STAATSM]NISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köd¡tz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 619141 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" kam es in Sachsen im lllonat Mär¿ 2017 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschatten im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsmin¡ster@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-876/07 Dresden. Zl.apntzott Hausanschrlft: Sächslsches Staatsml n¡steri um der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindu ng: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 zugang fúr €lektronisch signierte sow¡e fùr verschlüsselte eleklronische Dokumsntê nur ilber das Elektron¡sche Gerichts- und VeMallungspostfach; nåh6re lnformat¡onên unt€r M.sgvp.de Seite 1 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\\l!lÊx{f¡tfr:v lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte kommentierte am 9. Januar 2017 in Schneeberg einen Beitrag auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Seite mit ausländerfeindlichen Außerungen. Zwei männliche Enruachsene wurden wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen, davon in zwei Fällen tateinheitlich mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen in Höhe von 90 Tagessätzen bzw. in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt. ln der Nacht vom 27. zum 28. August 2016 sowie am 28. August 2016 besprühten die Verurteilten in Niederdorf Gebäude, Werbeträger, eine Buswartestelle sowie eine Fahrplananzeigetafel, eine Trafostation sowie Kabelverteilerkästen mit rechten Parolen und Symbolen. Eine Erwachsene wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Die Verurteilte blockierte am 18. Februar 2O16 in Claußnitz die Straße , um einen Bus mit ankommenden Asylbewerbern an der Weiterfahrt und somit am Bezug der für diese vorgesehenen Wohnungen zu hindern. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Enruachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte zeigte am 22. August 2014 in Dresden mehrfach kuz hintereinander den Hitlergruß. Zwei männliche Jugendliche wurden wegen Sachbeschädigung jeweils verurteilt, 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit binnen vier Monaten zu erbringen, binnen drei Monaten einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen und monatlich zehn Bewerbungen zu erstellen . Die beiden Verurteilten beschmierten in der Nacht vom 24. zum 25. März 2Q16 in Freital Betonmasten, Mauern, Altkleidercontainer und Schaltkästen mit ausländerfeindlichen Schriftzügen. Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt, weil er am 21.Mai 2015 in Freital ein auf dem Arm befindliches Tattoo in Form eines Swastika- Kreuzes gezeigt hatte. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN fiùÍ-\Y¡#IrtuiFiçg:v Ein Erwachsener wurde u. a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen verurteilt, weil er am 19. Oktober 2015 in Dresden den Hitlergruß gezeigt hatte. Für diese Tat wurde eine Einzelgeldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verhängt. Weitere zugleich abgeurteilte Straftaten hatten kei nen rechtsextrem istischen H i nterg ru nd. Ein weiterer Erwachsener wurde ebenfalls u. a. wegen Venrvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte rief am 19. Juli 2016 in Zeithain ,,Sieg Heil" und zeigte mehrfach den Hitlergruß. Für diese Tat wurde eine Einzelgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt. Weitere zugleich abgeurteilte Straftaten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten - die Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt, Der Verurteilte hielt sich in Dresden mit unbedecktem Oberkörper in der Offentlichkeit auf, sodass die auf seinem Oberkörper tätowierten Hakenkreuze sichtbar waren. Darüber hinaus wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt . Der Verurteilte führte am 16. Oktober 2016 in Dresden ein Plakat mit einer islamfeindlichen Parole sowie den Buchstaben,,SS" als ca. 10 cm große Doppelsigrune mit sich. Weiterhin wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 17. November 2016 in Dresden den Hitlergruß gezeigt hatte. Außerdem wurde ein Enryachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt . Er rief am 4. Mai 2016 in Dresden ,,Sieg Heil" und zeigte den Hitlergruß. Seite 3 von 7 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\ErJåwrñd =tv Schließlich wurde ein Enruachsener wegen Beleidigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte schickte am 23. Juni 2015 zwei E-Mails mit beleidigendem lnhalt an den damaligen Oberbürgermeister in Freital, wobei er ihn in einer E-Mail mit dem Tode bedrohte. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 29. Mai 2015 in Bautzen ausländerfeindliche und volksverhetzende Beiträge bei Facebook verbreitete. Ein Heranwachsender wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwarnt. Außerdem wurde diesem die Auflage erteilt, an eine gemeinnützige Einrichtung 200 Euro zu zahlen. Am 18. September 2015 erhob der Verurteilte in Bischofswerde den rechten Arm zum Hitlergruß. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein En¡rachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von g0 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte schrieb am 25. Juli 2016 in Leipzig bei Facebook zu einem Bericht über eine Sachbeschädigung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft einen ausländerfeindlichen Kommentar. Weiterhin wurde ein Eruvachsener wegen Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil er am 15. Juli 2016 in Leipzig einen Landtagsabgeordneten beleidigte und bei Facebook unzutreffende Behau ptungen veröffentlichte. Darüber hinaus wurde ein Eruvachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt , weil er am 4. Juni 2016 in Leipzig sichtbar ein Hakenkreuz-Tattoo getragen hatte. Seite 4 von 7 STAATSM]NISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN mr::IN$rÈHH&g Ein Erwachsener wurde u. a. wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Beleidigung, unter Einbeziehung der Geldstrafen aus einem weiteren Strafbefehl, zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte leugnete am 22. Oktober 2015 in Leipzig bei Facebook den Holocaust. Am 12. Dezember 2015 beleidigte er ebenfalls bei Facebook den Leipziger Oberbürgermeister bezüglich der linksautonomen Ausschreitungen. Für diese Taten wurden Einzelgeldstrafen in Höhe von 80 Tagessätzen bzw. in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Außerdem wurde ein Enruachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen - die Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt. Der Verurteilte zeigte am 16. September 2015 in Leipzig den Hitlergruß und versetzte einem Ausländer einen Faustschlag. Weiterhin wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt, weil er am 28. Juni 2016 in Leipzig sichtbar ein Hakenkreuz-Tattoo getragen hatte. Ein weiterer Eruvachsener wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 7. Dezember 2015 in Leipzig einen asylfeindlichen Kommentar bei Facebook eingestellt. Ein Erwachsener wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt, weil eram 8. Februar2015 in Leipzig den Holocaust bei Facebook verharmlost hatte. Zudem wurde ein Eruvachsener u. a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, unter Einbeziehung zwei vorangegangener Geldstrafen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten - die Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung -verurteilt, weil eram 18. Juni 2016 in Borna,,Sieg Heil" gerufen hatte. Für die Tat wurde ein Einzelfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt. Die weiteren zugleich abgeurteilten Taten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund. Seite 5 von 7 STAATSM]NISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lÍI]-\\á:rlS$rJÑJg Außerdem wurde ein Erwachsener u. a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten - die Vollstreckung ausgesetztzur Bewährung - verurteilt, weil er am 6. April 2016 in Leipzig mehrfach ,,Sieg Heil" und ,,Heil Hitler" gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte. Für diese Tat wurde eine Einzelfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt. Die weiteren zugleich abgeurteilten Taten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Erwachsener wegen Venryendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 9. November 2016 in Zwickau ,,Sieg Heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt. Ein Erwachsener und ein Heranwachsender wurden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen bzw. in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Beide Verurteilte riefen am 15. November 2015 in Meerane lautstark,,Sieg Heil". Ein Enryachsener wurde wegen Ven¡rendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte fertigte und veräußerte in seinerWerkstatt in Wiesen zwischen Januar 2013 und April 2015 Räuchermännchen, die jeweils eine Uniform mit Hakenkreuzbinde am linken Arm trugen, den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und den Stutzbart Adolf Hitlers trugen. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 22. Màrz 2016 sowie am 12. und 13. April 2016 in einer Firma in Limbach-Oberfrohna Zettel, die mit Hakenkreuzen versehen und mit ,,Sieg Heil" unterschrieben waren, an den Umkleideschränken angebracht. Außerdem rief er auf diesen Zetteln zu Gewalt gegen Asylbewerber auf. Darüber hinaus wurde ein Enryachsener wegen versuchten Mordes in 15 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN r mtl-I \sárÈtNdlw von vier Jahren und dre¡ Monaten verurteilt. DerVerurteilte warf am22. Mai 2015 in den Flur eines Asylbewerberwohnheims in Zwickau zwei selbst gefertigte Brandsätze. Frage 2: ln welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat März 2017 Ermittlungen eingestellt (aufgesch lüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat März 2017 betretfend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht zu Frage 2 Seite 7 von 7 Anlage zu KA 6/9141 Seite 1 von 14 Im Monat März 2017 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Anzahl Beschuldigte Geschlecht m/w Einstellungsgrund (Rechtsnorm) Staatsanwaltschaft Chemnitz 20.07.2016 Annaberg- Buchholz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 170 Abs. 2 StPO 31.01.2017 Schneeberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Taschengeldausgabe in Asylbewerberheim durch Hakenkreuz quittiert 1 m § 153 Abs. 1 StPO 06.11.2016 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Schriftzüge und Hakenkreuze an Wände und Türen eines Schulgebäudes geschmiert 1 w § 154 Abs. 1 StPO 10.12.2016 Johanngeorgen - stadt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 45 Abs. 2 JGG 19.02.2017 Freiberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“ skandiert 1 m § 170 Abs. 2 StPO 27.01.- 01.02.2017 Halsbrücke Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und „Heil Hitler“ in Buswartehäuschen gesprüht 1 m § 170 Abs. 2 StPO 31.03.2016 Brandenburg an der Havel Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 153 Abs. 1 StPO 09.11.2016 Scheibenberg Volksverhetzung Volksverhetzende Posts in Internetforum 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.09.2016 Chemnitz Volksverhetzung Volksverhetzende Äußerungen per Fax an AG Chemnitz 1 m § 154 Abs. 1 StPO 02.03.2017 Chemnitz Volksverhetzung Volksverhetzende Äußerungen per Fax an Behörde 1 m § 154 Abs. 1 StPO 06.03.2017 Chemnitz Volksverhetzung Volksverhetzende Äußerungen per Fax an AG Chemnitz 1 m § 154 Abs. 1 StPO 02.03.- 11.03.2017 Chemnitz Volksverhetzung Volksverhetzende Äußerungen in zwei Faxen an StA Chemnitz und PD Chemnitz 1 m § 154 Abs. 1 StPO Anlage zu KA 6/9141 Seite 2 von 14 18.02.2016 Clausnitz Nötigung Blockade eines Busses mit Flüchtlingen durch Versperren der Zufahrt mittels Fahrzeugen 2 2 x m § 153a Abs. 2 StPO 29.09.2016 Gornau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Fotos des Anzeigeerstatters mit Hakenkreuzen und beleidigenden Äußerungen versehen und in einer WhatsApp-Gruppe veröffentlicht 1 m § 170 Abs. 2 StPO 02.11.2016 - 19.01.2017 Jöhstadt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und Sigrune in Schulhefter geschmiert, „Heil Hitler“ gerufen 1 m § 45 Abs. 2 JGG 21.12.- 22.12.2016 Hainichen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze auf Hinweisschild gemalt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 07.01.- 08.01.2017 Zschaitz- Ottewig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Schnee getreten 1 m § 45 Abs. 2 JGG Staatsanwaltschaft Dresden 01.07.2014 Dippoldiswalde Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verbreiten eines Videos mit „Sieg Heil“-Rufen in einer WhatsApp-Gruppe 1 m § 45 Abs. 2 JGG 22.01.2016 Großenhain Volksverhetzung Äußerung „Unterkulturen“ über Asylsuchende 1 m § 170 Abs. 2 StPO 23.02.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Profilbild bei Facebook, auf dem eine linksdrehende Triskele abgebildet ist 1 w § 170 Abs. 2 StPO 07.04.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“-Ruf 1 m § 170 Abs. 2 StPO 20.04.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Skandieren der Parolen „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ 3 3 x m § 170 Abs. 2 StPO 20.04.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Skandieren der Parolen „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ 1 m § 154 Abs. 1 StPO 06.07.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Hakenkreuz auf Wertstoff-Container 1 m § 170 Abs. 2 StPO 12.09.2016 Dresden Volksverhetzung Veröffentlichen eines ausländerfeindlichen Posts im Internet 1 m § 170 Abs. 2 StPO 19.09.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sprühen eines Hakenkreuzes an Wohnungseingangstür 1 m § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu KA 6/9141 Seite 3 von 14 13.10.2016 Dresden Volksverhetzung Rufen von „Ihr Judenschweine“ 1 m § 170 Abs. 2 StPO 13.10.2016 Dresden Volksverhetzung Rufen von „Ihr Judenschweine“ 1 m § 154 Abs. 1 StPO 20.01.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 1 m § 170 Abs. 2 StPO 23.01.2017 Hohnstein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Skandieren der Parole „Heil Hitler“ 1 m § 45 Abs. 1 JGG Staatsanwaltschaft Görlitz 15.09.2016 Kamenz OT Bernbruch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zurschaustellen der Frisur „Combat 18“ 1 m § 45 Abs. 2 JGG 03.09.2016 Hoyerswerda Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Hauswand mit mehreren Hakenkreuzen 1 m § 45 Abs. 1 JGG 14.12.2015 Rietschen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 45 Abs. 2 JGG 30.04.2015 Eberbach- Neugersdorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Posten der Worte „Heil Hittler“ in einem Chat 1 m § 154 Abs. 1 StPO 05.12.2016 Bautzen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bestellen einer Handyschale mit Hakenkreuz 1 m § 45 Abs. 1 JGG 06.01.2017 Görlitz Volksverhetzung Beleidigung Beschimpfen eines pakistanischen Staatsbürgers 1 m § 154 Abs. 1 StPO 21.10.2016 Bautzen Volksverhetzung Rufe „Sorbenschweine“ in den Fanblock von Budissa Bautzen 1 m § 170 Abs. 2 StPO 31.07.2016 Hoyerswerda Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ritzen von Hakenkreuzes in den Estrich einer Terrasse 1 m § 170 Abs. 2 StPO 08.04.2016 Niesky Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeichnen von SS-Runen 1 m § 45 Abs. 2 JGG Anlage zu KA 6/9141 Seite 4 von 14 Staatsanwaltschaft Leipzig 26.01.2017 Leipzig Volksverhetzung Ausländerfeindliche Äußerungen 1 m § 152 Abs. 2 StPO 02.08.2016 Schkeuditz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuzschmierereien in einem Zimmer einer Erstaufnahmeeinrichtung 1 m § 170 Abs. 2 StPO 03.09.2016 Leipzig Volksverhetzung ausländerfeindliche Beschimpfungen mutmaßlicher Tierquäler aus Rumänien 2 1 x m 1 x w § 170 Abs. 2 StPO 13.12.2016 Grimma Bedrohung Versand eines Briefes mit einer Namensliste deutscher Politiker, Künstler und TV-Moderatoren, die sich schuldig gemacht hätten an der „Ausrottung der deutschen Ethnie durch Zuzug von Asylanten nach Deutschland“ und die wegen Völkermordes „in einem Verfahren nach Nürnberg 2.0 abzuurteilen und mit lebenslanger Haft ohne das Recht auf Bewährung in Einzelhaft zu inhaftieren “ seien 1 m § 170 Abs. 2 StPO 09.04.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Rufen der Parolen „Heil Hitler“ und „Juden vergasen“ 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.12.2016 Cavertitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 2 m § 170 Abs. 2 StPO 07.03.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bestellen eines Taschenmessers, eines Feuerzeugs und eines Aufklebers mit jeweils aufgedrucktem Hakenkreuz und Einfuhr in das Bundesgebiet 1 m § 170 Abs. 2 StPO 06.06.2016 Leipzig Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Vermummen mit Masken, als ein gegen LEGIDA gerichteter Aufzug den Standort passiert 2 m § 153 Abs. 1 StPO 05.07.2016 Leipzig Beleidigung Beleidigende Äußerung auf einem Facebook -Profil bezüglich eines Politikers, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 05.07.2016 Leipzig üble Nachrede Beschuldigende Äußerung auf einem Facebook-Profil, nachdem ein Legida- Ordner von Unbekannten aus dem linken Spektrum überfallen worden war 1 m § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu KA 6/9141 Seite 5 von 14 06.07.2016 Leipzig Beleidigung Beleidigende Äußerung auf einem Facebook -Profil bezüglich eines Politikers, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 05.07.2016 Leipzig üble Nachrede Beschuldigende Äußerung auf einem Facebook-Profil bezüglich eines Politikers , der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt 1 m § 153a StPO 07.07.2016 Leipzig Beleidigung Veröffentlichen eines Bildes auf dem Facebook-Profil „Volksaufstand“, das die Mündung einer Pistole zeigt und Äußerung bezüglich eines Politikers, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 25.11.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf und Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 45 Abs. 2 JGG 28.09.2016 Leipzig Volksverhetzung Befassen mit einem FAZ-Artikel bei Facebook, in dem u.a. von der „Holocaustlüge “ die Rede gewesen sein soll 1 m § 170 Abs. 2 StPO 05.07.2016 Leipzig Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Ankündigung bei Facebook, den „rotfaschistischen Abschaum“ zu zerschlagen 1 m § 170 Abs. 2 StPO 06.07.2016 Leipzig öffentliche Aufforderung zu Straftaten Aufruf bei Facebook zu das Rathaus zu besetzen 1 w § 170 Abs. 2 StPO 17.06.2016 Markranstädt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines ehemaligen Gasthofes mit Hakenkreuzen 2 m § 152 Abs. 2 StPO 21.11.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Wand und einer Fensterbank mit Hakenkreuzen 2 m 1 x § 152 Abs. 2 StPO 1 x § 45 Abs. 1 JGG 03.06.2016 Borna Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Abspielen des Liedes „Sturmführer“ der Rechtsrockband „Landser“ 1 m § 47 Abs. 3 JGG Anlage zu KA 6/9141 Seite 6 von 14 Staatsanwaltschaft Zwickau 18.12.2016 Zwickau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hitlergruß gezeigt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 16.09.2016 Glauchau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hitlergruß gezeigt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 20.02.2015 Limbach- Oberfrohna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Erhobener rechter Arm auf Bilddatei des Handys eines anderen Jugendlichen 1 m § 170 Abs. 2 StPO 15.01.2017 Markneukirchen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 170 Abs. 2 StPO 04.10.2016 Zwickau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen WLAN-Router mit Kennung „Sieg Heil“ 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.11.2016 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Erhobener rechter Arm gegenüber Polizeibeamten 1 m § 170 Abs. 2 StPO 19.01.2017 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 154 Abs. 1 StPO 25.06.2016 Lichtenstein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hitlergruß gezeigt 1 m § 154 Abs. 1 StPO 27.12.2016 Wilkau- Haßlau Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Facebook-Posting zu Gewalt gegen Ausländer 1 w § 153 Abs. 1 StPO 03.12.2016 Zwickau Beleidigung Gegenseitige Beschimpfung im Straßenverkehr mit einem Ausländer 1 m § 374 StPO 06.11.2016 Irfersgrün Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Erhobener rechter Arm in einer Disco 1 m § 170 Abs. 2 StPO GenStA – INES/PMK 21.02.2016 Bautzen Schwere Brandstiftung gewaltsames Öffnen einer Tür eines im Ausbau zu einer Asylbewerberunterkunft befindlichen, Eindringen und fünf bis zehn Liter eines Brandbeschleunigers im Treppenhaus verteilt und anschließend entzündet 3 m § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu KA 6/9141 Seite 7 von 14 02.10.2015 Freital § 123 StGB Eindringen in das Büro einer Partei in Freital, dort Möbel umgestoßen sowie einen Klappstuhl und einen Tisch auf den Gehweg geworfen 1 w § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu KA 6/9141 Seite 8 von 14 Im Monat März 2017 wurden folgende gegen unbekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Staatsanwaltschaft Chemnitz 21.12.2016 Sehmatal Volksverhetzung Gedicht mit islam- und ausländerfeindlichem Inhalt bei Facebook gepostet 26.01.2017 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze an Gebäude gesprüht und geschmiert 06.01.2017 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Bahnunterführung gesprüht 06.02.- 07.02.2017 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Briefkasten geritzt 07.02.2017 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Briefkasten geritzt 25.02.2017 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Wand einer Autobahnunterführung gesprüht 23.01.2017 Lößnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Schnee getreten 14.08.2016 Johanngeorgenstadt Volksverhetzung Aufgespießten Schweinekopf an Straße aufgestellt und Schild mit Aufschrift „Revugees not welcome“ angebracht 12.12.2016 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze in Holzsitzbänke eingebrannt 07.02.- 08.02.2017 Hartmannsdorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Wegweiser gesprüht 08.02.- 09.02.2017 Hartmannsdorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Gebäudefassade gesprüht 07.02.- 08.02.2017 Hartmannsdorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Supermarkt gesprüht Anlage zu KA 6/9141 Seite 9 von 14 Staatsanwaltschaft Dresden 14.10.2015 Meißen Bedrohung Übermittlung eines Briefes mit Drohungen 28.03.2016 Sebnitz Gefährliche Körperverletzung Wurf eines kleinen Steines an Kopf eines syrischen Asylbewerbers 04.04.2016 Nossen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Beschmieren einer Bank und eines Wegweisers mit Hakenkreuzen 24.04.2016 Pirna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sprühen einer Sigrune auf Hauswand 01.07.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Sprühen von Sigrunen und Hakenkreuzen auf eine Hausfassade 06.08.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anbringen eines Plakats, auf dem eine LEGO-Figur als Hitler mit Hakenkreuzbinde abgebildet ist 08.08.2016 Meißen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Sprühen von Hakenkreuzen auf Fensterläden und Haustür 10.08.2016 Großenhain Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Sprühen eines Hakenkreuzes und einer Doppelsigrune auf Verkehrszeichen 31.08.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Einritzen eines Hakenkreuzes in Kotflügel eines Pkw 02.09.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Beschmieren einer Werbetafel einer Fleischerei mit einer Doppelsigrune und einem Hakenkreuz 29.09.2016 Sebnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Beschmieren einer Mauer einer Eisenbahnunterführung mit einem Hakenkreuz 01.10.2016 Riesa Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hissen einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz an Sendemast 03.10.2016 Dresden Beleidigung Beleidigende Ausrufe gegen die Bundeskanzlerin 03.10.2016 Dresden Beleidigung Beleidigende Ausrufe gegen einen dunkelhäutigen Gottesdienstbesucher Anlage zu KA 6/9141 Seite 10 von 14 03.10.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Senden einer Twitter-Nachricht mit Horst-Wessel-Lied-Zeile 08.10.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ritzen eines Hakenkreuzes im Treppenhaus 01.09.- 17.10.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bemalen einer Wanderhütte mit Schriftzug „Heil Hitler“ 22.10.2016 Pirna Volksverhetzung Aufhängen eines Plakats an eine Straßenlaterne mit den ausländerfeindlichen Aufschriften 14.11.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Lautes Singen einer Textzeile aus dem Lied „Es zittern die morschen Knochen“ 23.11.- 24.11.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Schriftzug „NEIN ZUM ISLAM“ an einer Hauswand, wobei das „S“ die Form einer Sigrune hat 26.11.- 27.11.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Sprühen von Hakenkreuzen und des Schriftzugs „AUSLÄNDER RAUS“ auf einen Container 02.12.2016 Dippoldiswalde Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Einritzen eines Hakenkreuzes in vereiste Windschutzscheibe 02.12.2016 Pirna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Einritzen eines Hakenkreuzes in ein Verkehrshinweisschild 04.12.2016 Dohna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“-Rufe 05.12.- 06.12.2016 Gröditz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Bemalen einer Wand mit einem Hakenkreuz, einer Doppelsigrune und „SIEG HEIL“ 16.12.2016 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Aufmalen eines Hakenkreuzes in Treppenhaus 21.12.2016 Freital Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Schmieren von Hakenkreuzen auf Verkehrsschild und Stromverteilerkasten 22.12.2016 Freital Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, gemeinschädliche Sachbeschädigung Einritzen eines Hakenkreuzes in eine Brunnenfigur 08.01.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Beschmieren einer Hausinnenfassade mit SS-Runen Anlage zu KA 6/9141 Seite 11 von 14 08.01.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeichnen eines Hakenkreuzes in den Schnee 13.01.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Sprühen eines Hakenkreuzes an die Hauswand eines Supermarktes 29.01.2017 Radebeuel Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anbringen eines Aufklebers mit einem Hakenkreuz auf einen Laternenmast 31.01.2017 Dresden Volksverhetzung Senden einer E-Mail mit Beleidigungen gegen Muslime und dunkelhäutige Personen 02.02.2017 Internet Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Posten einer Hakenkreuzdarstellung bei Facebook 03.02.- 04.02.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Bemalen eines Wetterschutzhäuschens mit Hakenkreuzen und „SIEG Heil“ 07.02.2017 Zeithain Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Stampfen von mehreren Hakenkreuz-Darstellungen in den Schnee 20.02.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Lautstarkes Singen eines Liedes mit dem Text „Hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz“ 13.03.- 14.03.2017 Sebnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bemalen einer Hauswand mit einem Hakenkreuz und „ADOLF“ Staatsanwaltschaft Görlitz 21.09.2016 Weißwasser Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Hakenkreuzschmierereien auf dem Radweg 02.01.2017 Görlitz-Königshufen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Hakenkreuzschmierereien auf dem Spielplatz 14.01.2017 Löbau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Lkw-Ladeklappe mit Hakenkreuz und Aufschrift „IS“ 09.11.2016 Görlitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes Anlage zu KA 6/9141 Seite 12 von 14 Staatsanwaltschaft Leipzig 08.11.2016 Frohburg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Zaunanlage mit Hakenkreuzen 16.10.2016 Eilenburg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sprühen eines Schriftzuges mit Sigrunen an eine Mauer 04.11.2016 Bad Düben Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren der Wände und der Tür einer öffentlichen Toilette mit Hakenkreuzen und Sigrunen 06.11.2016 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Besprühen einer Wand mit einem Hakenkreuz 02.08.2016 Leipzig Sachbeschädigung Beschmieren einer Bushaltestelle mit flüchtlingsfeindlichen Parolen 13.12.2016 Groitzsch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Werbetafel mit Hakenkreuzen 27.10.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ritzen zweier Hakenkreuze in Spindtür 06.10.2016 Taucha Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren von Säulen in einem Park mit Hakenkreuzen 18.10.2016 Taucha Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren der Bank einer Schutzhütte mit Sigrunen 19.08.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Schmierereien in einem Hausflur mit der Unterschrift „Sieg Heil“ 30.09.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Altkleidercontainers mit einem Hakenkreuz 29.11.2016 Leipzig Sachbeschädigung Einwerfen einer Fensterscheibe, die mit einer Fahne mit der Aufschrift „Antifaschistische Aktion“ verhängt war 22.10.2017 Borna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Hauses mit drei Hakenkreuzen 16.12.2016 Grimma Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ritzen eines Hakenkreuzes in einen Hausbriefkasten 06.11.2016 Leipzig Volksverhetzung Ausländerfeindliche Äußerung auf youtube 30.10.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ritzen eines Hakenkreuzes in eine Treppenstufe Anlage zu KA 6/9141 Seite 13 von 14 16.12.2016 Schkeuditz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Schaukastens mit einem Hakenkreuz 24.02.2016 Leipzig Beleidigung Ablegen eines Ferkelkadavers mit der Aufschrift „Mutti Mutti Merkel“ auf einem Grundstück, auf dem eine Moschee erbaut werden soll 21.05.2015 unbekannt Volksverhetzung Veröffentlichen eines judenfeindlichen Textes im Internet 20.11.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 10.11.2016 Leipzig Gefährliche Körperverletzung Einsatz von Pfefferspray gegen zwei Geschädigte, die die unbekannten Täter auf das Anbringen von Aufklebern „Pseudohools Lokomotive“ und Hakenkreuzen ansprachen 30.06.2016 Mügeln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Buswartehäuschens mit Hakenkreuzen 06.11.2016 Oschatz Volksverhetzung Beschmieren einer Haltestellentafel mit „Die Gaskammern wieder öffnen“ 16.11.2016 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren der Stadtmauer mit Sigrunen sowie einer Wippe auf einem Spielplatz mit einem Hakenkreuz, den Buchstaben „HH“ und der Zahl „88“ 05.07.2016 Leipzig Verleumdung Teilen eines auf der Facebook-Seite von LEGIDA eingestellten Beitrags mit ehrenrührigen Äußerungen bezüglich eines Politikers 08.11.2016 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“-Rufe Staatsanwaltschaft Zwickau 09.11.2016 Meerane Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an Schaukasten an einem Haus 14.11.2016 Meerane Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei auf Kiesweg eines öffentlichen Parks 30.10.2016 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an Garagentoren 24.12.2016 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bilddatei vom Weihnachtsmann mit Hakenkreuzbinde in WhatsApp-Chat 30.10.2016 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an geparkten Autos 17.01.2017 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Fotos von Wehrmachtssoldaten mit Hakenkreuz auf Facebook-Profil Anlage zu KA 6/9141 Seite 14 von 14 20.12.2016 Wilkau-Haßlau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei im Treppenhaus 09.12.2016 Rosenbach Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen SS-Runen und „Sieg Heil“-Graffiti an Bahnhaltepunkt 14.12.2016 Crimmitschau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an Garagenhof 01.08.2016 Limbach-Oberfrohna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an Trafo-Station 27.12.2016 Meerane Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen SS-Runen an Bauwagen 15.01.2017 Zwickau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei an schneebedecktem Pkw 11.12.2016 Werdau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei auf dem Bahnhofsgelände 28.08.2016 Meerane Sachbeschädigung Ausländerfeindliche Graffiti an Einkaufs-Center 20.11.2016 Schöneck Sachbeschädigung Steinwurf in Fenster einer geplanten Flüchtlingsunterkunft 14.03.2017 Zwickau Beschimpfung von Religionsgemeinschaften Aufkleber mit Beleidigung des Islam in Arabisch an einer Schule GenStA – INES/PMK keine KA6-9141 KA6-9141_Anl 2017-05-02T09:38:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes