STAATSMINìSTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 J 01076DÍesden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordne-ten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 619017 Thema: Sachstand Trinkwasserversorgung Weißwasser Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die bergbaubedingte Trinkwasserversorgungssituation in den Nordräumen der Landkreise Görlitz und Bautzen, insbesondere in der Region Weißwasser? Für die im vergangenen Jahr als wirtschaftlichste und von allen Beteiligten als neue Vozugsvariante bestätigte Gewinnung örtlicher Grundwässer aus Uferfiltrat werden zum aktuellen Zeitpunkt die Planungsleistungen zum hydrogeologischen Gutachten ausgeschrieben. Erst wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen und bestätigen, dass eine Umsetzung der Variante machbar erscheint, kann mit der Kostenkalkulation der erforderlichen Maßnahmen begonnen werden. Frage 2: Zeichnet sich eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Gemeinden und Zweckverbände für eine für die Bevölkerung dauerhaft kostengünstige Lösung zur Trinkwasserversorgung âb, wenn ja, in welcher Form, mit welchen Planungszeiträumen und in welchem Umfang? Frage 3: ln Drs. 61120 vom I l. November 2014 ist zu lesen: ,,Bei einer bergbaubedingten Verantwortung des Sanierungsbergbaus wird eine Kostenbeteiligung der LMBV auf Grundlage der in der Antwott zu Frage 2 dargestellten Regelungen des VA BKS erfolgen." Wie sieht die Kostenbeteiligung der LMBV zum Stand 20.03.2017 aus und wie ist die Verbindlichkeit geregelt worden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t868 Dresden, Ot Ok loíV s¡mu[+ - - c\¡ r.r)(o N Ì.- oc! 0b&lvñÈlilt&&¡S!ffi hliMññ.u''dudffiùbñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkpl¿ltze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fùr eloktronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronischê DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN# Frage 4: Welche Handlungen hat die Staatsregierung seit dem 22,04.2016 unternommen, oder beabsichtigt sie, um - auch, wenn die Trinkwasserversorgung gemäß S 57 SächsWG kommunale Pflichtaufgabe ist(vgl. hierzu Antworten auf die Drs. 5/11893, Drs. 51124561- eine verbindliche , zeitnahe und dauerhaft zufriedenstellende Lösung zwischen den betroffenen Parteien (Gemeinden, Wasserzweckverband, LMBV u nd Vattenfall) herbeizufü h ren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2,3 und 4 Es wird auf die Antworten zu gleichlautenden Fragen aus Drs. 614646 (Anlage) sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT ¡1*^t l#iXëhsnr.r sÄcHStscHEs srMTSMlNtstËRtUrlt FüR UMWELT uNo LANDWtRTSoHAFT Po8l.f8ch 10 05 10 | 01076 Dresd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 postst6lle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zoich€n lhre Nachr¡cht vom 29. März 2016 Aktenzelchen (bitte bei Antwort ångebon) z-o141.50t19t5152 Dr6sd€n, ll.oV, åo/l rag der I Bl Olutsche¡ tinhe¡t I Iütt lll F/o¡rl¡¡t Sschson a or.-o3,ro.zor6 Hausanschr¡ft: SächElsches Staatsminlstsrlu m fa¡r Umwolt und Landwlrtschaft Archlvstraße 1 0l 097 Dresdån www.smul.sachsen,de Verkehrsverb¡ndungl Zu errslchBn mlt den Straßenþahnllnisn 3, 6, 7, 8, 1 3 Ftlr Besuchef mlt BehindeÍungen Þef hden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. F0r Elle Besuchorparkplätze gill: Bitte belm Pfortêndionst melden 'Koifl ¿!0ûng liir olúkkoôi$ch siún¡erto sow¡o l{ir vêrschlüsséltê olêklronisrhe Ookumðnto Kle*ne Anfrag* der Abgeordnelen Franziska Schubert, FraKtiOn BUNDNIS 9O/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/4646 Thema: Sachstand Trinkwasserversorgung Weißwasser Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die bergbaubedingte Trinlrwasserversorgungssituation in den Nordräumen der Landkreise Görlitz und Bautzen, insbesondere in der Region Weißwasser? Ðie im Dezember 2014 ausgewiesene Vozugsvariante der Trinkwasserüberleitung von Sdier wird weiter vorangetrieben. Weil sich die Grundwasserbeschaffenheit um den Bärwalder See besser entwickelt als vorhergesagt , eröffnet sich gegebenenfalls eine neue (wirtschaftlichere) Vorzugsvariante durch Gewinnung örtlicher Grundwässer, Die durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaliungsgesellschaft mbH (LMBV) in Auftrag gegebene Studie zur Prognose der Sulfatbeeinflussung der Wasserfassung Bårwalde wird deshalb im Untersuchungsumfang erweitert. Ðiese neu in Betracht zu ziehende Variante ergänzt den Variantenvergleich im Abgleich rnit der bisherigen Vorzugsvariante Sdier. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden durch die LMBV in Kurze vorgestellt. Erst nach Auswertung der Ergebnisse wird es eine weitere Abstimmung zur urnzusetzenden Variante und den notwendigen Verfahrensschritten geben. Seite 1 von 2 *ifil'üIilääiY I E$üð'ùsur,r LÀNDWIRTSCHAFT I \çt Frcge2: Zeichnet sich eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Gemeinden und Zweckverbände fflr eine fflr die Bevölkerung dauerhaft kostengünstige Lösung zut Trinkwasserversorgung ab, wenn ja, ln welcher Form, mit welchen Planungszeiträumen und in welchem Umfang? Für die ,,Nordleitung" wurden seitens Vatfenfall mit fünf Millionen Euro bereits rund 60 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten zur Verfrigung gestellt. lm Weiteren bedarf es der Vorlage genehmigungsreifer Unterlagen durch den Aufgabentrager. Dazu gehört der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der gewählten Variante sowie ein Finanzierungskonzept . Diese Planungsreife liegt noch nicht vor, ein finanzieller Unterstützungsbedarf ist dezeit nicht erkennbar. Frage 3: ln Drs. 6f120 vom ll. November 2014 isl zu lesen: ,,Bei einer bergbaubedingten Verantwortung des Sanierungsbergbaus wird eine Kostenbeteiligung der LMBV auf Grundlage der in dsr Antwort zu Frage 2 dargestellten Regelungen des VA BKS erfolgen." Wie sieht die Kostenbeteiligung der LMBV zum Stand 20.03.2016 aus und wie ist die Verbindlichkeit geregelt worden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen" Frage 4: Welche Handlungen hat die Staatsregierung seit dem 15.11.2014 unternommen, oder beabsichtigt sie, um - auch, wenn dle Trinkwaaserversorgung gem. S 57 SächsWG kommunale Fflichtaufgabe ist(vgl. hiorzu Antworten auf dle Drs.5/11893, Drs.5/t24561 - eine verbindliche, zeitnahe und dauerhaft zufrledenstellende Lösung artliechen den betroffenen Partelen (Gemeinden, Wassezweckverband , LMBV und Vattenfall) herbelzufüh ren ? Die Staatsregierung begleitet und unterstützt den Aufgabentrager durch die zuständigen Stellen in der Planung und Umsetzung des Gesamtvorhabens fachlich und administrativ . Das Sächsisohe Staatsministerium ftlr Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) wird durch die zuständigen Behörden über den Fortgang der Maßnahmen und Planungen informiert und begleitet das Vorhaben fachaufsichtlich. So geht zum Beispiel die Prüfung der Variante zur Gewinnung örtlicher Grundwässer (vgl. Frage 1) auf die lnitiative des SMUL zuräck. Mit freundlichen Grrißen #-Thomas Seite 2 von 2 2017-04-05T10:27:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes