STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9146 Thema: Demonstration in Plauen (Vogtlandkreis) am 17.12.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten nahmen an der für den 17.12.2016 angemeldeten Demonstration in Plauen teil? Es nahmen ca. 180 Personen an der Versammlung teil. Frage 2: Wie viele Polizeibedienstete waren für die Absicherung der Demonstration an diesem Tag eingesetzt? Frage 4: Warum wurde durch die Einsatzkräfte die Außenwirkung der Demonstration erheblich beeinträchtigt? (z.B. fast durchgängig eingeschaltet des Blaulicht, das Verdecken von Bannern durch Polizeifahrzeuge) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen (PVD) setzte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen ca. 200 Polizeibedienstete mit den erforderlichen Führungs- und Einsatzmitteln, unter anderem Einsatzfahrzeuge, ein. Im Zuge des Polizeieinsatzes führte der PVD im Umfeld der Versammlung verkehrspolizeiliche Maßnahmen sowie Absperrmaßnahmen durch. Diese waren zu keinem Zeitpunkt darauf gerichtet, die Außenwirkung der Versammlung zu beeinträchtigen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/25/27 Dresden, A -. April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat •=k'"'e- SACHSEN Frage 3: Welche polizeilichen Maßnahmen (Personenfeststellungen, Verhaftungen, Videoüberwachung etc.) wurden im Umfeld der Demonstration durchgeführt? Frage 5: Warum wurde bereits vor dem Beginn der Demonstration der Bereich der Hohe Straße/Bahnhofstraße durch einen Videowagen der Polizei überwacht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 5: Der PVD fertigte Übersichtsbildübertragungen auf der Grundlage des § 20 Absatz 2 Sächsisphes Versammlungsgesetz an. Im Ratimen von Strafverfolgungsmaßnahmen führte der PVD eine Identitätsfeststellung , 7d' i eurchsuchung einer Person und deren mitgeführter Sachen, sowie eine Be-schlaänai nne auf der Grundlage der Strafprozessordnung durch. Mit freuricIlichen Grüßen MaW(us Ulbi Seite 2 von 2 2017-04-27T13:27:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes