STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Posttech 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/99-2017 Dresden, April 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Malcher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8975 Thema: Bund-Länder Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Universitäten und Kunsthochschulen haben an der - von der Wissenschaftsministerin In der Plenarsitzung vom 2. Februar 2017 angekündigten - Informationsveranstaltung zum Bund-Länder-Pro gramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses teilgenom men und welche Hochschulen haben Im März - wie ebenfalls von der Wissenschaftsministerin angekündigt - Ihre Bereltschaft zur Antragstel lung Im Rahmen des Programms gegenüber der Staatsregierung bekun det und mit welcher geplanten Antragszahl quantifiziert? An der Informationsveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Programm zur Förderung des wissenschaftli chen Nachwuchses nahmen von Seiten der Hochschulen Vertreter der Tech nischen Universitäten Chemnitz, Dresden und Bergakademie Freiberg, der Universität Leipzig sowie der Hochschule für Bildende Künste Dresden teil. Die Planung für die Teilnahme am Wettbewerb ist an den Hochschulen noch nicht abgeschlossen. Erste Rückmeldungen lassen erkennen, dass es vo raussichtlich mehrere Anträge aus Sachsen geben wird. Frage 2: Welche Universitäten und Kunsthochschulen verfügen derzeit über ein Personalentwicklungskonzept, das - wie es die Bund-Länder- Vereinbarung verlangt - Aussagen zu Standards, zum Grad der Instituti onellen Verankerung und Stand der Umsetzung enthält und an welchen Universitäten und Kunsthochschulen Ist Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das gesamte wissenschaftliche Personal ein strategisches Handlungsfeld der Hochschulleltung? Zertifikat seit 2007 audit trerufundfamilie Hausanschrift; Staatsministerium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekehnzelchnete Parkplätze am HIntereIngahg der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. *Keln Zugartg für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SAC>^SE1^J Bisher verfügt keine Universität und keine Kunsthochschule im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über ein Personalentwick lungskonzept, das - wie es die Bund-Länder-Vereinbarung verlangt - Aussagen zu Stan dards, zum Grad der institutionellen Verankerung und Stand der Umsetzung enthält. Alle Hochschulen arbeiten derzeit an Personalentwicklungskonzepten. Hochschulen, die sich am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beteiligen, orientieren sich dabei auch an den Anforderungen der Bund-Länder-Verein barung. An allen Universitäten und Kunsthochschulen im Geschäftsbereich des Staatsministeri ums für Wissenschaft und Kunst ist Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das gesamte wissenschaftliche Personal ein strategisches Handlungs feld der Hochschulleitung. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um einerseits sicherzu stellen, dass während der Lauh^eit des Programms die Gesamtzahl der Professo rinnen und Professoren um die Zahl erhöht wird, in der Tenure-Track-Professuren aus dem Programm eingeworben werden, als auch, um die Zusage abzusichern, dass sich die Anzahl der unbefristeten Professuren nach Ende des Programms im Umfang der aus dem Programm eingeworbenen Tenure-Track-Professuren erhöht hat? Die Staatsregierung hat die am Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nach wuchses teilnehmenden Hochschulen darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Hochschulen liegt, sicher zu stellen, dass während der Laufzeit des Programms die Gesamtzahl der Professorinnen und Professoren um die Zahl erhöht wird, in der Tenure- Track-Professuren aus dem Programm eingeworben werden sowie abzusichern, dass sich die Anzahl der unbefristeten Professuren nach Ende des Programms im Umfang der aus dem Programm eingeworbenen Tenure-Track-Professuren erhöht hat. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um sicherzustellen, dass während der Laufzeit des Programms die Gesamtzahl der Tenure-Track-Professorinnen und Professoren in dem Maße erhöht wird, in dem Professuren aus dem Programm eingeworben werden und wie garantiert die Staatsregierung, dass der Gesamtumfang der Tenure-Track-Professuren auch nach Ende des Programms, an den Hochschulen erhalten bleiben und welche Maßnahmen ergreift sie hierfür? Die Staatsregierung hat die am Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nach wuchses teilnehmenden Hochschulen darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Hochschulen liegt, sicher zu stellen, dass während der Laufzeit des Programms die Gesamtzahl der Tenure-Track-Professorinnen und Professoren in dem Maße erhöht wird, in dem Professuren aus dem Programm eingeworben werden sowie der Gesamt umfang der Tenure-Track-Professuren auch nach Ende des Programms an den Hoch schulen erhalten bleiben. Zur Unterstützung der Anträge stellenden Hochschulen hat die Staatsregierung 25 Leer stellen für den Haushalt 2017/2018 eingerichtet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 5. Wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene für ein Bund-Länder-Programm zur Förderung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Professur einsetzen? Bund und Länder haben in der Sitzung der GWK am 7. April 2017 über Möglichkeiten zur Anwendung des neuen Artikels 91b GG im Hochschulbereich beraten. Die Länder sehen dabei die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch in Bezug auf die Förderung der wissenschaftlichen Personalkategorien neben der Profes sur. Dies lehnt der Bund gegenwärtig ab. In Anlehnung an den „Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nach wuchses nach der Promotion und akademischer Karrierewege neben der Professur" als Empfehlung der 16. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz am 13. Mai 2014 wird sich die Staatsregierung auch für alternative Karrierewege neben der Profes sur einsetzen. Mit freufidlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stang, Seite 3 von 3 2017-04-25T16:09:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes