SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8999 Thema: Gewerblicher Bootsverleihbetrieb auf Gewässern Region Leipzig - Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/1105 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t865 in der Dresden, y'î.ov.lertV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Verleihbetriebe mit jeweils wie vielen Booten - bitte nach Antriebsartunterscheiden - sind im Stadtgebiet der Städte Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau aktuell zugelassen? lm Stadtgebiet der Städte Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau sind aktuell insgesamt 629 Boote (606 Boote muskelbetrieben und 23 Boote motorbetrieben ) für 17 Verleihbetriebe zugelassen. Alle 629 Boote sind schifffahrtsrechtlich zugelassen; davon haben 214 Boote auch eine wasserrechtliche Zulassung. lm Einzelnen wird auf die Anlage 1 venruiesen. Frage 2: Welche Neuanmeldungen / Neuzulassungen für Verleihbetriebe wurden in den Jahren 2016 und 2017 ertetlt und welche neuen Anträge liegen aktuellvor? Bis auf zwei Zulassungen wurden alle schifffahrtsrechtlichen und wasserrechtlichen Zulassungen in den Jahren 2016 und 2017 erteilt. Fur 415 Boote im Stadtgebiet Leipzig, die noch keine wasserrechtliche Zulassung haben (siehe Beantwortung der Frage 1), sind zurzett wasserrechtliche Zulassungsverfahren anhängig. lm Einzelnen wird auf die Spalten 5 und 6 der Tabelle der Anlage 1 veruviesen. simul+ o)ó 00(\ to c{ Þh4r@ihhtuù'¡.lffi3¡.Mlib@&UlM0úhdùbñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwêlt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Fùr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kê¡n Zugang fúr elektronisch signierte sow¡e für verschlússêlto elektronische DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Wann werden die anerkannten Naturschutzvereinigungên in welcher Art und Weise zum Projekt boots- und gewässerbezogene Sondernutzungsgenehmigung ($ 5 Abs. 3 SächsWG) für Bootsverleiher im Sinne des $ 34 BNatSchG in Verbindung mit $ 63 BNatSchG beteiligt? Gemäß S 63 Abs. 2 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - in Verbindung mit$ 33 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz - ist den anerkannten Naturschutzvereinigungen unter anderem vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von Natura-2000 Gebieten Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben, auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden. Demzufolge werden die anerkannten Naturschutzvereinigungen von den unteren Wasserbehörden in den betretfenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren nach $ 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) nur dann beteiligt, wenn eine Verträglichkeitsprüfung ergibt, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000- Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ftihren kann und im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach $ 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG zugelassen werden soll. lm Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Landkreis Leipzig war in diesbezüglichen Verfahren bisher keine Abweichungsentscheidung nach $ 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG erforderlich. lm Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig sind anhängige wasserrechtliche Gestattungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Es kann aufgrund des Verfahrensstandes dezeit keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob im Zusammenhang mit der Erteilung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens eine Abweichungsentscheidung nach $ 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG notwendig wird und mithin ein Mitwirkungsrecht von anerkannten Naturschutzvereinigungen besteht beziehungsweise entstehen wird. Frage 4: Liegen den Betreibern alle für den Verleihbetrieb notwendigen Genehmigungen und Zulassungen nach g 5 Abs. 3 SächsWG schon vor? Nicht allen Betreibern liegen die für den Verleihbetrieb notwendigen Zulassungen nach $ 5 Abs. 3 SächsWG vor. lm Einzelnen wird auf die Spalte 5 der Tabelle der Anlage 1 verwiesen. Frage 5: Welche durchschnittlichen täglichen Bootsbewegungen wurden seit 2010 im Jahresmittel auf den einzelnen Flussabschnitten auf der Weißen Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässern erhoben und welche aktuellen täglichen Bootsbewegungen sind zu verzeichnen? lm Rahmen des Monitorings zum Wassertouristischen Nutzungskonzept Leipziger Neuseenland sind im Fünf-Jahres-Rhythmus auf den Gewässerabschnitten der wassertouristischen Kurse 1 bis 7 die Bootsbewegungen systematisch erhoben worden. Die Erhebung wurde im Zeitraum von 2009 bis 2011 und im Jahr2016 durchgeführt , sodass aktuelle Verg leichszahlen vorliegen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Erhoben werden die Bootsbewegungen zu Spitzenzeiten, das heißt an Schönwetter- Wochenenden beziehungsweise Feiertagen von 9:00 bis 18:00 Uhr, um die Höchstbelastungen abbilden zu können. lm Einzelnen wird auf die Anlage 2 veruviesen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs,-Nr. 6/8999 Ort bzw. Gewässer Verleihbetrieb Anzahl der Boote Antriebsart Zulassung Zulassung vor 2016 Stadtgebiet Leipzig Kanu-Slalom- Management Leipzig GmbH 23 muskelbetrieben S Am Wildpark (Herr Krafft) 31 muskelbetrieben S Oliver Schulze 42 muskelbetrieben S Wassersport- Freizeit-Herold 94 muskelbetrieben S Wittiq 37 muskelbetrieben S,W H&D Dienstleistung GmbH 49 muskelbetrieben S Stadthafen Leipziq GmbH 35 muskelbetrieben S Klingerweg (DHFK) 96 muskelbetrieben S Bootshaus Karl- Heine-Kanal Thomas Kuban und Falk Stolzenburg GbR 10 muskelbetrieben S Neue Linie GmbH 35 muskelbetrieben S Cospudener See Marcus Lange 5 motorbetrieben S W Oliver Schulze 60 muskelbetrieben S,W Paddelmax 30 muskelbetrieben S.W Nikolas Keller 1 motorbetrieben S,W Veit Fünfstück 1 motorbetrieben S,W 4 muskelbetrieben S,W Markkleeberqer See Marcus Lange 1 motorbetrieben S , W X Tourismus- und Freizeit GmbH 2 motorbetrieben S W X Oliver Schulze 60 muskelbetrieben S,W Zwenkauer See Uta Groh 7 motorbetrieben S,W Leipziger Logistik- & Lagerhaus GmbH 6 motorbetrieben S,W Legende: S - schifffahrtsrechtliche Zulassung W - wasserrechtliche Zulassung X - Zulassung vor dem Jahr 2016 8. Zãhlung 08!24ß 5V2-A24 (105-1s4) 79-113 aùi25 {2-3) 7- Zählung Ð7t2016 308-{11. í8s104 133140 (0i 49.170 (4^s) a-11 b- ânlunr o5tzol6 (¡J¡mmeFah¡t) 717-963 g6-101) 216-367 iG3) 200-504(æi 3-10 5-Zihlung ù9t 2t11 372-6?:õ (49- 60) 310-367 €-e) 185 -295(13 - 15) '5-.24 o l- Zãhlung o6n011 235 - 3S3 (s6 - s8) 60 - 109 (0 *s.) (0 -.3) 1A_AQ n 3. Zãhlung 97t201ø 367 - 581 (s8 - 85) &5 -89 {21 æ-ót (2) .3-5 o LZãhJung o5t201a æ4-442 {5O - 95) 1t-a 9a - 101 tô-8) 3-8 e '1- Zãhktrg o9/2009 180 - 463 (43-s7} (3) #-ót(3-4) 6-a Prognose $TTÑK" câ.500 ca.30c (1o0) æ.2ú <10 <10 Arsgangs sltuation 200s' ca.500 cq. 10 ca. f0 <10 < 10 Gewãsrserab.schn¡tt Stadtelstêr Floß9l-¿ben Obere UntereWeíße E¡ste. Tab' Anzaht der tãglichen Bootsbewegungen auf assge\,våhlten Gewãssem des Touristischen Gev¡ãsserverbuûdes Leipzîger Neuseenland:- prognose und Erhebung * Wêsseriourisrisches Nut ungskonzept ¡n der Region Le¡pág - Teil i VertrãgÍahieitsuûtersuchunger, -Umsetz::ngsstrategte (2005. bgmr LandschãÊs¿rchitekten Eerliû / E€osys.(a'n Sæ(onia Dresden) (.".) da.rôn motargetriebeig Boûte f o,(o o N) Nc - q^. f of f o)(o (D U -I Izf o) @(o(o(o 2017-04-20T12:41:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes