STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat -7, SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8993 Thema: Observationen am 18. März 2017 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Augenzeuginnenberichten (https://www.inventati.org/leipzig/- ?p=4701) wurden in Leipzig am 18. März 2017 im Bereich Zollschuppenstraße / Naumburger Straße in Leipzig Plagwitz behördliche Observationen vorgenommen. Zielobjekt sei demnach das Hausprojekt ‚Meuterei ' in der Zollschuppenstraße gewesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen wurde am 18. März 2017 der benannten Bereich, das benannte Hausprojekt bzw. dessen Bewohnerinnen observiert? Frage 2: Welche weiteren Objekte bzw. Personen wurden am bzw. um den 18. März 2017 herum auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen observiert? Frage 3: Wie viele Polizeibeamtinnen waren für diese Observation(en) jeweils im Einsatz (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Frage 4: Wurden im Rahmen der nachgefragten Einsätze Video-, Foto- oder Tonaufnahmen erstellt, Personen kontrolliert oder deren Identität festgestellt , oder welche anderen polizeilichen Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und was geschieht mit den gewonnenen Daten und Erkenntnissen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/24/84 Dresden,//,; . April 2017 Flausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax 4-49 351 564-3199 www.smi sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Z.7" Freistaat SAC1-ISEN Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen ynd muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs / liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn der fragegegenständliche Sachverhalt betrifft keinen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Die Staaisre ierung kann sich zu dem Sachverhalt daher nicht äußern bzw. diesbezügliche Ausicün e geben. Mit tfretändlichen Grüßen Markus Ulbjg Seite 2 von 2 2017-04-13T14:23:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes