STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/8591 Dresden, C . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/914 Thema: Notarztdienste in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut .exakt' waren im Jahr 2014 Notarztdienste unbesetzt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notarztdienste sind seit April 2013 in Sachsen unbesetzt geblieben (aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Landkrei-sen/Rettungszweckverbänden)? Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) sind im Zeitraum von 04/2013 bis 12/2014 insgesamt in Sachsen 1.548 Notarztdienste unbesetzt geblieben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Die unbesetzt gebliebenen Notarztdienste wurden von den umliegenden Notarztstandorten mit abgedeckt. Die regionale Verteilung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen bzw. Rettungszweckverbänden ergibt sich aus der Übersicht (Anlage 1). Frage 2: Wie viele medizinisch rettungsdienstliche Einsätze gab es seit April 2013 (aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Landkrei-sen/Rettungszweckverbänden und in Monatsscheiben)? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DESINNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Bei wie vielen dieser Einsätze wurde ein Notarzt angefordert (aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Landkreisen/Rettungszweckverbänden und in Monatsscheiben)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die jährlich zum bodengebundenen Rettungsdienst erfassten Daten enthalten u. a. die gesamten Notfalleinsatzzahlen für jeden aufgrund einer Rufmeldung einer Leitstelle ausgerückten Rettungswagen (RTW) einschließlich Fehleinsätzen. Erfasst werden auch die Notfalleinsätze, in denen ein Notarzt beteiligt ist (Anlage 2). Eine monatliche Erfassung erfolgt nicht. Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Trägern des Rettungsdienstes als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Que-cke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor. Frage 4: Bei wie vielen medizinisch rettungsdienstlichen Einsätzen konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden (aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Land-kreisen/Rettungszweckverbänden und in Monatsscheiben)? Gern. § 4 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) ist die Hilfsfrist eine planerische Vorgabe für den Einsatz von Rettungsmitteln bei der Durchführung der Notfallrettung. Insgesamt beträgt sie zwölf Minuten und setzt sich aus der Dispositionszeit, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammen. Der Träger des Rettungsdienstes hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist planerisch bei 95 Prozent der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann (p95). Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeugs oder RettungsSeite 2 von 3 STAATS1VI1N1STER1D1VI DES INNERN hubschraubers. Die planerische Vorgabe zur Hilfsfrist wird von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt. Grundsätzlich erfolgt die Hilfsfristanalyse halbjährlich. Allerdings sind die Zahlen für das Jahr 2013 aufgrund des Juni-Hochwassers nicht aussagekräftig. Für das Jahr 2014 liegen aufgrund der Inbetriebnahmen der Integrierten Regionalleitstellen und der damit verbundenen Migration der Altleitstellen ebenfalls keine aussagekräftigen Daten vor. Im Übrigen verweisen wir auf die Beantwortung zu den Fragen 2 und 3, vorletzter und letzter Absatz/ Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbigj Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Notarztdienste Anlage 1 Unbesetzt gebliebene Notarztdienste nach Landkr., kreisfr. Städten, RZV) Notarztstandort Summe 2014 Summe April -Dez. 2013 LK Meißen M1445 Radebeul 0 0 M1662 Meißen 1 1 M1683 Nossen/Katzenberg 8 12 G1558 Großenhain 13 39 G1589 Riesa 0 0 LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge S1796 Pirna 21,5 28,5 S1809 Heidenau 33 40 S1844 Neustadt/Sebnitz 4 30 W1705 Freital 0 0 W1744 Dippoldiswalde 26 9,5 Dresden D1067 Dresden, Berliner Straße 0 0 D1069 Dresden, Strehlener Straße 2 8 D1099 Dresden, Louisenstraße 7,5 16 D1129 Dresden, Industriestraße 26 48,5 Dl 257 Dresden, Stephensonstraße 4 13,5 D1309 Dresden, Schlüterstr./Glashüterstr. 0 34 LK Bautzen B1877 Bischofswerda 6 23 B2625 Bautzen 0 0 H1454 Radeberg 18 30 H1917 Kamenz 3 0 H2977 Hoyerswerda 0 30 LK Görlitz 02826/02827/02828 Görlitz 0,5 0 02906 Niesky 0 0 02943 Weißwasser 6,5 5 Z2730 Löbau/Ebersbach 1 0 Z2763 Zittau 0 0 LK Nordsachsen N4425 Taucha 1,5 11 N4435 Schkeuditz 0 0 N4509 Delitzsch 1 5 N4758 Oschatz 0 0 N4779 Wermsdorf 0 0 N4838 Eilenburg 0 7 N4860 Torgau 1 11 Leipzig L4103 Leipzig Uni 0 0 L4129 Leipzig St. Georg 0 0 L4177 Leipzig Diako 0 0 L4229 Leipzig West, Zschochersche Str. 0 0 L4277 Leipzig St. Elisabeth 0 0 L4318 Leipzig Ost, Th.-Neubauer-Str. 0 0 L8888 Leipzig Ost-West (o. W.), Bästleinstr. 0 0 LK Leipzig (Eigenbetrieb Rettungsdienst des LK Leipzig und Versorgui T4442 Zwenkau 0 0 T4552 Borna 1,5 6 T4651 Bad Lausick 0 0 T4668 Grimma 0 0 T4703 Leisnig 0 0 T4720 Döbeln 0 11,5 T4808 Wurzen 2 2,5 LK Mittelsachsen R9217/R9232 Burgstidt/Hartmannsdorf 31,5 37,5 R9306 Rochlitz 19 16 R9648/R9669/R9661 Mittweida/Frankenberg/Hainichen 52,5 74 F9557 Flöha 11 13 F9599 Freiberg NEF 1 2 4,5 F9599 Freiberg NEF 2 0 0 GST ARGE NÄV Notarztdienste Anlage 1 Unbesetzt gebliebene Notarztdienste (nach Landkr., kreisfr. Städten, RZV) Notarztstandort Summe 2014 Summe April - Dez. 2013 RZV Chemnitz-Erzgebirge C9112 Chemnitz BF+DRK, Schadestraße 60,5 40 C9119 C9116 Chemnitz, RotationsNEF 8 3 C9123 Chemnitz, Fritz-Fritzsche-Str. 53,5 47 C9366 Stollberg 0 3,5 Ä9419 Thum 0 0 A9456 Annaberg 0 0 E9405 Zschopau 0 0 E9526 Oibernhau 1 0 P8301 Schiema/Aue 0 6 P8309 Eibenstock 20,5 6 P8340 Schwarzenberg 5 3 P8359 Erlabrunn 0 0 RZV Südwestsachsen P8056 Zwickau 0 0 P8107 Kirchberg 31,5 112,5 P8371 Glauchau NEF1+NEF2 0 0 P8412 Werdau 0 0 P8451 Crimmitschau 0 0 P9212 Limbach-Oberfrohna 31,5 57 P9350 Lichtenstein 34 107,5 V8228 Rodewisch 0 0 V8248 Klingenthal 0 0 V8261 Schöneck 17 6 V8468 Reichenbach 0 0 V8529 Plauen 0 0 V8626 Adorf 5 18 Summe: 571,5 976,5 Einsätze von Rettungswagen im Jahr 2013 Anlage 2 1 2 3 T räger des Rettungsdienstes davon: gesamt Notfalleinsätze mit Notarzt Landkreis Mittelsachsen 27.056 7.436 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge 67.738 28.983 Rettungszweckverband "Südwestsachsen" 56.331 11.041 Landeshauptstadt 63.422 24.091 Landkreis Bautzen 37.545 13.484 Landkreis Görlitz2) 27.254 20.348 Landkreis Meißen 31.505 13.220 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 27.141 14.685 Landkreis Nordsachsen 24.546 14.059 Stadt Leipzig 68.619 28.111 Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln 38.022 18.534 Gesamt: 469.179 193.992