STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9035 Thema: Aktivitäten der „Autonomen Szene" in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes , die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3013 --- Dresden, 2 . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTEMM DES INNERN Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheinnhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der „Autonomen Szene" in Sachsen im Jahr 2016 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart und Ort, Teilnehmerzahl) Angehörige der linksextremistischen „Autonomen Szene" führten im Jahr 2016 folgende Aktivitäten durch bzw. beteiligten sich an solchen: Freistaat SACHSEN Anzahl links- N r. Datum Ort .. ArtVeranstaltung/ extremisti- der AktivitätAktivitt scher Teilnehmer 1 04.01.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 2 04.01.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 3 08.01.16 Dresden nichtextremistisch ca. 75, Auftritt Beteiligung an einem einer linksext- nichtextremistischen remistischen Konzert Band 4 11.01.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 5 11.01.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 15 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 6 12.01.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 7 14.01.16 Dresden linksextremistisch ca. 75 unangemeldete Demonstration Seite 2 von 10 STAATSM1NISTE111JM DES INNERN Freistaat SACHSEN 8 15.01.16 Plauen nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 9 16.01.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 25 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 10 18.01.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 11 23.01.16 Stollberg nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Protestaktion 12 25.01.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 13 01.02.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 14 02.02.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 15 06.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 350 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 16 08.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 120 Beteiligung an einer nichtextremistischen Versammlung 17 12.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 18 13.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 19 13.02.16 Dresden linksextremistisch * Protestaktion 20 14.02.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 21 16.02.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 22 20.02.16 Clausnitz nichtextremistisch ca. 80 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 23 22.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 30 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 24 24.02.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 80 Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 25 24.02.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 26 26.02.16 Freital nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 27 29.02.16 Dresden nichtextremistisch ca. 30 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 28 05.03.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer Hausbesetzung und nichtextremisti- - schen Versammlung 29 05.03.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 30 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 30 06.03.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 31 07.03.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration Seite 3 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 32 12.03.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 33 19.03.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 40 Beteiligung an einer nichtextremistischen Buchlesung 34 21.03.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 35 21.03.16 Dresden nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 36 01.- Chemnitz linksextremistisch ca. 200 Kongress linksextrennisti- 03.04.16 scher Gruppierungen 37 04.04.16 Dresden nichtextremistisch ca. 100 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 38 04.04.16 Leipzig nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 39 11.04.16 Dresden nichtextremistisch ca. 80 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 40 18.04.16 Dresden nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 41 19.04.16 Dresden nichtextremistisch ca. 10 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 42 20.04.16 Leipzig linksextremistisch * Mobilisierungsveranstaltung von „Antifa Klein Paris" (AKP) und „the future is unwritten" (tfiu) 43 21.04.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 44 22.04.16 Dresden linksextremistisch ca. 40 unangemeldete Demonstration 45 23.04.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischer Demonstration 46 24.04.16 Leipzig linksextremistisch ca. 40 unangemeldete Demonstration 47 25.04.16 Dresden nichtextremistisch ca. 40 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 48 27.04.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 49 01.05.16 Plauen linksextremistisch ca. 700 Demonstration 50 02.05.16 Freital nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 51 02.05.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 52 09.05.16 Dresden nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 53 16.05.16 Dresden nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 54 19.05.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration Seite 4 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 55 19.05.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 56 21.05.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 57 21.05.16 Dresden linksextremistisch ca. 20 unangemeldete Versammlung 58 23.05.16 Dresden nichtextremistisch ca. 300 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 59 27.05.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 10 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 60 28.05.16 Leipzig nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 61 29.05.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Versammlung 62 01.06.16 Dresden nichtextremistisch ca. 40 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 63 06.06.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 200 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 64 06.06.16 Annaberg- nichtextremistisch ca. 250 Beteiligung an einer Buchholz nichtextremistischen Demonstration 65 08.06.16 Dresden nichtextremistisch ca. 30 Beteiligung an einer nichtextremistischen Versammlung 66 11.06.16 Dresden nichtextremistisch ca. 40 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 67 13.06.16 Dresden nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 68 14.06.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 69 20.06.16 Dresden nichtextremistisch ca. 25 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 70 24.06.16 Plauen linksextremistisch ca. 20 unangemeldete Versammlung 71 24.06.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 50 und Auftritt Beteiligung an ei: (berichtigt) einer linksextre- nem nichtextremistimistischen Band schen Konzert Seite 5 von 10 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISEN 72 25.06.16 Chemnitz nichtextremistisch * und Auftritt Beteiligung an ei- (berichtigt) einer linksextre- nem nichtextremistimistischen Band schen Festival 73 25.06.16 Bautzen nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 74 25.06.16 Freital nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 75 25.06.16 Leipzig linksextremistisch unangemeldete Demonstration 76 27.06.16 Dresden nichtextremistisch - ca. 40 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 77 04.07.16 Leipzig nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 78 09.07.16 Leipzig linksextremistisch ca. 5 Soliaktion 79 12.07.16 Görlitz nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 80 16.07.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 81 18.07.16 Dresden nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 82 23.07.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 50 und Auftritt Beteiligung an eieiner linksextre- nem nichtextremistimistischen Band schen Konzert 83 01.08.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 20 Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 84 11.08.16 Großen- nichtextremistisch * Beteiligung an einer hain nichtextremistischen Demonstration 85 15.08.16 Dresden nichtextremistisch ca. 25 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 86 15.- Leipzig linksextremistisch * unangemeldete Ver- 22.08.16 sammlun_gen 87 21.08.16 Heidenau nichtextremistisch ca. 100 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 88 22.08.16 Dresden nichtextremistisch ca. 75 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration Seite 6 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 89 27.08.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 90 29.08.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 91 30.08.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 25 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 92 03.- Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtext- 04.09.16 rennistischen Hausbesetzung sowie Folgeaktion 93 04.09.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 94 05.09.16 Dresden nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 95 05.09.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 150 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 96 09.09.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 97 09.09.16 Bautzen nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 98 12.09.16 Dresden nichtextremistisch ca. 60 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 99 15.09.16 Bautzen nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 100 16.09.16 Dresden linksextremistisch ca. 30 Demonstration 101 17.09.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 100 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 102 18.09.16 Bautzen nichtextremistisch ca. 300 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 103 19.09.16 Dresden nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 104 26.09.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 105 28.09.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 106 29.09.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 107 02.10.16 Dresden nichtextremistisch ca. 400 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 108 03.10.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 109 07.10.16 Bautzen nichtextremistisch ca. 60 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 110 08.10.16 Bautzen nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Versammlung Seite 7 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 111 16.10.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an drei nichtextremistischen Demonstrationen 112 17.10.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 113 22.10.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 114 24.10.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Protestaktion 115 31.10.16 Dresden nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 116 31.10.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 60 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 117 02.11.16 Dresden nichtextremistisch ca. 10 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 118 03.11.16 Bautzen nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Kundgebung 119 05.11.16 Zwickau nichtextremistisch ca. 250 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 120 07.11.16 Dresden nichtextremistisch ca. 50 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 121 07.11.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 122 11.11.16 Bautzen nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 123 12.11.16 Chemnitz nichtextremistisch ca. 30 und Beteiligung an einem Auftritt einer nichtextremistischen linksextremis- Konzert tischen Band 124 14.11.16 Dresden nichtextremistisch ca. 60 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 125 19.11.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 126 19.11.16 Leipzig nichtextremistisch ca. 30 Beteiligung an einem nichtextremistischen Konzert Seite 8 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 127 21.11.16 Dresden nichtextremistisch ca. 75 Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 128 29.11.16 Leipzig linksextremistisch * Podiumsdiskussion des „Antifaschistischen Frauenblocks" (AFBL) 129 01.12.16 Dresden nichtextremistisch ca. 200 und Beteiligung an einem Auftritt einer nichtextremistischen lin ksextrem is- Konzert tischen Band 130 05.12.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 131 05.12.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an nicht extremistischen Protestaktionen 132 07.12.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 133 08.12.16 Leipzig nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 134 10.12.16 Leipzig linksextremistisch ca. 30 nicht angemeldete Demonstration und Blockadeaktion 135 14.12.16 Dresden nichtextremistisch ca. 25 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 136 17.12.16 Flauen nichtextremistisch ca. 100 Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 137 17.12.16 Dresden nichtextremistisch Beteiligung an einer nichtextremistischen Demonstration 138 18.12.16 Dresden nichtextremistisch * Beteiligung an einer nichtextremistischen Gegendemonstration 139 19.12.16 Dresden linksextremistisch * Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 9 von 10 Anlage STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele Personen umfasste die „Autonome Szene" in Sachsen im Jahr 2016 ca.? Der „Autonomen Szene" Sachsen wurden im Jahr 2016 ca. 425 Personen zugerechnet. Frage 3: Wie viele Personen, die Teil der „Autonomen Szene" in Sachsen im Jahr 2016 waren, waren auch in einer linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation aktiv oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE"? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die Teil der „Autonomen Szene" in Sachsen im Jahr 2016 waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation, oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Doppelmitgliedschaften sind auf Grund der den „Autonomen" eigenen Organisationsfeindlichkeit sowie ideologischen Differenzen zu anderen (links)extremistischen Strukturen für den gesamten Bereich der „Autonomen Szene" grundsätzlich auszuschließen. Strukturell ist die „Autonome Szene" deshalb zumeist stark zersplittert und in örtlichen Szenen und Kleingruppen organisiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8630 verwiesen. Frage 5: Zu wie vielen und welchen Straftaten kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1.? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Es wird auf die Tabelle in der Anlage verwiesen. Die darin enthaltenen Angaben basieren a f den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldediensts in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 10. April p017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläüfige Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungs rgebnissen noch verändern. 1 Mit fteurfdlichen Grüßen I \ Freistaat SACHSEN Seite 10 von 10 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9035 Nr. laut Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens Tabelle zu Frage 1 1 Versammlungsgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 Schwerer Raub Gegenstand in/an Deutscher Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 Schwerer Raub Gegenstand in/an Deutscher, Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Straße; Öffentlichk. 4 Versammlungsgesetz Waffe-Hieb/Stichwaffe in/an Stadt- Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) gebiet 4 Landfriedensbruch - in/an Polizei, Stadtgebiet 20 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Straße; Strafbefehl, Einspruch eingelegt Öffentlichk. 4 Sprengstoffgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 4 Landfriedensbruch Gegenstand in/an Polizei, Straße; in Bearbeitung Öffentlichk. 4 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit Straße; Öffentlichk. 4 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Strafbefehl, Geldstrafe Stadtgebiet 4 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit Stadtgebiet 4 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Straße; Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Öffentlichk. 4 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Stadtgebiet 4 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Betrieb Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 1 von 12 Nr. laut Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens Tabelle zu Frage 1 4 Brandstiftung Brandanschlag in/an Bahn AG Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 Zerstör.wicht.AM Gegenstand in/an Kfz, Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 Gef. Körperverletzung Waffe -Pyrotechnik, Gegenstand in Bearbeitung in/an Polizei, Gebäude/Objekt 4 Beleidigung Parole mündlich in/an Polizei, Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Straße; Öffentlichk. 4 Raub Gegenstand in/an Deutscher, Medi- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt en 4 Beleidigung - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 4 Körperverletzung - in/an Deutscher, Straße; öffent- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis lichk. 4 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Straße; Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Öffentlichk. 4 Gef. Körperverletzung Waffe-Hieb/Stichwaffe in/an Anklage vor dem Strafrichter Deutscher, Stadtgebiet 4 Zerstör.wicht.AM Gegenstand in/an Straße; Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Öffentlichk., Polizei 4 Brandstiftung Brandanschlag in/an Kfz, Straße; Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Öffentlichk. 6 Versammlungsgesetz Waffe -Pyrotechnik, Vermummung Verfahrensstand offen in/an Stadtgebiet 7 Versammlungsgesetz Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 8 Öff. Aufforderung zu Parole mündlich in/an Straße; Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit Straftaten Öffentlichk. Seite 2 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 12 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 12 Brandstiftung Brandanschlag in/an Kfz; Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 12 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 12 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG 12 Sprengstoffgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Stadtgebiet ; Deutscher Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Stadtgebiet, Deutscher Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Wohnhaus Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 13 Beleidigung Parole mündlich in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 13 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 13 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 13 Beleidigung Parole mündlich in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO (Geldauflage) 13 Beleidigung - in/an Straße; Öffentlichk., Polizei Strafbefehl, Geldstrafe 13 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Seite 3 von 12 Nr. laut Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens Tabelle zu Frage 1 13 Körperverletzung Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Deutscher, Stadtgebiet 15 Beleidigung - in/an Deutscher, Stadtgebiet Verfahrensstand offen 15 Zerstör.wicht.AM Gegenstand in/an Kfz, Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 15 Sachbeschädigung - in/an Kfz in Bearbeitung 15 Versammlungsgesetz Vermummung, Gegenstand in/an Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Stadtgebiet 15 Gef. Körperverletzung - in/an Deutscher, Straße; Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Öffentlichk. 15 Raub Gegenstand in/an Deutscher, Strafbefehl, Geldstrafe Straße; Öffentlichk. 15 Gef. Körperverletzung - in/an Deutscher, Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 16 Körperverletzung in/an Deutscher; Stadtgebiet Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 18/19 Sachbeschädigung Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 18/19 Beleidigung Parole mündlich in/an Deutscher/ in Bearbeitung Straße; Öffentlichk. 21 Nötigung Stadtgebiet 1 x Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, 1 x Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 21 Beleidigung Gegenstand in/an Polizei/ Strafbefehl, Geldstrafe Stadtgebiet 22 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude/ Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Objekt 22 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit Stadtgebiet oder Schuld nicht nachweisbar Seite 4 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 22 Bedrohung Computer/Internet/ Hassposting Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 24/25 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis 24/25 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Kfz, Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 24/25 Beleidigung - in/an Polizei, Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 28 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an öfftl. Einrichtung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 28 Hausfriedensbruch - in/an Gebäude/Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 28 Versammlungsgesetz - in/an Stadtgebiet Verfahrensstand offen 28 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Kfz, Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 30 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153a StPO (gemeinnützige Arbeitsstunden) 30 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude/ Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 31 Beleidigung - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Anklage vor dem Strafrichter 31 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude/ Objekt, sportl. Einrichtung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 5 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 31 Versammlungsgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 31 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Anklage vor dem Strafrichter 31 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Anklage vor dem Strafrichter 31 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 31 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Stadtgebiet 4 x Anklage vor dem Strafrichter 31 Beleidigung Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 31 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 Öff. Aufforderung zu Straftaten Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft außerhalb Sachsens 32 Gef. Körperverletzung - in/an Deutscher, Straße; Öffentlichk. Anklage vor dem Strafrichter 32 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 32 Versammlungsgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO (Geldauflage) 32 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 32 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude/ Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 33 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude/ Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 38 Widerstand - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Strafbefehl, Geldstrafe Seite 6 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 38 Gef. Körperverletzung - in/an Deutscher, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 38 Beleidigung - in/an Deutscher, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 38 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet 2 x Anklage vor dem Strafrichter 38 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Stadtgebiet Urteil, Geldstrafe 38 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 39 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 39 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 39 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 39 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 39 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 39 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Verfahrensstand offen 40 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 43 Androhung Straftat Bombendrohung in/an Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 43 Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 43 Beleidigung - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Strafbefehl, Geldstrafe 43 Widerstand - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. in Bearbeitung 49 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Polizei, Kfz Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis Seite 7 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 49 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 49 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 49 Beleidigung Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 49 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 49 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk. Verfahrensstand offen 49 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 49 Widerstand - in/an Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 49 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk., Deutscher 5 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 49 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 49 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 49 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 45 JGG 49 Versammlungsgesetz - in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 49 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 51 Versammlungsgesetz - in/an Stadtgebiet Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OVVi 51 Widerstand - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 51 Widerstand - in/an Polizei, Straße; Öffentlichk. Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Seite 8 von 12 Nr. laut Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens Tabelle zu Frage 1 51 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 51 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 51 Versammlungsgesetz - in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 52 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Denkmal Urteil, Geldstrafe 52 Diebstahl Gegenstand in/an Deutscher Verfahrensstand offen 53 Öff. Aufforderung zu Computer/Internet in/an Internet, Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Straftaten Deutscher 53 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Straße; 1 x Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Öffentlichk. 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis, 1 x Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, 1 x Strafbefehl, Geldstrafe 53 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Straße; 1 x Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Öffentlichk. 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis, 1 x Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, 1 x Strafbefehl, Geldstrafe 53 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an 1 x Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Straße; Öffentlichk. 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Verfahrenshindernis, 1 x Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, 1 x Strafbefehl, Geldstrafe 58 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Stadtgebiet 58 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Stadtgebiet 58 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Kfz, Straße; in Bearbeitung Öffentlichk. Seite 9 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 58 Widerstand - in/an Polizei, Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 58 Körperverletzung - in/an Straße; Öffentlichk., Polizei Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 58 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Straße; Öffentlichk . z.Nt. Person(en) aus Deutschland Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 61 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 63 Gef. Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 63 Beleidigung - in/an Deutscher, Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 67 Gef. Körperverletzung Waffe-Hieb/Stichwaffe in/an Deutscher, Straße; Öffentlichk. 9 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 67 Raub Gegenstand in/an Deutscher, Straße; Öffentlichk. in Bearbeitung 69 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 77 Widerstand Polizei; Stadtgebiet Strafbefehl, Geldstrafe 78 Beleidigung Parole mündlich in/an Deutscher; Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 89 Sachbeschädigung Kfz; Straße/ Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 95 Versammlungsgesetz - in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 95 Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher, Stadtgebiet 5 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 99 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Stadtgebiet in Bearbeitung Seite 10 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 99 Sachbeschädigung Farbschmierereien in/an Gebäude /Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 103 Sachbeschädigung Gegenstand in/an Gebäude/Objekt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 104 Körperverletzung Deutscher /Straße; Öffentlichk Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 107 Sprengstoffgesetz Waffe -Pyrotechnik in/an Stadtgebiet Prüfung der Abgabe an eine andere StA, StA Traunstein 107 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Prüfung der Abgabe an eine andere StA, StA Traunstein 108 Sachbeschädigung - in/an Kfz, Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 108 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 108 Versammlungsgesetz Vermummung, Gegenstand in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 108 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Stadtgebiet in Bearbeitung 108 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 109 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Stadtgebiet in Bearbeitung 110 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Stadtgebiet in Bearbeitung 110 Versammlungsgesetz Waffe -Reizgas /Pfefferspray in/an Stadtgebiet in Bearbeitung 110 Versammlungsgesetz Gegenstand in/an Stadtgebiet in Bearbeitung 111 Beleidigung Deutscher/ Straße; Öffentlichk. Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 11 von 12 Nr. laut Tabelle zu Frage 1 Delikt Tathergang Stand bzw. Ausgang des Verfahrens 114 Versammlungsgesetz Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 115 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 119 Verungl. Staat u. Symbole Gegenstand in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 121 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 121 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 121 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 121 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 127 Körperverletzung Gegenstand in/an Deutscher/ Stadtgebiet 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 130 Körperverletzung Deutscher/ Stadtgebiet in Bearbeitung 131 Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit 138 Versammlungsgesetz Vermummung; Gegenstand in/an Stadtgebiet Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Seite 12 von 12 2017-04-26T12:12:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes