STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9104 Thema: Sachschäden an öffentlichem Eigentum in Sachsen durch politisch links, rechts und religiös motivierte Schmierereien, Aufkleber und sonstige Verunstaltungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In nicht wenigen Fällen prägen beschmierte oder beklebte Straßenschilder , Bushaltestellen und Gebäude das Stadtbild verschiedener sächsischer Städte. Beispielsweise in der Dresdner Neustadt sind vielfach Häuserwände, Ampeln, Straßenschilder, Laternen oder sonstige Gegenstände mit sog. ,Antifal-Aufklebern oder sonstigen Bildern beklebt oder mit (durchgestrichenen) Hakenkreuzen bemalt. Aber nicht nur in ,Szenevierteln` finden sich solche optischen Verunstaltungen, sondern auch in ländlichen Gegenden. So sind beispielsweise diverse Straßenschilder entlang der B 174 zwischen Chemnitz und Reitzenhain beklebt bzw. beschmiert. Es gibt darüber hinaus unzählig weitere Beispiele ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die durch politisch links, rechts und religiös motivierte Schmierereien, Aufkleber oder sonstige Verunstaltungen herbeigeführten Sachschäden an Straßenverkehrszeichen, Ampelanlagen, Geländern , Straßennamensschildern und sonstigen den Straßenverkehr regelnden oder betreffenden Einrichtungen in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln getrennt nach politisch links, rechts und religiös motivierten Verunstaltungen [wenn möglich auch der jeweils beschädigten Objekte] für die Jahre 2014, 2015 und 2016) 7 74' ' Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/14 Dresden, Z ( . . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie hoch waren die durch politisch links, rechts und religiös motivierte Schmierereien , Aufkleber oder sonstige Verunstaltungen herbeigeführten Sachschäden an touristischen Hinweisschildern oder sonstigen Informationstafeln in Sachsen ? (Bitte aufschlüsseln getrennt nach politisch links, rechts und religiös motivierten Verunstaltungen [wenn möglich auch der jeweils beschädigten Objekte] für die Jahre 2014, 2015 und 2016) Frage 3: Wie hoch waren die durch politisch links, rechts und religiös motivierte Schmierereien , Aufkleber oder sonstige Verunstaltungen herbeigeführten Sachschäden an Bushaltestellen, Brücken, Unterführungen, Tunneln oder sonstigen, die Infrastruktur betreffenden Bauwerken in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln getrennt nach politisch links, rechts und religiös motivierten Verunstaltungen [wenn möglich auch der jeweils beschädigten Objekte] für die Jahre 2014, 2015 und 2016) Frage 4: Wie hoch waren die durch politisch links, rechts und religiös motivierte Schmierereien , Aufkleber oder sonstige Verunstaltungen herbeigeführten Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen, die zum Tatzeitpunkt im öffentlichen Eigentum in Sachsen standen? (Bitte aufschlüsseln getrennt nach politisch links, rechts und religiös motivierten Verunstaltungen [wenn möglich auch der jeweils beschädigten Objekte] für die Jahre 2014, 2015 und 2016) Frage 5: Bei wie vielen Verunstaltungen nach Fragen 1. bis 4. handelt es sich um Straftaten und wie viele davon wurden aufgeklärt? (Bitte aufschlüsseln getrennt nach politisch links, rechts und religiös motivierten Straftaten und der jeweiligen Norm) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 1.991 Fälle von Sachbeschädigungen mit politisch motiviertem Hintergrund registriert. Getrennt nach Jahren und Phänomenbereichen stellen sich die Fälle wie folgt dar: 2014 2015 2016 PMK -links- 304 (52; 17,1%)1 271 (25; 9,2%) 342 (24; 7,0%) PMK -rechts- 109 (9; 8,3%) 185 (13; 7,0%) 305 (28; 9,2%) PMK -Ausländer- 3 (0; -) 3(1; 33,3%) 6(1; 16,7%) PMK -nicht zuzuordnen- 251 (36; 14,3%) 126 (21; 16,7%) 86 (5; 5,8%) Summe 667 (97; 14,5%) 585 (60; 10,3%) 739 (58; 7,8%) 1 Nach den absoluten Fallzahlen werden in den Klammern die aufgeklärten Fälle sowie die Aufklärungsquoten in % dargestellt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine statistische Erfassung nach Angriffszielen und Höhe der Sachschäden im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 1.991 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt , wären dies fast 1.000 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast 25 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zu ordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung dr Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragehechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der/sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit fröunillichen Grüßen Markus Ulbig \ \ Seite 3 von 3 2017-04-27T13:29:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes