STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9039 Thema: Aktivitäten der Gruppe „the future is unwritten" in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen , die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LtV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes , die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. e FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3017 Dresden, ((. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der Gruppe „the future is unwritten" aus Leipzig im Jahr 2016 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart - und Ort, Teilnehmerzahl) Die linksextremistische Gruppierung „the future is unwritten" (tfiu) führte im Jahr 2016 folgende Aktivitäten durch bzw. beteiligte sich an solchen. Datum Ort Veranstal- Teilneh- Art der Aktivität und ggf. tung / Aktivi- merzahl Veranstalter (sofern betät von tfiu kannt) 20.04.2016 Leipzig linksextremis- nicht Mobilisierungsveranstaltung tisch bekannt u. a. von tfiu 19.05.2016 Leipzig nichtextre- nicht Beteiligung an einer nichtexmistisch bekannt tremistischen Kundgebung 16.07.2016 Leipzig nichtextre- nicht Beteiligung an einer nichtexmistisch bekannt tremistischen Demonstration 27.08.2016 Leipzig nichtextre- nicht Beteiligung an einer nichtexmistisch bekannt tremistischen Demonstration Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Personen waren in der Gruppe „the future is unwritten" im Jahr 2016 aktiv? Die linksextremistische Gruppierung tfiu ist Bestandteil der Autonomen Szene Leipzig. Der dortigen Autonomen Szene wurden im Jahr 2016 ca. 250 Personen und tfiu ein Personenpotenzial im unteren zweistelligen Bereich zugerechnet. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Wie viele Personen, die in der Gruppe „the future is unwritten" im Jahr 2016 aktiv waren, gehörten im Jahr 2016 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE"? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Gruppe „the future is unwritten" im Jahr 2016 aktiv waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation, oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Tfiu ist Bestandteil der „Autonomen Szene". Doppelmitgliedschaften sind auf Grund der den „Autonomen" eigenen Organisationsfeindlichkeit sowie ideologischen Differenzen zu anderen (links)extremistischen Strukturen für den gesamten Bereich der „Autonomen Szene" grundsätzlich auszuschließen. Strukturell ist die „Autonome Szene" deshalb zumeist stark zersplittert und in örtlichen Szenen und Kleingruppen organisiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/8630 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Der Staatsregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Diese Angabe basiert auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichenf eldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 0. ipril 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und hat daher ve-läufigen Charakter. Sie kann sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermit lurSgsergebnissen noch verändern. Mit frfeuidlichen Grüßen.,! . \ii • Markus Ulbig\ Seite 3 von 3 2017-04-25T10:46:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes