STAATSM1N1STER1M DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9053 Thema: Veranstaltung der Aryan Brotherhood Eastside am 25. März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In einem Artikel der Sächsischen Zeitung (online einsehbar unter: http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/polizeikontrolle-bei-rocker-klubbautzen -100.html) wird von einem Großeinsatz der Polizei im Rahmen einer Veranstaltung der Aryan Brotherhood Eastside berichtet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um welche Art der Veranstaltung handelte es sich bei der oben genannten Veranstaltung, welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf Anlass, Anzahl der Teilnehmenden, Wohnorte der Teilnehmenden , Zugehörigkeit dieser zu (rechtsextremen) Gruppen bzw. zu Outlaw Motorcycle Gangs, Straftaten während sowie im Vor- und Nachgang der Veranstaltung sowie in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung sowie ggf. Auftretende (Bands, Liedermacher usw.) während der Veranstaltung. Frage 3: Wie viele Personen wurden im Rahmen des Einsatzes kontrolliert und welche Straftaten/Verstöße wurden hierbei registriert? (Bitte sofern möglich Straftaten entsprechend der Gruppenzugehörigkeit der Beschuldigten benennen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/24/124 Dresden, 7 0 . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Bezüglich der Verwendung des Begriffes „rechtsextrem" wird auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Veranstaltung der „Aryan Brotherhood Eastside" (ABE) war nach eigenen Angaben auf deren Facebook-Profil ein „Cluboffener Abend" im Objekt Wilthener Straße 44 in Bautzen. Nach Erkenntnissen der Staatsregierung nahmen 128 Personen teil. Die Teilnehmer kamen aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz, sowie aus Bayern, Sachsen- Anhalt und Brandenburg. Neben Mitgliedern der ABE nahmen auch Angehörige der Freien Kräfte aus der Region sowie des „Heils Angels MC" teil. Über den Auftritt von Bands oder Liedermachern liegen bisher keine Informationen vor. 106 Besucher wurden kontrolliert. Es wurden sechs Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt . Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wie viele Polizeibeamte waren in welchem Zeitraum am 25. März 2017 im Zusammenhang mit der oben genannten Veranstaltung im Einsatz mit welchem Einsatzzweck? (Bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben.) Im Zusammenhang mit der angefragten Veranstaltung waren im gesamten Einsatzzeitraum insgesamt 114 Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei, des Landeskriminalamtes, des Operativen Abwehrzentrums und des Bundeslandes Brandenburg eingesetzt. Einer weiteren Beantwortung der Frage stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellungen hinsichtlich Einsatzzweck, jeweilige Anzahl der Kräfte sowie ob und wenn ja, in welchem Umfang zivile Kräfte eingesetzt worden sind, würde das taktische Vorgehen der Polizei bei Kontrollen im Bereich der Rockerkriminalität und damit polizeiliche Vorgehensweisen zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten in diesem Phänomenbereich offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen und Maßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Kriminalitätsbereiche erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter macht es auch erforderlich, eine Beantwortung in jeglicher Hinsicht abzulehnen, da eine positive wie auch eine negative Antwort zu einer Gefährdung der dargestellten Rechtsgüter führen könnten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Zusammenschau verschiedener oder teilweiser Antworten zu diesem Themenkomplex entsprechende Rückschlüsse gezogen und die dargestellten Rechtsgüter im Ergebnis in gleicher Weise gefährdet werden könnten. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden können, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Frage 4: Über wie viele Mitglieder verfügt die Aryan Brotherhood Eastside nach Kenntnisstand der Staatsregierung aktuell, welche weiteren Veranstaltungen sind der Staatsregierung seit September 2016 bekannt geworden und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über geplante/bevorstehende Veranstaltungen? (Bitte auch die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Akteure benennen.) , Der ABE/ gehören ca. 25 Personen an. Seit September 2016 wurden keine weiteren Veratistltungen der ABE bekannt. Informationen über geplante/bevorstehende Veranstaltung 6n liegen derzeit nicht vor. Mit freu idlichen Grüßen Ma us Ulbig Seite 4 von 4 2017-04-24T07:53:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes