STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/8998 Thema: Gefährdung einheimischer Amphibienarten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Für welche heimischen Amphibienarten gelten die einzelnen Populationen in den sächsischen Landkreisen derzeit in ihrem Bestand als a) ausgestorben, b) ausgerottet oder c) verschollen? Die Landkreise sind keine geeignete Betrachtungsebene um den Gefährdungsstatus einer Amphibienaft zu beurteilen, da sie sich über mehrere Naturräume hinweg erstrecken können. Die Beurteilung des Gefährdungsstatus der einheimischen Amphibienarten erfolgt in Sachsen, wie auch in anderen Bundesländern, bezogen auf das gesamte Territorium des Bundeslandes . Mit der "Roten Liste der Wirbeltiere Sachsens" (LfULG 2015) liegt eine aktuelle Übersicht vor, aus welcher die momentane Bestandssituation , der lang- und kuzfristige Bestandstrend und die Risikofaktoren für die einzelnen Amphibienarten ersichtlich sind. Einen Überblick über die Verbreitung der Amphibienarten innerhalb Sachsens bietet der ,,Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Deutschlands" (Hrsg.: DGHT e. V. 2014, auf Grundlage der Daten der Länderfachbehörden, Facharbeitskreise und NABU Landesfachausschüsse der Bundesländer sowie des Bundesamtes für Naturschutz; http://feldherpetoloqie.de/atlas). Aus dieser Fachliteratur lassen sich unter anderem lnformationen zu regionalen Bestandsentwlcklungen innerhalb Sachsens entnehmen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. März 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t864 oresoen,/f/. 0V. Jo lt s¡mu[+ s(\(o (f) t.- oN &duñnffi&rSM3MliltuüE.ui*ùdl¡debñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡è für verschlüssêlto elêktronische DokumêntêSeite 1 von 3 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche artbezogenen Projekte zum Schutz gefährdeter heimischer Amphibienarten sind in den letzten Jahren im Freistaat bzw. seinen einzelnen Landkreisen initiiert worden (Bitte Startjahr, voraussichtliches Ende , kuze Beschreibung des jeweiligen Projekts sowie Erfolg bzw. Mißerfolg mit Begründung beifügen)? Anlage 1 listet die artbezogenen Projekte für gefährdete Amphibienarten innerhalb der letzten fünf Jahre auf und nennt das Startjahr sowie das voraussichtliche Ende. Leere Felder stehen für laufende Projekte, für die keine Datumsinformationen zum Start oder Ende vorliegen. lnformationen zum Erfolg und Misserfolg liegen im Fall der Maßnahmen im Vogtlandkreis zugunsten von Wechsel- und Kreuzkröte sowie Kammmolch vor, die eine Stabilisierung der Population erbracht haben sowie zum Feuersalamander- Artenschutzkonzept im Landkreis Mittelsachsen, das aufgrund fehlender kreiseigener Finanzmittel als gefährdet angesehen wird. Ferner venryeist der Landkreis Mittelsachsen hinsichtlich des Misserfolges der einzelnen Schutzmaßnahmen auf mögliche Amphibienverluste infolge ausgebrachter Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Über die in Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen hinaus gibt es zahlreiche weitere Projekte , die sich nicht speziell auf gefährdete Arten beziehen, sondern unspezifisch der Artengruppe der Amphibien zugutekommen. Das betrifft insbesondere Leiteinrichtungen und Querungshilfen an Straßen oder die Sanierung und Anlage von Laichgewässern, die unter anderem zur Stabilisierung der Populationen der weiter verbreiteten gefährdeten Arten wie Bergmolch, Kammmolch, Laubfrosch und Knoblauchkröte beitragen sollen, ohne dass diese als Zielarten im Einzelnen registriert werden. Frage 3: Bei welchen gefährdeten heimischen Amphibienarten ist aus welchen Gründen eine Verschlechterung, Stabilisierung oder Verbesserung der Situation der Population in quantitativer und qualitativer Hinsicht in den letzten Jahren zu beobachten oder in den nächsten Jahren zu erwarten und welche Gründe gibt es dafür? Anlage 2 gibt den kurzfristigen Bestandstrend der gefährdeten Amphibienarten gemäß der Roten Liste der Wirbeltiere Sachsens wieder. Als Gründe für die Verschlechterung werden im Wesentlichen die Rückgänge geeigneter Laichgewässer vermutet. Frage 4: Welche Kenntnisse liegen der sächsischen Staatsregierung bezüglich von Feuersalamander-Vorkommen in Schwazenberg vor? Die Feuersalamander-Population mit Reproduktionsgewässer in Schwazenberg wurde bereits im Jahr 2007 im Rahmen einer Amphibienkartierung im Auftrag des damaligen STUFA Plauen erfasst. Das aktuelle Vorkommen wurde durch einen ansässigen Naturschutzhelfer bestätigt. Frage 5: lnwieweit muss die Stadt Schwar¿enberg bei eventuellen Planungen, Baugenehmigungen etc. solche Arten sowie sonstige naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigen und inwieweit wurden die Belange im konkreten Fall der Parkhausplanungen einbezogen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Der Feuersalamander ist eine besonders geschützte Art, welche nach der Roten Liste Sachsens als ,,stark gefährdet" gilt. Für Bauvorhaben nach $ 18 Abs. 2 Satz I Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gilt der Privilegierungstatbestand nach $ 45 Abs. 5 BNatSchG. Danach sind besonders geschützte Arten, die keine Arten des Anhanges lV der FFH-Richtlinie und keine europäischen Vogelarten im Sinne von Artikel 1 der Vogelschutzlinie sind, grundsätzlich mit indikatorischem Ansatz im Rahmen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für schutzwürdige Artvorkommen, wie dem des gefährdeten Feuersalamanders ist im vorliegenden Einzelfall eine vertiefte Prüfung vozusehen. Je nach einzelfallbezogener Betroffenheit sind neben dem besonderen Artenschutz nach SS 44, 45 BNatSchG folgende naturschutzrechtliche Regelungen im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen: die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach $$ 13 bis 18 BNatSchG in Verbindung mit SS I bis 12 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) beziehungsweise die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung nach $$ 1 Absatz 7 , 1a Absatz 3, 13a, 135a, 200a Baugesetzbuch (BauGB), die Schutzgebietsregelungen nach $$ 20 bis 29 BNatSchG in Verbindung mit $$ 13 bis 20 SächNatSchG, der gesetzliche Biotopschutz nach S 30 BNatSchG in Verbindung mit S 21 SächsNatSchG, der Natura 2O00-Gebietsschutz nach $ 1a Absatz 4 BauGB in Verbindung mit g 34 BNatSchG und $$ 22 und 23 SächsNatSchG, die Regelungen zum allgemeinen Artenschutz nach g 39 BNatSchG. Nach Auskunft der Stadt Schwarzenberg liegt zu dem geplanten Parkhaus lediglich eine Machbarkeitsstudie vor. Weiterführende Planungen wurden bislang nicht beauftragt. freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1: artbezogene Projekte für gefáhrdete Amphibienarten innerhalb der letzten fünf Jahre im Freistaat Sachsen Ende 201s 2019 2019 2016 2016 2016 2014 2014 2016 2015 2014 Startjahr 2014 2014 2015 2017 2011 2011 2017 2014 2011 2013 2013 2016 2015 2013 2016 Beschreibung MaßnahmenpaketWestsachsen im Landkreis Nordsachsen, Leipzig, Stadt Leipzig Artenschutzprojekte des Landschaftspflegeverbandes Nordwestsachsen Überregionaler Aktionsplan einschließlich Hilfsmaßnahmen Kooperationsvereinbarung zum Aufbau eines überregionalen Akteursnetzes zur Maßnahmeninitiierung Neuanlage von ca. 50 Laichgewässern und Gestaltung von Landlebensräumen im Vogtlandkreis Neuanlage von ca. 50 Laichgewässern und Gestaltung von Landlebensräumen im Vogtlandkreis Komplexmaßnahmen an Laichgewässern und in Landlebensräumen in Dresden Vergrößerung Kleinteich Stadt Oelsnitz Artenschutzprojekte des Landschaftspflegeverbandes Nordwestsachsen Neuanlage von ca. 50 Laichgewässern und Gestaltung von Landlebensräumen im Vogtlandkreis Komplexmaßnahmen an Laichgewässern und in Landlebensräumen in Dresden Sanierung des FND "Teich am Dorfrand Gombsen" im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Sanierung von dreiTeichen am Kanitzberg südlich Burkhardtswalde im Landkreis Sächsische Schweiz/ e Sanierung der zwei "Böhms Teiche" westlich Burkhardtswalde im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Schaffung eines neuen Laichgewässers im FND "Nasswiese Mühlbach" im Landkreis Sächsische Schweiz/ Sanierung des Schilfteiches Biensdorf im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Landesweite Meldeaktion zur Erfassung lokaler Vorkommen Anlage von vier Trockenmauern in Reichenbach, Landkreis Mittelsachsen Artensch utzkonzept Landkreis M ittelsachsen Sanierung eines Mühlgrabens bei Schmiedeberg-Naundorf, Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Schutzmaßnahmen im Breiten Grund beiTharandt, Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Art Rotbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Kleiner Wasserfrosch Kammmolch Feuersalamander Anlage 2: Bestandsentwicklung bei gefährde.ten einheimischen Amphibienarten gemäß de r Roten Liste der Wfrbeltie re Sachsens (kurzfristþ er Besta ndstrend) Bergmolch X Fadenmoleh X Feuersalamander x Kammmolch X Rotbauchunke X KeuzkrÖte x Wechselkröte x Laubfrosch x l{einer Wasserfrosch X 2017-04-25T10:34:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes