STAATSM1NISTER11JM DES INNERN Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9080 Thema: Listen türkischer Geheimdienste in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Medienberichten zufolge übergab der türkische Geheimdienst MIT im Februar 2017 Informationen über mehr als 300 Personen und mehr als 200 angeblich der Gülen-Bewegung zuzurechnende Vereine, Schulen und andere Einrichtungen (MIT-Liste) dem Bundesnachrichtendienst (BND). Von vielen Personen gebe es auch Fotos, die offenbar heimlich aufgenommen wurden. Der Präsident des BND habe die Liste an Bundesregierung und Verfassungsschutz weitergeleitet. Inzwischen seien auch das Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwalt, Polizeibehörden und der Verfassungsschutz in den Bundesländern eingeschaltet. Mehrere Länder entschieden sich, Betroffene zu informieren. Dazu zählen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind Behörden des Freistaates Sachsen diese MIT-Liste oder andere Listen türkischer Geheimdienste übergeben worden, durch wen und mit welcher Zweckbestimmung? Frage 2: Welche Behörden im Sinne der Frage 1 sind dies im Einzelnen und welche einzelnen Maßnahmen haben diese Behörden wann ergriffen? Frage 3: Wie viele Personen, Institutionen, Vereine und Einrichtungen mit Sitz / Wohnsitz im Freistaat Sachsen sind von dem Vorgang im Sinne der Fragen 1 und 2 betroffen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3033 Dresden, - ? ( . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Sind konkrete Tatvorwürfe oder Tatverdachte den einzelnen Betroffenen im Sinne der Frage 3 in den Listen zugeordnet? Frage 5: Auf welcher Rechtsgrundlage, wie und wann erfolgte eine Abstimmung sächsischer Behörden mit Bundesbehörden und Behörden anderer Bundesländer zum Umgang mit dem Vorgang im Sinne der Frage 3? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die in der Fragestellung genannte MIT-Liste wurde dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt, das Landeskriminalamt (LKA) erhielt vom Bundeskriminalamt einzelne Auszüge. Im Nachgang hierzu haben das LfV Sachsen und das LKA mögliche Bezüge zum Freistaat Sachsen geprüft. Nach derzeitigem Erkenntnisstand enthält die sogenannte MIT-Liste keine Personen, Institutionen, Vereine oder Einrichtungen mit Sitz/Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Die diesbezüglichen Abstimmungen erfolgten seit März 2017 im Rahmen der nachrichtendienstlichen bzw. polizeilichen Fachgremien unter dem Dach der Innenministerkonferenz bzw. der Besprechungen der Gemeinsamen Abwehrzentren. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und das Sächsische Verfassungsschutzgesetz bzw. das Bundeskriminalamtgesetz sowie das Sächsische Polizeigesetz i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Für die Verfassungs- 7schutzb hörden des Bundes und Länder ist z. B. in § 6 BVerfSchG die gegenseitige Unterri htun ausdrücklich bestimmt. Danach übermitteln sich die Landesbehörden für Verfa Lng schutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz unverzüglich die für ihre Aufg en elevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen . Mit fieuntllichen Grüßen Manus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-04-27T13:24:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes