STAATSTV11N1STER1IYM DES INNERN Freistaat -34Pi SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9003 Thema: Fortbildung im Bereich Interkulturell Kompetenz bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann werden Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Interkulturelle Kompetenz bei der sächsischen Polizei angeboten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Zielgruppen und Träger der Fortbildung!) Im Jahr 2004 wurde erstmals an der ehemaligen Landes -Polizeischule (heute Fortbildungszentrum Bautzen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)) ein eigenständiger Lehrgang mit der Bezeichnung „Interkulturelle Kommunikation" angeboten. Zielgruppe waren Polizeibedienstete der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) und der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei (LG 2.1 Pol). Sowohl davor als auch parallel zu eigenständigen Fortbildungsveranstaltungen sind Themen zur interkulturellen Kompetenz in verschiedenen fachspezifischen Fortbildungen enthalten. Frage 2: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen für Bedienstete der sächsischen Polizei zum Thema Interkulturelle Kompetenz wurden in den Jahren 2000 bis 2016 angeboten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Thema der Fortbildungsveranstaltungen und Zielgruppe der Fortbildungsveranstaltungen , Beamten, Tarifbeschäftigten, Laufbahngruppe, Träger der Fortbildung und Kosten der Fortbildung!) Frage 3: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei nahmen an welchen Fortbildungsveranstaltungen aus Frage 2 teil? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Beamten, Verwaltungsbeamten, Tarifbeschäftigten, Laufbahngruppe und Thema der Fortbildungsveranstaltung!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/24/86 Dresden, 2/I . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen für Bedienstete der sächsischen Polizei aus Frage 2 mussten aus welchen Gründen abgesagt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Thema der Fortbildungsveranstaltung und Grund der Absage, Zielgruppe Beamte, Tarifbeschäftigte und Laufbahngruppe!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre für eine vollständige Beantwortung der Fragen die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine manuelle Recherche in den in der Registratur befindlichen Sachakten der Polizeidienststellen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) durchgeführt werden müsste. Aufgrund der Aktenaufbewahrungsfrist von zehn Jahren wären nur noch Angaben ab dem Jahr 2007 verfügbar . Im genannten Zeitraum wurden ca. 21.000 Sachakten in den Registraturen abgelegt . Der Zeitaufwand für das Ziehen, Auswerten und Wiedereinordnen einer Sachakte sowie die statistische Erfassung des Rechercheergebnisses beträgt für Akten in der Registratur mindestens 15 Minuten. Für die Auswertung der 21.000 Sachakten ergäbe sich damit ein Zeitaufwand von ca. 5.250 Stunden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Personalverwaltung nicht zu leisten ist. Dessen ungeachtet wird zur Beantwortung der Frage einerseits auf die Antworten der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3403 sowie die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7931 hingewiesen. Auf der Grundlage eines gesonderten Nachweises über die Verwendung der im vergangenen Doppelhaushalt 2015/2016 der Polizei für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Interkulturelle Kompetenz, Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und lnklusion durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellten zweckgebundenen finanziellen Mittel wurden darin die in diesem Zeitraum durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen aufgeführt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Zudem wurde unter Nutzung der im elektronischen Fortbildungsverwaltungssystem für die zentrale Fortbildung an den sächsischen polizeilichen Bildungseinrichtungen und den in den Dienststellen für die dezentrale Fortbildung unterschiedlich geführten ITgestützten Nachweisen die daraus ermittelbaren Angaben über durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Interkulturelle Kompetenz" recherchiert und in beigefügter Anlage zusammengefasst. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den damit verbundenen Aufbewahrungsfristen sind insoweit Angaben jedoch grundsätzlich nur ab dem Jahr 2012 möglich. Frage 5: Welche Qualifikationen müssen die Trainer bzw. Lehrenden für Fortbildungsveranstaltungen für Bedienstete der sächsischen Polizei zum Thema Interkulturelle Kompetenz vorweisen? Bei der Auswahl des Lehrpersonals wird auf eine themenbezogene Qualifizierung geachtet , wobei grundsätzlich ein zertifizierter Abschluss als Trainer für interkulturelle Kompe enz, eine abgeschlossene Ausbildung in einer die Thematik der interkulturellen Komp tenz tangierenden Fachrichtung (Islamwissenschaften, Arabistik etc.) oder ein länge . r A fenthalt bzw. das Leben in einem anderen Kulturkreis, verbunden mit dem BeheschAn der jeweiligen Landessprache, vorliegen sollte. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Anlage Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6/9003 Seite 1 von 2 Thema/Bezeichnung Träger der Fortbildung Zielgruppe Anzahl der Teilnehmer Kosten bzw. geplante Kosten bei Nichtdurchführung Grund der Absage 2013 Interkulturelle Kommunikation Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Bedienstete der Polizei 7 keine Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Beamte der LG 1.2 Pol und LG 2.1 Pol 7 keine 2014 Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Beamte der LG 1.2 Pol und LG 2.1 Pol 15 keine 2015 Interkulturelle Kommunikation Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Bedienstete der Polizei 11 keine Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Beamte der LG 1.2 Pol und LG 2.1 Pol 9 keine Umgang mit Ausländern und Migranten – Schwerpunkt kulturelle, religiöse und gesellschaftliche Hintergründe Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Bedienstete der Polizei 160 keine Vortrag zum Thema „Entwicklung der Zuwanderungszahlen in Sachsen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit Integration“ LKA im Zusammenwirken mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten Bedienstete der Polizei 465 keine Anlage Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6/9003 Seite 2 von 2 Thema/Bezeichnung Träger der Fortbildung Zielgruppe Anzahl der Teilnehmer Kosten bzw. geplante Kosten bei Nichtdurchführung Grund der Absage Vortrag zum Thema „Interkulturelle Herausforderungen für die Polizei im Zusammenhang mit der verstärkten Zuwanderung von Muslimen“ LKA im Zusammenwirken mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten Bedienstete der Polizei 465 keine 2016 Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Beamte der LG 1.2 Pol und LG 2.1 Pol 8 keine GondroMe_2017-04-21_08-46-20 6_9003_Anlage Gesamt ab 2012 2017-04-24T07:59:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes