STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9030 Thema: Aktivitäten der Gruppe „Antifa Klein -Paris" (AKP) in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten der Gruppe „Antifa Klein -Paris" (AKP) in Sachsen im Jahr 2016 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart und Ort, Teilnehmerzahl) Die linksextremistische Gruppierung „Antifa Klein -Paris" (AKP) führte im Jahr 2016 folgende Aktivitäten durch bzw. beteiligte sich an solchen. Datum Ort Veranstaltung / Teilneh- Art der Aktivität und Aktivität merzahl ggf. Veranstalter (sofern der AKP bekannt) 20.04.16 Leipzig linksextremis- nicht be- Mobilisierungsveranstaltisch kannt tung u. a. der AKP 19.05.16 Leipzig nichtextremis- nicht be- Beteiligung an einer tisch kannt nichtextremistischen Kundgebung Der Sächsischen Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstel- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3008 7 'Dresden, (_,.(/. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN lung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wie viele Personen waren in der Gruppe „Antifa Klein -Paris" in Sachsen im Jahr 2016 aktiv? Die linksextremistische Gruppierung AKP ist Bestandteil der Autonomen Szene Leipzig. Dieser Szene wurden im Jahr 2016 ca. 250 Personen und der AKP ein Personenpotenzial im unteren zweistelligen Bereich zugerechnet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Personen, die in der Gruppe „Antifa Klein -Paris" in Sachsen im Jahr 2016 aktiv waren, gehörten im Jahr 2016 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE"? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Gruppe „Antifa Klein -Paris" in Sachsen im Jahr 2016 aktiv waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation, oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die AKP ist Bestandteil der autonomen Szene. Doppelmitgliedschaften sind auf Grund der den „Autonomen" eigenen Organisationsfeindlichkeit sowie ideologischen Differenzen zu anderen (links)extremistischen Strukturen für den gesamten Bereich der autonomen Szene grundsätzlich auszuschließen. Strukturell ist die autonome Szene deshalb zumeist stark zersplittert und in örtlichen Szenen und Kleingruppen organisiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/8630 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Der Staatsregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Diese A gabe basiert auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen f1eldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 1 . April 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und hat daher i orliufigen Charakter. Sie kann sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. I / Mit frkindlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-04-25T10:47:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes