STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTScHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, FraKtion BUNDNIS 9O/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9000 Thema: Baumfällungen in der Dresdner Heide im Gebiet zwischen Kurparkstr. und Mordgrundwasser (rund um den Konzertplatz ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mich erreichen verstärkt Bürgerhinweise, dass in der Dresdner Heide im Gebiet zwischen Kurparkstr. und Mordgrundwasser (rund um den Konzertplatz ) verstärkt gesunde und alte Bäume gefällt werden. Ebenso wurden mir aktuell Bilder zugesandt, die die Fällung von mindestens 40 Bäumen mit schwerem Gerät sowie von Gehölzen und Sträuchern dokumentieren.¡' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Bäume welcher Art, mit welchem Stammdurchmesser , in welcher Qualität und welchen Alters wurden 2017 bisher in der Dresdner Heide im Gebiet zwischen Kurparkstr. und Mordgrundwasser (rund um den Konzertplatz ) aus welchen Gründen durch wen gefällt bzw. sollen aus welchen gründen im Einzelnen noch gefällt werden?(Bitte aufgliedern nach gesunden und kranken Bäumen sowie nach Baumarten und Stammdurchmesser sowie Standort) lnformationen zur Aufgliederung nach Anzahl, Stammdurchmesser, Qualität und Alter der gefällten Bäume liegen der Staatsregierung nicht vor. Entsprechende Daten werden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) nicht erhoben. Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 27. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t866 Dresden, 2/. O*,1o'17 5iÄëiisun s¡mut+ (o F.N N (\¡ ùrdúMsþù$kh6 r¡å#rd6tulñrerr¡]üd Hausanschrifr: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ks¡n Zugang für elektronisch sign¡ertê sow¡e ftlr verschlilsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Fällungen wurden durch Forstwirte des sBS vorgenommen. Die Rückung des Holzes erfolgte mit einem betriebseigenen Forstspezialschlepper sowie durch Rückepferde eines privaten Unternehmers. Die Waldpflegemaßnahme wurde gezielt in Form einer einzelstammweisen Nutzung von Altbäumen zur Förderung der Naturverjüngung (hauptsächlich Rotbuche sowie Berg- und Spitzahorn) vorgenommen. Hierbei war die Holzqualität der einzelnen Altbäume kein Fällungskriterium, sondern ausschließlich ihre waldbauliche Bedeutung und ihre soziologische Stellung im Waldgefüge im Hinblick auf die lnitiierung der Walddynamik (Natu rverjü ng ung, Kronenentwicklung der Nach barbäume). Die Fällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit erfolgten ebenfalls einzelstammweise entlang der vielbegangenen Waldwege des Waldparks. Es wurden nach der fachlichen Begutachtung durch den zuständigen Revierleiter nur Einzelbäume gefällt, die aufgrund der entsprechenden Baummerkmale (starke Totäste, große Faulstellen, Besatz mit Konsolenpilzen etc.) als nicht mehr verkehrssicher einzustufen waren. Frage 2: Welche Beteiligung der öffentlichkeit bzw. der Umweltverbände mit welchen Ergebnissen fand vor den Eingriffen in den Baumbestand statt und wurden die gefällten bzw. zur Fällung geplanten Bäume h ins ichtlich artensch utzfach licher As pekte u nters ucht u nd wen n nei n, warum wurden keine solchen Voruntersuchungen durchgeführt (bitte mit Begründung)? Die Waldflächen am Konzertplatz (Waldpark Weißer Hirsch) unterliegen forstwirtschaftlich und naturschutzfachlich keinen besonderen Bewirtschaftungseinschränkungen wie zum Beispiel als Naturschutz-, FFH- oder SPA-Gebiet. Sie sind, ebenso wie die gesamte übrige Dresdner Heide, Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ,,Dresdner Heide" (Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ,,Dresdner Heide" vom 19. Februar 2008). Für die zulässige ordnungsgemäße, umweltgerechte Ausübung der Forstwirtschaft gelten im LSG keine besonderen Erlaubnisvorbehalte oder Verbote. Eine Beteiligung der Offentlichkeit beziehungsweise der Umweltverbände im Vorfeld der Waldpflegemaßnahmen erfolgte nicht. Durch den Revierleiter im Forstbezirk Dresden wurde eine Kontrolle der zu fällenden Bäume hinsichtlich artenschutzfachlicher Aspekte durchgeführt. Frage 3: ln wieweit entsprechen diese Fällungen bzw. die geplanten Fällungen den waldbaulichen Grundsätze bei der Bewirtschaftung des Freistaates Sachsens wie z.Bsp.: ,,weitgehender Verzicht auf Kahlschläge und zunehmender Anteil der Naturverjüngung, vorbeugender Waldschutz sowie Biotop- und Artenschutz, boden- und bestandschonender Tech n ikein satz"? Die durchgeführten und auch die künftigen waldbaulichen Maßnahmen entsprechen den im Staatswald des Freistaates Sachsen geltenden waldbaulichen Grundsätzen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT giÄëiisuN Frage 4: Welche Ersatzmaßnahmen wurden bzw. werden für die Eingriffe in den Gehölzbestand in der Dresdner Heide im Gebiet zwischen Kurparkstr. und Mordgrundwasser (rund um den Konzertplatz) konkret umgesetzt und welche weiteren sind konkret geplant (Bitte um Angabe der Maßnahmen mit Realisierungsort und -zeitraum)? Die Waldpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen im Waldpark Weißer Hirsch bewegen sich im Rahmen der im LSG ,,Dresdner Heide" zulässigen ordnungsgemäßen, umweltgerechten Forstwirtschaft. Sie stellen keine ausgleichspflichtigen Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Frage 5: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob in den nächsten Jahren eine (zweispurige) Zufahrt zum Pavilli-on und Konzertplatz geplant ist sowie ein Anschluss über den Waldrand zur Stechgrundstrasse und ob vorgesehen ist, die fast völlig gerodete Waldflächen vom Chinesischen Pavillon bis parallelzum Hainweg als Bauland auszuweisen ? Der Staatsregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor. Die betreffende Waldfläche am Hainweg ist nicht gerodet worden. Ziel der dort vorgenommenen Holzernte war die Freistellung alter Eichen und die Einleitung der Waldverjüngung. Mit freundlichen GrüßenïAr Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-04-24T07:56:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes