STAATSMINISTERIUM DES INNERN L5.7= Freistaat SAC1-ISEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9154 Thema: Denkmalbehörden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Personalstellen in den unteren Denkmalschutzbehörden seit 2008 entwickelt? (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Entwicklung der Personalstellen in den unteren Denkmalschutzbehörden wurde als Vergleich des Personalbestands zum Stichtag 1. April 2008 mit dem Personalbestand zum Stichtag 1. April 2017 ermittelt, und in der Anlage 1, dargestellt. Frage 2: Wie viele Stellen in den unteren Denkmalschutzbehörden waren in den Jahren seit 2008 unbesetzt? (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Welche Qualifikationen sollen die Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde aufweisen? (bitte nach Tätigkeit und Qualifikation aufschlüsseln) Die in den unteren Denkmalschutzbehörden in den Jahren seit 2008 unbesetzten Stellen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Spezialgesetzliche Qualifikationsanforderungen bestehen nicht. Es wird auf §§ 61 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung und 57 Abs. 1 Sächsische Landkreisordnung verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/23/18 Dresden, Z? . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIV1IN1STE11UM DES INNERN Freistaat SADA SEN Frage 3: Wie sind die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert? (bitte jeweils das Unterstellungsverhältnis angeben) Die Antwort ist der Anlage 3 zu entnehmen. Frage 4: Wie war die Personalentwicklung des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege in den Jahren von 2008 bis 2016? In welcher Form ist ein Stellenabbau vorgesehen? Die Personalentwicklung des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen (LfD) in den Jahren 2008 bis 2016 ist in Anlage 4 dargestellt. Im Jahr 2017 ist kein Stellenabbau beim LfD vorgesehen. Im Jahr 2018 verfügen zwei Stellen über den Vermerk „künftig wegfallend". Diese zwei Stellen fallen mit Ablauf des 31. Dezember 2018 daher weg. Der für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) — ohne Polizei — beschlossene Stellenabbau für die Jahre ab 2019 ist bei Kapitel 0302 vermerkt. Eine Konkretisierung der Stellenabbauverpflichtungen für die Jahre 2019 und 2020 auf die einzelnen Behörden des Geschäftsbereichs des SMI, darunter auch für das LfD, erfolgt im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2019/2020. Zur Erfüllung der Stellenabbauverpflichtungen werden grundsätzlich alle Altersabgänge herangezogen . Frage 5: Durch welche einheitlichen Standards kann gewährleistet werden, dass die Transparenz der Denkmalschutzverfahren erhöht wird? Der Begriff „Denkmalschutzverfahren" wird im Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) nicht verwandt. Es wird im Folgenden von den denkmalrechtlichen Verwaltungsverfahren bei den unteren Denkmalschutzbehörden ausgegangen, die gern. § 4 Abs. 1 SächsDSchG zuständig sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die unteren Denkmalschutzbehörden haben die Aufgabe, im Einvernehmen mit der zuständigen Fachbehörde gern. § 4 Abs. 2 Satz 1 SächsDSchG die Denkmaleigenschaft festzustellen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 SächsDSchG), Maßnahmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu treffen (§ 11 SächsDSchG) sowie Genehmigungen (§§ 12 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 2, 23 Abs. 3 SächsDSchG) und Befreiungsbescheinigungen (§ 23 Abs. 2 SächsDSchG) zu erteilen. Ihre Entscheidungen haben sich an den Besonderheiten des betreffenden Kulturdenkmals zu orientieren; Anordnungen und Auflagen im Rahmen von Genehmigungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie dem Eigentümer und Besitzer des Kulturdenkmals zumutbar sind (§ 8 Abs. 1 SächsDSchG). Die Entscheidungen unterer Denkmalschutzbehörden sind folglich in der Regel Einzelfallentscheidungen und entziehen sich einheitlichen Standards. Für eine einheitliche Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN IRechts slegung im Freistaat Sachsen auf der Basis der Rechtsprechung der Verwaltungsg ichte sorgt das SMI durch allgemeine und themenbezogene Besprechungen mit de unteren Denkmalschutzbehörden, der oberen Denkmalschutzbehörde und den Denk IfacKbehörden sowie durch Erlasse. Mit freilindlikhen Grüßen Markus Ulbig Anlage: 4 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9154 Frage 1 Stadt Chemnitz Stadt Planen Stadt Zwickau Stadt Freiberg Landkreis Erzgebirge Landkreis Mittelsachsen Landkreis Zwickau Vogtlandkreis Personalstellen laut 7 2 3,5 2,6 (2009) 6,9 5,9 3 Stellenplan zum 10 01.04.2008 Personalstellen laut 9 2 3,5 1,6 7,7 8 3,9 4 Stellenplan zum 01.04.2017 Stadt Dresden Stadt Görl itz Stadt Hoyerswerda Stadt Pirna Landkreis Bautzen Landkreis Görli tz Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 12 7,50 1 keine (2009) 4 (bis 3Personalstellen laut Angabe 7,38 8/2008) Stellenplan zum 01.04.2008 6,5 Personalstellen laut 23 8,35 1 keine 10,0 5 8,5 9 Stellenplan zum Angabe 01.04.2017 Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Personalstellen laut Stellenplan zum 01.04.2008 17,245 5 4,6 Personalstellen laut Stellenplan zum 01.04.2017 19,37 5 5 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9154 Frage 2 Teilfrage 1 Von den im Stellenplan vorgesehen Stellen waren nicht besetzt: Stadt Stadt Stadt Stadt Landkreis Landkreis Landkreis Vogtlandkreis Chemnitz Plauen Zwickau Freiberg Erzgebirge Mittelsachsen Zwickau zum 0 0 0 0 - 0,2 - 0 01.04.2008 zum 0 0 0 0 2 0,2 1 0 01.04.2009 ZLI111 0 0 0 0 0 0,2 0 0 01.04.2010 zum 0 0 0 0 0 0,3 0 0 01.04.2011 zum 0 0 0 0 0 0,3 0 0 01.04.2012 zum 0 0 0 0 1 0,3 0 0 01.04.2013 ZI.1111 0 0 0 0 0 0,3 0 0 01.04.2014 zum 0 0 0 0 0 1,3 0 0 01.04.2015 ZLI111 0 0 0 0 0,1 1,2 0 0 01.04.2016 zum 0 0 0 0 0,2 - 0 0 01.04.2017 Stadt Stadt Stadt Stadt Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Sächsische Dresden Gort itz Hoyerswerda Pirna Bautzen Görl itz Meißen Schweiz-Osterzgebirge zum 0 0 0 keine 0 0 0 0,2 Angabe 01.04.2008 zum 0 0 0 keine - 0 0 0 2,2 Angabe 01.04.2009 zum 0 0 0 keine ' 0 - 0 0 2,2 Angabe 01.04.2010 1 ZUM / 0 0 keine 0 0 0 0,5 01.04.2011 Angabe zum 0 0 0 keine 0 0 0 0 01.04.2012 Angabe zum 1 0 0 keine 0 0 0 2,25 01.04.2013 Angabe zum 1 0 0 keine 0 0 0 0 01.04.2014 Angabe zum 4 0 0 keine 0 0 0 0,45 01.04.2015 Angabe zum 1 0 0 keine 0 0 0 0,375 01.04.2016 Angabe zum 0 0 0 keine 0 0 0 0,375 01.04.2017 Angabe , Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen zum 01.04.2008 0 0 0 zum 01.04.2009 0 0 0 zum 01.04.2010 2 0 0 zum 01.04.2011 0 0 0 zum 01.04.2012 1,125 0 0,75 zum 01.04.2013 0,125 0 0 zum 01.04.2014 0,125 0 0 zum 01.04.2015 0,625 0 0 zum 01.04.2016 0,625 0 0 zum 01.04.2017 1,375 0 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/9154 Frage 3 Organisation der unteren Denkmalschutzbehörden mit Angabe des Unterststellungsverhältnisses Stadt Chemnitz Dezernat 6—Stadtentwicklung und Bau Baugenehmigungsamt Abteilung Denkmalschutz Erzgebirgskreis Abteilung 3 Umwelt und Sicherheit Referat Bauaufsicht Sachgebiet Bauleitplanung/Denkmalschutz Stadt Freiberg Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen Stadtentwicklungsarnt Untere Denkmalschutzbehörde Landkreis Mittelsachsen Geschäftskreis Kreisentwicklung, Umwelt und Technik Abteilung Kreisentwicklung und Bauen Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz Fachbereich Denkmalschutz Stadt Plauen Geschäftsbereich II Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt Fachbereich Bau und Umwelt Landratsamt Vogtlandkreis Bauordnungsamt Sachgebiet Bauaufsicht/ Denkmalschutz Landkreis Zwickau Dezernat IV Bau, Kreisentwicklung, Vermessung Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz Stadt Zwickau Dezernat 2 — Bauen Amt für Bauordnung und Denkmalschutz Sachgebiet Denkmalschutz / Denkmalpflege Stadt Dresden Geschäftsbereich Kultur und Tourismus 1 Amt für Kultur und Denkmalschutz Abteilung Denkmalschutz Stadt Görlitz Dezernat II Kultur, Bauen und Stadtentwicklung, Ordnung und Sicherheit Amt für Stadtentwicklung Sachgebiet Denkmalschutz Stadt Hoyerswerda Fachbereich Bau Fachgruppe Stadtentwicklung Fachdienst Bauaufsicht/Denkmalschutz Stadt Pirna Fachbereich II Stadtentwicklung, Bauen, Schulen Fachgruppe 61 Stadtentwicklung Fachdienst 61.2 Bauordnung und Denkmalschutz Landkreis Bautzen Geschäftsbereich 2 Bauaufsichtsamt Sachgebiet Denkmalschutz Landkreis Görlitz Dezernat III Bauaufsichtsamt Untere Denkmalschutzbehörde Landkreis Meißen Dezernat Technik Kreisbauamt Sachgebiet Denkmalschutz und Bauaufsicht Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Geschäftsbereich 1 Bau & Umwelt Bauamt Referat Denkmalschutz Stadt Leipzig Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Abteilung Denkmalpflege Sachgebiet Denkmalpflege / Sachgebiet Einkommenssteuer Landkreis Leipzig Dezernat 1 Bauaufsichtsamt Sachgebiet Denkmalschutz Landkreis Nordsachsen 2 Dezernat — Bau und Umwelt Bauordnungs- und Planungsamt Sachgebiet Denkmalschutz 3 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/9154 Frage 4 Personalentwicklung des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen (LfD) in den Jahren von 2008 bis 2016 Jahr Personalsoll A (Beamte und Beschäftigte) Personalsoll B (Praktikanten, Volontäre*) 2008 53 5 2009 53 5 2010 51 5 2011 49 3 2012 49 3 2013 50 3 2014 50 3 2015 51 3 2016 51 3 *Beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen stehen pro Jahr drei Stellen für den Einsatz von Volontären zur Verfügung. Bis 2010 standen darüber hinaus zwei Stellen für den Einsatz von Praktikanten zur Verfügung. 2017-05-02T15:51:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes