STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9105 Thema: Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) und des türkischen Geheimdienstes MIT in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, ob es in Sachsen zu Treffen bzw. zu einem Austausch zwischen Anhängern der extremen Linken, insbesondere der sog. „Antifa", und der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder deren Nachfolge -/Nebenorganisationen bzw. deren Mitgliedern kam? Wenn ja, wo, wie oft und in welchem Umfang? Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. 7t7- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3033 Dresden, . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8805 und 6/9046 verwiesen. Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, ob es in Sachsen zu Treffen bzw. zu einem Austausch zwischen Mandatsträgern und/oder Mitgliedern der Partei „Die Linke" und der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder deren Nachfolge- /Nebenorganisationen bzw. deren Mitgliedern kam? Wenn ja, wo, wie oft und in welchem Umfang? Es wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nrn. 6/8630 verwiesen. Frage 3: Sofern Fragen 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden sollten, hat die Staatsregierung Informationen darüber, ob entsprechende Treffen bzw. ein entsprechender Austausch vom türkischen Geheimdienst MIT beobachtet wurden? Wenn ja, welche dieser Treffen wurden beobachtet? Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 7fe ' Freistaat77, SACHSEN Frage 4: Ist der Staatsregierung bekannt, ob Veranstaltungen in Sachsen (Demonstrationen , „Infoabende" etc.), auf denen islamfeindliche Redner auftraten oder die von islamfeindlichen Gruppierungen organisiert wurden, vom türkischen Geheimdienst MIT beobachtet wurden? Wenn ja, welche Treffen wurden in welchem Umfang beobachtet? Frage 5: Hat die Staatsregierung Informationen darüber, dass in Sachsen tätige und von der Türkei bezahlte Imame mit dem türkischen Geheimdienst MIT kooperieren? Wenn jai wie viele Imame und wo in Sachsen sind diese tätig? Zusam e assende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Hierz lie en keine Erkenntnisse vor. Mit fr n lichen Grüßen Maril icus' Ulbig Seite 3 von 3 2017-04-28T10:25:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes