STÀATSI\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9134 Thema: lnterreg-Projekt PL-SN der Gemeinde Boxberg/ O.L. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Gemeinde Boxberg/ O.L. hat ein lnterreg-Projekt mit einem polnischen Partner geplant. Die Entscheidung über die Genehmigung des Projektes im Begleitausschusses (BA) des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 durch die deutsche Seite wurde aus Sicht der Gemeinde nicht transparent dargestellt. Die Ablehnung im Begleitausschuss ist so für die Gemeinde nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde Boxberg/ O.L. ist die flächenmäßig größte Gemeinde im Freistaat Sachsen. Sie unterhält mehrere Wehren in den verschiedenen Ortsteilen. Das Projekt zielte auf die Stärkung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren ab." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß der vorliegenden Projektdokumentation im Kooperationsprogramm lnterreg Polen-Sachsen 2014 - 2020 hat die Gemeinde Boxberg/O.L. in der Prioritätsachse 4 des Kooperationsprogrammes ,,Partnerschaftliche Zusammenarbeit und lnstitutionelles Potenzial" zwei Projekte mit mehreren polnischen Projektpartnern geplant. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. April2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t872 Dresden, 0ì.0{"lO/1 s¡mu[+ o o)(o ro N oN 0kbbiüiMûM 3eliffituudùilffi|dñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbíndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elekkon¡sch s¡gnierts sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Das Projekt ,,Feuerwehrleute im sächsisch-polnischen Grenzgebiet mit einer innovativen Rettungs- und Löschausrüstung" bedeutet Schutz für eine sich entwickelnde Wirtschaft und wirkt dem Migrationsproblem der Bevölkerung entgegen. Eine Stufe wurde vom polnischen Lead-Partner (Woiwodschaftskommandantur der Staatsfeuerwehr in Gorzów Wielkopolski) beantragt und sollte von vier polnischen und zwei deutschen Projektpartnern, darunter die Gemeinde Boxberg/O.L., realisiert werden. Der Gesamtwert des Projektes belief sich auf circa 2,2 Millionen Euro, davon circa 1,9 Millionen Euro EFRE-Mittel. Das zweite Projekt ,,Erhöhung der Sicherheit durch Kooperation und lnnovation bei der Gefahrenabwehr im polnisch-sächsischen Grenzgebiet " mit dem Gesamtwert in Höhe von über 1 Million Euro, davon 0,9 Millionen Euro EFRE-Förderung, wurde von der polnischen Gemeinde Mystakowice beantragt und sollte zusammen mit der Gemeinde Boxberg /O.L. umgesetzt werden. Die beiden Projekte wiesen fast identischen Charakter auf und umfassten die Anschaffung von Feueruvehrfahzeugen sowie die Durchführung gemeinsamer Übungen, wobei der Anteil der Ausrüstungskosten (85 Prozent beziehungsweise 83 Prozent) unverhältnismäßig hoch war. Die Entscheidungen über die Projekte werden im Begleitausschuss entsprechend den Regularien des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014 - 2020, unter Beachtung der für die jeweiligen lnvestitionsprioritäten festgelegten Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben, getroffen. lnvestive Maßnahmen können entsprechend dieser Leitgrundsätze umgesetzt werden, soweit diese Maßnahmen kein vorherrschender Projektteil und nicht Hauptziel des Projektes sind. lm Fall der oben genannten Projekte haben sich sowohl sächsische als auch polnische Mitglieder des Begleitausschusses ihrer Stimme enthalten beziehungsweise dagegen votiert. lm Ergebnis der Abstimmung dieses binational besetzten Gremiums wurden beide Projekte abgelehnt. Die ausführliche Begründung der Projektablehnung wurde während der Sitzung durch das Gremium formuliert und den Antragstellern (in diesem Fall dem jeweils polnischen Lead-Partner) schriftlich du rch das Gemei nsame Sekretariat m itgetei lt. Frage l: Warum hat die Staatsregierung durch das sie vertretende Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf europäische Fördermittel für sächsische Kommunen für Projekte zur Stärkung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der kommunalen freiwilligen Feuerwehren(Durchftihrung gemeinsamer Übungen, Workshops, Partnerschaften, Tech ni kbeschaffu ng) verzichtet? Die Staatsregierung hat nicht auf europäische Fördermittel für sächsische Kommunen vezichtet. Alle in diesem ersten Aufruf zur Verfügung gestellten Mittel kamen insgesamt acht Projekten, darunter zwei weiteren Projekten aus dem Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der inneren Sicherheit, zugute. Seite 2 von 4 STAATSMINìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie stellt der Freistaat Sachsen sicher, dass die notwendige grenzübergreifende Zusammenarbeit der sächsischen Kommunen mit Polen, insbesondere nach bereits erfolgter Ablehnung einzelner Anträge Ende 2016, sichergestellt ist? lm Rahmen des Kooperationsprogrammes INTERREG Polen-Sachsen 2014 - 2020 werden in den nächsten Aufrufen im Jahr 2017 weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Für die interessierten sächsischen Kommunen besteht erneut die Möglichkeit, Projektanträge einzureichen. Frage 3: Welche Rückmeldungen hat die Staatsregierung zur Projektablehnung von den polnischen Antragsbeteiligten erhalten, filr die dieses Projekt eine sehr hohe Priorität hat? lm Rahmen eines Arbeitsgespräches des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern (SMl) mit dem Woiwodschaftskommandanten der Staatsfeueruvehr, hat dieser seine Venryunderung über die Ablehnung des Projektes mit dem Titel ,,Feuenruehrleute im sächsisch-polnischen Grenzgebiet mit einer innovativen Rettungs- und Löschausrüstung bedeuten Schutz für eine sich entwickelnde Wirtschaft und wirken dem Migrationsproblem der Bevölkerung entgegen" zum Ausdruck gebracht. ln beiden oben genannten Projekten haben die polnischen Lead-Partner das Beschwerderecht im Kooperationsprogramm in Anspruch genommen. Die eingereichten Beschwerden wurden durch den binationalen Beschwerdeausschuss abgewiesen. Frage 4: Welcher Sachstand liegt der Staatsregierung hinsichtlich einer Lösung zur Stärkung des Sicherheitsniveaus im ostsächsischen Raum vor, insbesondere in Bezug auf die problematische Tageseinsatzbereitschaft i.V.m. Technikbeschaffung für geringere Gruppenstärken ? Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuen¡vehr ist nach $ 6 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit $ 5 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz , Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstven¡valtungsangelegenheit der Gemeinde. Von einer weitergehenden Beantwortung wird daher abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstveruvaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Welche fachliche Begleitung der Antragsteller im Interreg PL-SN hat die Staatsregierung geleistet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die im Vorfeld der Prüfung eingereichten Anträge der Gemeinde Boxberg/O.L. mit Zary sowie Myslakowice auf Platz I und 2 aller Anträge standen, dann dennoch abgelehnt wurden? Für die Antragsteller besteht im Kooperationsprogramm die Beratungsmöglichkeit sowohl im Gemeinsamen Sekretariat in Wroclaw als auch im Regionalen Kontaktpunkt in Görlitz. ln beiden Fällen haben die Antragsteller die Möglichkeit genutzt. Darüber hinaus wurden die Antragsteller über die Entscheidung des Begleitausschusses durch das Gemeinsame Sekretariat schriftlich informiert und auf ihr Beschwerderecht hingewiesen . Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-05-03T10:50:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes