STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9150 Thema: Lebensmittelzweiter Klasse - Osteuropäische Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich im Supermarkt diskriminiert Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach einer Studie der BVE (Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie) gewinnt der Export von Lebensmitteln immer größere Bedeutung. Für ein Fünftel der Befragten liegt der wichtigste Exportmarkt in Osteuropa. Verbraucherschützer klagen zunehmend über "Lebensmittelzweiter Klasse". ln den Supermärkten Osteuropas werden vermehrt Lebensmittel angeliefert, deren Zusammensetzung nicht den europäischen Standards entsprechen. Konzerne begründen dies mit unterschiedlichen Geschmäckern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besitzt die Staatsregierung Kenntnis über derartige Qualitätsunterschiede bei sächsischen Exporten nach Osteuropa? Frage 2: Wenn ja, welche Begründungen von den Herstellern, liegen hier für die geänderten Zusammensetzungen der Lebensmittel vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Qualitätsunterschiede bei sächsischen Exporteuren vor. Frage 3: Sind auch andere Regionen von solchen "niedrigen Standards " betroffen? Frage 4: Sollten solche Unterschiede bekannt sein, worin bestehen die qualitativen Unterschiede der Lebensmittel aus sächsischer Produktion , welche für den Export produziert wurden? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-17/378 Dresden, ~- April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: STAATSMl NlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAU CHERSCHUTZ Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über "niedrige Standards" in anderen Regionen vor. Frage 5: Wurden bereits Überprüfungen in Sachsen für Lebensmittel die für den Export hergestellt werden, auf Grund von Rückmeldungen der Verbraucherzentrale angeregt? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine aufgrund von Rückmeldungen der Verbraucherzentrale veranlassten Überprüfungen von Lebensmitteln bekannt, die von sächsischen Firmen für den Export bestimmt waren. Mit freundlic.hen Grüßen J Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-05-02T10:39:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes