STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/9054 Thema: Aktueller Umsetzungsstand des geplanten Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (GKDZ) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind die Planungen mit jeweils welchem Umsetzungsstand fortgeschritten, insbesondere welche Grobkonzepte und Entwürfe auch hinsichtlich des Staatsvertrages, eines gemeinsamen Aufbaustabs , einschließlich Satzung, Geschäftsordnung, Benutzerordnung liegen seit wann vor und wurden durch wen bestätigt? (Bitte Entwürfe beifügen bzw. Wortlaut mitteilen.) Frage 3: In welchem zeitlichen Rahmen sind die Kabinetts- und Parlamentsbefassung und welche Umsetzungsschritte (Bau, Probebetrieb etc.) geplant ? Frage 4: Wann wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte seit April 2015 mit jeweils welchen Ergebnissen mit den Plänen befasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Die Kabinettsbefassung läuft seit der zehnten Kalenderwoche 2017 in allen beteiligten Ländern. In Sachsen erfolgte die Kabinettsbefassung am 4. April 2017. Die Parlamentsbefassung ist erst nach Behandlung des Staatsvertrages in den Kabinetten der beteiligten Länder und der Vertragsunterzeichnung möglich. Nach der Ratifizierung des Staatsvertrages durch alle Parlamente und der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates wird das e FreistaatSAC}SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/24/120 Dresden, 2 V . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN GKDZ als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) formell gegründet und der gemeinsame Aufbaustab gebildet. Durch diesen werden dann die notwendigen Vergabeleistungen für eine technische Feinplanung und die zu beschaffende Technik (Hard- und Software) veranlasst. Nach Durchführung der entsprechenden Baumaßnahmen an den jeweiligen Standorten und des Aufbaus der Technik ist nach einem Probebetrieb die Aufnahme des Wirkbetriebes für Ende 2019 vorgesehen. Die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder wurden erstmals im April 2015 im Rahmen einer zentralen Veranstaltung in Dresden über das Vorhaben informiert und in der Folge neben den Finanz- und Justizressorts sowie den Landesrechnungshöfen in die Vorabstimmungen eingebunden. Im September 2016 fand eine zweite zentrale Veranstaltung mit den Datenschutzbeauftragten der Länder statt. Auf dieser wurden noch offene datenschutzrechtliche Aspekte besprochen und einvernehmlich geklärt. Sie wirkten darüber hinaus bis zur Einleitung der förmlichen Ressortmitzeichnung zur Kabinettsvorlage des Staatsvertrages aktiv an den noch notwendigen Detailabstimmungen mit. Die Datenschutzbeauftragten werden auch weiterhin eng in der Vorbereitungs - und Errichtungsphase des GKDZ (AöR) und darüber hinaus gemäß GKDZ- Staatsvertrag eingebunden. Frage 2: Zu welchen Themen ist die AG TKÜ seit Anfang 2016 zu jeweils welchen Terminen zusammengetreten? Die AG TKÜ hat sich seit Anfang 2016 zu vier Besprechungen (12. Juli 2016, 26. September 2016, 24. November 2016 und 13. Februar 2017) getroffen. Im Mittelpunkt standen die Fortschreibung des GKDZ-Staatsvertragsentwurfs und weiterer Dokumente , die für die Errichtung des GKDZ (AöR) von Bedeutung sind (Satzung GKDZ, Geschäftsordnung Verwaltungsrat, Verwaltungsabkommen). Weiterhin wurde die Einrichtung des Aufbaustabes vorbereitet. Frage 5: Inwieweit wurden die im Kapitel 03 20 in Titelgruppe 98 eingestellten Mittel für 2016 für Verwaltungskosten bzw. für Investitionskosten für welche konkreten Maßnahmen in jeweils welcher Höhe verausgabt oder aus welchen konkreten Gründe nicht verausgabt? Im Je(r 20176 konnten noch keine Finanzmittel abgerufen bzw. verausgabt werden, da es hierzu/ der Ratifizierung des GKDZ-Staatsvertrages sowie eines rechts- und gesch6ftsifähigen GKDZ (AöR) bedarf. Mit freunillichen Grüßen t \ Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-04-24T07:49:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes