STAATSMINISTERIUM DES INNERN inkiritpolm Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9139 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3037 Dresden, c.— e April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat 2re SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 01.03.2017 Dresden NPD mind. 9 Infostand 03.03.2017 Dresden NPD ca. 40 Kundgebung „Gorbitz sagt Nein — Wir sind nicht das soziale Abstellgleis ", Redner: Jens BAUR, Maik MÜLLER 05.03.2017 Chemnitz JN Chemnitz ca. 40 Kranzniederlegung an den Kriegsgräbern auf dem städtischen Friedhof in Chemnitz 08.03.2017 Dresden Identitäre Bewe- 5 Verteilung von Infomategung (IB) rial 09.03.2017 Rötha „Thügida & Wir mind. 2 Kundgebung „Für sozialieben Sachsen" le Gerechtigkeit, gegen antideutsche Politik" 09.03.2017 Borna „Thügida & Wir mind. 2 Kundgebung „Für sozialieben Sachsen" le Gerechtigkeit, gegen antideutsche Politik", Redner: Alexander KURTH 11.03.2017 Leipzig IB * Banneraktion 12.03.2017 Leipzig IB Schnipsel-Verteilaktion 12.03.2017 Chemnitz JN Chemnitz mind. 18 Aktion zum „Heldengedenken " Mitte März Plauen Partei „Der Dritte * Aktion zum „Heldenge- 2017 Weg" Stützpunkt denken" Vogtland Seite 3 von 6 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Mitte März * Partei „Der Dritte * Aktion zum „Heldenge- 2017 Weg" Stützpunkt denken" Mittelland Mitte März * Partei „Der Dritte Aktion zum „Heldenge- 2017 Weg" Stützpunkt denken" Mittelsachsen /Erzgebirge 13.03.2017 Bautzen NPD Infostand 14.03.2017 Bautzen NPD mind. 2 Infostand 16.03.2017 Döbeln JN Sachsen mind. 6 Verteilaktion von CS- Gas, Straßentheater 17.03.2017 Dresden NPD mind. 6 Infostand 17.03.2017 Bautzen IB-Ortsgruppe Verteilaktion Bautzen 18.03.2017 Leipzig Die Rechte ca. 170 Demonstration „Heimat erhalten, Familien fördern , Zukunft gestalten", Redner: u. a. Christian WORCH 19.03.2017 Roßwein Rechtsextremisten 15 Infostand im Rahmen der Kampagne „Ein Volk hilft sich selbst" 20.03.2017 Hoyerswerda NPD mind. 2 Infostand 21.03.2017 Bautzen NPD 1 Infostand 21.03.2017 Großenhain NPD mind. 3 Infostand 22.03.2017 Dresden 16 -Ortsgruppe * Plakatierungsaktion Dresden „Danke an den Busfahrer der Linie 360" 23.03.2017 Kamenz NPD 2 Infostand 23.03.2017 Meißen NPD mind. 5 Infostand 24.03.2017 Plauen Partei „Der Dritte mind. 15 Mitgliederversammlung, Weg" Stützpunkt Redner: Tony Vogtland GENTSCH, Matthias FISCHER Seite 4 von 6 STAATSTO1N1STERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN 25.03.2017 Bautzen „Aryan Brother- 128 „Cluboffener Abend" hood Eastside" 25.03.2017 Dresden NPD , , mind. 6 Infostand 25.03.2017 Torgau OT Rechtsextremisten , ca. 230 Rechtsextremistisches Staupitz Konzert, angekündigte rechtsextremistische Bands: „Blutzeugen" (SN), D.S.T. (BR), „White Resistance" (SN), „Stimme der Vergeltung" (MV) 26.03.2017 Zwickau IB Sachsen - * Internes Treffen u. a. zur Bannerherstellung 27.03.2017 * NPD KV Bautzen mind. 2 Infostand 26.03.2017 Dresden 16 -Ortsgruppe * Symbolische Aktion an Dresden den Elbwiesen 30.03.2017 Dresden NPD mind. 6 Infostand 31.03.2017 Aue 1B * Banneraktion „Identität braucht keinen Schuldkult der unsere Vorfahren verachtet" * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat März 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl rechts- Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, extremistischer Redner Teilnehmer 06.03.2017 Dresden Teilnahme von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 13.03.2017 Dresden Teilnahme von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration 20.03.2017 Dresden Teilnahme von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration 27.03.2017 Dresden Teilnahme von Vertretern der IB an * einer PEGIDA-Demonstration, Redner : Martin SELLNER (IB Österreich) , * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat März 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurüeliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurdet? IDer teersregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitg teilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit ffeLindlichen Grüßen I MNrkus Ulbi Seite 6 von 6 2017-05-02T15:50:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes