STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9070 Thema: „Die Toten Hosen" - „Nope" - Konzert am 27.03.17 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 27.03.17 trat die Gruppe ,Die Toten Hosen' auf einer Anti-Pegida Demonstration der Gruppe ,Nope` in Dresden auf. Ein Beitrag der Onlineausgabe der ,Sächsischen Zeitung' vom 27.03.17 zu dem Auftritt beginnt mit den Worten: ,Irritiert versuchen Polizisten einem Laster den Weg zu versperren, der sich mit Schrittgeschwindigkeit vor die Frauenkirche schiebt. Keiner weiß, wo der Wagen auf einmal herkommt und was er hier soll.' In der Onlineausgabe der ,Dresdner Neueste Nachrichten' vom gleichen Tag heißt es in einem Artikel: ,[...] Daher blieb der Gig bis zuletzt geheim, auch Polizei und Ordnungsamt waren nicht vorab informiert worden. [...]'. Daneben führte ,Dresden .Respekt` und das ‚City -Management' die Veranstaltung ,Das Volk tanzt — für mehr Respekt' auf dem Neumarkt durch." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass weder das Ordnungsamt noch die Polizei über den Auftritt der Gruppe „Die Toten Hosen" vorab informiert waren? Ja. Frage 2: Falls das Ordnungsamt und die Polizei nicht informiert gewesen sein sollten, sieht die Staatsregierung in der Nichtunterrichtung des Ordnungsamtes und der Polizei durch den Veranstalter einen Verstoß Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/24/130 Dresden, (0. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7 .1 Freistaat SACHSEN gegen Auflagen oder Mitteilungs-/Anzeigepflichten? Falls nicht, wie kann die Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesen Fällen gewährleisten? Der Versammlungsbehörde der Stadt. Dresden war ein Lautsprecherfahrzeug von 7,5 Tonnen Gewicht als Kundgebungsmittel zur Kenntnis gegeben worden. Eine Beschränkung hierzu erfolgte im Beschränkungsbescheid vom 23. März 2017 nicht. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung war nicht gefährdet. Frage 3: Entspricht es den Tatsachen, dass Polizisten einen - für sich nicht zuordenbaren - Laster vergeblich versuchten von der Weiterfahrt abzuhalten? Falls dies nicht der Fall sein sollte, wie erklärt sich die Staatsregierung den Beitrag der „Sächsischen Zeitung" in dieser Hinsicht? Nein. Als Kundgebungsmittel war u. a. ein Lkw über 7,5 t angezeigt. Die Kontrolle des Lkws durch Einsatzkräfte der Polizei verfolgte das Ziel, den auf den Platz fahrenden Lkw daraufhin zu überprüfen, ob es sich um das angezeigte Kundgebungsmittel handelte. Wie sich der Vorgang für einen Außenstehenden, z. B. den Journalisten der Sächsischen Zeitung, darstellte, kann nicht beurteilt werden. Frage 4: Welches Sicherheitskonzept hat die Polizei bei Veranstaltungen und Demonstrationen zur Verhinderung der rechtswidrigen Weiterfahrt von PKW und LKW? Das Mitführen von Fahrzeugen, sowohl Pkw wie auch Lkw, ist bei Versammlungen durchaus üblich und stellt allgemein kein Sicherheitsproblem dar, da diese Kundgebungsmittel in der Regel Gegenstand von Kooperationsgesprächen zwischen Versammlungsbehörde, Polizei und Veranstalter sind. Für bestimmte Veranstaltungen werden, falls dies gemäß vorliegender Gefährdungserkenntnisse erforderlich ist, durch die Veranstalter im Zusammenwirken mit den Ordnungsbehörden und der Polizei spezielle Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Art und Umfang der Sicherheitsvorkehrungen orientieren sich an der konkreten Gefährdung. Frage 5: Hat sich der Freistaat Sachsen mit finanziellen oder sachlichen Mitteln an der Veranstaltung der Gruppe „Nope" oder der Veranstaltung „Das Volk tanzt — für mehr Respele" von „Dresden.Respekt" und dem „City-Managment" am 27.03.17 beteiligt? Wenn», in welchem Umfang? I! 7 Eine geteil ig ung des Freistaates mit finanziellen oder sachlichen Mitteln an den genannten Verari4taltLimgen hat nach Kenntnis der Staatsregierung nicht stattgefunden. Mit fr6un lichen Grüßen 1 MJsilus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-21T11:10:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes