STAATSMINISTERIUM DES INNERN = - i-fira Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8970 Thema: Auswirkungen des Dublin -Verfahrens auf Zu- und Abgänge von Asylbewerbern 2015 und 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Medienberichten hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 mehr als 12.000 Asylbewerber auf der Grundlage des Dublin -Verfahrens anderen EU -Staaten abgenommen. (https://www-weltde/politik/deutschland/article161.308521/So-viele- Asylbewerber-nimmt-Deutschland-aus-der EU-zurueck.html)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber nahm der Freistaat Sachsen in den Jahren 2015 und 2016 auf, die auf Grundlage des Dublin -Verfahrens nach Deutschland rücküberstellt wurden? (Bitte auflisten nach Jahren, Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers, vorherigem Aufenthaltsland, sowie — wenn möglich — Grund der Rücküberstellung!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/12/27 / -7 Dresden, AS. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN aS.71-7 c7‚ muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf 14-1- 97). Die erfragten Angaben werden in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung müssten die in der ZAB vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Im erfragten Zeitraum wären davon ungefähr 40.000 Akten betroffen. Hierfür ist pro Person ein Zeitaufwand von durchschnittlich 30 Minuten pro Akte erforderlich, d. h. ein Arbeitsaufwand von 20.000 Arbeitsstunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die Staatsregierung kam daher nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits , zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der ZAB nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen wurden in den Jahren 2015 und 2016 gemäß Dublin -Verordnung in andere Staaten rücküberstellt? (Bitte auflisten nach Jahren, Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers, Zielland sowie - wenn möglich - Grund der Rücküberstellung!) Bezüglich der Zahlen für 2015 und 2016 (bis August) wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6207 verwiesen. Die zusammengefassten Angaben für das gesamte Jahr 2016 sind der Anlage zu entnehmen. Ergänzend ist auszuführen, dass in der statistischen Erfassung auch Rückführungen in sichere Drittstaaten gern. § 26a des Asylgesetzes enthalten sind. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsens ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-98). Eine getrennte Erfassung nach Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung und Rückführungen in sichere Drittstaaten nach § 26a des Asylgesetzes sowie eine Erfassung des jeweiligen Grundes der Rücküberstellung erfolgt in der ZAB nicht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L:a' Freistaat-'e.9- SAC},.., SACHSEN Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten der insgesamt 491 erfolgten Überstellungen im erfragten Zeitraum angefordert und ausgewertet und anschließend wieder in die Registratur zurückgegeben werden. Dies würde geschätzt mindestens 30 Minuten pro Akte Arbeitsaufwand für die ZAB in Anspruch nehmen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von zumindest 245 Arbeitsstunden, d. h. von über 30 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über sechs Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit cle'r Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten ZAB andererseits zum Ergebnis, dass eine peantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der MB/licht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8970 2016 Zielland Herkunftsland Anzahl der Abschiebungen Polen Russische Föderation 35 Georgien 4 Tadschikistan 3 gesamt: 42 Italien Tunesien 7 Somalia 5 Libyen 12 Eritrea 5 Marokko 12 Pakistan 4 Afghanistan 2 ungeklärt 1 gesamt: 48 Frankreich Libyen 12 Pakistan 2 Libanon 6 Tunesien 3 Afghanistan 1 Algerien 1 Marokko 2 gesamt: 27 Belgien Georgien 1 gesamt: 1 Schweiz Libyen 2 Algerien 1 Tunesien 5 sonst. asiat. Staaten 1 gesamt: 9 Malta Libyen 3 gesamt: 3 Ungarn Pakistan 8 Libyen 1 Marokko 1 Irak 2 Afghanistan 17 Syrien 1 Seite 1 von 2 sonst. asiat. Staaten 1 gesamt: 31 Österreich Russ. Föderation 4 Pakistan 1 Afghanistan 1 Marokko 3 gesamt: 9 Dänemark sonst. asiat. Staaten 1 Libanon 3 Tunesien 1 Georgien 1 gesamt: 6 Schweden Georgien 4 gesamt: 4 Bulgarien Pakistan 1 Syrien 3 Libanon 1 Irak 1 gesamt: 6 Norwegen Myanmar 1 Eritrea 1 Libanon 1 Libyen 1 gesamt: 4 Rumänien Afghanistan 1 gesamt: 1 Slowak. Republik Irak 1 gesamt: 1 Spanien Syrien 1 gesamt: 1 Finnland Afghanistan 1 Irak 2 gesamt: 3 Tschech. Republik Syrien 1 gesamt: 1 Griechenland Iran 1 gesamt: 1 Niederlande Libyen 1 gesamt: 1 Seite 2 von 2 2017-04-13T13:12:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes