STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs.-Nr.: 6/9018 Thema: Fehlende Anordnung von Tempo 30 auf der Radeburger Str. vor der Grund- und Oberschule und dem Altenpflegeheim in Ottendorf-Okrilla (Landkreis Bautzen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/35-2017 Dresden, 2 7. April 20 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Sächsischen Zeitung Rödertal vom 22.3.2017 ist unter der Über¬ schrift „Behörde stellt sich stumm" zu lesen: „Nur noch wenige Tage gelten die 30 Stundenkilometer vor den beiden Schulen in Ottendorf-Okrilla. Denn sobald die Restarbeiten an der B 97 beendet sind und die Umleitung nicht mehr über die Radeburger Straße führt, ist auch die Zeit der begrenzten Geschwindigkeit vorbei. Die Ottendorferin Nelly Gallert versucht seit Monaten, dies zu verhindern. Ihr ist es bereits zu verdanken, dass während der Baumaßnahmen an der Bundesstraße überhaupt eine 30er Zone vor den Schulen eingerich¬ tet wird. Doch nun soll sie wieder verschwinden - und das, obwohl vor Ort nicht nur die Grund- und Oberschule zu finden sind, sondern auch das Altenpflegeheim der Gemeinde. Der Bereich zwischen der Her¬ mann-Lehmann-Straße und Fried-Walter-Straße ist also durchaus schützenswert. Grundsätzlich fordert die Ottendorferin eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer von Montag bis Freitag, Jeweils zwischen 6 und 17 Uhr. Ihre Bitte hat sie schon mehr¬ fach gegenüber dem Landratsamt Bautzen, im Konkreten gegenüber der Verkehrsbehörde geäußert. Denn nur diese kann eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit anordnen. Allerdings erhielt sie auf ihre zahlreichen E-Mails an den verantwortlichen Mitarbeiter keine Antwort.,.." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Seite 1 von 4 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Aufgrund der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" vom 30. November 2016 (BGBl. I. 2848) können seit dem 14. Dezember 2016 auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h angeordnet werden, ohne das eine besondere Gefahrenlage bestehen muss, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO). Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Straßenverkehrsbehörden. Die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) mit bindenden ermessenlei¬ tenden Vorgaben steht noch aus. Das Bundesratsverfahren wurde zwar mit Beschluss vom 10. März 2017 (BR-Drs. 85/17) abgeschlossen, die Bundesregierung hat die ge¬ änderte VwV-StVO jedoch noch nicht erlassen. Nach dem Entwurf der geänderten VwV-StVO ist die Geschwindigkeit in den sensiblen Bereichen in der Regel auf 30 km/h zu beschränken, wenn die sensiblen Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Sofern negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder die Verkehrsverlagerung in Wohnnebenstraßen zu befürchten sind, kann ausnahmsweise darauf verzichtet werden. Die Straßenverkehrs¬ behörden orientieren ihre Entscheidungen an der zu erwartenden Änderung der VwV- StVO. Aus der geänderten Rechtslage ergibt sich aufgrund einer Vielzahl von erforder¬ lichen Einzelfallprüfungen unter Einbeziehung der Straßenbaubehörden und der Polizei erheblicher Arbeitsaufwand. Dem Landratsamt Bautzen lag ein Antrag der Gemeinde Ottendorf-Okrilla vom 5. Ja¬ nuar 2017 auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Schule an der Radeburger Straße vor, gefolgt von einer E-Mail gleichen Inhalts von Frau Nelly Gallert, vom 27. Februar 2017. Der Antrag war unter Einbeziehung der Straßenbaubehörde und Polizei zu prüfen. Da für den fraglichen Straßenabschnitt bis zum 7, April 2017 wegen einer baustellenbedingten Umleitung bereits eine Geschwindigkeitsbeschrän¬ kung von 30 km/h angeordnet worden war, wurden die Anträge als nicht eilbedürftig gewertet. Dass Frau Gallert erst nach ca. drei Wochen eine Antwort auf ihre E-Mail erhielt, war nach Auskunft des Landratsamtes Bautzen dem erhöhten Arbeitsaufkom¬ men durch die Neuregelung geschuldet und entspricht nicht der üblichen Verwaltungs¬ praxis der Behörde. Nach Ansicht der Staatsregierung liegt die Bearbeitungszeit gegenüber Frau Gallert von drei Wochen innerhalb eines angemessenen üblichen Rahmens. Frage 2: Ist der Staatsregierung eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo 30 Regelung auf der Radeburger Str. vor Schule(n) und Alten¬ pflegeheimen bekannt, für welche Dauer wurde die Tempo 30 Rege¬ lung beantragt und mit welcher Begründung wurde durch das LASuV wann eine vorliegende verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo- 30-Regelung abgelehnt bzw. dieser zugestimmt? Für den Zeitraum vom 27. Februar bis zum 7. April 2017 war für die Radeburger Straße im Bereich der Schule eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet worden, da die Radeburger Straße aufgrund der Umleitung der baustellenbedingt ge¬ sperrten B 97 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufwies. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 22. März 2017 hat das Landratsamt Baut¬ zen die dauerhafte Aufstellung der VZ 274-53 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und ZZ 1042-33 (Mo-Fr 6 bis 17h) sowie jeweils rückseitig VZ 278-53 StVO (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) für die Zeit ab Beendigung der Baumaßnahme verfügt. Die Verkehrszeichenkombination gilt künftig im Bereich der Radeburger Straße zwischen Höhe Haus Nr, 29 und Einmündung der Fried-Walter- Straße -für beide Fahrtrichtungen. Eine ausdrückliche Zustimmung zur verkehrsrechtlichen Anordnung und Geschwindig¬ keitsreduzierung durch das LASuV als höhere Straßenverkehrsbehörde ist nur für Bun¬ desstraßen vorgesehen und war hier nicht erforderlich. Frage 3: Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung wann konkret ergreifen, um die im Herbst 2016 beschlossene Änderung der Straßenverkehrs¬ ordnung sowie die im März 2017 beschlossene Änderung der Allge¬ meinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO), welche vorsieht, dass Tempo 30' vor Kitas, Schulen, Kranken¬ häusern und Altenheimen grundsätzlich anzuordnen ist, auch in Ottendorf-Okrilla umgesetzt wird? Es sind vorliegend keine Maßnahmen seitens der Staatsregierung erforderlich. Die fragliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist ermessensfehlerfrei und unter Berücksichti¬ gung der absehbaren Änderung der VwV-StVO erlassen worden. Frage 4: In welcher Art und Weise informiert die Staatsregierung die kommuna¬ len Verkehrsbehörden im Landkreis Bautzen, damit diese im Interesse der Verkehrssicherheit die Tempo 30 Regelung vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen zügig und konsequent umsetzen? Den unteren Straßenverkehrsbehörden des Landkreises Bautzen - dem Landkreis selbst und den Großen Kreisstädten Bautzen, Bischofswerda, Kamenz. Hoyerswerda und Radeberg - wurde die vorgesehene Neuregelung anlässlich der jährlichen Dienst¬ beratung mit der höheren Straßenverkehrsbehörde am 10. November 2016 vorgesellt. Die bei den Gemeinden angesiedelten örtlichen Straßenverkehrsbehörden im Land¬ kreis Bautzen unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht des Landratsamtes Bautzen. Die zuständigen Behörden haben allgemein selbstständig die Pflicht sich über gesetzli¬ che Änderungen zu informieren und deren Anwendung/Umsetzung zu planen. Die er¬ folgte Änderung der StVO ist den Straßenverkehrsbehörden bei den Städten und Gemeinden im Landkreis bekannt. Besondere Maßnahmen für die zuständige Fach¬ aufsichtsbehörde waren bisher nicht notwendig. Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der Radeburger Str. in Ottendorf-Okrilla in den Jahren 2005 bis 2016 entwickelt (bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an) und wie viele Unfälle mit wie vielen Verletzten wurden im genann¬ ten Zeitraum pro Jahr registriert (bitte schlüsseln Sie nach Schwere der Verletzungen auf)? Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Nach den alle fünf Jahre erfolgenden Straßenverkehrszählungen ergeben sich für den betreffenden Abschnitt der S 177 (von der Anschlussstelle Radeburg der A 13 bis zur B 97, Ottendorf-Okrilla) folgende Werte bei der durchschnittlichen täglichen Verkehrs¬ stärke: 2005: DTV; 2.552 Kfz/Tag mit SV-Anteil von 8 % 2010: DTV: 3,635 Kfz/Tag mit SV-Anteil von 11 % 2015: DTV: 5.039* Kfz/Tag mit SV-Anteil von 13 % * Hinsichtlich des erhöhten DTV auf 5.039 Kfz/Tag im Jahr 2015 wird in der Straßen¬ verkehrszählung darauf hingewiesen, dass die S 177 vom 10. Juni 2015 bis 30. No¬ vember 2015 Umleitungsstrecke war (für die B 97, die voll gesperrt war). Auf der Radeburger Straße in Ottendorf-Okrilla wurden seit 2005 insgesamt 98 Ver¬ kehrsunfälle festgestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Verkehrsunfälle pro Kalenderjahr und die hierbei verunglückten Personen im Zeitraum vom 3. Juni 2005 bis 22. November 2016. Jahr Unfälle Anzahl Tote Anzahl Anzahl Gesamt Schwerverletze Leichtverletzte 2005 1 0 0 1 1 2006 3 0 0 3 3 2007 3 0 0 3 3 2008 3 1 1 1 3 2009 9 0 0 4 4 2010 12 0 1 3 4 2011 7 0 3 3 6 2012 11 0 1 2 3 2013 10 0 1 4 5 2014 10 0 2 1 3 2015 16 0 1 5 6 2016 13 0 1 2 3 Beschränkt auf den Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Radeburger Straße wurden von 2005 bis 2016 insgesamt 10 Verkehrsunfälle mit 7 Leichtverletzten registriert. en Grüßen Seite 4 von 4 2017-04-27T14:06:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes