STAATSMlNlSTERllJlVi DES INNERN Freistaat Hl SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/8588 Dresden, / .März2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/912 Thema: Überstunden sächsischer Polizeibeamtinnen und -beamter Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 17.01.2015 erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, Hagen Husgen, in einem Interview in der LVZ: ,Die Arbeitszeitvorschriften konnten schon voriges Jahr nicht mehr eingehalten werden. Die Kollegen mussten ins Jahr 2015 schon mehr Stunden übernehmen, als arbeitsrechtlich gestattet ist. Das geht auch nur über Ausnahmegenehmigungen, aber irgendwann ist damit auch Schluss.'“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Überstunden der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei wurden vom Jahr 2014 in das Jahr 2015 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Polizeiverwaltungsamt, Dienststellen und Polizeirevieren!) Der Begriff „Überstunden“ wird im Tarifrecht verwendet und bezeichnet die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten hinausgehen. Die Erhebungen im Bereich der sächsischen Polizei beziehen sich demgegenüber auf „Mehrarbeitsstunden“ i. S. d. § 95 Abs. 2 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz - SächsBG). Die Auflistung der Mehrarbeitsstunden ist der Anlage zu entnehmen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze; Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Die Übernahme wie vieler Überstunden von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei, von einem Kalenderjahr zum nächsten, sind arbeitsrechtlich zulässig? Für die Übernahme von Mehrarbeit von einem Kalenderjahr zum nächsten gibt es keine Höchstgrenzen. Frage 3: Aufgrund welcher Ausnahmegenehmigungen konnten vom Jahr 2014 in das Jahr 2015 mehr Überstunden von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei übernommen werden, als arbeitsrechtlich zulässig sind? Wie oft wurde bisher im Freistaat Sachsen von solchen Ausnahmegenehmigungen Gebrauch gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Polizeiverwaltungsamt, Dienststellen und Polizeirevieren!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Da es keine Begrenzung der übernahmefähigen Mehrarbeit gibt, ist der Erlass von Ausnahmegenehmigungen nicht erforderlich. Wie viele Überstunden haben Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gegenwärtig angesammelt? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Polizeiverwaltungsamt, Dienststellen und Polizeirevieren!) Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Arbeitszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizei-vollzug^dienst (VwV AZPol) erfolgt für die Beamten der sächsischen Polizei der Nachweis de