STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9075 Thema: Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Sollte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre einen zu großen Aufwand darstellen, ist der Zeitraum so zu wählen, dass die Kleine Anfrage in der dafür vorgesehenen Zeit beantwortet werden kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen in Sachsen erhielten in den letzten fünf Jahren eine "Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten" (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie pro Jahr)? Auf Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2: Wie hoch waren die Ausgaben dafür jährlich (bitte auflisten wie unter 1.)? Auf Anlage 2 wird verwiesen. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-17/356 Dresden, ~April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~ SACHsEN Wie viele Klagen auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach §543 Absatz 1, 2 Nummer 3 in Verbindung mit §569 Absatz 3 des BGB gingen bei den zuständigen Gerichten in Sachsen in diesem Zeitraum ein, bzw. wie viele Räumungsklagen wurden den Sozialämtern in Sachsen gemäß §36 SGB XII in diesem Zeitraum bekannt (bitte auflisten wie unter 1.)? Die Gründe für die klageweise Geltendmachung des Räumungsanspruches werden im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 und hier insbesondere durch die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik, Anlage 2 zur VwV) nicht erfasst. Die gemäß § 36 Absatz 2 SGB XII durch das Gericht, bei dem eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 569 Absatz 3 BGB eingeht, an den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe oder die durch ihn beauftragte Stelle vorzunehmende Mitteilung wird ebenfalls nicht statistisch erfasst und ist auch nicht computergestützt auswertbar. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Gerichte der gesetzlichen Verpflichtung aus § 36 Abs. 2 SGB XII in vollem Umfange nachkommen. Hilfsweise wurde die Anzahl der bei den sächsischen Amtsgerichten anhängig gewordenen Räumungsklagen computergestützt ausgewertet. Eine AufschlüsseJung nach kreisfreien Städten und Landkreisen ist technisch nicht möglich. Die AufschlüsseJung erfolgt daher anhand der einzelnen Amtsgerichte. Jahr2016 Amtsgericht Räumungsklagen Amtsgericht Räumungsklagen Aue 60 Hoyerswerda 74 Auerbach 59 Kamenz 50 Bautzen 62 Leipzig 1.459 Soma 137 Marienberg 71 Chemnitz 723 Meißen 105 Dippeldiswalde 73 Pirna 108 Döbeln 83 Plauen 103 Dresden 483 Riesa 46 E.ilenburg 125 Torgae~ 62 Frejber:g 77 Weißwasser 26 Görlitz 66 Zittau 35 Grimma 81 Zwickau 203 Hohenstein- 97 insgesamt 6.484 Ernstthai Seite 2 von 5 Jahr2015 Amtsgericht Räumungsklagen Aue 82 Auerbach 55 Bautzen 85 Borna 134 Chemnitz 422 Dippeldiswalde 83 Döbeln 118 Dresden 953 Eilenburg 84 Freieerg 9 Görlitz 54 Grimma 99 Hohenstein- 90 Ernstthai Jahr 2014 Amtsgericht Räumungsklagen Aue 209 Auerbach 55 Bautzen 88 Borna 148 Chemnitz 460 Dippeldiswalde 94 Döbeln 284 Dresden 1.125 Eilenburg 111 Freiberg 80 Görlitz 71 Grimma 98 Hohenstein- 106 Ernstthai Seite 3 von 5 Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ -....-.:t""' SACHSEN Amtsgericht Räumungsklagen Hoyerswerda 80 Kamenz 60 Leipzig 1.369 Marienberg 81 Meißen 100 Pirna 117 Plauen 118 Riesa 86 Torgau 62 Weißwasser 27 Zittau 122 Zwickau 272 insgesamt 4.762 Amtsgericht Räumungsklagen Hoyerswerda 91 Kamenz 57 Leipzig 1.530 Marlenberg 71 Meißen 84 Pirna 102 Plauen 108 Riesa 79 Torgau 65 Weißwasser 41 Zittau 79 Zwickau 295 insgesamt 5.531 Jahr2013 Amtsgericht Räumungsklagen Aue 66 Auerbach 55 Bautzen 88 Borna 147 Chemnitz 977 Dippeldiswalde 90 Döbeln 52 Dresden 604 Eilenburg 109 Freiberg 54 Görlitz 69 Grimma 113 HoheAstein- Ernstthai Jahr2012 Amtsgericht Räumungsklagen Aue 114 Auerbach 66 Bautzen 85 Borna 141 Chemnitz 958 Dippeldiswalde 84 Döbeln 59 Dr:eseen 561 Eilenburg 113 Freiberg 100 Görlitz 60 Grimma 60 Hohenstein- 131 Ernstthai STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Amtsgericht Räumungsklagen Hoyßrswerda 80 Kamenz 77 Leipzig 1.631 Marienberg 58 Meißen 141 Pirna 118 Plauen 154 Riesa 95 Torgau 52 Weißwasser 41 Zittau 53 Zwickau 319 insgesamt 7.373 Amtsgericht Räumungsklagen Hoyerswerda 101 Kamenz 63 Leipzig 1.650 Marienberg 75 Meißen 135 Pirna 142 Plauen 166 Riesa 106 Torgau 51 Weißwasser 31 Zittau 36 Zwickau 298 j,nsgesamt 7.398 Für die Beantwortung der Frage im Hinblick auf die Begründung der Räumungsklagen wäre die Durchsicht aller 31.548 bei den 25 sächsischen Amtsgerichten betroffenen Akten der in den Jahren 2012 bis 2015 anhängig gewordenen Räumungsklagen erforderlich . Eine solche Erhebung wäre jedoch mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Zurückhaltend geschätzt wäre für jede Akte ein Zeitaufwand von nicht weniger als 1 0 Minuten nötig (Anforderung der Akte aus dem Archiv, Auswertung, Rücksendung der Akte). ln Summe wären somit mindestens 315.480 Minuten, also 5.258 Stunden erforderlich. Dies entspricht gemessen an einer Arbeitswoche von 40 Stunden mehr als 657 Arbeitstagen. Die Abgeordnete bittet in der Kleinen Anfrage zwar einleitend darum, den Betrachtungszeitraum gegebenenfalls zu verkürzen, sofern eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat SACHSEN einen zu großen Aufwand darstellt. Eine Verkürzung des Zeitraumes erscheint im Hinblick auf die Aussagekraft und die Bewertbarkeit der Daten allerdings höchstens auf ein Jahr vertretbar. Selbst eine Erhebung für ein Jahr würde jedoch immer noch 100 Arbeitstage eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters in Anspruch nehmen und damit die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Justiz beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Anlagen Seite 5 von 5 Anlage 1 zur Drs.-Nr. : 6-9075 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (6/9075) der Abgeordneten Susanne Schaper- Fraktion DIE LINKE zum Thema: Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten gemäߧ§ 67 ff. SGB XII zu Frage 1: Wie viele Menschen in Sachsen erhielten in den letzten fünf Jahren eine "Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten" (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII in Sachsen 2011 bis 2015 nach dem zuständigen Träger Quelle: Statisitik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Gebietsstand: 01.01.2016 Träger (Kreisfreie Städte, 2011 2012 2013 Landkreise, Oberörtlicher Träger) Chemnitz, Stadt 37 39 33 Erzgebirgskreis - - - Mittelsachsen 14 5 Vogtlandkreis 523 781 915 Zwickau 31 15 35 Dresden, Stadt 254 486 474 Bautzen - Görlitz - - - Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - - Leipzig, Stadt 26 31 134 Leipzig - - - Nordsachsen 3 7 15 Kommunaler Sozialverband 1 125 1 141 1 213 Insgesamt 2 016 2 506 2 828 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2014 40 3 8 883 16 640 9 - 141 - 16 1 380 3139 2015 68 4 8 723 18 786 3 - - - 247 - 21 1 400 3 278 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6-9075 Kleine Anfrage (6/9075) der Abgeordneten Susanne Schaper- Fraktion DIE LINKE zum Thema: Hilfe zur zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten gern. §§ 67 ff. SGB XII zu Frage 2: Wie hoch waren die Ausgaben dafür jährlich (bitte auflisten wie unter 1.)? und kreisfreien Städten ? Bruttoauszahlungen11 für Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII 2011 bis 2015 nach dem zuständigen Träger in Sachsen (Euro) Quelle: Statisitik der Sozialhilfe Teil I -Auszahlungen und Einzahlungen nach dem SGB XII 2011 bis 2015 Gebietsstand: 01 .01 .2016 Träger (Kreisfreie Städte. 2011 2012 2013 Landkreise, überörtlicher Träger) Chemnitz, Stadt 180.485 249.793 340.856 Erzgebirgskreis 157.130 157.130 206.406 Mittelsachsen 6.944 727 6.148 Vogtlandkreis 301.947 327.577 356.843 Zwickau 29.541 29.540 37.513 Dresden, Stadt 840.697 771.054 703.092 Bautzen 12.750 12.750 14.719 Görlitz - - - Meißen 2.751 2.751 1.376 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1.911 - - Leipzig, Stadt 80.490 71 .882 80.462 Leipzig - . - Nordsachsen 55.606 68.744 60.715 Kommunaler Sozialverband 2.357.351 1.608.827 2.596.073 Insgesamt 4.027.603 3.300.775 4.404.203 1) Alle Träger wenden ab dem Jahr 2013 das doppische Rechnungswesen an. 2014 2015 404.966 477.474 216.077 221 .546 3.258 4.377 385.837 420.188 18.367 20.101 893.764 948.700 10.807 1.943 - - 640 - 4.277 - 79.587 1.131 .913 - - 57.359 54.682 2.828.135 2.907.330 4.903.074 6.188.254 2017-05-02T10:38:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes