Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 / 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8985 Thema: Strukturfonds in Sachsen - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat Sachsen von 2014 bis 2020 rund 2, 1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon werden über 350 Millionen Euro für Förderprogramme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen bereitgestellt. Etwas mehr als 828 Millionen Euro davon sind für die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation vorgesehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge im Sinne der in der Einleitung beschriebenen EFRE-Mittel wurden für die aktuelle Förderperiode bisher gestellt und wie hoch ist der Anteil der beantragten Gelder an den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln? (Darstellung bitte nach den jeweiligen Förderprogrammen und wenn möglich auch nach Landkreisen I Kreisfreien Städten getrennt ausweisen.) Die beiden in der Einleitung benannten Schwerpunkte „Stärkung von Forschung , technologischer Entwicklung und Innovation" sowie „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen" werden von den Prioritätsachsen A (Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation) und B (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) des Operationellen Programms EFRE 2014 bis 2020 bedient. Die unter diese Prioritätsachsen eingeordneten EFRE-Vorhaben werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) sowie vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als fachl ich zuständigen Ressorts betreut. Seite 1 von 7 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/22 Dresden , 1 9. APR. Z017 Zertifikat seit :zoo6 audlt bcrufundfaml11c Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www .smwa. sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Die insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel 2014 bis 2020 können nur auf Vorhabensebene angegeben werden. Eine feinere Untergliederung gibt es nicht. Bei den Vorhaben B.1 .1 „Risikokapitalfonds", B.2.2 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Darlehen" und B.3.2 „Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" handelt es sich um sogenannte Innovative Finanzinstrumente gemäß Artikel 37 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Da diese nicht mit der reinen Zuschussförderung gleichgesetzt werden können , wird auf diese gesondert eingegangen . Sie sind aus diesem Grund kein Bestandteil der Anlage. Vorhaben B 1.1. Risikokapitalfonds Der Technologiegründerfonds Sachsen + (TGFS +)stellt technologieorientierten Unternehmen in der Gründungsphase Eigenmittel durch den Erwerb von Geschäftsanteilen zur Verfügung . Bei einem Gesamtfondsvolumen von 66,46 Mio. € beträgt der Beitrag des EFRE an den Fondsmitteln 44,33 Mio. €. Die Finanzierung der Unternehmen basiert nicht auf Förderanträgen, sondern auf Beteiligungsanfragen von Gründerteams oder den Kontakten zu Gründern, die das Fondsmanagement über sein Netzwerk und die Präsenz bei Gründerveranstaltungen anbahnt. Über die Höhe der Beteiligung wird im Ergebnis einer umfangreichen Risikoprüfung (Due-Diligence) entschieden . Bisher hat der TGFS+ 220 Beteiligungsanfragen erhalten. Vorhaben B.2.2 "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Darlehen" Am 6. Dezember 2016 wurde die Sondervereinbarung / Finanzierungsvereinbarung final unterzeichnet und danach wurde das Fondskapital in den MEP-Darlehensfonds eingezahlt. Einzeldarlehen wurden bisher weder beantragt , noch bewilligt oder ausgezahlt . Vorhaben B.3.2 "Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" Mit dem Vorhaben wurde mit der Einzahlung in den Fonds begonnen . A f d. K . b LI 1e reise zw. k · f · sr· dt reis re1en a rt ·1 . h d. A t .. . f 1 t e ve e1 en s1c 1e n rage wie 019 : Landkreise/kreisfreie Anzahl beantragtes Darlehen Städte Chemnitz, Stadt 1 2.480.000 € Dresden, Stadt 2 1.475.000 € Leipziq, Stadt 1 500.000 € Erzqebirqskreis 2 1.080.000 € Mittelsachsen 3 3.613 .000 € Zwickau 1 1.650.000 € Bautzen 1 5.000.000 € Görlitz 1 600.000 € Meißen 2 3.121 .000€ Sächsische Schweiz- 2 369 .000 € Osterzqebirqe Leipziq 1 1.375.000 € Nordsachsen 1 210.000 € Summe 18 21.473.000 € Seite 2 von 7 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 2: Wie viele der unter 1) benannten Anträge wurden (zumindest teilweise) positiv beschieden und wie hoch ist die damit verbundene beschiedene und die bereits ausgereichte Fördersumme? (Darstellung bitte nach den jeweiligen Förderprogrammen und wenn möglich auch nach Landkreisen I Kreisfreien Städten getrennt ausweisen.) Für die reine Zuschussförderung wird auf die diesem Antwortschreiben beigefügte Anlage verwiesen. Auf die innovativen Finanzinstrumente wird nachfolgend eingegangen. Vorhaben B 1.1. Risikokapitalfonds Aktuelle ist der TGFS+ neun Beteiligungen an Unternehmen eingegangen. Landkreise/kreisfreie Anzahl zugesagt ausgezahlte Städte EFRE-Mittel EFRE-Mittel Leioziq, Stadt 4 1.871.075,40 € 1.242.500,25 € Dresden, Stadt 1 164.099,89 € 187.466,27 € Chemnitz, Stadt 1 787.821 ,22 € 637.500,00 € Mittelsachsen 2 754.995,34 € 196.875,00 € Zwickau 1 328.258,84 € 281 .250,00 € Summe 9 3.906.250,69 € 2.545.591,52 € Vorhaben B.3.2 "Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" Aktuell sind sechs Darlehen bewilligt wurden . Auszahlungen erfolgten für fünf. Die Verteilung auf Kreise ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Landkreise/kreisfreie Anzahl bewilligtes Darlehen ausgezahltes Darlehen Städte Chemnitz, Stadt 1 2.430.000,00 € 0,00 € Erzgebirgskreis 1 500.000,00 € 500.000 ,00 € Zwickau 1 1.650.000,00 € 0,00 € Meißen 1 1.912.900,00 € 637.000,00 € Nordsachsen 1 210.000,00 € 210.000,00 € Mittelsachsen 1 273.000,00 € 273.000,00 € 6 6.975.900,00 € 1.620.000,00 € Frage 3: Wie viele der unter 1) benannten Anträge wurden abgelehnt? (Darstellung bitte nach den jeweiligen Förderprogrammen getrennt ausweisen.) Für die Vorhaben A.1 .1 „Förderung der Forschungsinfrastruktur und von Forschungsprojekten im Bereich der anwendungsnahen öffentlichen Forschung" - Teilbereich Richtlinie 02182 „bauliche Infrastruktur an Hochschulen", A.1.2 „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken", A.2.2 „Schlüsseltechnologien (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)", B.2.2 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Darlehen" und B.3.2 „Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Seite 3 von 7 A.2.1 „Technologieförderung" STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Bisher hat die Bewilligungsstelle (SAB) für die Förderperiode 2014 bis 2020 folgende Anträge zu den einzelnen Richtlinien des A.2.1 abgelehnt: FuE-Einzelprojekte (06570): 10, FuE-Verbundprojekte (06580): 16, Technologietransfer (06700): 7, lnnoPrämie (06740): 27. A.2.3 ,,Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft" Seit Beginn der Förderperiode wurden 43 Anträge abgelehnt. Vorhaben B 1.1. Risikokapitalfonds Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. B.2.1 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Markteinführungsphase (Zuschuss)" / B.2.3 „E-Business, Informationssicherheit / B.2.4 „Markterschließung " Bisher wurden 14 Anträge abgelehnt. Vorhaben B.3.2 "Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" Bisher wurden keine Anträge abgelehnt. 2016 wurde ein Darlehen mit einer Darlehenssumme von 600.000,00 €storniert. Frage 4: Was waren die Hauptgründe für ablehnende Bescheide? Vorhaben A.2.1 „Technologieförderung" Die Hauptgründe für Ablehnungsbescheide sind folgende: Innovationsgrad zu gering, Fördervoraussetzungen nicht gegeben, kein zulässiger Zuwendungsempfänger gemäß Förderrichtlinie, betriebswirtschaftliche Gründe, fehlende Unterlagen, kein Fördergegenstand gemäß Förderrichtlinie. A.2.3 „Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft" Die Hauptgründe für Ablehnungsbescheide waren: die Maßnahme konnte keinem Fördergegenstand auf der Grundlage der EFRE- Richtlinie SMS 2014-2020 zugeordnet werden, Überzeichnung des Mittelansatzes für die stärker entwickelte Region des Freistaates Sachsen. Vorhaben B 1.1 . Risikokapitalfonds Die Hauptgründe für die Ablehnung von Beteiligungsanfragen waren die zu geringe Umsetzungswahrscheinlichkeit in ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell, fehlende Passfähigkeit zu den Investitionskriterien des TGFS+ und Sitz des Beteiligungsnehmers außerhalb Sachsens. Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN B.2.1 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Markteinführungsphase (Zuschuss)" Die Hauptgründe für die Ablehnung des MEP-Zuschuss waren fehlende Unterlagen, fehlende Fördervoraussetzungen und keine eigene Entwicklung. B.2.3 „E-Business, Informationssicherheit" Die Hauptgründe für die Ablehnung von E-Business Anträgen waren , dass die förderfähigen Mindestausgaben nicht erreicht wurden und das die Förderfähigkeit der Branche laut Richtlinie nicht gegeben war. B.2.4 „Markterschließung" Hauptgründe für eine Ablehnung waren fehlende Unterlagen, die Antragstellung erfolgte nach Anmeldung bei der Messegesellschaft und die beantragte Messe ist lt. Richtlinie nicht förderfähig . Vorhaben B.3.2 "Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" Der Hauptgrund für die Stornierung waren fehlende Fördervoraussetzungen. Frage 5: Wie lang ist die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung eines Bescheides für die unter 1) gefragten Förderprogramme ? (Darstellung bitte nach den jeweiligen Förderprogrammen getrennt ausweisen.) A.1.1 „Förderung der Forschungsinfrastruktur und von Forschungsprojekten im Bereich der anwendungsnahen öffentlichen Forschung" Teilbereich Richtlinie 02181 „Forschungsprojekte" Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 30 und 100 Tagen, im Mittel bei 60 Tagen. Die zum Teil lange Zeitdauer beinhaltet nicht nur die reine Bearbeitungszeit bei der Bewilligungsstelle. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben sind im Regelfall Überarbeitungen und Präzisierungen bezüglich Vorhabenbeschreibung , Arbeitsplan und Kostenkalkulation durch den Kunden erforderlich . Somit enthält die Zeitdauer zwischen Antragseingang und Bewilligung auch die Zeiten des Kunden, welche dieser für die Antragsüberarbeitung benötigt hat. Teilbereich Richtlinie 02182 „bauliche Infrastruktur an Hochschulen" Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Antragseingang bis zur Erteilung der Finanzierungszusage beträgt 11 Monate. Vorhaben A.1 .2 „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken" Die Bearbeitungszeiten lagen bisher vom Eingang des Erstantrages bis zur Bewilligung zwischen 90 und 180 Tagen . Vorhaben A.2.1 „Technologieförderung" / „Vorhaben A.2 .2 „Schlüsseltechnologien (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)" Seite 5 von 7 Richtlinienübergreifend: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERK EHR SSACHsEN Bezüglich der Bearbeitungszeiten ist voranzustellen , dass kaum ein Antrag vollständig bei der Bewilligungsstelle (SAS) eingeht. Es müssen nahezu bei jedem Vorgang Unterlagen nachgefordert werden (z. 8. Unterschriftenproben/Legitimationsnachweis, Handelsregisterauszug , aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen, KMU-Erklärung) . Die Bearbeitungszeiten schließen diese Nachforderungen und die Zeitdauer der Kundenreaktion ein. Die zum Teil lange Zeitdauer betrifft aber nicht die reine Bearbeitungszeit bei der SAS. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben sind im Regelfall Überarbeitungen und Präzisierungen bezüglich Vorhabenbeschreibung , Arbeitsplan und Kostenkalkulation durch den Kunden erforderlich. Somit enthält die Zeitdauer zwischen Antragseingang und Bewilligung auch die Zeiten , welche Antragsteller für die Antragsüberarbeitung benötigen . zu Vorhaben A.2.1 Technologieförderung" FuE-Einzelprojekte (RL 06570) und FuE-Verbundprojekte (RL 06580): Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 60 und 180 Tagen, im Mittel bei 120 Tagen (FuE-Einzelprojekte) und 140 Tagen (FuE-Verbundprojekte). Technologietransfer (06700) : Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 60 und 120 Tagen , im Mittel bei 90 Tagen . lnnoPrämie (RL 06740): Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei 25 Tagen . zu Vorhaben A.2.2 „Schlüsseltechnologien (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)" Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 60 und 180 Tagen , im Mittel bei 90 Tagen . A.2.3 Jnnovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft" Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 10 bis 12 Monaten ab Antragseingang bei der Bewilligungsstelle SAS. Vorhaben 8 1.1. Risikokapitalfonds Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Zusage einer Beteiligung beträgt zwischen drei bis sechs Monaten in Abhängigkeit vom Aufwand für Prüfungen und Vertragsverhandlungen . 8.2.1 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Markteinführungsphase (Zuschuss)" / Vorhaben 8.2.2 "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Darlehen" / 8 .2.3 „E-Business, Informationssicherheit / 8.2.4 „Markterschließung" / 8.3.2 „"Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Darlehen" Seite 6 von 7 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR SSACHsEN Die Bearbeitungszeiten für die einzelnen Förderprogramme sind neben der Komplexität eines Förderprojektes auch davon abhängig, wie der Antragsteller im Verfahren mitwirkt (Auskunftserteilung, Unterlageneinreichung). Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten bei den folgenden Vorhaben . Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwischen vier und fünf Monaten. Da im Rahmen des Vorhabens Vorhaben B.2.2 "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Darlehen" noch keine Anträge auf ein MEP-Darlehen gestellt wurden , kann keine Aussage über die Bearbeitungszeit getroffen werden . Mit freundlichen Grüßen 17~~7 Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 7 von 7 Anlage Nr. des Bezeichnung des Richtlinie Ressort Förderort Anzahl Anzahl geplante EFRE beantragte EFRE bewilligte EFRE- ausgezahlte Vorhabens Vorhabens Anträge bewilligter Mittel Mittel Mittel EFRE-Mittel Vorhahon A.1.1 Förderung der 02181 , SMWK 48 48 270.111.926 € 230.719.970,80 € 228.858.962,80 € 22.044. 719,88 € Forschungsinfrastruktur 02182 und von Forschungsprojekten im Bereich der anwendungsnahen öffentlichen Forschun(l Chemnitz, Stadt 8 8 4.112.327,00 € 4.112.327,00 € 36.500,00€ Dresden, Stadt 28 28 135.543.951 ,80 € 133.682.943,80 € 18.410.726,41 € Leipzig , Stadt 3 3 3.636.824,00 € 3.636.824,00 € 1.338.000,00 € Mittelsachsen 8 8 57.939.868,00 € 57.939.868 ,00 € 1.793.778 ,56€ Zwickau 1 1 29.487.000,00 € 29.487.000 ,00 € 465.714 ,91 € A.1 .2 Anwendungsorientierte 02143 SMWA 61 61 30.000.000 € 26.511.456,00 € 26.511.456,00 € 2.013.000,00 € Forschung an innovativen Energietechniken Chemnitz, Stadt 1 1 241 .372,00€ 241 .372,00 € 161 .000,00€ Dresden, Stadt 34 34 14.103.528,00 € 14.103.528,00 € 574.000,00 € Leipzig , Stadt 7 7 3.710.168,00€ 3.710.168,00 € 246.000,00 € Mittelsachsen 15 15 4.502.263 ,00 € 4.502.263,00 € 374.000,00 € Görlitz 4 4 3.954.125,00€ 3.954.125,00 € 658.000,00 € A.2.1 Technologieförderung 06570, SMWA 949 949 419.574.667€ 214.013. 700,07 € 214.013.700,07 € 62.232. 780, 78 € 06580, 06700, 06740 Chemnitz, Stadt 165 165 25 .303.295,84 € 25.303.295,84 € 7.767.659,32 € Dresden, Stadt 285 285 120.856.933,63 € 120.856.933,63 € 32.075.302 ,63 € Leipzig , Stadt 116 116 24.450.892,53 € 24.450.892,53 € 10.553.638,76 € Erzgebirgskreis 71 71 5.951 .318 ,38€ 5.951.318 ,38 € 2.110.231 ,38€ Bautzen 50 50 4.731 .894 ,49 € 4.731 .894,49 € 1.303.21 3,49 € Görlitz 23 23 5.115.484,82 € 5.115.484,82 € 1.1 29.682,82 € Leipzig 13 13 1.612.719,50 € 1.612.719,50 € 438.124,50 € Meißen 51 51 4.058.492 ,05 € 4.058.492 ,05 € 1.757.912,05€ Mittelsachsen 66 66 11 .382.677,90 € 11.382.677,90 € 2.524.455,90 € Nordsachsen 7 7 2.133.937,64 € 2.133.937,64 € 590.515,64€ Sächsische Schweiz 33 33 2.849.822 ,63 € 2.849.822,63 € 409.251 ,63 € Osterzgebirge Vogtland kreis 18 18 786.510,00 € 786.510,00€ 156.982,00 € Zwickau 51 51 4.779.720,66 € 4.779.720,66 € 1.415.810,66€ Anlage Nr. des Bezeichnung des Richtlinie Ressort Förderort Anzahl Anzahl geplante EFRE beantragte EFRE bewilligte EFRE- ausgezahlte Vorhabens Vorhabens Anträge bewilligter Mittel Mittel Mittel EFRE-Mittel !Vorhaben A.2.2 Schlüsseltechnologien 02147 SMWA 9 9 70.000.000 € 24.167.937,00 € 24.167.937,00 € 0,00€ (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW) Chemnitz, Stadt 1 1 130.225,00 € 130.225 ,00 € 0,00€ Dresden, Stadt 4 4 21.320.642 ,00 € 21.320.642 ,00 € 0,00€ Leipzig, Stadt 1 1 1.306.016,00 € 1.306.016,00 € 0,00€ Erzgebirgskreis 1 1 279.988,00 € 279.988,00 € 0,00€ Mittelsachsen 1 1 364 .066,00 € 364.066,00 € 0,00€ Zwickau 1 1 767 .000,00€ 767.000,00 € 0,00€ A.2.3 Innovative Ansätze im 02171 SMS 11 11 28.605.000 € 5.960.666,31 € 5.960.666,31 € 110.528,28 € Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft Chemnitz, Stadt 1 1 2.512.467,12 € 2.512.467,12 € 110.528,28 € Dresden, Stadt 8 8 2.141 .642 ,13 € 2.141 .642, 13 € 0,00€ Leipzig , Stadt 1 1 1.239.953 ,77 € 1.239.953,77 € 0,00€ Meißen 1 1 66.603,29 € 66.603,29€ 0,00€ B.2.1 Markteinführung 02144 SMWA 136 136 22.800.000 € 4.261.415,00 € 4.253.229, 74 € 2.416.395,00 € innovativer Produkte und Produktdesign - Markteinführungsphase (Zuschuss) Chemnitz, Stadt 18 18 553 .539,00 € 553.539,00 € 373.676,00 € Dresden, Stadt 26 26 881 .578,00 € 881 .578,00€ 468.561 ,00 € Leipzig, Stadt 22 22 728.703,00 € 725.743,74 € 375.881 ,00 € Erzgebirgskreis 8 8 280.112,00€ 280.112,00 € 133.689,00€ Bautzen 4 4 163.647,00€ 163.647 ,00 € 88.217,00€ Görlitz 5 5 189.078,00 € 189.078,00 € 157.078,00 € Leipzig 13 13 326.265,00 € 326.265,00 € 173.312,00€ Meißen 5 5 131 .099,00€ 131 .099 ,00€ 73.959,00€ Mittelsachsen 10 10 288.068,00 € 288.068,00 € 59.973 ,00€ Nordsachsen 5 5 27.823,00€ 27.823 ,00 € 14.027,00€ Sächsische Schweiz- 6 6 155.167,00€ 155.167,00€ 104.340,00 € Osterzgebirge Vogtlandkreis 7 7 162.774,00€ 162.774,00 € 54.537 ,00€ Zwickau 7 7 373.562,00 € 368.336 ,00 € 339.145 ,00€ Anlage Nr. des Bezeichnung des Richtlinie Ressort Förderort Anzahl Anzahl geplante EFRE beantragte EFRE bewilligte EFRE- ausgezahlte Vorhabens Vorhabens Anträge bewilligter Mittel Mittel Mittel EFRE-Mittel Vorh„hon B.2.3 E-Business , 02144 SMWA 454 454 20.000.000 € 7.795.267,69 € 7.795.267,69 € 4.098.969,69 € Informationssicherheit Chemnitz, Stadt 36 36 641.661 ,00€ 641 .661,00€ 283.142,00€ Dresden, Stadt 62 62 1.075.454,00 € 1.075.454,00 € 483.098,00 € Leipzig, Stadt 48 48 619.565,40€ 619.565,40 € 320.967,40 € Erzgebirgskreis 57 57 1.101.983,00 € 1.101 .983,00€ 735.376,00 € Bautzen 33 33 625.860,33 € 625.860,33 € 366.255,33 € Görlitz 29 29 493.237 ,00 € 493.237,00 € 245.547,00 € Leipzig 17 17 327.287 ,20 € 327.287,20 € 125.027,20€ Meißen 31 31 473.141 ,00€ 473.141 ,00€ 235.542 ,00 € Mittelsachsen 42 42 757.923 ,00 € 757.923,00 € 490.376,00 € Nordsachsen 10 10 187.875,76 € 187.875,76 € 111 .369,76 € Sächsische Schweiz- 23 23 435.228 ,00 € 435.228,00 € 256.458,00 € Osterzgebirge Vogtland kreis 37 37 560.753,00 € 560.753,00 € 259.156,00 € Zwickau 29 29 495.299 ,00 € 495.299 ,00 € 186.655,00 € B.2.4 Markterschließung 02144 SMWA 2.763 2.763 34.200.000 € 11.732.257,00 € 11. 732.257,00 € 7.316.257,00 € Chemnitz, Stadt 221 221 938.000,00 € 938.000,00 € 521.000 ,00 € Dresden, Stadt 530 530 2.184.000 ,00 € 2.184.000 ,00 € 1.287.000,00 € Leipzig, Stadt 514 514 2.180.000,00 € 2.180.000,00 € 1.346.000,00 € Erzgebirgskreis 278 278 1.191 .000,00 € 1.191.000,00 € 756.000 ,00 € Bautzen 179 179 757.000,00 € 757.000,00 € 558.000,00 € Görlitz 87 87 379.000,00 € 379.000,00 € 207.000,00 € Leipzig 130 130 538.000,00 € 538.000,00 € 338.000 ,00 € Meißen 92 92 417.500,00€ 417.500,00€ 223.500 ,00 € Mittelsachsen 200 200 846.000,00 € 846.000,00 € 547.000,00 € Nordsachsen 44 44 203.757,00 € 203.757,00 € 146.757,00 € Sächsische Schweiz- 162 162 695.000,00 € 695.000,00 € 463.000 ,00 € Osterzgebirge Vogtland kreis 179 179 769.000,00 € 769.000,00 € 468.000,00 € Zwickau 147 147 634.000 ,00 € 634.000,00 € 455.000,00 € (Quelle: FÖMISAX zum Stand 28. Februar 2017) 2017-04-20T08:02:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes