STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9055 Thema: Medikamentenknappheit in Sächsischen Krankenhäusern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut einem Artikel in der Freien Presse vom 09.03.2017 werden in Sachsens Kliniken wichtige Medikamente knapp." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung das Problem bekannt und wenn ja, seit wann? Das vermehrte Auftreten von Lieferengpässen in der Arzneimittelversorgung ist der Staatsregierung seit mehr als drei Jahren bekannt. Der erste Versorgungsmangel, der seine Ursache in der fehlenden Lieferfähigkeit eines pharmazeutischen Unternehmers hatte, wurde der Staatsregierung durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 23.06.2016 bekannt. ln Folge eines Produktionsausfalls bestand in Deutschland ein Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit in Deutschland zugelassenem hexavalentem Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Haemophilus influenzae Typ b. Frage 2: Was hat die Staatsregierung bislang unternommen, um das Problem zu lösen? Die zuständige Landesdirektion Sachsen hatte in Folge der Bekanntmachung Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 AMG vom 23.06.2016 eine bis zum 30.09.2016 befristete Allgemeinverfügung erlassen, wodurch vorübergehend der Import von hexavalentem Impfstoff aus dem Ausland gestattet wurde. ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-17/349 ~sden, "!jApri12017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Derzeit besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel mit piperacillinhaltigen Arzneimitteln . Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Versorgungsmangel am 29.12.2016 im Bundesanzeiger bekanntgemacht Demzufolge kann die zuständige Landesdirektion Sachsen den Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken Ausnahmen zum Import von Arzneimitteln im Einzelfall auf Antrag befristet gestatten . Dies ist bisher in zwei Fällen erfolgt. Frage 3: Bei welchen Medikamenten bestehen solche Versorgungsengpässe und für welche Behandlungen werden diese eingesetzt? Derzeit besteht nach Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.12.2016 in Deutschland ein Versorgungsmangel mit piperacillinhaltigen Arzneimitteln . Diese Arzneimittel ( Monopräparate oder fixe Kombinationen mit Beta-Lactamase- Hemmstoffen) werden zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt. Zugelassene Indikationen vorgenannter Arzneimittel sind die Behandlung von akuten und chronischen bakteriellen Infektionen verschiedenster Lokalisation und Intensität, die durch piperacillinempfindliche Erreger verursacht werden. Neben Versorgungsmängeln werden Lieferengpässe für Arzneimittel mit unterschiedlichen Indikationen von den zuständigen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paui-Ehrlich-lnstitut auf ihrer Internetseite aufgelistet. Auf den Listen befinden sich Impfstoffe sowie Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen bestimmt sind und für die keine Alternativpräparate verfügbar sind. Beispiele hierfür sind die Gruppe der Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die in Zusammenhang mit Operationen verwendet werden. Frage 4: Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, die Kosten für Lagerung und Personal den Kliniken zu erstatten, wenn diese durch Erhöhung von Lagerbeständen und das Beschaffungsmanagement nachweislich höher ausfallen? Die Vergütung von Arzneimitteln für die Versorgung der Patienten im Krankenhaus erfolgt über das DRG-System und damit durch die GKV. Darüber hinausgehend sieht die Staatsregierung keine Möglichkeiten, den Kliniken die Kosten für Lagerung und Personal zu erstatten, wenn diese Kosten durch Erhöhung von Lagerbeständen (gesetzlich vorgeschrieben und von den Krankenkassen vergütet ist mindestens eine Vorratshaltung für den Bedarf von zwei Wochen) und das damit verbundene Beschaffungsmanagement nachweislich höher ausfallen. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-20T12:47:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes