durch Angehörige 8,9 7,5 10,4 Sonstiges 4,0 2,9 5,1 * Personen, die angegeben haben, eine amtlich anerkannte Behinderung zu haben ** Personen, die angegeben haben, keine amtlich anerkannte Behinderung zu haben *** Zahlenwert nicht sicher genug (weniger als 50 erfasste Fälle) Unter Berücksichtigung aller Nettoeinkünfte wie Lohn/Gehalt, Unternehmereinkünfte, Rente/Pension, öffentliche Unterstützungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung , Kindergeld, Wohngeld u. a. erzielen Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt ein niedrigeres monatliches Nettoeinkommen, wie nachfolgende Tabelle zeigt: Menschen mit Behinderungen* gesamt Männer Frauen mittleres monatliches Nettoeinkommen (Median ) 864 € 883 € 843 € Menschen ohne Behinderungen** gesamt Männer Frauen mittleres monatliches Nettoeinkommen (Median ) 1.164 € 1.269 € 1.040 € * Personen, die angegeben haben, eine amtlich anerkannte Behinderung zu haben ** Personen, die angegeben haben, keine amtlich anerkannte Behinderung zu haben Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt im Mikrozensus durch Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen. Seite 8 von 31 II. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Frage 1: Welcher Stand der Umsetzung ist erreicht und welche Defizite bestehen im Freistaat Sachsen noch hinsichtlich umfassender Barrierefreiheit (Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe) für Eltern mit Behinderungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen a) Gesundheitsversorgung, bei besonderer Ausweisung der gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung (Beratung, Vorbereitungskurse, Nachsorge) sowie der pädiatrischen Versorgung, b) Ämter, c) Kindereinrichtungen, d) Schulen, e) öffentliche Verkehrsmittel, f) Information, g) Kommunikation? Eine statistische Erfassung der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder öffentlich angebotenen Dienstleistungen oder Kommunikationsmitteln gibt es nicht. In den letzten Jahren wurden insbesondere im Bereich der baulichen Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden sowie bei der Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln beachtliche Fortschritte erzielt. Gleichwohl gibt es in allen Bereichen noch erhebliche Defizite. Dass Barrierefreiheit über die baulichen Aspekte hinausgeht und auch die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Angeboten für Menschen mit Sinnesbehinderungen oder mit kognitiven Einschränkungen umfasst, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit bislang noch wenig verankert. Positive Beispiele in diesem Bereich sind bislang eher Einzelfälle. Zur Barrierefreiheit bei Dienst- und öffentlichen Gebäuden des Freistaates Sachsen nimmt der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) sowohl Bauherrenfunktion als auch bauaufsichtliche Aufgaben wahr, wobei die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit von Dienst- und öffentlichen Gebäuden von besonderer Bedeutung ist. Die Gebäude des Freistaates können entsprechend der Sächsischen Bauordnung in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei erreicht werden. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen durchgängig gemäß den Mindestanforderungen ausgestattet. Über die Mindestanforderungen hinausgehende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Beispiel Orientierungshilfen, werden nach Bedarf umgesetzt . Planerische Entscheidungen werden in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen auf Nutzerseite und den für die Baumaßnahmen zuständigen Vertretern der Behindertenverbände unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen und baulichen Gegebenheiten getroffen. Frage 2: Wie ist im Freistaat Sachsen die Umsetzung von Artikel 23 Absatz 1 der UN- Behindertenrechtskonvention konkret ausgestaltet? Seite 9 von 31 Durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Ratifizierungsgesetz gilt die UN-Behindertenrechtskonvention und damit deren Art. 23 Abs. 1 gemäß Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz auch im Freistaat Sachsen im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Auf die Ausführungen zum Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Antwort auf Frage I.23 wird verwiesen. Nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) besteht für alle Frauen und Männer ein umfassender Anspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen. Im Sinne des inklusiven Ansatzes ist davon auch die Aufgabe der Beratung und Aufklärung von Menschen mit Behinderungen umfasst, die den im Freistaat Sachsen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen per Gesetz übertragen ist. Seit der Erweiterung des SchKG im Jahr 2010 um den § 2a – Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen - wurde die Aufklärung und Beratung schwangerer Frauen und ihrer Partner, denen ein auffälliger fetaler Befund mitgeteilt werden muss oder die eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten, verbessert. Der Anspruch auf psychosoziale Beratung im Kontext der Beratung nach § 2a SchKG wurde im Freistaat Sachsen durch das gezielte Angebot pränataldiagnostischer Fachberatung in fünf speziell aufgestellten Beratungsstellen verstärkt. Die pränataldiagnostischen Fachberatungsstellen informieren auch über Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, stellen Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden her. Aktivitäten und Maßnahmen der Sexualaufklärung von Menschen mit Behinderungen nach § 2 SchKG erfolgen in Umsetzung des von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2015 erstellten Rahmenkonzepts „Sexualaufklärung von Menschen mit Beeinträchtigungen“. Durch die Schwangerenberatungsstellen werden beispielsweise Veranstaltungen zu Sexualaufklärung und Familienplanung in Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen angeboten. Im Zeitraum von November 2011 bis September 2014 förderte der Freistaat eine sexualpädagogische Koordinierungsstelle für Menschen mit Behinderung , die zur Sensibilisierung und Professionalisierung von Eltern, Unterstützern und Fachkräften beitragen konnte. Frage 3: Besteht im Freistaat Sachsen oder auf Bundesebene Handlungsbedarf, um Artikel 23 Absatz 1 der UN-BRK vollumfänglich umzusetzen? Wenn ja: Welcher? Es besteht weitergehender Bedarf an Information und Sensibilisierung bezüglich der Beratung nach § 2a SchKG und dem Angebot pränataldiagnostischer Fachberatung bei den betroffenen Eltern und den niedergelassenen Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe . Die diesbezüglich bestehende Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer ist auszubauen. Das im Freistaat Sachsen vorhandene Angebot an Aktivitäten und Maßnahmen der Sexualaufklärung und Familienplanung für Menschen mit Behinderungen bedarf zur Sicherung und ggf. Weiterentwicklung in einem ersten Schritt einer Bestandsaufnahme. Seite 10 von 31 Ein entsprechendes Konzept ist auf Landesebene zu erstellen. Das Angebot ist mit geeigneten barrierefreien Informationsmaterialien bekannt zu machen. Die Teilhabe von Eltern mit Behinderungen an Maßnahmen der Familienbildung und -beratung sollte, auch unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Barrierefreiheit verbessert werden. Fachkräfte der Familienbildung und -beratung sind für die Belange von Eltern mit Behinderung bzw. Eltern mit behindertem Kind zu qualifizieren und zu sensibilisieren . Mehrgenerationenhäuser und Familienzentren sollen die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung bei ihren Angeboten berücksichtigen und wie bisher auch bei Bedarf spezifische Maßnahmen konzipieren. Frage 4: In welcher Form soll in den Umsetzungsprozess des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK externe Fachexpertise, Artikel 23 Absatz 1 der UN-BRK betreffend, einbezogen werden? Gerade die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die im Zusammenhang mit Art. 23 Abs. 1 UN-BRK stehen, ist vielfach verbunden mit der Sensibilisierung der betroffenen Akteure und Berufsgruppen. Daher ist es erforderlich, diese Akteure, die Kammern und die Berufsverbände aktiv mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in einzelnen Bereichen auch Projekte fachlich erfahrener Träger durch Zuwendungen zu unterstützen . Frage 5: Wie haben sich seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in der Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 das differenzierte Angebot, die Finanzierung und die Nutzung von Elternassistenz als probate Form im Sinne der UN-BRK im Freistaat Sachsen entwickelt? (Bitte in Jahresscheiben darstellen und auch auf Landkreise und Kreisfreie Städte aufschlüsseln!) Diese Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Leistungen der Elternassistenz sind kein Erhebungsmerkmal der Sozialhilfestatistik nach § 121 Nr. 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Eine Abfrage bei den Sozialämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte wurde nicht durchgeführt. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, Seite 11 von 31 nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn mit der Frage werden ausschließlich statistische Angaben abgefragt. Frage 6: Sind mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Veränderungen bezüglich der Elternassistenz verbunden z. B. hinsichtlich Angebotsausbau, Finanzierung usw.? Wenn ja: Welche? Mit dem durch das Bundesteilhabegesetz neu geschaffenen § 78 Abs. 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) neue Fassung (nF) wird erstmals gesetzlich geregelt werden , dass Leistungen zur sozialen Teilhabe auch Assistenzleistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder mit umfassen. Nach der Gesetzesbegründung ist damit sowohl Elternassistenz als auch begleitete Elternschaft gemeint. Diese Bestimmung tritt grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft, wird für den Bereich der Eingliederungshilfe aber erst zum 1. Januar 2020 rechtswirksam . Auch wenn dem Grunde nach auch nach der geltenden Rechtslage nach §§ 53 und 54 SGB XII ein Anspruch von Eltern mit Behinderungen auf die Gewährung von Elternassistenz bestehen kann, wird die ausdrückliche Erwähnung eines solchen im Gesetz voraussichtlich zu einer Zunahme von Anträgen in diesem Bereich führen. Zu welchen Folgen dies konkret im Freistaat Sachsen führen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Frage 7: Wie haben sich seit Inkrafttreten der UN-BRK das differenzierte Angebot, die Finanzierung und die Nutzung von Begleiteter Elternschaft als probate Form im Sinne der UN-BRK im Freistaat Sachsen entwickelt? (Bitte in Jahresscheiben darstellen und auch auf Landkreise und Kreisfreie Städte aufschlüsseln!) Diese Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Leistungen der begleiteten Elternschaft sind kein Erhebungsmerkmal der Sozialhilfestatistik nach § 121 Nr. 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 3 SGB XII. Eine Abfrage bei den Sozialämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte wurde nicht durchgeführt. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Seite 12 von 31 Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn mit der Frage werden ausschließlich statistische Angaben abgefragt. Frage 8: Sind mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Veränderungen bezüglich der Begleiteten Elternschaft verbunden z. B. hinsichtlich Angebotsausbau, Finanzierung usw.? Wenn ja: Welche? Auf die Antwort auf Frage 6 wird verwiesen. Frage 9: Wie ist der erreichte Stand im Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern in Bezug auf Begleitete Elternschaft und Elternassistenz? Der in anderen Bundesländern erreichte Stand in Bezug auf Begleitete Elternschaft und Elternassistenz ist der Staatsregierung nicht bekannt. Eine statistische Erhebung zu diesen beiden Leistungsformen findet nicht statt (siehe Antwort auf Frage 5). Frage 10: Welche Maßnahmen ergreift die Sächsische Staatsregierung und welche will sie ergreifen, um die Möglichkeiten für Begleitete Elternschaft und Elternassistenz auszubauen und inwieweit sollen dabei Best-Practice-Erfahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden? Nach § 19 Abs. 1 SGB IX ist es Aufgabe der zuständigen Rehabilitationsträger, darauf hinzuwirken, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und - einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen; sie haben die Landesregierung dabei lediglich zu beteiligen. Insofern ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung , entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Soweit dies erforderlich ist, könnten die Errichtung entsprechender Dienste, Angebote und Einrichtungen nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) durch Zuwendungen des Freistaates Sachsen unterstützt werden. Frage 11: Welche Informationsmaterialien gibt es im Freistaat Sachsen in Leichter Sprache zu Themen, die Artikel 23 Absatz 1 der UN-BRK betreffen? Seite 13 von 31 Vom Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde ein Informationsflyer „… damit Ihr Kind gesund groß wird – Informationen zum Früherkennungs- und Vorsorgeprogramm“ in Leichter Sprache veröffentlicht. Der Verein Leben mit Handicaps e. V. aus Leipzig hat Informationsbroschüren in Leichter Sprache u. a. auch zu Themen erstellt, die Art. 23 Abs. 1 UN-BRK betreffen. Eine Übersicht über diese Veröffentlichungen ist dem als Anlage II.11 beigefügten Ausdruck zu entnehmen. Ob es weitere Informationsmaterialien Dritter, die Art. 23 Abs. 1 UN-BRK betreffen, in Leichter Sprache in Sachsen gibt, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 12: Wie wird im Freistaat Sachsen gewährleistet, dass die unter 11. genannten Materialien in allen betreffenden öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen (z. B. Sozial - und Jugendämtern) usw. bekannt und vorhanden sind? Es gehört nicht zum Aufgabenbereich der Staatsregierung, dafür zu sorgen, dass Informationsmaterialien in allen betreffenden öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen (z. B. Sozial- und Jugendämtern) u. s. w. bekannt und vorhanden sind. Frage 13: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten zur besseren Umsetzung von Artikel 23 Absatz 1 der UN-BRK gab es in den Jahren 2011 bis 2016 insbesondere für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen und wie wurden diese genutzt? In den Jahren 2011 bis 2016 gab es an der AVS beziehungsweise dem Fortbildungszentrum der Hochschule Meißen (FH) die folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten bezüglich der Umsetzung der UN-BRK: 1) Basisseminare im Bereich Führungskräfteentwicklung – "Umgang mit behinderten /schwerbehinderten Menschen unter besonderer Berücksichtigung der UN- Behindertenrechtskonvention": a) Seminar 01-3101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2. Hierzu fanden in 2015 und 2016 13 Seminare mit insgesamt 185 Teilnehmern statt (vgl. dazu Anlage II.13 - 1) sowie b) Seminar 01-4101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1. Hierzu fanden in 2015 und 2016 13 Seminare mit insgesamt 190 Teilnehmern statt (vgl. dazu Anlage II.13 - 1). 2) Im Jahr 2013 fand im SMI ein von der damaligen AVS organisierter Vortrag für Behördenleiter und Führungskräfte des Freistaates Sachsen mit dem Thema „UN- Behindertenrechtskonvention und Nationaler Aktionsplan“ statt und wurde von 42 Personen besucht. Seite 14 von 31 3) In den Jahren 2013 und 2014 fand an der damaligen AVS ein Seminar zu dem Thema „UN – Behindertenrechtskonvention“ statt und wurde von insgesamt 41 Teilnehmern besucht. In den Jahren 2015 und 2016 fanden sich für dieses Seminar zu dem Thema „UN-Behindertenrechtskonvention“ nicht genügend Teilnehmer (vgl. dazu insgesamt Anlage II.13 - 2). Frage 14: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten zur besseren Umsetzung von Artikel 23 Absatz 1 der UN-BRK gibt es derzeit insbesondere für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen? Es werden in 2017 am Fortbildungszentrum der Hochschule Meißen (FH) im Zusammenhang mit der UN-BRK für die Landesbediensteten die folgenden Seminare angeboten : 1) Seminar 01-3101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2, 2) Seminar 01-4101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 sowie 3) Seminar 04-4531 „UN-Behindertenrechtskonvention“. Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 (BV 2/2017) das Fortbildungskonzept der Verwaltung des Landesjugendamtes bestätigt und verabschiedet . Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung des Landesjugendamtes, bei entsprechender Bedarfsanzeige, praxisrelevante Fortbildungsformate für Mitarbeiter /-innen der Jugendhilfe entwickeln. Im Rahmen der aktuellen Seminarreihen für Mitarbeiter /-innen in den allgemeinen sozialen Diensten der Jugendämter bzw. in stationären Einrichtungen wird das Thema in verschiedenen Kontexten aufgegriffen. III. Gesundheitliche Versorgung, Familienunterstützung und -beratung Frage 1: Wie wird die bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung behinderter und chronisch kranker Frauen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe im Freistaat Sachsen gewährleistet? Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat nach § 4 Abs. 1 der Bedarfsplanungs- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einen Bedarfsplan aufgestellt, der den Stand und den Bedarf an ambulanter ärztlicher Versorgung darstellt. Der Bedarfsplan umfasst Grundsätze zur regionalen Versorgung, systematische Abweichungen von der Bundesrichtlinie sowie die Berichterstattung über die fachgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion. Der darin zu bestimmende bedarfsgerechte Versorgungsgrad wird durch arztgruppenspezifische Allgemeine Verhältniszahlen ausgedrückt. Für jede Planungsregion und für jede Arztgruppe wird mit der Verhältniszahl das Verhältnis Einwohner / Arzt demografiegewichtet bestimmt. Darin sind die Bedarfe aller Einwohner eines Planungsbereiches berücksichtigt, auch die Bedarfe von Einwohnern mit chronischen Erkrankungen und mit Behinderungen. Seite 15 von 31 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat für die ambulante fachärztliche Versorgung im Bereich der Gynäkologie weder Unterversorgung noch drohende Unterversorgung festgestellt. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung im Bereich der Gynäkologie für alle Frauen im Freistaat Sachsen gewährleistet ist. Inwiefern Hebammen eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung behinderter und chronisch kranker Frauen in der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen gewährleisten, wird durch die Staatsregierung nicht erfasst. Frage 2: Wie wird die bedarfsgerechte stationäre medizinische Versorgung behinderter und chronisch kranker Frauen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe im Freistaat Sachsen gewährleistet? Fragen behinderter oder chronisch kranker Schwangerer werden in den landeseigenen Krankenhäusern Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch zeitnah je nach Bedarf ambulant in den Psychiatrischen Institutsambulanzen, in den Tageskliniken oder vollstationär behandelt. Bei Bedarf werden gynäkologische Konsiliardienste durch niedergelassene Ärzte oder somatische Krankenhäuser sichergestellt. Zu den übrigen Krankenhäusern liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 3: Welcher Stand ist im Freistaat Sachsen erreicht und welche Defizite bestehen hinsichtlich barrierefreier Angebote zur Geburtsvorbereitung und zur geburtlichen Nachsorge? Belastbare Daten zum erreichten Stand und zu noch bestehenden Defiziten hinsichtlich barrierefreier Angebote zur Geburtsvorbereitung und zur geburtlichen Nachsorge liegen der Staatsregierung nicht vor. Solche Angebote werden von einer Vielzahl privater, kommunaler oder freier Anbieter vorgehalten, die der Staatsregierung nicht zur Auskunft verpflichtet sind. Eine amtliche Statistik über barrierefreie Angebote in diesem Bereich besteht nicht. Frage 4: Welche Kureinrichtungen stehen im Freistaat Sachsen für Eltern-, Mutter- oder Vater-Kind-Kuren zur Verfügung, die explizit auch auf die Versorgung von Eltern mit welcher Art von Behinderungen eingestellt sind, und welche Defizite werden diesbezüglich ggf. gesehen? Zur Beantwortung der Frage kann die Staatsregierung nur auf die aktuellen Angaben der einzigen der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterliegenden Krankenkasse AOK PLUS zurückgreifen. Die anderen gesetzlichen Krankenkassen sind der Staatsregierung nicht zur Auskunft verpflichtet. Seite 16 von 31 Die AOK PLUS hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es in Sachsen 2 Einrichtungen gibt, die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen durchführen. Dies sind die Einrichtungen AWO Gesundheitszentrum am Spiegelwald – Mutter-/Vater-Kind- Vorsorgeklinik Grünhain Spezialisierung der Klinik: • Mütter mit Kindern mit AD(H)S, • Mütter mit behinderten/erwachsenen behinderten Kindern, • Trauerverarbeitung, • Mütter mit 3 und mehr Kindern, • parallele Vater-Kind-Maßnahmen, • Mütter in Trennungs- und Scheidungssituationen, • Mütter mit Adipositas, • Mütter mit Burn Out, • Mütter mit Migräne. Besondere Eignung: Mindestens teilweise rollstuhlgerecht, mindestens teilweise allergiegerecht. DRK-Mutter-Kind-Kureinrichtung „Haus am Jonsberg“ in Jonsdorf Indikationen für Mütter/Väter: • Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, • Psychische und Verhaltensstörungen, • Krankheiten des Kreislaufsystems, • Krankheiten des Atmungssystems, • Krankheiten des Verdauungssystems, • Krankheiten der Haut und der Unterhaut, • Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, • Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett. Der Staatsregierung liegen keine Anhaltspunkte über etwaige Defizite vor, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages decken könnten. Frage 5: Inwieweit sind die im Freistaat Sachsen vorhandenen anderen Kureinrichtungen ausgelastet und auf die Zielgruppe Eltern mit Behinderungen eingestellt? Der Freistaat Sachsen führt keine amtliche Statistik, die über die Auslastung von Kureinrichtungen Auskunft gibt. Sonstige Angaben der Träger der Kureinrichtungen zu ihrer Auslastung und zu besonderen Zielgruppen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 6: Wie viele Eltern mit Behinderungen aus dem Freistaat Sachsen kamen seit dem Jahr 2000 jährlich in den Genuss einer Eltern-, Mutter- oder Vater-Kind-Kur? Seite 17 von 31 Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor, da die Daten statistisch nicht erfasst werden. Zur Beantwortung der Frage kann die Staatsregierung nur auf die aktuellen Angaben der einzigen der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterliegenden Krankenkasse AOK PLUS zurückgreifen. Die anderen gesetzlichen Krankenkassen sind der Staatsregierung nicht zur Auskunft verpflichtet. Die AOK PLUS teilte auf Nachfrage mit, dass eine Aufschlüsselung der Angaben zu den Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen für Eltern, die neben mütter- bzw. väterspezifischen Überforderungen auch „Behinderungen “ aufweisen, nicht durchgeführt wird, da den gesetzlichen Krankenkassen keine Selektionskriterien für eine valide Auswertung zur Verfügung stehen. Frage 7: Wie viele von wie vielen der gynäkologischen Praxen im Freistaat Sachsen sind barrierefrei im Sinne der UN-BRK? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert darstellen!) Frage 8: Wie viele von wie vielen der pädiatrischen Praxen sind im Freistaat Sachsen barrierefrei im Sinne der UN-BRK? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert darstellen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7 und 8: Der Freistaat Sachsen führt keine amtliche Statistik, die über barrierefreie pädiatrische und gynäkologische Praxen Auskunft gibt. Die Staatsregierung hat im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Studie über Angebote und Bedarfe barrierefreier ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher sowie psychotherapeutischer Einrichtungen im Ergebnis einer Erhebung beauftragt. Es soll geprüft werden, wo und inwieweit die Bedarfe an barrierefreien Praxen in allen Facharztrichtungen gedeckt sind. Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Frage 9: Wie viele von wie vielen der Schwangerschaftsberatungsstellen sind im Freistaat Sachsen barrierefrei im Sinne der UN-BRK? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert darstellen!) Die gewünschten Informationen können der Übersicht in Anlage III.9 entnommen werden. Frage 10: Wie viele von wie vielen der Familienberatungsstellen sind im Freistaat Sachsen barrierefrei im Sinne der UN-BRK? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert darstellen!) Die gewünschten Informationen können der Übersicht in Anlage III.10 entnommen werden. Seite 18 von 31 Frage 11: Wo gibt es in Sachsen welche sonstigen barrierefreien Beratungs- und Unterstützungsangebote welcher Träger, die für die Nutzung durch (potentielle) Eltern mit Behinderungen geeignet sind? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie nach Beratungsschwerpunkt differenziert darstellen !) Das Angebot von sonstigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Freistaat Sachsen, die auch von (potenziellen) Eltern mit Behinderungen genutzt werden können , ist sehr vielfältig. Eine allgemeine Übersicht über derartige Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es nicht; eine statistische Erfassung der Barrierefreiheit derartiger Angebote findet nicht statt. Frage 12: Wo gibt es in Sachsen welche Übersichten über barrierefreie gynäkologische und pädiatrische Praxen sowie Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen und in welcher Weise können potentielle Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen ? Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen stellt auf ihrer Internetseite in der „Arzt- Suche“, http://www.kvs-sachsen.de/arztsuche/, unter dem Navigationspunkt Zusatzangaben Informationen über Praxen mit „Barrierefreiheit“ zur Verfügung. Die Angaben sind gegliedert nach folgenden Angaben: − Barrierefreier Aufzug − Barrierefreies WC vorhanden − Behindertenparkplatz − Bewegungsfläche 150x150 cm vor Untersuchungsstühlen/Liegen − Induktionsschleife vorhanden − Kommunikation über SMS, Fax oder E-Mail − Optisches Signal bei Türen mit Türfallenfreigabe − Orientierungshilfen für Sehbehinderte − Sanitäranlagen − Stufenloser Eingang/Zugang − Treppen − Umkleidekabine − Untersuchungsmöbel − unterfahrbarer Waschtisch. Auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/app/patienten/zahnarztsuche/list, können die barrierefreien Zahnarztpraxen abgerufen werden. Die Außendarstellung der Barrierefreiheit von Praxen liegt in der Verantwortung der Praxisinhaberinnen und -inhaber. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Praxen liegt nicht vor. Eine Übersicht über barrierefreie Schwangeren- und Familienberatungsstellen ist der Staatsregierung nicht bekannt. Seite 19 von 31 Frage 13: Welche wohnquartiernahen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen gibt es im Freistaat Sachsen und wie werden dort die Themen Sexualität und Elternschaft berücksichtigt? (Bitte jeweils insgesamt sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert darstellen!) Als Anlagen III.13 - 1 und III.13 - 2 sind je eine Übersicht über allgemeine Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen sowie über Behindertenberatungsstellen des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. beigefügt. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie dort die Themen Sexualität und Elternschaft berücksichtigt werden. Frage 14: Welche Unterstützungsangebote gibt es für Eltern mit Behinderungen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)? Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zum 1. Januar 2018 beschlossen. Nach dem dann neuen § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MuSchG werden dann auch Frauen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, ausdrücklich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen. Damit wird eine von den Werkstätten geübte Praxis ins Gesetz übernommen. Welche konkreten Unterstützungsangebote es in den Werkstätten für behinderte Menschen für Eltern mit Behinderungen gibt, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 15: Wo bestehen im Freistaat Sachsen ambulante Angebote der Jugendhilfe für Mütter und Väter mit Behinderungen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln, Träger, Art der Angebote, Zahl der Plätze und Konzept angeben !) Die Umsetzung von Leistungserbringung in Bezug auf ambulante Angebote gemäß §§ 27 ff. SGB VIII obliegt den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Selbstverantwortung (§ 85 Abs. 1 i. V. m. §§ 86 ff. SGB VIII). Dabei stehen ambulante Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), sozialer Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII) sowie Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) entsprechend dem Bedarf im Einzelfall allen Müttern und Vätern unabhängig von einer Behinderung zur Verfügung. Frage 16: Wo bestehen im Freistaat Sachsen stationäre Angebote der Jugendhilfe für Mütter und Väter mit Behinderungen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln, Träger, Art der Angebote, Zahl der Plätze insgesamt und Zahl der Plätze barrierefrei sowie Konzept angeben!) Explizite stationäre Angebote für Mütter und Väter mit Behinderungen werden durch die Jugendhilfe in Sachsen nicht unterbreitet. Alleinerziehende Mütter oder Väter mit Behinderungen können in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 19 SGB VIII eine geeignete Wohnform finden. Angebote im Freistaat Sachsen entnehmen Sie bitte beigefüg- Seite 20 von 31 ter Anlage III.16. Zur Zahl der barrierefreien Plätze und zum Konzept liegen keine Informationen vor. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens werden keine Anträge explizit für Plätze für behinderte Menschen gestellt. Je nach Einzelfall und konkreter Situation wird vom Träger entschieden, ob er Menschen mit einer Behinderung in seiner Einrichtung unterbringen kann. Frage 17: Wie sind die Personalschlüssel in den unter 16. genannten stationären Einrichtungen ? Diesbezügliche Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Die tatsächliche Aushandlung des Personalschlüssels obliegt dem Leistungserbringer gemeinsam mit dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltverhandlungen gemäß §§ 78a ff SGB VIII. Frage 18: In welcher Weise und wie oft erfolgen Qualitätskontrollen in den unter 16. genannten stationären Einrichtungen? Gemäß § 78c Abs. 1 SGB VIII obliegt die Qualitätskontrolle in erster Linie dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Rahmen der §§ 45ff SGB VIII erfolgt eine Überprüfung anlassbezogen nach den Erfordernissen im Einzelfall. Frage 19: Welche Einrichtungen haben die Voraussetzungen, um das Konzept der Begleiteten Elternschaft umzusetzen? Dazu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Der Freistaat Sachsen ist selbst kein Rehabilitations- oder sonstiger Leistungsträger in diesem Bereich und hat daher keine rechtlichen Beziehungen mit den freien Trägern der Einrichtungen. Frage 20: Wie arbeiten die Angebote der integrierten Familienhilfe und inwieweit werden in diesem Rahmen auch Kinder behinderter Eltern betreut? Der Staatsregierung sind keine Angebote der „integrierten Familienhilfe“ im Freistaat Sachsen bekannt. Frage 21: Welche Einrichtungen der Behindertenhilfe mit welchen Unterstützungsangeboten gibt es im Freistaat Sachsen, in denen auch Eltern mit Behinderungen mit ihren Kindern wohnen können, und wie erfolgt deren Finanzierung? Die Staatsregierung verfügt über keine Übersicht von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, in denen auch Eltern mit Behinderungen mit ihren Kindern wohnen können. Seite 21 von 31 Die Finanzierung stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe, in der Regel dem Kommunale Sozialverband (KSV) Sachsen, nach §§ 75 ff. SGB XII. Frage 22: Wo gibt es eine Übersicht über die unter 21. genannten Einrichtungen bzw. wie ist der Zugriff auf die Information über diese Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gesichert? Eine Übersicht über Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat der KSV Sachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Im Rahmen seiner Beratungspflicht nach § 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) wird er Antragsteller über entsprechende Angebote informieren. Frage 23: Welche Konzepte gibt es, bestehende Angebote der Behindertenhilfe auch für Eltern mit Behinderungen im Sinne der Begleiteten Elternschaft nutzbar zu machen ? Der Staatsregierung sind keine Konzepte bekannt, bestehende Angebote der Behindertenhilfe auch für Eltern mit Behinderungen im Sinne der Begleiteten Elternschaft nutzbar zu machen. Frage 24: Wie ist die Zuständigkeit für Leistungen zur Elternassistenz im Freistaat Sachsen geregelt? Leistungen der Elternassistenz sind grundsätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers gegeben ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen des SGB XII sowie nach § 13 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch (SächsAGSGB). Danach ist grundsätzlich der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in der der Mensch mit Behinderungen seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat, als örtlicher Sozialhilfeträger für die Gewährung von Elternassistenz zuständig, wenn sich nicht aus den übrigen Bestimmungen eine andere Zuständigkeit ergibt. Frage 25: Welche Konzepte gibt es, Angebote für Eltern mit Behinderungen transparent zu machen und zu vernetzen? Angebote für Eltern mit Behinderung zu Themen der Familienbildung und -beratung sollen im Rahmen einer barrierefreien Datenbank mit Familienbildungs- und -beratungsangeboten bekannt gemacht werden. Basierend auf einer im Jahr 2016 im Rahmen der Umsetzung der ersten einleitenden Maßnahmen des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention erstellten Machbarkeitsstudie wird derzeit geprüft, ob und inwieweit eine Recherchemöglichkeit zu barrierefreien Angeboten der sozialen Beratung im Internet geschaffen werden kann. Seite 22 von 31 Frage 26: Welche Konzepte gibt es im Freistaat Sachsen, insbesondere beim Kommunalen Sozialverband (KSV), um im Sinne von Hilfen aus einer Hand trägerübergreifende Angebote nach Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -, - Neuntes Buch (IX) - und - Zwölftes Buch (XII) - zu entwickeln? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob es im Freistaat Sachsen, insbesondere beim KSV Sachsen Konzepte gibt, um im Sinne von Hilfen aus einer Hand trägerübergreifende Angebote nach dem Achten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu entwickeln. Der KSV Sachsen unterliegt insoweit nur der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen. Frage 27: Sofern beim KSV keine der unter 26. genannten Konzepte vorhanden sind: Inwieweit ist der KSV mit den notwendigen Kompetenzen bzw. Vollmachten ausgestattet und in der Pflicht, um derartige Konzepte zu entwickeln und umzusetzen? Der KSV Sachsen ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG) der überörtliche Träger der Sozialhilfe . Seine Aufgaben sind im SGB XII und in § 13 SächsAGSGB näher bestimmt. In Wahrnehmung dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe verfügt er über die für die dafür erforderlichen Kompetenzen. Frage 28: Welche Konzepte gibt es zur langfristig gesicherten Grundfinanzierung spezifischer Beratungsangeboten? Spezifische Beratungsangebote für Eltern mit Behinderungen werden vom Freistaat Sachsen nicht gefördert. Für die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, die auch Menschen mit Behinderungen in Fragen der Familienplanung, Sexualaufklärung und Familiengründung berät, besteht nach §§ 3 und 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz ein gesetzlicher Auftrag der Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebotes wohnortnaher Beratungsstellen entsprechend dem Schlüssel von 1 Vollzeitberatungskraft pro 40.000 Einwohner. Die Förderung der Beratungsstellen ist in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung vom 23. Dezember 2008, geändert durch VO vom 11.04.2017, geregelt. Auch die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Angebote der Telefonseelsorge stehen für Menschen mit Behinderungen mit entsprechenden Anliegen zur Verfügung. Sie werden als freiwillige Leistung im Rahmen der RL Familienförderung gefördert. Frage 29: Unter welchen Umständen hält es die Staatsregierung für sinnvoll, die Vernetzung z. B. durch einen Runden Tisch, eine Landesstelle oder durch welche anderen Formen zu verbessern, um das Thema Elternschaft und Behinderung bzw. Seite 23 von 31 sexuelle und reproduktive Gesundheit bei Menschen mit Beeinträchtigungen besser zu etablieren? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Frage 30: In welcher Weise sind die Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit für Menschen mit Behinderungen Bestandteile der Aus- und Weiterbildungsangebote an sächsischen Hochschulen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage III.30 verwiesen. Frage 31: In welcher Weise sind die Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit für Menschen mit Behinderungen Bestandteile der Aus- und Weiterbildungsangebote der sächsischen Landesärztekammer sowie ggf. anderer Aus- und Weiterbildungsträger ? Die Inhalte der Ausbildung (Studium) zukünftiger Ärztinnen und Ärzte werden von den jeweiligen Hochschulen/Universitäten unter Berücksichtigung des nationalen Lernzielekataloges bestimmt. Demgegenüber liegt die ärztliche Weiterbildung zur Erlangung von Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatz-Qualifikationen in der Verantwortung der Landesärztekammer. Die vielfältigen Probleme der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Menschen mit Behinderungen werden fachspezifisch, vor allem im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Urologie und der Zusatzweiterbildung Andrologie vermittelt. Vor allem in den genannten Fachgebieten werden theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Umgang mit den jeweils sehr individuellen Krankheitsbildern während einer langjährigen klinischen Weiterbildung erlernt. Frage 32: In welcher Weise sind die Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit für Menschen mit Behinderungen Bestandteile der Aus- und Weiterbildungsangebote des medizinischen und sozialpflegerischen Personals? Die Ausbildungsinhalte von Pflegefachkräften (Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger) sind bundeseinheitlich durch die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vorgegeben. Der Freistaat Sachsen hat diese Vorgaben in Lehrpläne umgesetzt. Seite 24 von 31 Grundbaustein sowohl der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen als auch der Lehrpläne ist, dass die konkrete Pflegesituation erkannt, erfasst und bewertet und das Pflegehandeln dann personenbezogen ausgerichtet wird. Dabei sind die individuelle Situation der zu pflegenden Personen, insbesondere auch Einschränkungen durch Erkrankung und Behinderung, und das Selbstbestimmungsrecht zu berücksichtigen. Dies umfasst nicht nur die erforderliche medizinische Pflege, sondern auch die Gesundheitsvorsorge und die Gewährleistung von Sexualität (Wahrung der Privat- und Intimsphäre, Nähe und Distanz in der Pflege). Angehende Pflegefachkräfte müssen sich daher insbesondere auch Kenntnisse über Bau, Funktion und Erkrankung der Genitalsysteme, sexuell übertragbare Krankheiten und deren Vorbeugung sowie Sexualität in den verschiedenen Lebensphasen aneignen . Ziel ist es, allen pflegebedürftigen Personen – unabhängig von Krankheit oder Behinderung – sexuelle Gesundheit frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt zu ermöglichen . In den im Freistaat Sachsen rechtlich geregelten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte wird das Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit für Menschen ohne oder mit Behinderungen nicht behandelt. Frage 33: In welcher Weise spiegeln sich die Bedarfe von Eltern mit Behinderungen als Bestandteile der Aus- und Weiterbildung für sozialpflegerisches Personal, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe oder der Behindertenhilfe wider? Die Bedarfe von Eltern mit Behinderungen spiegeln sich bislang nicht als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung in den genannten Bereichen wider. Frage 34: Welche Formen der Schwangerschaftsverhütung werden von Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe vorwiegend genutzt bzw. welche werden vorrangig verordnet? Der Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor. Im Übrigen liegt es in der Verantwortung jeder einzelnen Person, ob und wie verhütet wird. Frage 35: Wie gestaltet sich aktuell der Einsatz der 3-Monats-Spritze in Einrichtungen der Behindertenhilfe in Abhängigkeit zum Bestehen von Partnerschaften der Frauen? Der Staatsregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 36: Welche Bedeutung hat die Regelung der Monatshygiene für den Einsatz der 3- Monats-Spritze? Seite 25 von 31 Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Frage 37: Wie werden Nebenwirkungen des dauerhaften Einsatzes der 3-Monats-Spritze auf die Gesundheit der Frauen eingeschätzt und gibt es Erfahrungen zu Wechselwirkungen mit Medikamenten, die die Frauen auf Grund ihrer Beeinträchtigung einnehmen müssen? Sog. 3-Monats-Spritzen können z. B. den Wirkstoff Norethisteronenantat oder Medroxyprogesteronacetat enthalten. Arzneimittel, die diese Wirkstoffe enthalten sind von der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugelassen worden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind u. a. die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit der Arzneimittel geprüft und positiv beurteilt worden. Darüber hinaus werden im Rahmen der Pharmakovigilanz vom BfArM zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Menschen die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, wie z. B. Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, zentral erfasst, ausgewertet und die zu ergreifenden Maßnahmen koordiniert. Eine Zuständigkeit der Staatsregierung für die Bewertung von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Arzneimitteln besteht nicht. Die dafür erforderlichen Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 38: Welcher Stand ist in Sachsen bezüglich der Barrierefreiheit geburtshilflicher Einrichtungen erreicht? In § 50 Abs. 2 Sächsische Bauordnung wird die Barrierefreiheit für die allgemeinen, dem Besucher- und Benutzerverkehr zugänglichen baulichen Anlagen geregelt. Dies gilt besonders für die Einrichtungen des Gesundheitswesens, also auch für Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen. Im Rahmen von allen Krankenhausbauvorhaben , die mit Mitteln des Freistaates umgesetzt werden, wird auf die Einhaltung dieser Vorschriften geachtet. Frage 39: Inwieweit werden Mütter mit Behinderungen nach der Geburt speziell beraten und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert? Mütter mit Behinderung haben einen Anspruch auf Beratung nach § 2 SchKG durch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, der auch die Nachbetreuung nach der Geburt des Kindes oder nach einem Schwangerschaftsabbruch umfasst. Seite 26 von 31 Dies beinhaltet auch die Information zu Hilfsmöglichkeiten und der Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden . Über den Dienst der aufsuchenden präventiven Arbeit der Jugendämter können sich Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Behinderung Informationen über regionale , bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote einholen. Jenes freiwillige Angebot mit Präventionscharakter können Eltern in Anspruch nehmen, um der Entstehung von belastenden oder überfordernden Situationen innerhalb der Familie entgegenzuwirken . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Unterstützung in Form einer Familienhebamme oder einer Familiengesundheitskinderkrankenpflegerin im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen zu beantragen. Die Fachkräfte beider Dienste sind adäquat ausgebildet, bestmöglich und individuell die (werdenden) Eltern in ihrer Lebenslage zu beraten und zu unterstützen. Dabei finden mitunter Vermittlungsprozesse zu Partnern innerhalb des Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen statt. Frage 40: In welcher Weise wird in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal berücksichtigt, dass bei Frauen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen besondere Anforderungen während der Schwangerschaft, in der Geburtshilfe, im Wochenbett und in der nachgeburtlichen Betreuung bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes vorhanden sind? Die Betreuung von Frauen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen während der Schwangerschaft, unter der Geburt und im Wochenbett fällt in den Kompetenzbereich des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und der Hebammen und Entbindungspfleger. Nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung der sächsischen Landesärztekammer umfasst das Gebiet des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: „…Die Erkennung , Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen der Frau ……… Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin , der Betreuung und Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften , Geburten und Wochenbettverläufe sowie der Prä- und Perinatalmedizin“. Die Fachgebietsdefinition beinhaltet auch die Betreuung von Frauen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen. In Sachsen hat sich z. B. die Spezialisierung einiger Geburtskliniken auf die Betreuung schwangerer Diabetikerinnen seit vielen Jahren bewährt. Fachspezifische Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit den Erkrankungen werden an den Weiterbildungseinrichtungen im klinischen Alltag vermittelt. Es ist eine enge professions- und fachübergreifende Betreuung, unter Einbeziehung der Hebammen, des Sozialdienstes und von Rehabilitationseinrichtungen gewährleistet. Wie bei den Pflegefachkräften sind auch bei den Hebammen und Entbindungspflegern die Ausbildungsinhalte bundeseinheitlich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Bezüglich der Umsetzung dieser Inhalte wird im Freistaat Sachsen auf den Lehrplan des Freistaates Bayern zurückgegriffen. Ausbildungs- und Prüfungsverord- Seite 27 von 31 nung sowie Lehrplan stellen, wie auch bereits unter Frage 32 dargelegt, auf eine individuelle Betreuung der zu pflegenden Personen – in diesem Fall Schwangere und Wöchnerinnen – unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse ab. Stärker noch als bei den Pflegefachkräften spielen in der Ausbildung von Hebammen und Entbindungspflegern die Auswirkungen von Behinderungen auf den Kinderwunsch, die Schwangerschaft, Sexualität in der Schwangerschaft, die Lebensgestaltung nach der Geburt oder die Betreuung der Neugeborenen eine Rolle. Ziel ist es, dass die angehenden Hebammen und Entbindungspfleger Schwangere und Wöchnerinnen mit Behinderungen und deren Neugeborene optimal betreuen, auf die neue Lebenssituation vorbereiten, unterstützen und ggf. erforderliche rehabilitative Maßnahmen einleiten. Für Hebammen und Entbindungspfleger ist im Freistaat Sachsen keine entsprechende Fachweiterbildung gesetzlich geregelt. Die Angebote der sächsischen Hochschulen sind der Anlage III.40 zu entnehmen. IV. Elternschaft und Kindeswohl Frage 1: Wie gestaltet sich im Freistaat Sachsen die Relation von barrierefreien Unterstützungsangeboten zur Fremdbetreuung der Kinder behinderter Eltern? Dazu liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Für Einrichtungen der Behindertenhilfe , für die das Landesjugendamt zuständigkeitshalber Betriebserlaubnisbehörde ist und in denen ausschließlich Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen untergebracht sind, ist Barrierefreiheit gegeben. In Einrichtungen der Jugendhilfe ist dies nur bedingt vorhanden. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Leistungserbringers bzw. des zuständigen Jugendamtes, Einrichtungen auszuwählen, die die Gewähr für entsprechende Besuche der Eltern bieten. Frage 2: Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage und zu welchen Zeitpunkten werden Eltern und Kinder getrennt (Gutachten, Trennung sofort nach der Geburt , Planung von Unterstützungsangeboten bereits rechtzeitig vor der Geburt des Kindes usw.)? 1. Rechtliche Grundlagen: § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII verpflichtet den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe , ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes dies erfordert und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Weitere Vorgaben zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung enthält § 8a SGB VIII. In einem gesetzlich geregelten Clearingverfahren gemäß § 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII wird das Vorgehen zum Wohl des Kindes geklärt. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten. Besteht eine Gefährdung des Kindeswohles fort und sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt eine Entscheidung des Familiengerichtes nach § 1666 BGB über die erforderlichen Maßnahmen herbeizuführen. Seite 28 von 31 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls regelt § 1666 BGB. Wird das geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Die Auswahl zwischen verschiedenen Maßnahmen unterliegt dabei streng dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann (§ 1666a BGB). Die Trennung des Kindes von der elterlichen Familie ist der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht und deshalb nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig, d.h. nur dann, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, die Gefahr für das Kind abzuwenden (BVerfG, FamRZ 2009, 1897; FamRZ 2012, 433; FamRZ 2015, 208). Das gilt insbesondere für eine Trennung gleich nach der Geburt (EGMR NJW 2003, 809). Nicht jede mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls berechtigt den Staat, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen. Vielmehr kommt ein solcher Eingriff nur in Betracht, wenn das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79). Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB vorliegen, erfolgt im familiengerichtlichen Verfahren. Für das Kind wird gemäß § 158 FamFG ein Verfahrensbeistand bestellt und ein Termin zur Anhörung der Beteiligten bestimmt. 2. Tatsächliche Grundlagen: Eine generalisierende Antwort auf die Frage, in welchen Fällen Gutachten eingeholt werden, ist nicht möglich. Denn dies stellt eine im jeweiligen Einzelfall durch das zuständige Gericht im pflichtgemäßen Ermessen und in richterlicher Unabhängigkeit zu treffende Entscheidung dar. Nach den Berichten aus der Praxis kommt die Einholung eines Gutachtens vor allem dann in Betracht, wenn die Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern nicht anders zu klären ist. Dabei sind die Anforderungen an die Ermittlung der Entscheidungsgrundlage für das Gericht umso höher, desto schwerwiegender die Folgen seiner Entscheidung für die Beteiligten sein können. Kommt in den Fällen einer Kindeswohlgefährdung eine Trennung des Kindes von den Eltern ernsthaft in Betracht, wird in der Regel wegen des damit verbundenen stärksten Eingriffs in das Elternrecht, die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten sein. Das familiengerichtliche Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen. Sehen die Gerichte von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, müssen sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 – FamRZ 2007, 105; z. B. aussagekräftige Stellungnahme des Verfahrensbeistandes , Bericht des Jugendamtes, ärztliche Atteste, Berichte von Familienhelfern). 3. Zeitpunkt der Trennung: Insgesamt wurden nach Mitteilung der Gerichte in der Vergangenheit bei den Familienabteilungen nur relativ wenige Verfahren geführt, die die Trennung von Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und ihren Kindern zum Gegenstand hatten . Selbst die großen Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig haben überein- Seite 29 von 31 stimmend berichtet, dass es sich insoweit um Fallgestaltungen handelt, die selten auftreten . Zahlreiche kleinere Amtsgerichte waren mit derartigen Verfahren gar nicht oder seit mehreren Jahren nicht mehr befasst. Generell ist die Trennung des Kindes von seinen Eltern das letzte Mittel (ultima ratio) und kommt daher nur in Betracht, wenn andere Maßnahmen, insbesondere Unterstützungsleistungen , nicht ausreichend sind, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Der Trennungszeitpunkt hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Trennung sofort nach der Geburt stellt nach den Berichten aus der Praxis den absoluten Ausnahmefall dar (z. B. bei einer stark drogenabhängigen Mutter, falls keine Unterstützungsangebote angenommen werden). Bereits vor der Geburt sind unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens mögliche Unterstützungsangebote des Jugendamtes in Verbindung mit Unterstützungen innerhalb der Familie (z. B. durch Großeltern, Geschwister) zu prüfen oder auch im Rahmen der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln, um eine Trennung des Kindes von den Eltern nach Möglichkeit zu vermeiden. 4. Unterstützungsangebote: Die Zuständigkeit für die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen liegt bei den Jugendämtern. Nach den von den Gerichten mitgeteilten Erfahrungen stehen insoweit zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung, die bei Bedarf auch bereits während der Phase der Schwangerschaft greifen. Die Gerichte werden – häufig auf Initiative der Jugendämter – in der Regel erst eingeschaltet, wenn entsprechende Hilfsangebote nicht ausreichend sind oder nicht angenommen werden. Frage 3: Gibt es landeseinheitliche Regelungen, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Inobhutnahme des Kindes bereits in der Geburtsklinik erfolgen darf? Es gibt keine landeseinheitlichen Regelungen, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Inobhutnahme des Kindes bereits in der Geburtsklinik erfolgen darf. Frage 4: Welche rechtlichen und/oder tatsächlichen Vorgaben für die Erstellung von Gutachten zur Erziehungsfähigkeit (z. B. Auswahl der Gutachter/innen nach fachlicher Kompetenz, Zeitpunkt der Gutachtenerstellung, Möglichkeiten zum Erwerb der Erziehungsfähigkeit der Eltern / Mütter) existieren? § 163 FamFG enthält Vorgaben zum Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen vor Gericht, die die elterliche Sorge betreffen. Im Übrigen stehen die Auswahl der Gutachter , die Gutachtensfragen und der Zeitpunkt der Gutachtenerstellung im richterlichen Ermessen. Frage 5: Wie wird gewährleistet, dass Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben, die Kontakte zu ihren Kindern aufrechterhalten können (Finanzierung der Fahrten zu den Kindern, Kontakt- und Umgangsgestaltung, Assistenz bzw. Begleitung bei Umgängen)? Seite 30 von 31 Wird ein Kind gemäß §§ 27 ff. SGB VIII außerhalb des Elternhauses untergebracht, sind in jedem Fall Zeit und Umfang von Umgangskontakten mit den Eltern als Bestandteil der Hilfe zu vereinbaren. Gemäß § 1684 BGB sind Eltern zum Umgang mit ihrem Kind verpflichtet. Einrichtungen sind ihrerseits verpflichtet, mit den Eltern zusammenzuarbeiten und Elternkontakte zu fördern. Dies gilt ebenso für Pflegeeltern (siehe Frage IV.8). Erfolgen begleitete Umgangskontakte bei einem freien Träger, werden diesem die anfallenden Kosten durch das zuständige Jugendamt erstattet. Für Umgangskontakte, die durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes begleitet werden, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ordnet das Familiengericht eine Umgangspflegschaft an (§ 1684 Abs. 3 BGB), werden die Kosten über die Justizkasse abzurechnen sein. Der Umgang der Eltern mit ihrem Kind ist in § 1684 Abs. 1 BGB als Pflicht der Eltern ausgestaltet. Insofern müssen sie grundsätzlich selbst für ihre damit in Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen. Sind sie hierzu nicht in der Lage, wird im Einzelfall über eine Finanzierung durch das Jugendamt zu entscheiden sein. Grundsätzlich wäre der Sozialhilfeträger verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Soweit es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Hierüber wird regelmäßig durch das Familiengericht entschieden (§ 1684 Abs. 4 BGB). In diesem Fall sind Jugendamt und Eltern an diese Entscheidung gebunden. Frage 6: Welche Entwicklungen gab es in Sachsen und welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2006 bis 2016 ergriffen, um die Benachteiligung für Eltern mit Behinderungen im Umgang mit entfernt untergebrachten Kindern zu reduzieren? Werden Kinder oder Jugendliche entfernt untergebracht, liegt dies in ihrem persönlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarf begründet. Im Einzelfall ist erforderlich, Minderjährige außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches eines Jugendamtes, ggf. auch in einem anderen Bundesland, unterzubringen, wenn in der näheren Umgebung keine geeignete Einrichtung oder Pflegefamilie zur Verfügung steht, die bereit und geeignet ist, den besonderen Bedarf des betroffenen Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. In keinem Fall ist die Behinderung der Eltern hierfür maßgeblich. Insofern waren in der Vergangenheit keine Maßnahmen erforderlich, um die Benachteiligung der Eltern mit Behinderungen im Umgang mit entfernt untergebrachten Kindern zu reduzieren. Frage 7: Welche finanziellen Auswirkungen auf öffentliche Haushalte sind mit der schnellen Orientierung auf Fremdbetreuung bei Eltern mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen verbunden? Die Regelungen von §§ 99 ff. SGB VIII bestimmen die für die Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erhebenden Daten. Die Fremdbetreuung eines Kindes aufgrund von Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen der Eltern ist kein Erhebungsmerkmal. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Insofern kann nicht eingeschätzt werden, wie vielen Kindern und Jugendlichen insgesamt aufgrund einer Behinderung ihrer Eltern Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung oder Pflegefamilie gewährt wurde. Unabhängig davon wäre es aufgrund fehlender Beurteilungskriterien nicht möglich festzustellen, inwiefern es sich um eine schnelle Orientierung auf Fremdunterbringung handelt. Zu finanziellen Auswirkungen können demnach keine Aussagen getroffen werden. Frage 8: Wie werden Pflegeeltern qualifiziert, um die Kontakte zwischen Pflegekindern und ihren leiblichen Eltern zu gewährleisten? Gemäß § 37 Abs. 1 SGB VIII sollen Pflegeeltern und die leiblichen Eltern zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten. Hierzu gehören auch Umgangskontakte. ln welchem Umfang Kontakte stattfinden sollen, ist Gegenstand der Hilfeplangespräche. Dort werden mit allen Beteiligten entsprechende Festlegungen getroffen und mögliche Schwierigkeiten erörtert. Im Einzelfall kann es zum Wohl des Kindes auch angezeigt sein, begleitete Umgangskontakte zu vereinbaren, die beispielsweise in den Räumlichkeiten des Jugendamtes oder eines freien Trägers durchgeführt werden. Pflegeeltern werden bereits in den Bewerberseminaren, vor Aufnahme eines Pflegekindes , auf die Notwendigkeit von Kontakten und Möglichkeiten der Ausgestaltung vorbereitet . Die konkrete Umsetzung erfolgt regelmäßig im Einzelfall, in erster Linie im Rahmen der Hilfeplangespräche. Steht ein Kind unter Vormundschaft, kann es darüber hinaus auch Aufgabe des Vormundes sein, mit den Pflegeeltern die Kontaktgestaltung zu thematisieren. J. Anlage(n) Seite 31 von 31 Freistaat SACHSEN Leben mit Handicaps Verein zur Förderung der Arbeit mit chronisch kranken und behinderten Menschen e.V. » Willkommen ⁄⁄ Projekte ⁄⁄ Sprache Kommunikation in Leichter Sprache Im Artikel 21 "Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen" der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können…" Kommunikative Barrieren treten für Menschen mit Lernschwierigkeiten überall im alltäglichen Leben auf. Das gilt besonders im Umgang mit der Behördensprache, aber auch für so scheinbar alltägliche Dinge wie Nachrichten, Fahrpläne, Speisekarten, Arztgespräche oder Informationen zur Sexualität, Schwangerschaft und Elternschaft. Mit unserem Projekt Leichte Sprache wollen wir Menschen mit Lernschwierigkeiten notwendige Informationsmaterialien in einer für sie verständlichen Form bereitstellen. Leichte Sprache wurde von Menschen mit Lernschwierigkeiten selbst mitentwickelt, sie hat klare Regeln, die ausführlich auf der Homepage des Netzwerkes Leichte Sprache dargestellt sind. Aus unserer Arbeit wissen wir, dass auch Menschen mit anderen Behinderungen gern auf Leichte Sprache zurückgreifen, so zum Beispiel: ◾ Menschen mit Sprachbehinderungen ◾ Menschen mit Hörschädigungen ◾ Menschen mit Sehbehinderungen ◾ Menschen mit eingeschränktem Sprachverständnis, auch durch plötzliche Ausfälle (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) ◾ Nichtmuttersprachler Um auch Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen unsere Informationsmaterialien barrierefrei zugänglich zu machen, haben wir begonnen, diese Texte auch als Daisy-Hörbücher und als Gebärdensprachvideos bereit zu stellen. Dazu besteht eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig und dem Deaf Medienverein Leipzig. Im Rahmen des Projektes Leichte Sprache entstanden folgende Broschüren: ◾ Lebenswelten behinderter Kinder und Jugendlicher in Sachsen » Studie ansehen 2003 haben wir eine Arbeit geschrieben über behinderte Kinder in Sachsen. Und über Kinder ohne Behinderungen. Wir haben die Kinder gefragt, wie sie leben. Und wer ihnen hilft. Wir haben gefragt, was sich die Kinder für ihre Zukunft wünschen. Die Arbeit ist in schwerer Sprache. Und in einer kurzen Form in Leichter Sprache. Seite 1 von 4Leben mit Handicaps e.V. 04.05.2017http://www.leben-mit-handicaps.de/sprache.htm MuellerMi Schreibmaschinentext Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage II.11 ◾ Weg-Weiser Umzug in eine neue Wohnung (Erstauflage 2008, überarbeitete Neuauflage 2013) » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen Auch als Daisy-Hörbuch erhältlich. Auch Gebärden-sprachvideo mit Untertiteln in Leichter Sprache verfügbar. Dieses Heft ist für Menschen, die in eine neue Wohnung umziehen wollen. In diesem Heft steht, was Sie für einen Umzug vorbereiten müssen. Und was Sie beachten müssen wenn Sie aus der alten Wohnung ausziehen. Und wenn Sie in die neue Wohnung einziehen. Zum Beispiel zu welchen Ämtern Sie gehen müssen. Oder wem Sie die neue Adresse melden müssen. Das Heft ist ein Wegweiser für den Umzug in die neue Wohnung. ◾ Weg-Weiser Familienplanung (2011, verfügbar) » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen Auch als Daisy-Hörbuch erhältlich. In diesem Heft stehen die Geschlechtsorgane von der Frau. Und vom Mann. In dem Heft steht, wie ein Baby entsteht. Und was Familienplanung ist. Und wie eine Schwangerschaft verhütet werden kann. Und welches Recht Sie haben, selbst zu entscheiden wie Sie verhüten wollen. ◾ Weg-Weiser Schwangerschaft (Erstauflage 2008, überarbeitete Neuauflage 2010, verfügbar) » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen Auch als Daisy-Hörbuch erhältlich. Auch Gebärden-sprachvideo mit Untertiteln in Leichter Sprache verfügbar. Dieses Heft ist für Frauen, die ein Baby bekommen. In diesem Heft steht, woher Sie Hilfe bekommen können. Und zu welchen Ämtern Sie gehen müssen. Und was Sie alles beachten müssen. Das Heft ist ein Wegweiser durch die Schwangerschaft. ◾ Weg-Weiser Vorsorge in der Schwangerschaft (verfügbar) » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen Auch als Daisy-Hörbuch erhältlich. Dieses Heft ist für Frauen, die ein Baby bekommen. Sie haben viele Fragen dazu. Zum Beispiel ob das Baby ein Mädchen wird. Oder ein Junge. Oder ob es gesund ist. Vielleicht hat es die gleiche Krankheit wie Sie. Oder wie Ihr Partner. In diesem Heft steht, welche Untersuchungen es in der Schwangerschaft gibt. ◾ Weg-Weiser Geburt (verfügbar) » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen Auch als Daisy-Hörbuch erhältlich. Dieses Heft ist für Frauen, die ein Baby bekommen. In diesem Heft steht, wie Sie sich auf die Geburt vorbereiten. Und wann Sie in die Klinik gehen müssen. In dem Heft steht auch, wie eine Geburt ist. Und welche Probleme es geben kann. Im Heft steht, wie der Arzt oder die Hebamme bei der Geburt helfen. Im Heft steht auch etwas über die Zeit nach der Geburt. ◾ Weg-Weiser Kindeswohl » Broschüre ansehen Seite 2 von 4Leben mit Handicaps e.V. 04.05.2017http://www.leben-mit-handicaps.de/sprache.htm In diesem Heft steht, wie Kinder gut aufwachsen können. Und was Kinder von Ihren Eltern brauchen, damit sie gesund groß werden können. Es wird beschrieben, was das Wohl von Kindern gefährdet. Die Fachbegriffe aus der Kinder- und Jugendhilfe zum Kindeswohl und zur Kindeswohlgefährdung werden erklärt. Es wird beschrieben, wann das Jugendamt handeln muss, weil das Kindeswohl in Gefahr ist. Das Heft richtet sich an Eltern mit Lernschwierigkeiten und auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe. ◾ Weg-Weiser Kinder- und Jugendhilfe » Broschüre ansehen » Gebärdensprachvideo ansehen In diesem Heft wird beschrieben, welche Aufgaben das Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung hat. Die Angebote zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen und ihrer Kinder werden beschrieben und wesentliche Begriffe erklärt. Diese Broschüre richtet sich sowohl an Eltern mit Lernschwierigkeiten, als auch an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe. ◾ Weg-Weiser Kinderwunsch » Broschüre ansehen In diesem Heft wird beschrieben, was es bedeutet, für ein Kind verantwortlich zu sein. Wenn sich ein Paar ein Kind wünscht, gibt es viel zu überlegen: Was braucht unser Kind? Wie wird sich unser Leben mit Kind verändern? Werden wir das alles alleine schaffen? Wo können wir Hilfe bekommen? In diesem Heft berichten zwei Mütter über ihre Erfahrungen. Eine Mutter konnte mit ihren Kindern zusammen leben. Eine Mutter lebte getrennt von ihren Kindern. Diese Erfahrungen machen sehr nachdenklich. Das Heft entstand in der Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen der Diakonie am Thonberg, dem DRK Leipzig und dem Verein Leben mit Handicaps e.V. Die Wegweiser-Reihe wird fortgesetzt. Es ist vorgesehen, die Wegweiser auch als Gebärdensprach-videos zu produzieren. Die Wegweiser können gegen eine Schutzgebühr von 1€ pro Heft, Daisy Hörbücher für 3€ pro CD, unter folgender Adresse bestellt werden: info@leben-mit-handicaps.de. Übersetzungen für andere Einrichtungen • Sächsische Krebsgesellschaft Brustkrebs – Ein Patientenheft in Leichter Sprache Internetportal Brustkrebs http://www.brustkrebs-portal-sachsen.de/ Prostata-Krebs - Ein Patientenheft in Leichter Sprache Prostata-Krebs, Hoden-Krebs, Penis-Krebs – Ein Patientenheft in Leichter Sprache Neben-Nieren-Tumor, Nieren-Zell-Karzinom, Nieren-Becken-Tumor, Harn-Leiter-Tumor, Harn- Blasen-Tumor – Ein Patientenheft in Leichter Sprache Seite 3 von 4Leben mit Handicaps e.V. 04.05.2017http://www.leben-mit-handicaps.de/sprache.htm Diese Hefte können bestellt werden bei: http://www.skg-ev.de • Bundesselbsthilfevereinigung Multiple kartilaginäre Exostosen (Osteochondrome) e.V. Ratgeber für Menschen mit der Exostosen-Krankheit in Leichter Sprache (2009) Hier kann das Heft heruntergeladen werden: http://www.exostosen.de/cms/front_content.php Hier kann das Heft bestellt werden: http://www.kindernetzwerk.de/ •Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz "Damit Ihr Kind gesund groß wird" (2010) Hier kann das Heft heruntergeladen werden: Flyer_damit_Ihr_Kind_gesund_gross_wird "Besuchskommission" (2012) • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Dresden Bericht über die Arbeit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Landes-Haupt- Stadt Dresden 2004 bis 2006 Bericht über die Arbeit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Landes-Haupt-Stadt Dresden 2007 bis 2009 • Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Altenarbeit, Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter in Leichter Sprache (2010) • Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) Ein neuer Arbeits-Platz (2009) • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Wiesbaden- Rheingau-Taunus Begrüßungsmappe der WfbM Wiesbaden-Rheingau-Taunus in Leichter Sprache (2012) Darüber erfolgten Beratungen für verschiedene Einrichtungen, z. B. das Felsenweginstitut Dresden. Förderverein Leben mit Handicaps e.V. l Schenkendorfstraße 27 04275 Leipzig l Telefon: 0341 - 30 38 182 Seite 4 von 4Leben mit Handicaps e.V. 04.05.2017http://www.leben-mit-handicaps.de/sprache.htm Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage II.13 - 1 Veranstaltungs- Nr. Titel Beginn Ende Ort Semstatus Teilnehmer 01-3101-1501 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 19.01.2015 21.01.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1502 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 13.04.2015 15.04.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1503 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.04.2015 29.04.2015 Meißen Eigenes Seminar 12 01-3101-1504 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 01.06.2015 03.06.2015 Meißen Eigenes Seminar 15 01-3101-1505 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 01.07.2015 03.07.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1506 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 14.09.2015 16.09.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1507 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 08.12.2015 10.12.2015 Leipzig Geschlossenes Se 11 01-3101-1601 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 18.01.2016 20.01.2016 Meißen Eigenes Seminar 12 01-3101-1602 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 11.04.2016 13.04.2016 Meißen Eigenes Seminar 10 01-3101-1603 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.04.2016 29.04.2016 Meißen Eigenes Seminar 11 01-3101-1604 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 14.06.2016 16.06.2016 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1605 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.09.2016 29.09.2016 Meißen Eigenes Seminar 11 01-3101-1606 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.04.2016 29.04.2016 OberwieseEigenes Seminar 12 01-3101-1701 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 18.01.2017 20.01.2017 Meißen Eigenes Seminar 13 01-3101-1702 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 20.03.2017 22.03.2017 Meißen Eigenes Seminar 14 01-3101-1703 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 24.04.2017 26.04.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-3101-1704 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 08.05.2017 10.05.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-3101-1705 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 14.06.2017 16.06.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-3101-1706 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.09.2017 29.09.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-3101-1707 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.11.2017 29.11.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-3101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 Die UN- Behindertenrechtskonvention bildet den Maßstab für den Umgang des Staates – auch in seiner Funktion als Arbeitgeber – mit behinderten Menschen. Für den Umgang mit behinderten Mitarbeitern ist es deshalb wichtig, Führungskräfte mit dem Leitgedanken der Inklusion vertraut zu machen. Entsprechend hat das Fortbildungszentrum in Abstimmung mit der Hauptschwerbehindertenvertretung beginnend mit dem Katalogjahr 2015 den Stoffplan der Basisseminare um den Punkt "Umgang mit behinderten / schwerbehinderten Menschen unter besonderer Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention" aufgenommen. Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage II.13 - 1 01-4101 „Grundlagen der Mitarbeiterführung“ im Bereich Führungskräfteentwicklung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 Veranstaltungs- Nr. Titel Beginn Ende Ort Semstatus Teilnehmer 01-4101-1501 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 12.01.2015 14.01.2015 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1502 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 02.03.2015 04.03.2015 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1503 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 20.04.2015 22.04.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-4101-1504 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 27.05.2015 29.05.2015 Meißen Eigenes Seminar 12 01-4101-1505 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 14.12.2015 16.12.2015 Meißen Eigenes Seminar 13 01-4101-1506 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 19.10.2015 21.10.2015 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1601 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 13.01.2016 15.01.2016 Meißen Eigenes Seminar 13 01-4101-1602 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 02.03.2016 04.03.2016 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1603 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 20.04.2016 22.04.2016 Meißen Eigenes Seminar 11 01-4101-1604 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 25.05.2016 27.05.2016 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1605 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 25.04.2016 26.04.2016 Großschw Geschlossenes Se 11 01-4101-1606 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 13.04.2016 15.04.2016 Meißen Eigenes Seminar 11 01-4101-1607 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 18.04.2016 20.04.2016 Meißen Eigenes Seminar 12 01-4101-1701 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 23.01.2017 25.01.2017 Meißen Eigenes Seminar 14 01-4101-1702 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 13.03.2017 15.03.2017 Meißen Eigenes Seminar 10 01-4101-1703 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 17.05.2017 19.05.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-4101-1704 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 21.06.2017 23.06.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-4101-1705 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 30.08.2017 01.09.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-4101-1706 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 24.10.2017 26.10.2017 Meißen Eigenes Seminar 01-4101-1707 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basisseminar 13.11.2017 15.11.2017 Meißen Eigenes Seminar Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage II.13 - 2 Veranstaltungen zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention Nummer Titel Beginn Ende Teilnehmer Anmeldungen Gesamt Status 04-4531-1301 UN-Behindertenrechtskonvention 11.11.2013 11.11.2013 12 12 Eigenes Seminar 04-4531-1401 UN-Behindertenrechtskonvention 08.10.2014 08.10.2014 18 29 Eigenes Seminar 04-4531-1501 UN-Behindertenrechtskonvention 11.11.2015 11.11.2015 0 9 Ausgefallenes Seminar 04-4531-1601 UN-Behindertenrechtskonvention 08.11.2016 08.11.2016 0 8 Ausgefallenes Seminar 04-4531-1701 UN-Behindertenrechtskonvention Termin steht noch nicht fest 0 10 Eigenes Seminar Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.9 Barrierefreiheit Schwangerschaftsberatungsstellen Sachsen Landkreis/ kreisfreie Stadt Träger Beratungsstelle Barrierefrei Stadtmission Chemnitz e.V. Chemnitz, Glockenstr. 5 ja Caritasverband Chemn. u. Umgeb. e.V. Chemnitz, Münchner Str. 4 nein Stadt Chemnitz Chemnitz, Am Rathaus 8 ja Kaleb Chemnitz, Augustusburger Str. 125 ja pro familia LV Sachsen e.V. Chemnitz, Weststr. 34 ja Caritasverband Dekanat Zwickau e.V. Zwickau, Reichenbacher Str. 36 ja DRK KV Zwickauer Land e.V. Crimmitschau, Zwickauer Str. 51 ja ASB KV Zwickau e.V. Zwickau Stiftstr. 3 nein Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Glauchau, Markt 9 nein AWO KV Zwickaue.V. Hohenstein-Ernsthal, I.-Kant-Str. 30 ja Stadtmission Zwickau e.V. Zwickau, Lothar-Streit-Str. 22 ja Diak. Werk Annaberg e.V. Annaberg, B.-Uthmann-Ring 157/158 nein LK Erzgebirge Annaberg, Klosterstr. 7 ja AWO Erzgebirge gGmbH Schönheide, Stützengrüner Str. 2 nein Diak. Werk Marienberg e.V. Marienberg, Goethering 5 ja pro familia LV Sachsen e.V. Aue, Schneeberger Str. 50 nein Diakonie Döbeln e.V. Döbeln, Otto-Johnsen-Str. 4 nein DRK KV Freiberg e.V. Brand-Erbisdorf, Hauptstr. 27 nein AWO Freiberg e.V. Flöha, Dammstr. 10 k. A. Diak. Werk Freiberg e.V. Freiberg, Peterstr. 44 nein AWO Mittweida e.V. Mittweida, Poststr. 29 nein pro familia LV Sachsen e.V. Mittweida, Pfarrberg 5 ja Diak. Werk im KB Auerbach e.V. Klingenthal, Auerbacher Str. 4 ja LK Vogtlandkreis Plauen Plauen, Postplatz 5 ja AWO Vogtl., Bereich Reichenb. e.V. Reichenbach, Obere Dunkelgasse 45 ja AWO KV Plauen e.V. Plauen, Neundorfer Str. 88 nein Stadt Chemnitz LK Zwickau LK Erzgebirge LK Mittelsachsen Vogtland Stadtmission Dresden e.V. Dresden, Schneeberger Str. 27 k. A. Stadt Dresden Dresden, Braunsdorfer Str. 13 ja Caritasverband Dresden e.V. Dresden, Schweriner Str. 27 ja donum vitae Dresden e.V. Dresden, Schweriner Str. 26 nein DRK LV Sachsen e.V. Dresden, Bremer Str. 10 d ja Kaleb Dresden, Bautzner Str. 52 ja AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Dresden, Schaufußstr. 27 ja LK Görlitz Görlitz, Reichertstr. 112 ja Caritasverband d. Diözese Görlitz e.V. Görlitz, Wilhelmsplatz 2 ja Diak. Werk Löbau-Zittau gGmbH Löbau, Johannisstr. 14 u. Ebersbach k. A. DRK KV Weißwasser e.V. Weißwasser, F-Bodelschwingh-Str. 15 u. Niesky, Rothenburger Str. 27 ja DRK KV Bautzen e.V. Hoyerswerda, Albert-Einstein-Str. 47 ja DRK KV Bautzen e.V. Bautzen, Wallstr. 5 nein DRK KV Bautzen e.V. Bischofswerda, Putzkauer Str. 12 nein Caritasverband Oberlausitz e.V. Bautzen, Kirchplatz 2 nein LK Bautzen Hoyerswerda, Schlossplatz 2 Kamenz, Macherstr. 55 ja Diak. Werk Kamenz e.V. Kamenz, Fichtestr. 8 nein Stadtmission Dresden e.V. Radebeul, Sidonienstr. 1 ja DRK KV Großenhain e.V. Großenhain, Bobersbergstr. 14 ja DRK KV Riesa e.V. Riesa, Dr.-Külz-Str. 37 nein LK Meißen Meißen, Dresdner Str. 25 ja Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Riesa, Hohe Str. 9 ja Diak. Werk Pirna e.V. Pirna, Rosa-Luxemburg-Str. 29 ja Diak. Werk Dippoldiswalde e.V. Dippoldiswalde, Schuhgasse 12 nein LK Sächsische Schweiz Pirna, Schlosshof 2/4 ja AWO KV Leipzig e.V. Leipzig, Stuttgarter Allee 18 ja DRK KV Leipzig-Stadt e.V. Leipzig, Brandvorwerkstr. 36a k. A. Innere Mission Leipzig e.V. Leipzig, Ritterstr. 5 ja Stadt Leipzig Leipzig, Gustav-Mahler-Str. 3 nein donum vitae Leipzig e.V. Leipzig, Karl-Heine-Str. 41 nein Stadt Leipzig Stadt Dresden LK Görlitz LK Bautzen LK Meißen LK Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Caritasverband Leipzig e.V. Leipzig, Elsterstr. 15 ja pro familia LV Sachsen e.V. Leipzig, Engelstr. 4a ja Ev. Diakoniewerk Oschatz-Torgau gGmbH Oschatz, Kirchplatz 2 nein Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. Torgau, Karl-Marx-Platz 1c ja AWO Delitzsch e.V. Bad Düben, Sandstr. 5 ja AWO Delitzsch e.V. Delitzsch, Schäfergraben 5 ja LK Leipziger Land Grimma, Bahnhofstr. 5 ja DRK KV Leipzig-Land e.V. Zwenkau, Schulstr. 15 ja DRK KV Leipzig-Land e.V. Borna, Roßmarksche Str. 4 nein Diakonie Leipziger Land Markranstädt, Schulstr. 7 nein pro familia LV Sachsen e.V. Wurzen, Fr.-Ebert-Str. 2 ja Hinweis: k. A. = keine Angabe Beratungsstellen, die nicht barrierefrei erreichbar sind, vereinbaren bei Bedarf im Einzelfall einen Hausbesuch oder bieten einen barrierefreien Ausweichraum zur Beratung an. LK Nordsachsen LK Leipzig Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.10 Barrierefreiheit EFL-Beratungsstellen Sachsen Landkreis/ Kreisfreie Stadt EFL-Beratungsstelle Träger Barrierefreiheit Bautzen EFL-Beratungsstelle Bautzen Karl-Liebknecht-Str. 16 Diakonisches Werk Bautzen e.V. ja EFL-Beratungsstelle Chemnitz Glockenstraße 5 Stadtmission Chemnitz e.V. ja EFL-Beratungsstelle Chemnitz Weststraße 49 Pro FAMILIA, LV Sachsen e. V. ja EFL-Beratungsstelle Chemnitz Ulmenstraße 35 Bistum Dresden-Meißen nein EFL-Beratungsstelle Dresden Schneebergstraße 27 Stadtmission Dresden e. V. k. A. EFL-Beratungsstelle Dresden Dr. Friedrich-Wolf-Straße 2 Bistum Dresden-Meißen ja Erzgebirgskreis EFL-Beratungsstelle Bad Schlema, Hohe Straße 5 Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg ja EFL-Beratungsstelle Leipzig Dresdner Straße 82 LEBENSZEITEN Leipzig e. V. ja Frauenberatungsstelle Leipzig Karl-Liebknecht-Straße 59 Verein "Frauen für Frauen" e. V. k. A. EFL-Beratungsstelle Leipzig Löhrstraße 14 Bistum Dresden-Meißen k. A. KEL-Leipzig Ritterstraße 5 Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig ja Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig EFL-Beratungsstelle Leipzig Ritterstraße 5 Diakonisches Werk Leipzig ja Mittelsachsen EFL-Beratungsstelle Döbeln Otto-Johnsen-Straße 4 Diakonisches Werk Döbeln e. V. nein Sächsische Schweiz- Osterzgebirge EFL-Beratungsstelle Dippoldiswalde Diakonisches Werk Dippoldiswalde nein Vogtlandkreis EFL-Beratungsstelle Auerbach Blumenstraße 34 Diakonisches Werk Auerbach e. V. k. A. EFL-Beratungsstelle Crimmitschau DRK Zwickauer Land Sozialdienst gGmbH ja EFL-Beratungsstelle Zwickau Stadtmission Zwickau e. V. ja EFL-Beratungsstelle Glauchau Markt 9 Diakoniewerk Westsachsen gGmbH nein k. A. = keine Angabe Zwickau Behindertenberatungsstellen in Sachsen sortiert nach Landkreisen Chemnitz, Stadt Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Lebenshilfe Freizeitclub für Menschen mit geistiger Behinderung Arthur-Strobel-Straße 1 09126 Chemnitz 0371 242564 fzc@ov-lebenshilfe-chemnitz.de Lebenshilfe Familienunterstützender Dienst (FUD) Arthur-Strobel-Straße 1 09127 Chemnitz 0371 211140 fud@ov-lebenshilfe-chemnitz.de VIP e. V. Mobiler sozialer Hilfedienst für chronisch und mehrfach geschädigte Suchtmittelabhängige mit Tagestreff Bernsdorfer Straße 33 09112 Chemnitz 0371 3347407 MSHD@vip-chemnitz-ev.de Heim gGmbH Interdisziplinäre Frühförderstelle Brauhausstraße 20 09111 Chemnitz 0371 471000 0371 4710050 Stadtverwaltung Chemnitz Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Goethestraße 15 09119 Chemnitz 0371 4885050 Stadtmission Chemnitz e. V. Club Heinrich Heinrich-Schütz-Straße 94 09130 Chemnitz 0371 4951404 club.heinrich@stadtmission-chemnitz.de Stadtverwaltung Chemnitz Gesundheitliche Aufklärung, Beratung, Betreuung Ludwig-Kirsch-Straße 13 09130 Chemnitz 0371 4885381 Caritasverband Chemnitz Beratungsstelle, Gehörlosenarbeit Ludwig-Kirsch-Straße13 09130 Chemnitz 0371 432080 RAGH Haus der Begegnung Max-Müller-Straße 13 09123 Chemnitz 0371 2609455 hdb@haus-der-begegnung-chemnitz.de Stadtmission Chemnitz e. V. Mobile Behindertenhilfe Max-Schäller-Straße 3 09122 Chemnitz 0371 23924446 k.uhrig@stadtmission-chemnitz.de Stadtmission Chemnitz e. V. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Rembrandstraße 13 09111 Chemnitz 0371 6004848 pskb.chemnitz@stadtmission-chemnitz.de Weißer Stock e. V. Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen Rosenhof 4 09111 Chemnitz 0371 7009675 info@weisser-stock.org Vereinigung zur Förderung autistischer Menschen RV Chemnitz e. V. Autismuszentrum Stadlerstraße 4 09126 Chemnitz 0371 262370 info@autismus-chemnitz.de Stadtverband der Gehörlosen Chemnitz e. V. Ambulanter Behindertendienst mit Beratungsstelle und Begegnungsstätte für Hörgeschädigte Wielandstraße 9 09112 Chemnitz 0371 3823421 0371 3823440 karola.tiffe@gestus-chemnitz.de MuellerMi Schreibmaschinentext Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.13 - 1 2 | Erzgebirgskreis Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Christlicher Körperbehindertenverein Annaberg e. V. Offene Behindertenarbeit Barbara-Uthmann-Ring 157- 158 09456 Annaberg-Buchholz 03733 51511 03733 542593 geschaeftsstelle@ckv-annaberg.de Diakonisches Werk Aue-Schwarzenberg Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Hohe Straße 5 08301 Bad Schlema 03772 360114 03772 360122 03772 360130 beratungsdienst@diakonie-asz.de diakonie.asz@t-online.de Behindertenverband Aue e. V., Bad Schlema Beratung und Betreuung für Menschen mit Behinderung Lößnitzer Straße 22 b 08301 Bad Schlema 03771 258361 erhard.kuehnel@t-online.de Behindertenverband Landkreis Stollberg e. V. Allgemeine Beratungsangebote Clara-Zetkin-Straße 12 09385 Lugau 037295 5130 behindertenverband-lkrst@t-online.de Diakonisches Werk Marienberg Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Zschopauer Straße 35 09496 Marienberg 03735 91150 info@diakonie-marienberg.de Diakonisches Werk Annaberg e. V. Ländliches Wohn- und Integrationszentrum für Menschen mit Behinderung Begegnungsstätte mit Beratungsstelle Parksiedlung 21 09481 Scheibenberg 037349 1393516 037349 1393515 behindertenhilfe@diakonie-annaberg.de Scheibenberger Netz e. V. Beratung von Menschen mit Behinderung Rudolf-Breitscheid-Straße 41 09481 Scheibenberg 037349 76871 info@scheibenberger-netz.de Aphasiker Zentrum Südwestsachsen e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Am Kreiskrankenhaus Stollberg Jahnsdorfer Straße 7 09366 Stollberg 037296 932179 stollberg@aphasie-suedwestsachsen.de Verband Bewegungsgeschädigter Zschopau und Umgebung e. V. Betreuung und Beratung Bewegungsgeschädigter und Senioren Launer Ring 8 WG 108 09405 Zschopau 03725 68217 bewegungsgeschaedigtezschopau @web.de Landeskreisverwaltung Zwickau Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Werdauer Straße 62 08056 Zwickau 0375 440222510 gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de | 3 Landkreis Mittelsachsen Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail BSK KV Körperbehinderter Flöha e. V. Offene Beratung für behinderte Menschen im Raum Augustusburg Kunnersteinweg 3 09573 Augustusburg 037291 6543 Lebenshilfe Döbeln Auskunfts- und Beratungsstelle Körnerplatz 17 04720 Döbeln 03431 612020 Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Flöha e. V. Beratung und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Bahnhofstraße 8 b 09557 Flöha 03726 718525 03726 718513 beratung@diakonie-floeha.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratung von Blinden und sehbehinderten Menschen im Landkreis Mittelsachsen Forstweg 31 c 09599 Freiberg 03731 765247 Verein der Gehörlosen Freiberg/Sachsen 1924 e. V. Beratung und Betreuung hörgeschädigter Menschen im Landkreis Mittelsachsen Karl-Kegel-Straße 42 09599 Freiberg 03731 459235 Schwerhörigenverband e. V. Freiberg und Brand-Erbisdorf Beratung hörgeschädigter Menschen im Landkreis Mittelsachsen Moritz-Braun-Straße 17 09599 Freiberg 03731 71072 03731 71072 Verband Freiberger Behinderter und ihrer Freunde e. V. Beratung und Betreuung geistig und körperlich behinderter Menschen im Landkreis Mittelsachsen Tschaikowskistraße 57 a 09599 Freiberg 03731 76154 Diakonisches Werk Freiberg e. V. Beratung und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Wernerstraße 3 09599 Freiberg 03731 484200 03731 482109 behindertenberatung@diakonie-freiberg.de Diakonisches Werk Rochlitz e. V. Beratung und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Bismarckstraße 39 09306 Rochlitz 03737 493121 schuldnerberatung@diakonie-rochlitz.de Diakonisches Werk der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsen im Kirchenbezirk Rochlitz e. V. "Haus der Diakonie" Behindertenberatung mit Mobilem Hilfsdienst Bismarckstraße 39 09306 Rochlitz 03737 493112 03737 493111 abw@diakonie-rochlitz.de 4 | Vogtlandkreis Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Oelsnitzer Straße 44 A 08626 Adorf 0170 5251116 03744 25443702 bsvs-auerbach@vogtlandkreis.de k.oltersdorf@bsv-sachsen.de Gehörlosenzentrum Zwickau e. V. Beratungsstelle für Hörgeschädigte Oelsnitzer Straße 44 A 08626 Adorf 0160 7035377 0375 7703355 bstgl.zwickau@gz-zwickau.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. Kreisverband Vogtland Beratungsstelle für Kriegsopfer, Hinterbliebene, Körperbehinderte und Senioren Oelsnitzer Straße 44 A 08626 Adorf 03741 522458 03741 522459 kv-vogtland@vdk.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Teestube Adorf Sommerleithen 4 08626 Adorf 037423 78102 037423 78102 teestube@marienstift-oelsnitz.de Lebenshilfe Plauen gGmbH Frühförder- und Behandlungszentrum der Lebenshilfe Plauen gGmbH Albert-Schweitzer-Straße 3 08209 Auerbach/Vogtland 03741 446320 03741 216177 lh-ol@t-online.de fbz@lebenshilfe-plauen.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Bahnhofstraße 8 a, Haus C 08209 Auerbach/Vogtland 03744 2543703 03744 25443701 bsvs-auerbach@vogtlandkreis.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. Kreisverband Vogtland Beratungsstelle für Kriegsopfer, Hinterbliebene, Körperbehinderte und Senioren Bahnhofstraße 10, Haus C 08209 Auerbach/Vogtland 03744 543706 03744 25443706 kv-vogtland@vdk.de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und Diakonisches Werk – Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Herrenwiese 9 a 08209 Auerbach/Vogtland 03744 831214 03744 831233 bs-behindertenhilfe@diakonie-auerbach.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Beratungsstelle Auerbach Herrenwiese 9 a 08209 Auerbach/Vogtland 03744 831215 03744 26701 suchtberatung@diakonie-auerbach.de dkzs.auerbach@suchtberatung-vogtland.de Lebenshilfe Auerbach e. V. Familienunterstützender Dienst Katzensteinstraße 1 08209 Auerbach/Vogtland 03744 183570 03744 1825720 fud@lebenshilfe-auerbach.de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle „OASE“ Pfarrgasse 5 08209 Auerbach/Vogtland 03744 182790 03744 182791 info@diakonie-auerbach.de pskb@diakonie-auerbach.de Gehörlosenzentrum Zwickau e. V. Beratungsstelle für Hörgeschädigte Schulstraße 1 08209 Auerbach/Vogtland 0160 7035377 0375 7703355 bstgl.zwickau@gz-zwickau.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Teestube Elsterberg Marktplatz 19 07985 Elsterberg 0160 92394606 | 5 Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und Diakonisches Werk – Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Auerbacher Straße 4 08248 Klingenthal 037467 599214 037467 599217 info@diakonie-auerbach.de bs-behindertenhilfe@diakonie-auerbach.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Klingenthal Auerbacher Straße 4 08248 Klingenthal 037467 599214 03744 831269 dkzs.auerbach@suchtberatung-vogtland.de IFF der „Vogtland – Reha“ Interdisziplinäre Frühförderstelle Markneukirchner Straße 41 b 08267 Klingenthal 037467 66580 037467 66579 Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Lengenfeld Hauptstraße 1 08485 Lengenfeld 0178 5463561 03744 831269 dkzs.auerbach@suchtberatung-vogtland.de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und Diakonisches Werk – Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Kirchplatz 2 08485 Lengenfeld 03744 831214 03744 831270 bs-behindertenhilfe@diakonie-auerbach.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Markneukirchen Roter Markt 15 08258 Markneukirchen 0157 84302722 Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Regionalstelle „Alte Voigtsberger Schule“ Falkensteiner Straße 54 08606 Oelsnitz/ Vogtland 037421 26700 037421 26701 suchtberatung@marienstift-oelsnitz.de dkzs.oelsnitz@suchtberatung-vogtland.de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und Diakonisches Werk – Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Kirchplatz 4 08606 Oelsnitz/ Vogtland 037421 22196 037421 720060 skb-oelsnitz@diakonie-plauen.de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. und Diakonisches Werk – Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Albertplatz 12 09523 Plauen 037421 22196 037421 720060 skb-oelsnitz@diakonie-plauen.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Dobenaustraße 9 08523 Plauen 03741 2797444 03741 2797444 bsvs-auerbach@vogtlandkreis.de k.oltersdorf@bsv-sachsen.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. Kreisverband Vogtland Beratungsstelle für Kriegsopfer, Hinterbliebene, Körperbehinderte und Senioren Forststraße 10 08523 Plauen 03741 522458 03741 522459 kv-vogtland@vdk.de 6 | Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Lebenshilfe Plauen gGmbH Frühförder- und Behandlungszentrum der Lebenshilfe Plauen gGmbH Julius-Fucik-Straße 3 08523 Plauen 03741 446320 03741 216177 lh-ol@t-online.de fbz@lebenshilfe-plauen.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Drogenhilfe „Flashpoint“ Marktstraße 15 08523 Plauen 03741 280336 03741 223489 03741 149789 s.roedel@suchtberatung-vogtland.de dkzs.plauen@suchtberatung-vogtland.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH Beratungsstelle Plauen Marktstraße 15 08523 Plauen 03741 223489 03741 149789 dkzs.plauen@suchtberatung-vogtland.de jojovita – Die Kindertherapeuten GbR Fachzentrum für Kindertherapie Frühförder- und Behandlungszentrum Rathenaustraße 5 08523 Plauen 03741 2896909 03741 2896911 info@jojovita.de Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Familien Vogtland e. V. Allgemeine Behindertenberatung; Familienunterstützender Dienst Rilkestraße 16 08525 Plauen 03741 528809 037413831941 kontaktstelle@elterninitiative.info Gehörlosenzentrum Zwickau e. V. Beratungsstelle für Hörgeschädigte Unterer Graben 1 08523 Plauen 0160 7035377 0375 7703355 bstgl.zwickau@gz-zwickau.de Paritas gemeinnützige BetreuungsGmbH Plauen Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Weststraße 37 08523 Plauen 03741 5507911 03741 5507915 info@paritas-plauen.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Reichenbach e. V. Suchtberatungsstelle Albertistraße 38 b 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 13469 03765 13469 suchtberatung@drk-reichenbach.de Lebenshilfe Reichenbach e. V. Interdisziplinäre Frühförderstelle der Lebenshilfe Reichenbach e.V. Dammsteinstraße 16 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 7846880 03765 784620 info@lebenshilfe-reichenbach.de ff@lebenshilfe-reichenbach.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. Kreisverband Vogtland Beratungsstelle für Kriegsopfer, Hinterbliebene, Körperbehinderte und Senioren Fritz-Ebert-Straße 25 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 68100 03765 13212 kv-vogtland@vdk.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Julius-Mosen-Straße 18 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 30088 03744 25443702 bsvs-auerbach@vogtlandkreis.de k.oltersdorf@bsv-sachsen.de Diakonisches Werk Stadtmission Plauen e. V. Allgemeine Behindertenberatung Nordhorner Platz 3 08468 Reichenbach im Vogtland 037421 22196 037421 720060 diakonieoelsnitz@diakonie-plauen.de Landratsamt Vogtlandkreis Allgemeiner Sozialdienst Postplatz 3 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 533034 03765 13066 foerstel.carolin@vogtlandkreis.de | 7 Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Lebenshilfe Reichenbach e.V. Sozialpsychiatrische Kontakt- und Beratungsstelle „Das Boot“ Zenkergasse 13 08468 Reichenbach im Vogtland 03765 525104 03765 525287 info@lebenshilfe-reichenbach.de Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen (DKZS gGmbH) Außensprechstunde Treuen Markt 7 (Rathaus) 08233 Treuen 0178 5463561 03744 831269 dkzs.auerbach@suchtberatung-vogtland.de Diakonie Plauen - Stadtmission Plauen e. V. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle, Integrationsprojekt "Grüner Wagen" Gärtnereiweg 41 08538 Weischlitz 037436 20260 info@diakonie-plauen.de 8 | Landkreis Zwickau Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Ambulante Frühberatungsstelle für behinderte Kinder im Vorschulalter Carthäuser Straße 4 08451 Crimmitschau 03762 489465 03762 489466 ffb.crimmitschau@diakonie-westsachsen.de Stadtmission Zwickau e. V. Beratungsstelle Crimmitschau Kirchplatz 2 08451 Crimmitschau 03762 45057 03762 9429692 martin.killat@stadtmission-zwickau.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Zwickauer Land e. V. Behindertenberatung, Behindertenhilfe und Behindertenfahrdienste Leipziger Straße 76 08451 Crimmitschau 03762 95580 03762 955815 info@drk-zwickauer-land.de Verein geistig und körperlich Behinderter Glauchau e. V. Förderung geistig und körperlich Behinderter, Familienunterstützender Dienst Am Sportpark 11 08371 Glauchau 03763 13602 03763 779566 fed-glauchau@t-online.de Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Ambulante Frühberatungsstelle für Kinder im Vorschulalter Markt 1 08371 Glauchau 03736 78174 03762 710020 ffb@diakonie-westsachsen.de Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Glauchau Pestalozzistraße 17 08371 Glauchau 03763 44050 03763 2869 geschaeftsstelle@diakonie-westsachsen.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Glauchau e. V. Behindertenberatung, Behindertenhilfe und Behindertenfahrdienste Plantagenstraße 1 08371 Glauchau 03763 600020 03763 600021 info@kvglauchau.drk.de Diakonie Stadtmission Zwickau e. V.Haus der Parität Beratungsstelle für Behinderte, mobile Behindertenhilfe Bahnhofstraße 19 08107 Kirchberg 037602 66757 0375 3521195 rainer.pohl@stadtmission-zwickau.de Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Limbach-Oberfrohna; Stadtmission Chemnitz Behindertenberatung, Behindertenhilfe und -fahrdienste Pleißaer Straße 13 a 09212 Limbach-Oberfrohna 03722 7195116 03722 7195117 pskb.limbach-o@stadtmission-chemnitz.de Behindertenhilfe Limbach-Oberfrohna e. V. Ambulante Frühberatungsstelle für behinderte Kinder im Vorschulalter Prof.-Willkomm-Straße 18 09212 Limbach-Oberfrohna 03722 890110 behindertenhilfe@t-online.de iff@behindertenhilfe-limbach-oberfrohna.de Behindertenhilfe Limbach-Oberfrohna e. V. Allgemeine Behindertenberatung Querstraße 18 09212 Limbach-Oberfrohna 03722 93030 03722 93034 behindertenhilfe@t-online.de Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung RV Hohenstein-Ernstthal e. V. Ambulanter Behindertendienst, Familienentlastender Dienst Abteistraße 26 09353 Oberlungwitz 03723 411186 03723 627525 lebenshilfe.hoh-er@gmx.de „Dream4live“ e. V. Oberlungwitz Behindertenberatung und Behindertenhilfe sowie Altenpflege und Pflegedienste Nutzung 17 09353 Oberlungwitz 03723 627989 info@dream4life.de | 9 Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Zwickauer Hilfe Zentrum e. V. Beratung von psychisch behinderten Menschen Albert-Schweitzer-Ring 75 08112 Wilkau-Haßlau 0375 40070 0375 4400720 info@zwickauer-hilfe-zentrum.de Lebenshilfe e. V. Wilkau-Haßlau Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Frühberatungsstelle für behinderte Kinder im Vorschulalter Karl-Liebknecht-Straße 52 08112 Wilkau-Haßlau 0375 2775922 0375 2775919 info@lebenshilfe-westsachsen.de Verband Menschen mit Behinderungen e. V. Beratung und Betreuung behinderter Menschen sowie deren Angehörige Baikonurweg 42 a 08066 Zwickau 0375 2048375 0375 2048625 vmmb.bsk@t-online.de Gehörlosenzentrum Zwickau e. V. Beratungsstelle für Hörgeschädigte Ebersbrunner Straße 25 08064 Zwickau 0375 770330 0375 7703355 info@gz-zwickau.de Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. Integrationszentrum Zwickau Beratungsstelle für Behinderte, mobile Behindertenhilfe Ernst-Thälmann-Straße 08066 Zwickau 0375 44029480 0375 44029481 zwickau@abidsachsen.de Volkssolidarität KV Zwickau e. V. Beratung von psychisch behinderten Menschen Hölderlinstraße 1 08056 Zwickau 0375 8189133 0375 81891318 info@solidarsozialring.de Stadtmission Zwickau e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, mobile Behindertenhilfe Lothar-Streit-Straße 14 08056 Zwickau 0375 275040 0375 2750450 info@stadtmission-zwickau.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Zwickau e. V. Behindertenberatung, Behindertenhilfe und -fahrdienste Max-Pechstein-Straße 11 08056 Zwickau 0375 818600 0375 8186019 info@drkzwickau.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Kreisorganisation Zwickau Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Rosengässchen 1 08056 Zwickau 0375 3033913 0375 3033913 bsvs-zwickau@t-online.de Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe „KISS“ Vermittlung Betroffener in bestehende Selbsthilfegruppen, Soziale Beratung von Vereinsund Selbsthilfegruppen und -mitgliedern Scheffelstraße 42 (Im Ärztehaus) 08066 Zwickau 0375 4400965 03212 1033416 kiss@selbsthilfe-zwickau.de zwickau-verein-gesundheit@gmx.de Verein "Gesundheit für alle" e. V. Zwickau Beratung und Vermittlung von ehrenamtlich interessierten Bürgern Scheffelstraße 42 (Im Ärztehaus) 08066 Zwickau 0375 4401671 03212 1033416 zwickau-verein-gesundheit@gmx.de 10 | Dresden, Stadt Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Diakonisches Werk-Stadtmission Dresden Kontakt- und Beratungsstelle für chronisch psychisch kranke Menschen Alaunstraße 84 HH 01099 Dresden 0351 8046606 0351 2063270 pskb.alaunstrasse@diakonie-dresden.de Dresdener Pflegezentrum und Betreuungsverein e. V. Beratung für Menschen mit Behinderungen Amalie-Dietrich-Platz 3 01169 Dresden 0351 4166045 0351 4166080 behindertenberatung@ambulantespflegezentrum .de Dresdener Pflegezentrum und Betreuungsverein e. V. Kontakt- und Beratungsstelle für chronisch psychisch kranke Menschen Amalie-Dietrich-Platz 3 01169 Dresden 0351 4166040 0351 4166080 kbs@ambulantes-pflegezentrum.de Sozialverband Deutschland e. V. Beratungsstelle Bürgerstraße 53 - 55 01127 Dresden 0351 2131145 0351 2131146 kv.dresden@sovd-sa.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Bundschuhstraße 2 01307 Dresden 0351 2054530 Kv-dresden@vdk.de Stadtverband der Gehörlosen Dresden e. V. Beratung für gehörlose Menschen Carolinenstraße 10 01097 Dresden 0351 8020946 0351 8020946 sv@deaf-dresden.de Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Autismusambulanz Beratungsstelle für Menschen mit autistischer Behinderung und deren Angehörige Fetscherstraße 74 01307 Dresden 0351 4587124 0351 4585337 KJPAutismusambulanz@uniklinikumdresden .de Diakonisches Werk-Stadtmission Dresden e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Ambulanten Behindertenzentrum Freiberger Straße 71 01159 Dresden 0351 5633200 0351 5633200 behindertenzentrum@diakonie-dresden.de Diakonisches Werk-Stadtmission Dresden e. V. Koordinierungsstelle für sonderpädagogischen Förderbedarf Freiberger Straße 71 01159 Dresden 0351 20699040 sonderpaed.ks@diakonie-dresden.de AWO Sonnenstein gGmbH Kontakt- und Beratungsstelle für chronisch psychisch kranke Menschen Herzberger Straße 24-26 01239 Dresden 0351 2881982 0351 2729086 kobs@awo-sonnenstein.de Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e. V. Beratung zum Persönlichen Budget Josephinenstraße 31 01069 Dresden 0351 32027730 0351 32027759 www.lebenskuenstler-dresden.de GESOP gGmbH Kontakt- und Beratungsstelle für chronisch psychisch kranke Menschen Michelangelostraße 10 01217 Dresden 0351 43708220 0351 43708280 kbs@gesop-dresden.de LAG SH Sachsen e. V. Beratungsstelle für barrierefreies Bauen Michelangelostraße 2 01217 Dresden 0351 479350 0351 47935017 info@lag-selbsthilfe-sachsen.de | 11 Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Kontakt- und Beratungsstelle für chronisch psychisch kranke Menschen Naumannstraße 3a 01309 Dresden 0351 65690086 0351 65698369 kbs@ptv-dresden.de Lebendiger Leben e. V. Beratungsstelle für Frauen mit Behinderung Rosenbergstraße 10 01277 Dresden 0351 8996204 lebendiger leben@web.de Caritasverband Dresden e. V. Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung Schweriner Straße 27 01067 Dresden 0351 4984715 0351 4984815 beratungszentrum@caritas-dresden.de Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. Beratungsstelle Strehlener Straße 24 01069 Dresden 0351 4724942 0351 4729652 info@kompass-dresden.de Sächsisches Epilepsiezentrum Kleinwauchau Radeberg Beratung für an Epilepsie erkrankten Menschen und deren Angehörige Wolfshügelstraße 20 01067 Dresden 0351 4810270 0351 4810271 epilepsieberatung@kleinwachau.de 12 | Landkreis Bautzen Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Bürgerhilfe Sachsen e. V. Autismuszentrum, Autismusberatung, Autismuszentrum Oberlausitz Töpferstraße 9 02625 Bautzen 03591 270613 03591 270615 autismuszentrum.bautzen@buergerhilfesachsen .de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Bautzen e. V. Ambulante Behindertenhilfe Karl-Liebknecht-Straße16 02625 Bautzen 03591 481652 03591 481642 behindertenberatung@diakonie-bautzen.de Caritasverband Oberlausitz e. V. allgemeine soziale Beratung, Beratung für behinderte Menschen Kirchplatz 2 02625 Bautzen 03591 498240 03591 498219 sozialberatung.bz@caritas-oberlausitz.de Gehörlosenverein Bautzen 1912 e. V. Beratung für Gehörlose und deren Angehörige Löhrstraße 33 02625 Bautzen 03591 481141 03591 481141 gehoerlosenvereinbautzen@hotmail.de Sozialverband VdK Sachsen e. V. offene Beratungsstelle für behinderte Menschen Töpferstraße 17 02625 Bautzen 03591 481361 03591 532491 kv-bautzen@vdk.de Diakonisches Werk Bautzen e.V. allgemeine soziale Beratung, Beratung für behinderte Menschen Alterspflegeheim „Zur Heimat“ Bautzener Straße 37 01877 Bischofswerda 03594 756110 03591 481642 h.kreiss@diakonie-bautzen.de Caritasverband der Diözese Görlitz e. V. allgemeine soziale Beratung, Beratung für behinderte Menschen Caritas-Regionalstelle Görlitz Ludwig-van-Beethoven- Straße 26 02977 Hoyerswerda 03571 979256 03571 979355 sozialberatung@caritas-hoyerswerda.de Sozialverband VdK Sachsen e.V. offene Beratungsstelle für behinderte Menschen Liselotte-Hermann-Straße 50a 02977 Hoyerswerda 03571 414947 03571 478752 ov-hoyerswerda@vdk.de Sozialverband VdK Sachsen e.V. offene Beratungsstelle für behinderte Menschen, allgemeine soziale Beratung Pulsnitzer Straße 11 01917 Kamenz 03578 7036936 03578 7036937 kv-bautzen@vdk.de Taubblindendienst e. V. Radeberg Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Pillnitzer Straße 71 01454 Radeberg 03528 439712 03528 439721 info@taubblindendienst.de | 13 Landkreis Görlitz Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail CVJM Schlesische Oberlausitz e. V. Familienentlastender Dienst Langenstraße 37 02826 Görlitz (Umzug noch 2016) 03581 6490198 holz@cvjm-schlesien.de RV Löbau Lebenshilfe e. V. Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Breitscheidstraße 9 02708 Löbau 03585 833318 03585 413212 przyborowiski.ff@lebenshilfe-loebau.de Caritasverband Oberlausitz e. V. Allgemeine soziale Beratung Beratungsstelle Ostritz im „St. Antoni Stift“ Görlitzer Straße 7 02899 Ostritz 035823 80311 Caritasverband der Diözese Görlitz e. V./ Caritasbehindertenhilfe für den Landkreis Görlitz Beratung und Betreuung von Menschen mit geistigen und/ oder psychischen Beeinträchtigungen An der Dorfstraße 6 02894 Reichenbach/ OT Mengelsdorf 03581 661060 035828 7630 03581 661062 hedwigheim@cartasgoerlitz.de DRK-Kreisverband Weißwasser e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Friedrich-Bodelschwingh- Straße 15 02943 Weißwasser 03576 247035 03576 207055 ch.heber@drk-weisswasser.de Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Albatros Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Böhmische Straße 12 02763 Zittau Außenstelle: Hofeweg 47 02730 Ebersbach- Neugersdorf 03583 511128 kbs-albatros@ptv-zittau.de 14 | Landkreis Meißen Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Kontakte und Begegnungen, Gespräche zur psychischen Entlastung, Offene Gruppenangebote Radebeuler Straße 9 01640 Coswig 03523 534039 Alten- und Behindertenhilfe der Diakonie Großenhain e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Naundorfer Straße 9 01558 Großenhain 03522 502467 03522 32623 behindertenhilfe.ber@diakoniegrossenhain .de Landratsamt Meißen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung BrauhausStraße 21 01662 Meißen 03521 7257052 03521 7257050 Volkmar.patzelt@kreis-meissen.de Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Kontakte und Begegnungen, Gespräche zur psychischen Entlastung, Offene Gruppenangebote Ludwig-Richter-Straße 5 01662 Meißen 03521 727638 kbs-meissen@ptv-dresden.de KISS Meißen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Kontakte und Informationen zu den Selbsthilfegruppen des Lankreises Meißen Markt 3 01662 Meißen 03521 467462 03521 467421 freiwilligenzentrale@diakonie-meisssen.de AWO Integrationsfachdienst Ossietzkystraße 37 a 01662 Meißen 03521 7545991 03521 7545993 lfd@awo-sonnenstein.de Stadt Meißen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Schlossberg 9 01662 Meißen 03521 467447 post@stadt-meissen.de Stadt Radebeul, Amt Bildung, Jugend und Soziales Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Hauptstraße 4 01445 Radebeul 0351 8311810 0351 8311802 soziales@radebeul.de Landratsamt Meißen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Heinrich-Heine-Straße1 01589 Riesa 03525 7257053 Diakonisches Werk Kreisverband Riesa e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Hohe Straße 9 01589 Riesa 03525 659783 osa@diakonie-riesa.de | 15 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Diakonie Behindertenberatung Dippoldiswalde Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Alten Dresdner Straße 9 01744 Dippoldiswalde 03504 600971 03504 600973 behindertenberatung@diakoniedippoldiswalde .de Diakonisches Werk Pirna Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Schillerstraße 21 a 01796 Pirna 03501 5710171 03501 5710172 behindertenhilfe@diakonie-pirna.de Leipzig, Stadt Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Mobiler Behindertendienst Leipzig e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Angerstraße 40 - 42 Haus E 04177 Leipzig 0341 6091017 0341 6091016 beratung@mobiler-behindertendienst.de Behindertenverband Leipzig e. V. Beratungsstelle Bauen, Soziales und Recht Bernhard-Göring-Straße 152 04277 Leipzig 0341 3065120 Bvl.Leipzig@t-online.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Bernhard-Göring-Straße 152 04277 Leipzig 0341 35542671 leipzig@bsv-sachsen.de Beratungsstelle Persönliches Budget Diakonische Leipziger gGmbH Beatrix Büchner Diakonie am Thonberg Eichlerstraße 2 04317 Leipzig 0341 2677026 0341 2677099 buechner.beatrix@dat-leipzig.de Caritasverband Leipzig e. V. Allgemeine Soziale Beratung für sinnes- und körperbehinderte Menschen sowie deren Angehörige Johannisplatz 2 04103 Leipzig 0341 14969688 0341 6515149 h.gradulewski@caritas-leipzig.de Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V. Beratungsstelle Friedrich-Ebert-Straße 77 04159 Leipzig 0341 9124800 0341 9124801 kontakt@deafs-leipzig.de Innere Mission Leipzig e. V. Blinden- und Sehbehindertenarbeit Gneisenaustraße 10 04105 Leipzig 0341 5931307 16 | Landkreis Leipzig Einrichtung/Träger Art Anschrift Telefon Telefax E-Mail Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Leipzig e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Röthaer Straße 5 04564 Böhlen 034206 36100 034206 77728 sozialstation.boehlen@asb-leipzig.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Kreisorganisation Landkreis Leipzig Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Stauffenbergstraße 4 Haus 3 04552 Borna 03433 2414106 Gehörlosenverband Grün-Weiß Grimma-Leisnig e. V. Beratungsstelle für Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige OT Sermuth Siedlung 12 E 04680 Colditz 034381 56701 034381 56701 didi-doris@web.de Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentales e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung August-Bebel-Straße 10 04668 Grimma 03437 919046 IVKGrimma@aol.com Muldentaler Assistenzverein Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung sowie Assistenzbedarf August-Bebel-Straße 10 04668 Grimma 03437 702905 mavgrimma@aol.com Lebenshilfe Grimma e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Südstraße 80 Gebäude 90 04668 Grimma 03437 971991 03437 971994 Lebenshilfe.Grimma@web.de DRK Kreisverband Leipzig-Land e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Sonnensiedlung 8 04416 Markkleeberg 0341 3503806 0341 3581882 sozSt.zwenkau@drk-leipzig-land.de Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Kreisorganisation Landkreis Leipzig Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Markt 1 04683 Naunhof 034293 42149 034293 42172 AWO Kreisverband Mulde-Collm e. V. Beratungsstelle für Kinder mit Behinderung Am Bahnhof 1 04808 Wurzen 03425 923232 03425 851654 fruefoerderstelle-wurzen@awo-muldecollm .de Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Leipziger Land e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Bahnhofstraße 22 04808 Wurzen 03425 891614 03425 891618 sylvana.vieweger@diakonie-leipzigerland .de DRK Kreisverband Leipzig-Land e. V. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Schulstraße 15 04442 Zwenkau 034203 49280 034203 45175 sozSt.zwenkau@drk-leipzig-land.de Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stand: 23. November 2016 Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 1/6 Adressverzeichnis Behindertenberatungsstellen im Sozialverband VdK Sachsen e. V. (Stand 01.05.2016) Landesgeschäftsstelle Tel.: 0371 3340-0 Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz Fax: 0371 3340-33 Postfach 1033, 09010 Chemnitz E-Mail: sachsen@vdk.de Sozialrechtsschutz VdK Sachsen gGmbH Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz Telefon: 0371 334018 Mo, Di, Mi u. Fr nach Vereinbarung Do 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 E-Mail: sozialrechtsschutz.chemnitz@vdk.de Kreisverband Chemnitz Chemnitz Beratungsstelle Chemnitz Tel.: 0371 2609506 Max-Müller-Str. 13 Fax: 0371 2606075 09123 Chemnitz Sprechzeiten: Di 9.00 - 11.00 und Do 14.00 - 17.00 E-Mail: kv-chemnitz@vdk.de Inklusive Beratungsstelle Chemnitz Rosenhof 4 09111 Chemnitz Terminvereinbarung unter Tel.: 0371 7009675 www.vdk.de/inklusive-beratungsstelle-chemnitz Kreisverband Zwickau Zwickau Beratungsstelle Zwickau Tel.: 0375 452695 Bosestr. 24/26 Fax: 0375 2725693 08056 Zwickau Sprechzeiten: Mi 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 und Do 13.00 - 16.00 E-Mail: kv-zwickau@vdk.de Crimmitschau Sprechzeiten in Crimmitschau Tel.: 0375 452695 Stadtverwaltung Badergasse 2, Erdgeschoss 08451 Crimmitschau Sprechzeit: am 2. Di im Monat 09.00 - 12.00 Glauchau Sprechzeiten in Glauchau Tel.: 0375 452695 Seniorenclub Hugo-Preuß-Platz 3 08371 Glauchau Sprechzeit: am 4. Do im Monat 9.00 - 11.30 Hohenstein- Sprechzeiten in Hohenstein-Ernstthal Tel.: 0375 452695 Ernstthal Mehrgenerationenhaus des Schützenhauses Logenstr. 2 09337 Hohenstein-Ernstthal Sprechzeiten: am 1. und 3. Mo im Monat 9.00 - 12.00 MuellerMi Schreibmaschinentext Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.13 - 2 Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 2/6 Werdau Sprechzeiten in Werdau Tel.: 0375 452695 Landratsamt, Zum Sternplatz 7 08412 Werdau Sprechzeiten: am 1. und 3. Di im Monat 9.00 - 12.00 Kreisverband Erzgebirgskreis Annaberg Beratungsstelle Annaberg Tel.: 03733 42352 Wolkensteiner Straße 43 Fax: 03733 4538 09456 Annaberg-Buchholz Sprechzeiten: Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 und Do 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 sowie am 1. Mo im Monat 13.00 - 15.00 und am 3. Mo im Monat 9.00 - 12.00 E-Mail: bv-annaberg@vdk.de Aue Beratungsstelle Aue Tel.: 03771 258888 Bahnhofstraße 18 Fax: 03771 246488 08280 Aue Sprechzeiten: Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.30 sowie am 1. u. 3. Do im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 E-Mail: bv-aue-schwarzenberg@vdk.de Schwarzenberg Beratungsstelle Schwarzenberg Tel.: 03774 509385 Sachsenfelder Str. 89 Fax: 03774 509423 08340 Schwarzenberg Sprechzeit: Do 8.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.30 und nach Vereinbarung E-Mail: bv-aue-schwarzenberg@vdk.de Stollberg: Sprechzeiten in Stollberg Bürgerbegegnungszentrum „das dürer“ Albrecht-Dürer-Str. 85 09366 Stollberg Sprechzeiten: am 2. u. 4. Mo im Monat 9.00 - 12.00 Terminvereinbarung unter Telefon 0371 334018 Marienberg Beratungsstelle Marienberg Tel.: 03735 24824 Töpferstr. 1 Fax: 03735 668191 09496 Marienberg Sprechzeiten: am 1. u. 3. Di im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 am 2. u. 4. Di im Monat 9.00 - 12.00 am 2. u. 4. Do im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.30 E-Mail: bv-marienberg@vdk.de Kreisverband Mittelsachsen Freiberg Beratungsstelle Freiberg Tel.: 03731 23634 Schillerstr. 3 Fax: 03731 211049 09599 Freiberg Sprechzeiten: Di 9.30 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 und Do 9.30 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 Mail: kv-mittelsachsen@vdk.de Döbeln Sprechzeiten in Döbeln Rathaus, Obermarkt, Erdgeschoss, Raum 014 04720 Döbeln Sprechzeit: am 2. Do im Monat 9.00 - 12.30 Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 3/6 Flöha Beratungsstelle Flöha Tel.: 03726 784005 Clausstr. 3 Fax: 03726 7163875 09557 Flöha Sprechzeit: Mi 10.00 - 11.30 Leisnig Sprechzeiten in Leisnig Senioren-Club Rosa-Luxemburg-Straße 6 04703 Leisnig Sprechzeit: am 3. Do im Monat 9.00 - 11.00 Mittweida Beratungsstelle Mittweida Tel.: 03727 9815923 Rochlitzer Str. 58 Fax.: 03727 9815922 09648 Mittweida Sprechzeiten: Di, Mi, Do 10.30 - 14.00 sowie nach Vereinbarung E-Mail: bv-mittweida@vdk.de Kreisverband Vogtlandkreis Plauen Beratungsstelle Plauen Tel.: 03741 522458 Forststr. 10 Fax: 03741 522459 08523 Plauen Sprechzeiten: Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00, Do 9.00 - 12.00 sowie am 4. Do im Monat 13.00 - 17.00 E-Mail: kv-vogtland@vdk.de Adorf Sprechzeiten in Adorf Verkehrsamt, Oelsnitzer Str. 44 a 08626 Adorf Sprechzeiten: am 4. Di im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 sowie am 3. Do im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 Auerbach Sprechzeiten in Auerbach Tel.: 03744 2543706 Landratsamt Vogtlandkreis Fax: 03744 25443706 Bahnhofstr. 8 a (Postanschrift) Bahnhofstr. 10, Haus C, Erdgeschoss, Zi. 4b/4c 08209 Auerbach Sprechzeit: am Mi in ungeraden Wochen 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 Klingenthal Sprechzeiten in Klingenthal Tel.: 037467 61118 Rathaus Klingenthal (nur zur Sprechzeit) Kirchstr.14, Zi 206 08248 Klingenthal Sprechzeit: am 2. Do im Monat 13.00 - 16.00 Oelsnitz Sprechzeiten in Oelsnitz Tel.: 037421 27614 Schmidtstr. 6 Fax: 037421 188729 08606 Oelsnitz Sprechzeiten: am 1. und 3. Do im Monat 13.00 - 16.00 E-Mail: ov-oelsnitz@vdk.de Reichenbach Beratungsstelle Reichenbach Tel.: 03765 68100 Fritz-Ebert-Str. 25 Fax: 03765 13212 08468 Reichenbach Sprechzeit: am Mi in geraden Wochen 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 4/6 Kreisverband Dresden Dresden Beratungsstelle Dresden Tel.: 0351 2054530 Bundschuhstr. 2 Fax: 0351 20545314 01307 Dresden Sprechzeiten: Di und Mi 9.00 - 12.00, Do 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 E-Mail: kv-dresden@vdk.de Neustadt Sprechzeiten in Neustadt Tel.: 0351 2054530 Sportforum Maxim-Gorki-Str. 11 Mobil: 0160 96305573 01844 Neustadt Sprechzeit: am 3. Mo im Monat 14.00 - 16.00 Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Pirna Sprechzeiten in Pirna Tel.: 0351 2054530 Tischerplatz 16 01796 Pirna Sprechzeiten: am 3. Mo im Monat 9.00 - 11.30 und am 1. Di im Monat 14.00 - 16.00 Kreisverband Meißen Meißen Beratungsstelle Meißen Tel.: 03521 463557 Ossietzkystr. 37a, Zi. 1/116 + 1/117 Fax: 03521 463557 01662 Meißen Sprechzeit: am 3. Mi im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 E-Mail: kv-meissen@vdk.de Großenhain Beratungsstelle Riesa-Großenhain Tel.: 03522 507000 C.-M.-v.-Weber-Allee 51 Fax: 03522 507000 01558 Großenhain Sprechzeit: am 4. Do im Monat 9.00 - 12.00 E-Mail: ov-riesa-grossenhain@vdk.de Riesa Sprechzeiten in Riesa Tel.: 0351 2054530 Volkssolidarität Bahnhofstr. 20 01587 Riesa Sprechzeit: am 4. Do im Monat 14.00 - 16.00 Kreisverband Bautzen Bautzen Beratungsstelle Bautzen Tel.: 03591 481361 Töpferstr. 17 Fax: 03591 532491 02625 Bautzen Sprechzeiten: Mi 8.00 - 15.00 und Fr 10.00 - 12.30 E-Mail: kv-bautzen@vdk.de Hoyerswerda Beratungsstelle Hoyerswerda Tel.: 03571 414947 Liselotte-Herrmann-Str. 50 a Fax: 03571 478752 02977 Hoyerswerda Sprechzeit: Mo 10.00 - 13.00 E-Mail: ov-hoyerswerda@vdk.de Kamenz Beratungsstelle Kamenz Tel.: 03578 7036936 Stadttheater Pulsnitzer Str. 11 Fax: 03578 7036937 01917 Kamenz Sprechzeiten: Di und Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 5/6 Kreisverband Görlitz Görlitz Beratungsstelle Görlitz Tel.: 03581 8933237 Erich-Oppenheimer-Str. 6 f Fax: 03581 8937131 02827 Görlitz Sprechzeiten: Di 9.00 - 12.00 und Mi 9.30 - 12.00 E-Mail: bs-goerlitz@vdk.de Weißwasser Sprechzeiten in Weißwasser Tel.: 03576 265422 Bürgerbüro Rathaus / Stadtverwaltung Karl-Marx-Straße 02943 Weißwasser Sprechzeit: am 2. Mo im Monat 9.00 - 13.00 Zittau Beratungsstelle Löbau-Zittau Tel.: 03583 704108 Oststr. 16 Fax: 03583 696408 02763 Zittau Sprechzeit: am 2. Mo im Monat 9.00 - 15.00 Uhr E-Mail: bv-zittau@vdk.de Kreisverband Leipzig Leipzig Beratungsstelle Leipzig Tel.: 0341 6991313 Prager Str. 60, Aufgang B Fax: 0341 6991158 04317 Leipzig Sprechzeit: Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.00 nach Anmeldung E-Mail: kv-leipzig@vdk.de Kreisverband Leipzig Land Borna Sprechzeiten in Borna Tel.: 03433 8874925 Grabengasse 1 04552 Borna Sprechzeiten: am 1. u. 3. Mi im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 E-Mail: ov-borna@vdk.de Grimma Sprechzeiten in Grimma Tel.: 03437 911165 oder Senioren-Club, Am Pulverturm 2 Tel.: 03437 914880 04668 Grimma Sprechzeit: am 2. Do im Monat 9.00 - 11.00 Groitzsch Sprechzeiten in Groitzsch Vereinshaus Stadtmühle An der Schnauder 14 04539 Groitzsch Sprechzeit: am 1. Mi im geraden Monat von 13.00 - 15.00 Wurzen Beratungsstelle Wurzen Tel.: 03425 852644 Friedrich-Ebert-Str. 2 Fax: 03425 8249903 04808 Wurzen Sprechzeiten: Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 und Fr 9.00 - 14.00 E-Mail: kv-landkreis-leipzig@vdk.de Kreisverband Nordsachsen Delitzsch Beratungsstelle Delitzsch Tel.: 034202 301120 August-Bebel-Str. 2, I. OG Fax: 034202 301216 04509 Delitzsch Sprechzeit: Mo 13.00 - 16.00 E-Mail: kv-nordsachsen@vdk.de Anschriftenverzeichnis des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. 6/6 Eilenburg Sprechzeiten in Eilenburg Tel.: 03423 602350 Klub der Volkssolidarität Eckartstraße 24 a 04838 Eilenburg Sprechzeit: am 4. Mi im Monat 13.00 - 16.00 Oschatz Sprechzeiten in Oschatz Ambulant Betreutes Wohnen – Lebenshilfe e. V. Breite Str. 28 a 04758 Oschatz Sprechzeit: am 1. Mo im Monat 13.00 - 16.00 Torgau Sprechzeiten in Torgau Seniorenheim der Volkssolidarität Martin-Luther-Ring 15 04860 Torgau Sprechzeit: am 4. Do im Monat 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.16 Kreis Name der Einrichtung Straße/Hausnr. Ort Kapazität Träger Kreisfreie Stadt Dresden Mutter-oder Vater-Kind-Wohnen Wachsbleichstraße 69 links Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Mutter-oder Vater-Kind-Wohnen Wachsbleichstraße 69 rechts Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft für psychisch kranke Mütter oder Väter und ihre KInder Grunaer Straße 41 Dresden 8 Psychosozialer Trägerverein Sachsen e.V. Kreisfreie Stadt Dresden Mutter oder Vater- Kind-Wohnen 2 Dresden Conradstraße 34 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Mutter od. Vater-Kind - Wohnen 5 Conradstraße 34 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Betreutes Jugendwohnprojekt Malwina e.V. Böhmische Str. 26 Dresden 1 Malwina e.V. Kreisfreie Stadt Dresden Mutter od.Vater-Kind WG HellerHof"" Hellerhofstraße 37d Dresden 4 Stiftung Diakonie-Sozialwerk Lausitz Kreisfreie Stadt Dresden Mutter oder Vater-Kind-Wohnen 1 Rehefelder Straße 10 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Wohngruppe Mutter und Kind T 6"" Torgauer Str. 6 Dresden 4 Radebeuler Sozialprojekte gGmbH Kreisfreie Stadt Dresden Mutter / oder Vater-Kind-Wohnen Großenhainer STraße 207 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Mutter/oder Vater-Kind-Wohnform Großenhainer Straße 133 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Mutter oder Vater-Kind-Wohnen Großenhainer Straße 135 Dresden 1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Kreisfreie Stadt Dresden Flexi WG Dresden City Adlergasse 2 Dresden 4 Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe gGmbH Kreisfreie Stadt Dresden Betreutes Einzelwohnen gemeinsame Wohnform Mutter/Kind Bahnhofstr. 66 Dresden 4 Bürgerhilfe Sachsen e.V. Kreisfreie Stadt Dresden Betreutes Wohnen Schlüterstr. 13 Dresden 4 Gemeinnützige Gesellschaft Kreisfreie Stadt Dresden Gemeinsame Wohnform für Mutter oder Vater u. Kind Schlüterstr. 13 Dresden 5 Gemeinnützige Gesellschaft Kreisfreie Stadt Dresden Kinderheim 'Am Waldpark' 2. Hinterhaus Mutter-Kind-WG Lene-Glatzer-Str. 5 Dresden 8 Caritasverband für Dresden e. V. Landkreis Meißen Kinder- und Jugend-Domizil Coswig Birkenstr. 1 Coswig 5 Kinder- und Jugend- Domizil Landkreis Meißen Mutter oder Vater- Kind -Wohnen Leschner Straße 15 Meißen 8 Sozialinitiative Kuschnik g UG Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Haus Wiesengrund Cunnersdorf Nr. 7 Pirna 4 Bürgerhilfe Sachsen e.V. Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Kinderheim 'Sonneninsel' Varkausring 109 Pirna 2 Arbeiter-Samariter-Bund Landkreis Bautzen Mutter-Kind-Wohnen Straße der Einheit 16 Kamenz 8 Kinderarche Sachsen e.V. Landkreis Bautzen Haus am Czorneboh Nr. 18 Hochkirch 6 Kinderarche Sachsen e.V. Landkreis Bautzen Kinder- und Jugendzentrum §19 Schulstr. 14 b Hoyerswerda 2 Arbeiterwohlfahrt Landkreis Bautzen Mutter-/Vater Kind Wohnen Hoyerswerda Schulstraße 5c Hoyerswerda 6 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Kinder- und Jugendwohnen 'Haus Carola' Hutbergstr. 10 Hainewalde 3 Diakonisches Werk Landkreis Görlitz Kinder- und Jugendheim Janusz-Kurczak-Heim"" Leschwitzer Straße 6 Görlitz 6 Stiftung Diakonie-Sozialwerk Lausitz Landkreis Görlitz Wohngruppe §19 Bautzner Straße 38 Görlitz 4 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter-/ Vater-Kind Wohnen Bautzener Straße 38 Görlitz 3 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Gemeinsame Wohnform für Mutter und Kind Priebusser Straße 10 Rothenburg 3 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter-Kind-Bereich Muskauer Str. 122 Weißwasser 6 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter-Kind-Bereich Muskauer Str. 122 Weißwasser 6 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter- oder Vater-Kind-Wohnen Prof.-Wagenfeld-Ring 115 Weißwasser 1 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter- oder Vater-Kind-Wohnen Prof.-Wagenfeld-Ring 115 Weißwasser 1 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter- oder Vater-Kind-Wohnen Prof.-Wagenfeld-Ring 115 Weißwasser 1 StattRand gGmbH Landkreis Görlitz Mutter- oder Vater-Kind-Wohnen Prof.-Wagenfeld-Ring 115 Weißwasser 1 StattRand gGmbH Kreisfreie Stadt Leipzig Agneshaus WG für Mutter mit Kind Elsterstr. 15 Leipzig 8 Caritasverband Leipzig e.V. Kreisfreie Stadt Leipzig Wohngruppe Mutter/Vater-Kind Marbachstraße Marbachstr.2 Leipzig 8 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Leipzig Kreisfreie Stadt Leipzig Wohngruppe Mutter/Vater-Kind Marbachstraße Marbachstr.2 Leipzig 8 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Leipzig Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.16 Kreisfreie Stadt Leipzig Mutter (Vater)- Kind - Wohnhaus Endersstraße 57 Leipzig 8 VITERA - Institut für Gesundheit & Prävention Kreisfreie Stadt Leipzig Außenwohngruppe (MKW I - AW) Endersstraße 58 Leipzig 2 VITERA - Institut für Gesundheit & Prävention Kreisfreie Stadt Leipzig Familienhaus WEGE Lützner Straße 75 Leipzig 7 WEGE e.V. Kreisfreie Stadt Leipzig Wohngruppen Breisgaustraße 55 Leipzig 8 KMV Sachsen gGmbH Landkreis Nordsachsen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe Karl-Marx-Straße 7 Schkeuditz 8 PLAN L gemeinnützige GmbH Vogtlandkreis Mutter/Vater-Kind-Haus Weststraße 19 Treuen 10 Arbeiterwohlfahrt Landkreis Zwickau Mutter-Kind-Haus Leubnitz Friedrich-Engels-Str. 3a Leubnitz 13 Kinderarche Sachsen e.V. Landkreis Zwickau Jugendhilfezentrum FAB e.V. Mutter/Vater/Kind- Gruppe Talstr. 1 Crimmitschau 6 FAB e. V. Crimmitschau Landkreis Zwickau Mädchen-Wohnprojekt Hofleithe 1 Zwickau 6 AWO KV Zwickau Landkreis Zwickau Kinder- und Jugendheim Janusz-Kurczak-Heim"" Schwanefelder Str. 9 Meerane 4 Kinder- u. Jugendförderungswerk e.V. Kreisfreie Stadt Chemnitz Villa Geborgenheit Würzburger Straße 10 Chemnitz 8 Kinderland Sachsen e.V. Kreisfreie Stadt Chemnitz Kinderheim 'Indira Gandhi' Fürstenstraße 266 Chemnitz 2 Freundeskreis Indira Gandhi" e. V." Kreisfreie Stadt Chemnitz Wohnprojekt 'BaumHaus' Ludwig-Kirsch-Str. 10 Chemnitz 2 Caritasverband Kreisfreie Stadt Chemnitz Wohnprojekt 'BaumHaus' Ludwig-Kirsch-Str. 13 Chemnitz 6 Caritasverband Landkreis Mittelsachsen Kinderheim 'Clara Zetkin' Beethovenstr. 16 Burgstädt 5 Kinderarche Sachsen e.V. Landkreis Mittelsachsen Mutter-Kind-Wohnen II Kreßnerstraße 13 Burgstädt 6 VITERA - Institut für Gesundheit & Prävention Gemischte Gruppen, die sowohl Leistungen gem. § 34 SGB VIII als auch § 19 SGB VIII anbieten, sind in dieser Übersicht nicht enthalten. 1 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.30 Hochschule Studiengang/Fortbildungskurs (E-Learning-Zertifikate etc.) Beschreibung des Aus- und Weiterbildungsangebotes / Inhalte der Studienordnung / Lehrplan / Module / etc. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus an der TU Dresden Humanmedizin, Zahnmedizin Public Health, Medical Radiation Sciences Grundsätzlich stehen die Belange chronisch kranker und behinderter Menschen an der TU Dresden permanent im Mittelpunkt, sowohl direkt für Studierende als auch Lehrende mit eigener Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, auch familienfreundlich bezogen auf Studierende mit chronisch kranken/behinderten Kindern. Auf die Themen sexueller und reproduktiver Gesundheit für Menschen mit Behinderungen wird in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät Public Health, Medical Radiation Sciences; Zahnmedizin und Medizin im Rahmen der Curricula eingegangen. Im Studiengang Medizin sind dafür vor allem die Leistungsnachweise Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem und Öffentliche Gesundheitspflege und Allgemeinmedizin sowie die Blockpraktika prädestiniert. Darüber hinaus werden Wahlfächer wie Molekulare Humangenetik, Spezielle Embryologie, Chronische und lebenslimitierende Erkrankungen im Kindesalter und Grundlagen der Neonatologie angeboten, in denen auf die Spezifika der Fragestellung eingegangen werden kann. Medizinische Fakultät an der Universität Leipzig Humanmedizin: Wahlfach Klinik „Sexualität, Partnerschaft, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft mit Behinderung“ Fächerübergreifendes Lehrangebot Querschnittsbereiche/ QSB 3 Schwerpunkt bilden Themenkomplexe Dimensionen von Behinderung, Sexualität und Behinderung, Ressourcen behinderter Eltern, Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft bei bestimmten Krankheitsbildern /Behinderungen, Pränataldiagnostik und rechtliche Grundlagen Chronische Kranke und behinderte Patienten in der medizinischen Versorgung 2 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege Humangenetik PJ-Ausbildung Fortpflanzung/ Reproduktion/ körperliche u. geistige Behinderung im Rahmen des Wahlfachs Gynäkologie/ Geburtshilfe im Praktischen Jahr (Thema „Sexuelle und Reproduktive Gesundheit für Menschen mit Behinderung“) Technische Universität Dresden Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Fachrichtung Gesundheit und Pflege Modul EW-SEBS-GPF-12 Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen, jedoch sind diese Inhalte nicht im Modul ausgewiesen, sondern werden an exemplarischen Themen erörtert. Universität Leipzig Lehramt an Sonderschulen, Förderschwerpunkt körperlichmotorische Entwicklung Modul KmE 1000 (Eine Sitzung der Vorlesung und eine Seminarsitzung): Bedeutung der Sexualität zur Realisierung aktueller Leitideen des Förderschwerpunktes, Richtlinien zur Sexualerziehung in Sachsen, der erweiterte Begriff von Sexualität, Entwicklungsbesonderheiten der Zielgruppe, sexuelles Verhalten, Pflege/Hilfe im Urogenitalbereich/ körpernahe Förderung und Sexualität, Erziehungsauftrag und Handlungspotentiale von Lehrer/- innen des Förderschwerpunktes Lehramt an Sonderschulen, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Modul GE 2000 (Spezielle Fragen) im Rahmen der Beschäftigung mit Bedarfen bei Menschen mit genetischen Syndromen z.B. Prader-Willi- Syndrom) Modul GE 4000 (Didaktikmodul) didaktische Umsetzung sexualpädagogischer Inhalte Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Bachelor für Soziale Arbeit Seminar „Arbeitsfeld Gesundheit in der Sozialen Arbeit“ im Wahlpflichtbereich: Hier gibt es einen Seminartag zum Themenkomplex Schwangerschaft (dabei die Schwangerschaft behinderter Frauen, die behinderte Vaterschaft, den Komplex Erziehungsassistenz sowie die Hilfen zur aktiven Sexualität behinderter Menschen/Sexualassistenz etc.) 3 Dezernat Personal Mitarbeiter/innen können eigeninitiativ Weiterbildungswünsche, die nicht über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen realisiert werden können, bei der Hochschulleitung beantragen. Evangelische Hochschule Dresden BA Soziale Arbeit (grundständig) Modul 16/1: 1. Assistenz bei psychischer Krankheit und Behinderung Thema: „Sexualität darf nicht behindert werden: Zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer pädagogischen Begleitung“ (4h) BA Soziale Arbeit (berufsbegleitend) Modul 12. Projektstudium Inklusion Thema: „Sexualität darf nicht behindert werden: Zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer pädagogischen Begleitung“ (4h) Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Soziale Arbeit – Studienrichtung Begleitung von Menschen mit Behinderung Die in der Fragestellung angesprochenen Themenbereiche werden in mehreren studienrichtungsspezifischen Modulen, insbesondere im zweiten und vierten Semester (Modul: Sozialpädagogik der Lebensalter), behandelt. Themenstellungen: - Historischer Umgang mit Sexualität und Fortpflanzung in der Behindertenhilfe (Zwangssterilisation…) - Begleitete Elternschaft (Unterstützungsmöglichkeiten) - Elternassistenz - Sexualität von Menschen mit Behinderung (Sexualassistenz etc.) Studiengang Tourismuswirtschaft Modul „Management im Gesundheitstourismus/SPA“ – GTSPA-T-45 Modulschwerpunkt: Gesundheitspolitik und Gesundheitswesen Modul „Unternehmensführung“ – UNFHG-W-50 Vorlesung: Pkt. 6.7. Die soziale Verantwortung der Führungskraft Seminar: Praktische Unternehmensführung – Betriebliches Gesundheitsmanagement Modul „Tourismuspolitik/Nachhaltiger Tourismus“ – TPOLI-T-20 Modulschwerpunkt: Nachhaltige sozio-kulturelle Entwicklung des Tourismus (inkl. barrierefreies Reisen, Reisen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Inklusion u. a.) 4 Hochschule Mittweida Bachelor Soziale Arbeit Behandlung dieser Themen: - Modul „Biopsychosoziale Grundlagen“ - Lehrveranstaltung „Sozialpädagogische Diagnosen“ (Modul Methoden III) Masterstudiengang „Beraten- Leiten-Planen“ Angewandte Sozialarbeitswissenschaft Behandlung dieser Themen: - Modul „Sozialarbeitswissenschaftliche Diskurse“ im Bereich der globalen Ethik 1 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8968 Anlage III.40 Hochschule Studiengang/Fortbildungskurs (E-Learning-Zertifikate etc.) Beschreibung des Aus- und Weiterbildungsangebotes / Inhalte der Studienordnung / Lehrplan / Module / etc Medizinische Fakultät an der Universität Leipzig/Universitätsklinikum Leipzig Hebammenausbildung: Psychologie, Berufskunde, Krankheitslehre, Hebammentätigkeit Psychologie, II. Ausbildungsjahr Salutogenese, Frau sein in besonderen Situationen, individuelle Kommunikation, Betreuung von Gebärenden und Wöchnerinnen in besonderen Situationen, Ausgewählte Krankheitsbilder, Betreuungskonzepte Frau sein besonderen Situationen, Betreuung von Frauen mit Behinderungen, nach Traumatisierung etc. Weiterbildung zum Facharzt Humangenetik Fortpflanzung/ Reproduktion/ körperliche u. geistige Behinderung Humanmedizin PJ Behandlung der Thematik im Wahlfach Gynäkologie/ Geburtshilfe im Praktischen Jahr Zahnmedizin Berücksichtigung in den Behandlungskursen im klinischen Abschnitt (Studienjahr 4 und 5) Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Soziale Arbeit – Studienrichtung Begleitung von Menschen mit Behinderung Analog zur Beantwortung der Fragestellung 30 wird die Thematik in mehreren Modulen der Studienrichtung suffizient behandelt. Modul: Sozialpädagogik der Lebensalter KV GA 6-8968 Zuleitungsschreiben Beschlussvorschlag Vorblatt Antwortentwurf 6-8968 Anlage II.11 Anlage II.13 - 1 Anlage II.13 - 2 Anlage III. 9 Anlage III.10 Anlage III.13 - 1 Anlage III.13 - 2 Anlage III.16 Anlage III.30 Anlage III.40 Mitzeichnungen SK SMWA SMI SMJus SMF SMWK SMUL SMK SMGI Anlagen.pdf KV Beschlussvorschlag KV Vorblatt Vorblatt AE 6-8968 2.Entwurf Anlage II.11 Anlage II.13 - 1 Tabelle1 Anlage II.13 - 2 Tabelle1 Anlage III. 9 Tabelle1 Anlage III.10 Tabelle1 Anlage III.13 - 1 Behindertenberatungsstellen in Sachsen sortiert nach Landkreisen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Landkreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Dresden, Stadt Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Landkreis Leipzig Anlage III.13 - 2 Anlage III.16 Tabelle1 Anlage III.30 Anlage III.40 MZ SK_KV_Ressortmitzeichnung MZ-Schreiben 19_05_2017 MZ SMWA_KV_Ressortmitzeichnung SMS - GA Eltern mit Behinderungen MZ SMI_KV_Ressortmitzeichnung KrauseTo_2017-05-19_11-52-36 MZ SMJus_KV_Ressortmitzeichnung Mitzeichnung_SMJus MZ SMF MZ SMF - GA Eltern mit Behinderungen MZ SMWK Maßgabeschreiben MZ SMUL_KV_Ressortmitzeichnung Mitzeichnungsblatt MZ SMK_KV_Ressortmitzeichnung Mitzeichnungsblatt MZ SMGI_KV_Ressortmitzeichnung Mitzeichnungsblatt 2017-06-01T10:13:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes