STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9094 Thema: Intelligente Videoüberwachung in Görlitz — Nachfrage zur Drs. 6/8536 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt. „MDR-Sachsenspiegel berichtete am 29. März 2017 über die Installierung einer hochauflösenden Kamera zur Identifizierung von Personen auf/an der Fußgängerbrücke über die Grenze in Görlitz. Der Datenschutzbeauftragte habe diese eine Kamera ,erlaubt'. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann und in welchem konkreten Umfang ist/wird an welchen konkreten Stelle der Brücke/Brückenumgebung die erwähnte Videokamera auf welcher bestehenden Rechtsgrundlage eingerichtet? (Bitte auch Skizze des überwachten Bereichs beifügen.) Frage 2: Wie und mit welcher Technik/Software erfolgt die Gesichtserkennung, insbesondere welche konkreten — von Innenminister Markus Ulbig im Interview der Sächsischen Zeitung vom 11. Februar 2017 erwähnten — bei „Straftätern typische Verhaltensmuster" erkennt die Kamera? Frage 3: Mit welchen (Bild -)Datenbanken werden die Videoaufzeichnungen auf welcher konkreten Rechtsgrundlage abgeglichen? ,`37 1 Freistaat SACHSEN= t ,7 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/25/12 Dresden, 7 ( .. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat36:enZiM SACHSEN \ ‘'9 Frage 4: Mit welchem konkreten Ergebnis hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte das Pilotprojekt wann und unter welchen Vorgaben geprüft? Frage 5: Mit Blick auf welche Rechtsgrundlage zur Videoüberwachung erfolgte die „Erlaubnis " durch den Datenschutzbeauftragten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Es wir I auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-N . 6/8,536 verwiesen. Eine Änderung der Sach- und Rechtslage hat sich nicht ergeben. / Mit freundlichen Grüßen ‘ 4-• Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-27T13:32:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes