SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 ! 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9093 Thema: Entlastungszahlung an den Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Kreistagssitzung vom 29.03.2017 sprach die Landkreisverwaltung vor dem Kreistag davon, dass der Freistaat Sachsen den Landkreis Görlitz zukünftig um jährlich 1,6 Mio. Euro unterstützen werde. Auf Nachfrage von einem Kreisrat der Gruppe BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN, ob die 1,6 Mio. Euro schon vertraglich und gesetzlich fest geregelt seien, antwortete der Landrat des Landkreises Görlitz, dass er davon ausgehe, dass das Mitte des Jahres 2017 geklärt sei. Der Haushalt Görlitz wurde am 4. Mai 2016 für das Haushaltsjahr 2016 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit der Auflage eines Haushaltstrukturkonzeptes für die Jahre 2016-2019. Der Pressemitteilung der Landesdirektion war Folgendes zu entnehmen: ,Allerdings war die Genehmigung mit der Auflage zur Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzepts zu verknüpfen, weil eine von 66 Einzelkonsolidierungsmaßnahmen nicht auf belastbaren Annahmen beruht. g sACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/667- 2017117000 Dresden, l 6 . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berurundramilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~Y\CHsEN Bei dieser vom Volumen her wesentlichen Maßnahme handelt es sich um einen vom Landkreis Görlitz unterstellten Ertrag aus der Gewährung einer Bedarfszuweisung zum Sozialstrukturausgleich in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Für diese Einnahmen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Da ohne diesen Betrag die Konsolidierungsziele nicht erreicht werden und folglich das beschlossene schlüssige Konsolidierungsvolumen nicht ausreicht, besteht die Verpflichtung zur Fortschreibung bis zur Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Der Landkreis Görlitz hat damit genügend Zeit, alternative Maßnahmen zu ergreifen und diese durch den Kreistag beschließen zu lassen. Die Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzeptes bildet dann die Grundlage für die Genehmigung der für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließenden Haushaltssatzung .' Im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz wurde lediglich ein zusätzlicher Tatbestand aufgenommen unter § 22 Abs. 2 Nr. 10 (in begründeten Einzelfällen für Projekte zum Abbau besonderer regionaler Strukturdefizite), der sich nicht explizit an den Landkreis Görlitz richtet. Im Doppelhaushalt des Freistaats Sachsen ist des Weiteren keine Sonderzahlung in Höhe von 1,6 Mio. Euro für den Landkreis Görlitz ausgewiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Der Landkreis Görlitz stellte eine „Bedarfszuweisung" sowohl im Jahr 2016 als auch im Jahr 2017 jeweils in seinen Haushalt und dessen mittelfristige Finanzplanung ein. Die Landesdirektion Sachsen hat hierauf bereits in den Haushaltsbescheiden 2016 und 2017 reagiert. Ein Bedarfszuweisungsantrag des Landkreises Görlitz über eine jährliche Unterstützung in Höhe von 1,6 Mio. EUR liegt der Staatsregierung nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 2: Welche gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen liegen den 1,6 Mio. Euro Entlastungszahlung zugrunde und wie soll das Verfahren aussehen ? Frage 3: Werden die 1,6 Mio. Euro Entlastungszahlung über Projektanträge aus dem Landkreis ausgereicht (wenn ja, mit welchem Fördersatz, welchem Eigenmittelanteil und aufgrund welcher Richtlinie), als Pauschale oder in welcher Form? Frage 4: Wurden für die 1,6 Mio. Euro Entlastungszahlung Verpflichtungsermächtigungen geschaffen, so dass sie tatsächlich zukünftig jährlich ausgezahlt werden können oder wird die „Entlastungszahlung" mit jedem Doppelhaushalt neu verhandelt? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Entfällt. Frage 5: Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Zuweisungen an den Landkreis Görlitz in der bisherigen Form dahingehend auskömmlich sind, dass sie Aufgaben des Landkreises adäquat erfüllt werden können; wenn nein, warum wurde das bisher nicht erhoben? Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/8896. Mit freundlichen Grüßen pf.tß -!nd Seite 3 von 3 2017-04-27T09:52:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes