STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9050 Thema: Aktivitäten der Organisation „Rote Hilfe e.V." in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen . Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes , die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3029 Dresden, 7 (7. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7.8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der Organisation „Rote Hilfe e. V." in Sachsen im Jahr 2016 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart und Ort, Teilnehmerzahl) Am 18. April 2016 beteiligte sich die „Rote Hilfe e. V." in Dresden an einer nichtextremistischen Demonstration und warb gleichzeitig für eine Mitgliedschaft. Die Teilnehmerzahl kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: Wie viele Mitglieder hatte die Organisation „Rote Hilfe e. V." in Sachsen im Jahr 2016 und über welche Ortsgruppen verfügte sie in Sachsen? Die „Rote Hilfe e. V." verfügt im Freistaat Sachsen über die Ortsgruppen Leipzig, Dresden und Südwestsachsen. Diesen sächsischen Strukturen gehörten im Jahr 2016 ca. 380 Personen an (Eigenangabe der „Rote Hilfe e. V."). Frage 3: Wie viele Personen, die in der Organisation „Rote Hilfe e.V." in Sachsen im Jahr 2016 Mitglied waren, waren Mitglied in der Partei „DIE LINKE" und wie viele davon waren Mandats- bzw. Funktionsträger in der Partei „DIE LINKE"? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Art des Mandats bzw. Funktionsträgereigenschaft in der Partei „DIE LINKE") Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN "Tgi m Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Personen, die in der Organisation „Rote Hilfe e.V." in Sachsen im Jahr 2016 Mitglied waren, gehörten im Jahr 2016 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 5: Wie viele Personen, die in der Organisation „Rote Hilfe e.V." in Sachsen im Jahr 2016 Mitglied waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation , oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass zahlreiche Mitglieder der „Rote Hilfe e. V." zugleich Mitglied in anderen linksextremistischen Bestrebungen sind. Zahlenangaben zu Doppelmitgliedschaften liegen der Staatsregierung nicht vor. Darüb 1 hinaus wird auf die zusammenfassenden Antworten der Staatsregierung auf die je .eili9en Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8627 und 6/8630 verwies n. / Mit ftleundichen Grüßen ML! .(Us Ulbig \ Seite 3 von 3 2017-04-25T10:43:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes