STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8979 Thema: Kinderhospiz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele stationäre Plätze für paliativmedizinische Betreuung von Kindern stehen in Sachsen zur Verfügung? (Bitte die Antwort nach Einrichtungen/Trägerschaft aufschlüsseln) Gemäß dem aktuellen Krankenhausplan des Freistaates Sachsen, Stand: 1. Januar 2014 (11. Fortschreibung) vom 7. Januar 2014, wurden folgende Palliativstationen für Erwachsene auch für Kinder ausgewiesen: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden Trägerschaft: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen 14 Betten, darunter 6 Betten für Kinder Universitätsklinikum Leipzig Trägerschaft: Universitätsklinikum Leipzig, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen 12 Betten, darunter 2 Betten für Kinder Frage 2: Wie viele Familien wurden jährlich seit 2012 in einer stationären Kinderhospitzeinrichtung betreut? (Bitte die Antwort nach Jahren und nach Einrichtung aufschlüsseln) Das einzige stationäre Kinderhospiz Sachsens befindet sich in Markkleeberg (Kinderhospiz "Bärenherz"). Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Familien betreut wurden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-17/335 Dresden, 4f April 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 3: ln welcher Höhe werden die stationären Kinderhospize in Sachen seit 2010 gefördert? (Bitte die Antwort nach Jahren, Einrichtung und Art der Förderung aufschlüsseln) Das stationäre Kinderhospiz "Bärenherz" hat seit 2010 keine sächsische Landesförderung nach der Förderrichtlinie Hospiz erhalten. Frage 4: Welche konkreten Konzepte verfolgt die Staatsregierung zum Ausbau der stationären Hospizeinrichtungen in Sachsen und wie sollen diese finanziell unterlegt werden? Hierzu wird auf die Förderrichtlinie Hospiz und die geltende Hospizstudie verwiesen. Seide Unterlagen sind im Internet abrufbar unter http://www.familie.sachsen.de/14104.html. Mit freundlichen Grüßen \?.~ar'" sch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-20T12:46:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes