STAATSM1N1STER1DM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Dar Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/899 Thema: Zahlungsverzug öffentlicher Auftraggeber Sehr geehrter Herr Präsident, Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/24-H 1322/174/326-2016/9709 Dresden, k . März 2015 den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Beobachtungen von Wirtschaftsauskunfteien wird der Staat ,zum aktiven Bremser1, wenn es um das Bezahlen offener Rechnungen geht. Es wurde ermittelt, dass nur rund zwei Drittel der öffentlichen Auftraggeber innerhalb der üblichen Monatsfrist zahlen - rund 32 Prozent brauchen länger. Bei den privaten Auftraggebern sind es nur 8,2 Prozent, die sich nicht an die Zahlungsfristen halten. Verzögerte oder ausbieibende Zahlungseingänge gehören zu den häufigsten Gründen dafür, dass Firmen in die Insolvenz müssen. Daran tragen Bund, Länder und Kommunen eine Mitschuld. Würde der Staat ein besseres Zahlungsverhalten an den Tag legen, würde dies den Unternehmen konkret helfen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie^y Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. ♦Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen.de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzungen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 1: Bei wie vielen öffentlichen Aufträgen befinden sich der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen als öffentliche Auftraggeber derzeit im Zahlungsverzug? (Bitte in absoluten Zahlen als auch in prozentualen Anteilen angeben, wie viele öffentliche Aufträge durch sächsische öffentliche Auftraggeber vom Zahlungsverzug betroffen sind. Bitte die Angaben ebenfalls aufschlüsseln nach Aufträgen des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie nach Leistungsarten: Liefer-/Bau-/Dienstleistungsaufträge.) Frage 2: Wie hoch ist der noch ausstehende Betrag, den der Freistaat Sachsen sowie die sächsischen Kommunen als öffentliche Auftraggeber derzeit an die Auftragnehmer zahlen müssen. (Bitte die Angaben ebenfalls aufschlüsseln nach Aufträgen des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie nach Leistungsarten: Liefer-/ Bau-/Dienstleistungsaufträge.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Antwort für den Freistaat Sachsen als öffentlicher Auftraggeber: In nachstehender Übersicht, die auf den Meldungen der Ressorts beruht, sind die Anzahl der öffentlichen Aufträge mit Zahlungsverzug (§ 286 BGB) zum Stichtag 5. Februar 2015 (Eingang der Kleinen Anfrage) sowie die ausstehenden Beträge ersichtlich: Sl B (Staatl i eher Hochbau) Anzahl %- Anteil offener Betrag Liefer- Dienstleistungsaufträge 90 0,85 259.1Ö7,00€ Bauaufträge 157 1,34 888026,00€ Ressorts ohne SIB Anzahl offener Betrag Liefer- Dienstleistungsaufträge 31 108225,72 € Bauaufträge 9 192790,89€ Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Eine Antwort der Staatsregierung hinsichtlich der Ermittlung des „prozentualen Anteils“ an allen öffentlichen Aufträgen der Ressorts ist in der Kürze der zur Beantwortung vorgesehenen Zeit nicht möglich. In den einzelnen Verwaltungseinheiten müsste jeder Vorgang recherchiert und zugeordnet werden. Dies stellt einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand dar. Es wird von einem zusätzlichen Zeitaufwand von mehr als einem Monat ausgegangen. Die Informationsquellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. O.). Frage 3: Welche 10 öffentlichen Aufträge, bei dienen der Freistaat Sachsen bzw. sächsische Kommunen Auftraggeber sind, haben derzeit die höchsten noch ausstehenden Rechnungsbeträge? (Bitte die Höhe der noch ausstehenden Rechnungsbeträge angeben. Bitte die Angaben ebenfalls aufschlüsseln nach Aufträgen des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie nach Leistungsarten: Liefer-/Bau-/Dienstleistungsaufträge.) Antwort, die auf Meldungen der Ressorts beruht, für den Freistaat Sachsen als öffentlicher Auftraggeber: Seite 3 von 5 STAÄTSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Auftragsart Betrag Bauauftrag 164.858,53€ Bauauftrag 112.543,24c Bauauftrag 32336,08€ Bauauftrag 3148232C Bauauftrag 28.000,00€ Bauauftrag 26.383,57€ Liefer-/Dienstl eistungsauftrag 28.290,57€ Li efer-/Di enstl ei sturrgsauftrag 27.129,64€ Liefer-/D'enstl eistungsauftrag 26.351,17€ Liefer-/Dienstl eistungsauftrag 24.475,63€ Die Beträge wurden zwischenzeitlich vollständig beglichen. Frage 4: Kam es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 im Zusammenhang mit verspäteten oder verweigerten Zahlungen durch sächsische öffentliche Auftraggeber zu Insolvenzen und/oder Unternehmensschließungen? Nein. Frage 5: Wie viele Arbeitsplätze waren von den in Frage 4 beschriebenen Insolvenzen und Unternehmensschließungen im Jahr 2014 betroffen? Keine. Auf die Beantwortung zu den Fragen 1 - 5 für die Kommunen als öffentlicher Auftraggeber wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 Sächsverf. Die Staatsregierung ist demnach dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeiten fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Dies ist hier zutreffend, da die Begleichung von Forderungen durch die Kommunen zur Finanzhoheit einer Kommune und damit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Insoweit unterliegt die Gemeinde der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, sich durch eine Abfrage bei den Kommunen diese Erkenntnisse erst zu verschaffen. Die Staatsregierung hat keinen Anlass, an der sachgerechten Begleichung von Forderungen durch die kommunale Ebene zu zweifeln. Mit freundlichen Grüßen Ppbf. Dr. Georg Unland r' f Seite 5 von 5