STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8991 Thema: Arbeitsgruppe zur landesrechtliehen Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ( Bundesteilhabegesetz- BTHG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/7895 erklärt die Staatsministerin Klepsch, dass eine Arbeitsgruppe zur landesrechtliehen Umsetzung des BTHG avisiert worden sei und dass deren erste Sitzung für den 03.02.2017 geplant sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sind Mitglied o.g. Arbeitsgruppe? Im Rahmen eines Auftaktgespräches am 9.12.2016 im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist auf Fachebene eine Arbeitsgruppe zur landesrechtliehen Umsetzung des BTHG installiert worden. ln der Arbeitsgruppe sind als Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen die LAG Selbsthilfe Sachsen e.V., die Lebenshilfe Sachsen e.V., der Sozialverband VdK Sachsen e.V., das Netzwerk Behinderung und Menschenrechte in Sachsen, der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertreten. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141 .51-17/332 Dresden, d:-April2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wer noch arbeitet in o.g. Arbeitsgruppe zur Umsetzung des BTHG mit? Neben den unter Frage 1 benannten Interessenvertretungen sind die Kommunalen Spitzenverbände, Einrichtungsträger sowie Fachvertreter des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vertreten. Frage 3: ln welchem Turnus trifft sich o.g. Arbeitsgruppe? Die Treffen der Arbeitsgruppe werden nach Bedarf abgestimmt. Frage 4: Welche Themen wurden bei der ersten Sitzung am 03.02.2017 mit welchem Ergebnis besprochen? ln der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe sind die Themen Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe gemäß § 94 SGB IX n.F. sowie des Bedarfsermittlungsinstruments gemäߧ§ 118 SGB IX n.F., 142 SGB XII n.F. bzw. die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Teilnehmer der Arbeitsgruppe ergebnisoffen besprochen worden. Frage 5: Welche weiteren Themen sollen wann besprochen werden? Zur Beantwortung wird grundsätzlich auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6/7895 verwiesen . Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, konsultativ Themen und ggf. Probleme bei der landesrechtliehen Umsetzung zu begleiten. Mit freundlichen Grüßen ~ara~c Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-21T11:28:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes