STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9145 Thema: Aktivitäten von „Reichsbürgern" in Sachsen im März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten von „Reichsbürgern" (beispielsweise: Veranstaltungen , Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte, Vorträge, „Schulungen ", sonstige Treffen) gab es im Monat März 2017 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der „Reichsbürger" in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Ordner, Anmelder) im Monat März 2017 (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3036 Dresden,21. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Welche vor März 2017 erfolgten oder begonnenen Aktivitäten der „Reichsbürger" im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen , Neubewertungen o. ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 1, 2 und 3 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der „Reichsbürger" sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Staatsregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Eine gesonderte Statistik zu Straftaten von sog. „Reichsbürgern /Selbstverwaltern" wird jährlich durch das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei (OAZ) im Rahmen einer Sonderauswertung erhoben und in einem Jahreslagebild abgebildet. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7865 wird verwiesen. Das Jahreslagebild für das Jahr 2017 wird im Frühjahr 2018 erstellt. Frage 5: Wie viele Personen werden in Sachsen derzeit den „Reichsbürgern" und/oder „Selbstverwaltern" zugerechnet und bei wie vielen dieser Personen bestanden oder bestehen Verbindungen welcher Art zu welchen Strukturen der extremen Rechten? Das erstmals im Jahr 2016 erstellte Lagebild, in welchem von einem Personenpotential der „Reichsbürger" und „Selbstverwalter" in Sachsen von rund 500 Personen und hiervon etwa 30 Personen mit rechtsextremistischen Bezügen ausgegangen wurde, wird derzeit aktyalisiert. Im Hinblick auf die bisherigen Erkenntniszulieferungen der laufenden rhebling geht die Staatsregierung bis zu deren Abschluss aktuell insgesamt von einer_ Peil'sonenpotential im oberen dreistelligen Bereich aus. Mit freundlichen Grüßen Märkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-05-02T09:42:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes